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Das schwarz-gelbe Kabinett beugt sich der Verlegerlobby und beschließt umstrittenes Leistungsschutzrecht!

Nach mehreren gescheiterten Versuchen hat das schwarz-gelbe Bundeskabinett heute den mittlerweile 3. Entwurf des Bundesministeriums der Justiz zum umstrittenen Leistungsschutzrechts verabschiedet. Damit geht dieser weitreichende und die Struktur des Internets bedrohende Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung. Der...

Nach mehreren gescheiterten Versuchen hat das schwarz-gelbe Bundeskabinett heute den mittlerweile 3. Entwurf des Bundesministeriums der Justiz zum umstrittenen Leistungsschutzrechts verabschiedet. Damit geht dieser weitreichende und die Struktur des Internets bedrohende Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung.
Der Verein „D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt“ lehnt sowohl den vorliegenden Entwurf, als auch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger insgesamt ab.

Dazu Mathias Richel, D64-Vorstandsvorsitzender:

„Das Leistungsschutzrecht soll Presseverlagen weitergehende Schutzrechte als bisher einräumen, bei denen nicht nur gesamte Texte oder Bilder, sondern zukünftig sogar kleinste Auszüge aus Texten (so genannte „Snippets“) erfasst werden, für die dann finanzielle Abgaben fällig werden. Dieses Vorhaben bedroht unser Internet, wie wir es kennen und verhindert den freien Zugang zu Informationen. Die Bundesregierung beweist wieder einmal, dass sie ihnen das Wohl der Verlegerlobby wichtiger scheint, als das freie Internet zu erhalten.“

Das Leistungsschutzrecht sieht vor, das Presseverlage für das gewerbliche Kopieren ihrer Erzeugnisse im Internet Lizenzgebühren erheben können. Was zunächst plausibel klingen mag, bringt weitreichende zerstörerische Folgen für die gesamte Informationsarchitektur des Internets mit sich. Denn als gewerblich gelten demnach auch alle privaten Bloggerinnen und Blogger, die sich zum Beispiel mit ein paar AdWords auf ihrem Blog wenigstens die monatlichen Servergebühren refinanzieren wollen. Ein kurzes Zitat aus einem Presseerzeugnis, um zum Beispiel die eigenen Leserinnen und Leser auf einen interessanten Text hinzuweisen, wäre dann schon gebührenpflichtig.

(ERGÄNZUNG: Im jetzt beschlossenen Entwurf wird das zunächst ausgeschlossen: „Nicht erfasst werden deshalb andere Nutzer, wie z. B. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer.“ Bewertungen zu dieser Formulierung finden sich hier, hier und hier.)

Außerdem umfasst das Leistungsschutzrecht nicht nur vollständige Texte, sondern auch kleinste Ausschnitte, sogenannte Snippets, wie sie zum Beispiel von Suchmaschinen angezeigt werden.

Diese Snippets werden meist von den Presseverlagen selbst als Auszugstexte in die Redaktionssysteme eingepflegt und suchmaschinenoptimiert ausgespielt, denn auch die Presseverlage wissen: Wer im Internet gelesen werden will, muss im Internet gefunden werden können. Für solche und andere Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung geben deutsche Verlage jährlich Millionensummen aus. Mit dem Leistungsschutzrecht sollen also vor allem die Menschen und Anbieter zur Kasse gebeten werden, die den Presseverlagen eigene Nutzerinnen und Nutzer auf die Verlagsangebote weiterleiten.

Dazu Mario Sixtus, D64-Gründungsmitglied und Journalist:

„Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen, ein Konzertveranstalter von den öffentlichen Verkehrsbetrieben und ein Schlüsseldienst von den „Gelben Seiten“.“

Das es den Presseverlagen dabei mitnichten um den Schutz ihrer im Netz bis dato schon hinreichend geschützten Erzeugnisse geht, sondern viel mehr darum, weitere Erlösquellen durch gesetzliche Vorgaben zu generieren, beweist die Tatsache, dass jeder Anbieter von redaktionellen Angeboten, also auch alle Presseverlage, solche automatisierten Snippets und Vorschauen mit einem einfachen „nosnippet-Tag“ und den Meta-Daten der eigenen Webseiten ausschließen kann. Kein deutscher Presseverlag tut dies bisher.

Der Verein „D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt“ hat sich von Anfang an gegen das Leistungsschutzrecht gestellt. Am 20 Juni 2012 veröffentlichte der Verein deshalb unter http://leistungsschutzrecht-stoppen.d-64.org/ eine Aktionsseite, die auf die Gefahren des Leistungsschutzrechts hinweisen soll.

Dazu veröffentlichte der Verein unter anderem einen URL-Shortener, der es ermöglicht, Links zu Texten von Presseverlegern zunächst auf eine Unterseite umzuleiten, die über das Leistungsschutzrecht aufklärt (http://leistungsschutzrecht-stoppen.d-64.org/blacklisted/). So sollen auch bisher uninformierte Internetnutzerinnen und Nutzer auf die Folgen hingewiesen werden.

Darüber hinaus entwickelte der Verein ein WordPress-Plugin, dass es Bloggerinnen und Bloggern ermöglicht, bei Verlinkung auf einen Text von einem, auf einer Blacklist vermerkten, Presseverlags zunächst auch auf die Landingpage umzuleiten. (http://wordpress.org/extend/plugins/d64-lsr-stopper/) Das Plugin wurde bisher schon in 330 deutschen Blogs eingebunden und genutzt. Auf der Blacklist werden aktuell über 260 Presseverlage und deren Ableger geführt, die sich entweder selbst direkt für ein Leistungsschutzrecht stark gemacht haben, oder Mitglied in Verbänden sind, die das an ihrer statt tun.

Wie das Leistungsschutzrecht genau funktioniert, erklärt auch sehr anschaulich ein aktueller Videobeitrag des „Elekrischen Reporters“:

Pressekontakt:

www.d-64.org
D64 Zentrum für Digitalen Fortschritt
Mathias Richel
0163.4553315
presse@d-64.org

D64-Logo_RGB-Cyberschwarz_Quadrat

D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt

Informationen rund um den Verein werden durch den D64 Vorstand freigegeben und von der Geschäftsstelle publiziert.

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