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D64-Neujahrsempfang 2019

Wir laden herzlich ein zum traditionellen

Neujahrsempfang 2019 von D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V.

am 20. Februar 2019 um 19 Uhr (Einlass ab 18:30 Uhr)

in die Kalkscheune, Johannisstraße 2 in Berlin Mitte.

Anmelden für den Neujahrsempfang könnt ihr euch bis zum 13. Februar hier.

Euch erwartet ein vielfältiges Programm mit einer Keynote von Andrea Nahles, einem Panel zur Europawahl 2019 und der Gestaltung von Digitalpolitik auf EU-Ebene mit spannenden Gästen und natürlich einem anschließenden Buffet.

Weitere Informationen findet ihr auf der Seite der Anmeldung. 

D64 unterstützt die Initiative „Public Money? Public Code!“

Die Initiative „Public Money? Public Code!“ der Free Software Foundation Europe (fsfe) fordert rechtliche Grundlagen, damit mit öffentlichen Mitteln entwickelte Software verpflichtend unter einer quelloffenen Lizenz veröffentlicht wird. Bund, Länder und Kommunen sollen ebenso – wo möglich – Open Source Software einsetzen.
Darüber hinaus soll gelten, dass wenn neue Software selbst entwickelt oder beauftragt wird, diese Software unter einer quelloffenen Lizenz veröffentlicht werden muss.

D64 unterstützt den Grundsatz, dass von der Allgemeinheit finanzierte Projekte auch der Allgemeinheit zugute kommen müssen.
Zudem können durch quelloffene Lizenzen Kosten reduziert werden, weil ähnliche Anwendungen nicht immer wieder neu programmiert werden müssen. Bei größeren Projekten können durch Zusammenarbeit unterschiedliche Ideen und Blickwinkel zusammengeführt werden. Die Unterstützung quelloffener Software fördert somit Innovation und die Unabhängigkeit von einzelnen Softwarefirmen.

Für D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt sind diese Ziele von grundsätzlicher Bedeutung und verdienen Unterstützung.

D64 schließt sich deshalb gerne der Initiative „Public Money? Public Code!“ an und unterzeichnet den offenen Brief an Abgeordnete in ganz Europa.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der Initiative unter publiccode.eu zu finden.

D64 legt vor und veröffentlicht Grundwertepapier „Künstliche Intelligenz“

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt versteht sich als Denkfabrik des digitalen Wandels. Dieser digitale Wandel wird zunehmend von technologischen Errungenschaften bestimmt, die auf künstlicher Intelligenz beruhen. Wir gehen davon aus, dass Digitalisierung und insbesondere der Fortschritt, der durch Künstliche Intelligenz erreicht wird, im Rückblick als Revolution der Arbeitsbedingungen und Lebensumstände wahrgenommen wird. Getreu seines Mottos und aufbauend auf jahrelangen Denkanstößen veröffentlicht D64 nun ein Papier zu „Grundwerten in der digitalisierten Gesellschaft – Der Einfluss Künstlicher Intelligenz auf Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität“.

Das umfassende Papier kann hier heruntergeladen werden (PDF).

Erstempfängerin des Grundwertepapiers war Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley, die anschließend mit den Verfassern und D64-Mitgliedern wesentliche Thesen des Papiers diskutiert hat.

Zu dieser Diskussion laden wir an dieser Stelle ebenfalls ein. Zum Download des Papiers:

D64 Grundwertepapier KI

Offener Brief: Digitalvereine stemmen sich gegen Upload-Filter und Leistungsschutzrecht

In einer ungewöhnlichen Allianz appellieren die parteinahen Digitalvereine D64, cnetz und Load e.V. gemeinsam an die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament, die drohende Einführung von Upload-Filtern und einem europäischen Leistungsschutzrecht doch noch zu verhindern. Es geht um nichts weniger als den Schutz des offenen Internets.

Kommende Woche steht im Plenum des Europäischen Parlaments die Abstimmung zur Urheberrechtsreform im europäischen Binnenmarkt an. Im Rahmen des Vorhabens sollen auch die Einführung von Upload-Filtern und eines europäischen Leistungsschutzrechts beschlossen werden. Beide Vorhaben widersprechen aus Sicht von D64 den Grundfesten eines offenen Internets und schaden der Rede- und Meinungsfreiheit. Gemeinsam mit dem CDU-nahen #cnetz, CSUnet und Load e.V. – Verein für liberale Netzpolitik wendet sich D64 mit einem offenen Brief an die deutschen Abgeordneten im europäischen Parlament und appelliert an sie, gegen die im Rechtsausschuss beschlossene Vorlage zu stimmen.

Mit dem vorliegenden Vorschlag wird erneut versucht, berechtigte politische Ziele in der Digitalpolitik mit völlig ungeeigneten und überzogenen Maßnahmen zu erreichen”, so Laura-Kristine Krause, Co-Vorsitzende von D64. “Upload-Filter schaffen eine Zensurinfrastruktur, die alle Nutzerinnen und Nutzer unter einen Generalverdacht stellen wird.”

Zum erneuten Versuch der deutschen Verlagshäuser, ein europäisches Leistungsschutzrecht einzuführen, sagt Henning Tillmann, Mitglied des Vorstands von D64: “Aus Deutschland wissen wir alle, dass das Leistungsschutzrecht nicht funktioniert. Es ist für alle teuer geworden, aber hat niemandem etwas gebracht, auch nicht den Verlagshäusern. Warum diese Erkenntnis Brüssel nicht erreicht hat, ist für uns absolut unverständlich.”

Außerdem widerspricht das Vorhaben dem erst zu Jahresbeginn verhandelten Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der eine klare Absage zu Upload-Filtern enthält: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab“. Eine Reihe der Verfasserinnen und Verfasser des offenen Briefes hatte den Koalitionsvertrag im Bereich Digitales mitverhandelt.

Dazu Laura-Kristine Krause: “Das kann man niemandem erklären, warum in Brüssel auch durch deutsche VertreterInnen nun etwas verabschiedet werden soll, das nicht nur gegen den deutschen Koalitionsvertrag steht, sondern auch gegen die klare Position aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien ist. Der Frust über die digitalpolitische Gestaltung in Brüssel ist nach der Umsetzung der eigentlich begrüßenswerten DSGVO bereits groß genug, da ist es unnötig, hier jetzt mit völlig falschen Ansätzen nachzulegen.”

Zum offenen Brief.

Bild: westpark, [15:17] kitsch, CC BY-NC-ND 2.0

Mit Zwergenschritten nach Digitalistan!

D64 nimmt die anstehenden Koalitionsverhandlungen zum Anlass, die Verhandler der Großen Koalition noch einmal an die spärlichen Erfolge der Digitalen Agenda 2014 – 2017 zu erinnern. Wenn jetzt nicht das Ruder rumgerissen wird, bleibt Deutschland ein digitalpolitisch unbedeutsamer Zwerg.

Die letzte Legislatur unter der Großen Koalition waren digitalpolitisch nicht das, was die vollmundige Digitale Agenda 2014-2017 versprochen hatte. Viele Themen wurden andiskutiert, aber über Symbolpolitik und vor allem katastrophalen Weichenstellungen im den Bereichen Breitbandausbau, Startup-Förderung oder der Meinungsfreiheit im Internet kann diese Zeit als vertane Chance gesehen werden. Und es droht weiter Ungemach: Die Sondierungsergebnisse zwischen SPD und CDU/CSU sind mit Blick auf wesentliche Impulse für die Digitalisierung besorgniserregend. D64 nimmt dies zum Anlass, um Vorschläge für weitere Maßnahmen zu geben, die in den kommenden Koalitionsverhandlungen diskutiert werden müssen. Sonst geht es in Deutschland weiter nur mit Zwergenschritten voran.

It's 2018, god damn it!

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. versteht sich als Denkfabrik des digitalen Wandels, und möchte als Taktgeber und Ratgeber für die Politik Impulse für eine progressive, eine gerechte Gesellschaft fördernde, Digitalpolitik setzen. Von daher sind wir sehr erfreut, dass in der Arbeitsgruppe Digitales 6 von 7 VertreterInnen der SPD auch Mitglieder von D64 sind. Wir nehmen das als Ansporn und Herausforderung, in den Koalitionsgesprächen das bestmögliche Verhandlungsergebnis für die Digitalisierung in Deutschland zu erreichen.

Zum Abschluss möchten wir an dieser Stelle auch weitere Impulse aus der D64-Mitgliederschaft abbilden:

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Digital17 - Wahlprüfsteine #btw17

Digital17 – Der Überblick über Digitalpolitik zur #BTW17

Was können wir von CDU, SPD, Grünen, Linke, FDP und AfD in der nächsten Legislaturperiode in digitalpolitischen Fragen erwarten? Wir haben nachgefragt! D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. hat über 40 digitalpolitische Fragen an alle im Bundestag vertretenen Parteien (CDU/CSU, SPD, Die Linke, Bündnis 90 / Die Grünen), sowie FDP und AfD versendet. Diese Fragen sollen klären: Wie ernst nehmen die Parteien die Digitalisierung in der kommenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestags?

Nachdem D64 vor einem Monat 41 Wahlprüfsteine vom Staatstrojaner über die elektronische Patientenakte bis hin zu Open Data verschickt hat, veröffentlichen wir heute alle Fragen und Antworten. „Wir wollten es genau wissen“, erklärt D64-Mitglied und Initiatorin des Vorhabens, Lena Stork. Viele Wahlprogramme aber auch bekannte Wahlprüfsteine wie der Wahl-O-Mat kratzen in digitalpolitischen Fragen bisher nur an der Oberfläche. Unter digital17.d-64.org kann sich nun jeder selbst einen Überblick darüber verschaffen, was in den nächsten vier Jahren erwartet werden kann.

In einigen Fragen sind sich alle Parteien einig. So wollen alle in der nächsten Legislaturperiode sich dafür einsetzen, dass Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung (z.B. Reisepass beantragen, Meldeadresse ändern, Elterngeld beantragen, Unternehmensgründungen, o.ä.) auch digital in Anspruch genommen werden können. Auch Open Access, also die kostenfreie Veröffentlichung von Forschungsergebnissen an staatlichen Hochschulen steht ganz oben auf der Tagesordnung. Interessant ist sicherlich auch, dass algorithmische Entscheidungen von sozialen Netzwerken von keiner Partei als publizistische Angebote gewertet werden sollen und damit ein Anspruch auf Gegendarstellungen einhellig abgelehnt wird.

Weitere Wahlprüfsteine umfassen klassische digitalpolitische Fragen rund um den Datenschutz und Vorratsdatenspeicherung, aber auch Online-Wahlen oder die Einführung der Remix-Schranke, sodass urheberrechtlich geschützte Werke legal und ggf. pauschal vergütet zur Schaffung neuer Werke herangezogen werden können. In diesen Fragen gehen die Meinungen der Parteien teilweise erheblich auseinander. Wir hoffen mit digital17.d-64.org einen informativen Mehrwert und eine Entscheidungshilfe für die Bundestagswahl am 24. September 2017 geschaffen zu haben – jetzt reinschauen!

Wahlprüfsteine – Wie ernst nehmen die Parteien die Digitalisierung im Bundestagswahlkampf?

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. hat über 40 digitalpolitische Fragen an alle im Bundestag vertretenen Parteien (CDU/CSU, SPD, Die Linke, Bündnis 90 / Die Grünen), sowie FDP und AfD versendet. Diese Fragen sollen klären: Wie ernst nehmen die Parteien die Digitalisierung in der kommenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestags?

„Während bei vielen Wahlprüfsteinen oder Vergleichen wie dem Wahlomat digitalpolitische Fragen höchstens angekratzt werden, wollen wir es genau wissen“, erläutert D64-Mitglied und Initiatorin des Vorhabens, Lena Stork. „Es gilt für die Parteien nun klar zu zeigen, wie sie die Themenkomplexe Digitale Bildung, Datenschutz oder Netzausbau angehen wollen“, so Stork weiter.

Die Parteien, die die Fragen per E-Mail erhalten haben, haben nun gut einen Monat Zeit, um auf die 41 Fragen zu antworten. So können die Parteien den Statements zustimmen oder diese ablehnen. Als Beispiele seien „Die Vorratsdatenspeicherung soll abgeschafft werden“, „Wir brauchen ein Ministerium für Digitales“ oder „Dienstanbietern soll es untersagt sein, Daten von unbeteiligten Dritten zu erfassen“ genannt.

„Die Digitalisierung ist das zentrale Zukunftsthema. Hier brauchen die Wählerinnen und Wähler klare Aussagen, welche Weichen die Fraktionen im Bundestag in den kommenden vier Jahren stellen wollen“, betont D64-Vorstandsmitglied Henning Tillmann. „Im Jahr 2017 erwarten wir von allen Parteien Zukunftskonzepte zu digitalpolitischen Fragen. Jetzt heißt es: Flagge zeigen!”

D64 wird alle Fragen und die Antworten der Parteien im August 2017 veröffentlichen.

Foto: CC0 (http://maxpixel.freegreatpicture.com/Bundestag-Architecture-Reichstag-Building-Capital-204771)

Das kleine 1×1 der IT-Sicherheit

In einem übersichtlichen Flyer „Das 1×1 der IT-Sicherheit“ haben wir grundlegende Tipps für (MdB-)Büros zusammengestellt. Manche Tipps mögen selbstverständlich klingen, werden aber von vielen Bundestagsbüros nicht eingehalten.

Hinweis: Die erste Auflage des IT-Sicherheit-Flyers erschien 2017, die aktuelle Auflage ist aus dem Jahr 2022.

Schon im Jahr 2015 wurden die IT-Systeme des Deutschen Bundestags Ziel eines größeren Angriffs. Dabei wurden um die 16 GB an teils vertraulichen Daten abgegriffen und an nicht bekannte Ziele weitergeleitet. Diese umgangssprachlichen „Hacks“ sind häufig durch einfache Sicherheitsvorkehrungen zu verhindern. Neben aktuellen Softwareversionen ist das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer der Computer entscheidend.

Wir, D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e. V., haben simple Handlungsempfehlungen aufgeschrieben. Diese Tipps sind für die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit eurer Geräte elementar – auch wenn ihr nicht in einem Bundestagsbüro arbeitet.

Die Tipps im Überblick und als übersichtliche Infografiken. Teilen und weitersagen ausdrücklich erwünscht (CC0)! Hier der Download als PDF.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: D64 beteiligt sich an Deklaration für die Meinungsfreiheit

Breite Allianz unterzeichnet gemeinsame Deklaration für die Meinungsfreiheit, darunter neben D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. mit dem cnetz – Verein für Netzpolitik e. V., mit LOAD e.V. und mit Digitale Gesellschaft e.V. erstmals alle vier digitalpolitischen Vereine unter einem Dach.

In Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017 bringt eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten ihre Sorgen um die Auswirkungen auf den öffentlichen Diskurs in Deutschland zum Ausdruck. In einer gemeinsamen “Deklaration für die Meinungsfreiheit” warnen sie vor den katastrophalen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit, sollte das NetzDG vom Bundestag verabschiedet werden.

Die Unterzeichner sind der Auffassung, dass eine politische Gesamtstrategie notwendig ist, um das Aufkommen von Hassrede und absichtlichen Falschmeldungen im Netz einzudämmen. Sie erkennen an, dass Handlungsbedarf besteht, aber der Gesetzentwurf genügt nicht dem Anspruch, die Meinungsfreiheit adäquat zu wahren. Im Gegenteil, er stellt die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage.

Zu den unterzeichnenden Organisationen zählen:

  • Amadeu Antonio Stiftung
  • Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
  • BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.
  • Bundesverband Deutsche Startups e.V.
  • Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
  • Bundesverband IT-Mittelstand e. V. (BITMi)
  • Chaos Computer Club e. V.
  • cnetz – Verein für Netzpolitik e. V.
  • D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V.
  • Digitale Gesellschaft e. V.
  • DJV – Deutscher Journalisten-Verband e.V.
  • eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.
  • Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)
  • Internet Society, German Chapter (ISOC.DE) e.V.
  • LOAD e.V.
  • Open Knowledge Foundation
  • Reporter ohne Grenzen e.V.
  • Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.

Weitere Unterzeichner sind:

  • Dr. Ulf Buermeyer, LL.M., Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
  • Dr. Frederik Ferreau, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität zu Köln
  • Jörg Heidrich, Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Jeanette Hofmann, Politikwissenschaftlerin
  • Prof. Dr. Thomas Hoeren, Rechtswissenschaftler
  • Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt
  • Jan Mönikes, Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Ingolf Pernice, Rechtswissenschaftler
  • Stephan Schmidt, Rechtsanwalt

Deklaration für die Meinungsfreiheit
in Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017:

Meinungsfreiheit hat einen essentiellen und unabdingbaren Stellenwert in einer von demokratischen Werten geprägten Gesellschaft. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist als Teil der Kommunikationsfreiheiten wie auch die Presse- und die Rundfunkfreiheit in besonderem Maße geschützt. Das Recht auf Meinungsfreiheit findet seine Grenzen erst dort, wo die Rechte und die Würde anderer verletzt werden. Das Recht auf Meinungsfreiheit, aber auch seine Einschränkung, gelten dabei online wie offline.

Zuletzt ist der zulässige Umfang der Meinungsfreiheit in die Diskussion geraten durch den aufgrund zahlreicher Vorkommnisse hervorgerufenen Eindruck, absichtliche Falschmeldungen und Hassrede bestimmten oftmals den öffentlichen Diskurs. Um diesem Phänomen Herr zu werden, hat das Bundeskabinett das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beschlossen, das vom Deutschen Bundestag noch vor dem Sommer verabschiedet werden soll. Vor diesem Hintergrund möchten die Unterzeichner dieser Deklaration ihre Unterstützung für die folgenden drei Grundsätze zum Ausdruck bringen:

  1. Gegen strafrechtlich relevante / rechtswidrige Inhalte muss effektiv vorgegangen werden können. Und zwar mit allen gebotenen und verhältnismäßigen, dem Staat zur Verfügung stehenden Mitteln. Dabei ist es Aufgabe der Justiz, zu entscheiden, was rechtswidrig oder strafbar ist und was nicht. Auch die Durchsetzung solcher Entscheidungen darf nicht an einer mangelnden Ausstattung der Justiz scheitern. Internetdiensteanbietern kommt bei der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte eine wichtige Rolle zu, indem sie diese löschen bzw. sperren. Sie sollten jedoch nicht mit der staatlichen Aufgabe betraut werden, Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Inhalten zu treffen.
  2. Die Meinungsfreiheit ist ein kostbares Gut. Sie geht so weit, dass eine Gesellschaft auch Inhalte aushalten muss, die nur schwer erträglich sind, sich aber im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bewegen. Die Demokratie nährt sich an einem pluralistischen Meinungsbild.
  3. Jede Gesetzgebung sollte sicherstellen, dass der Ausgleich verfassungsrechtlich geschützter Interessen hergestellt wird. Die Meinungsfreiheit jedes Einzelnen und die Informationsfreiheit aller darf nicht darunter leiden, dass gegen rechtswidrige oder strafbare Inhalte vorgegangen wird. Gerade bei solchen Inhalten, bei denen die Rechtswidrigkeit nicht, nicht schnell oder nicht sicher festgestellt werden kann, sollte kein Motto „Im Zweifel löschen/sperren“ bestehen, denn ein solches Vorgehen hätte katastrophale Folgen für die Meinungsfreiheit.

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf eines NetzDG stellt diese Grundsätze in Frage, weil er staatliche Aufgaben der Rechtsdurchsetzung an Privatunternehmen übertragen würde. Die Androhung hoher Bußgelder in Verbindung mit allzu kurzen Reaktionsfristen verstärkt die Gefahr, dass sich Plattformbetreiber im Zweifel zu Lasten der Meinungsfreiheit und für die Löschung oder Sperrung solcher Inhalte entscheiden, die sich im Graubereich befinden. Die Prüfung der Strafbarkeit oder Rechtswidrigkeit eines Inhalts bedarf zudem regelmäßig einer genauen Betrachtung des Kontexts und der Intention einer Äußerung. Diese Aufgabe muss auch weiterhin von Gerichten übernommen werden.

Wir sind der Auffassung, dass eine politische Gesamtstrategie notwendig ist, um das Aufkommen von Hassrede und absichtlichen Falschmeldungen im Netz einzudämmen. Wir erkennen an, dass Handlungsbedarf besteht, sind zugleich aber der Ansicht, dass der Gesetzentwurf nicht dem Anspruch genügt, die Meinungsfreiheit adäquat zu wahren. Im Gegenteil, er stellt die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage. Absichtliche Falschmeldungen, Hassrede und menschenfeindliche Hetze sind Probleme der Gesellschaft und können daher auch nicht durch die Internetdiensteanbieter allein angegangen werden – dafür bedarf es der Kooperation von Staat, Zivilgesellschaft und der Anbieter. Wir setzen uns daher für eine gesamtgesellschaftliche Lösung ein, durch die strafwürdiges Verhalten konsequent verfolgt wird, Gegenrede und Medienkompetenz gestärkt werden und ein die Meinungsfreiheit respektierender Rechtsrahmen für die Löschung oder Sperrung rechtswidriger Inhalte erhalten bleibt.

#D64KI – Auftaktveranstaltung zur Themenreihe Künstliche Intelligenz ein voller Erfolg

Am vergangenen Samstag begann die Themenreihe zur Künstlichen Intelligenz („KI“) im betahaus in Berlin. 120 Teilnehmer diskutierten einen ganzen Nachmittag lang und arbeiteten in Workshops an Positionen zu ethischen, rechtlichen und technischen Fragen der KI. Bis zum Ende des Jahres wird der Verein ein umfassendes Paper und eine weitere Veranstaltung anbieten. Alle Mitglieder sind herzlich zur Mitarbeit eingeladen.

Nach einem umfassenden Grußwort der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie (sowie D64-Mitglied!), Brigitte Zypries, und kurzen Beschreibungen der KI aus wissenschaftlicher und technischer Perspektive, folgten vier Workshops.

KI & Ethik aus wissenschaftlicher Perspektive
Prof. Dr. Judith Simon von der Uni Hamburg steuerte zunächst einen Impulsvortrag für den Auftakt der Veranstaltung bei. Darin warb sie u. A. dafür, das Thema aus einer praxisorientierten Sicht zu behandeln, anstatt sich von fernen Visionen einer übermenschlichen Intelligenz ablenken zu lassen. Aus ethischer, erkenntnistheoretischer und schließlich politischer Sicht müssten bereits heute Weichen gestellt werden, denn die KI in ihrer aktuellen sogenannten „schwachen“ Form – also Software, die in eng spezialisierten Bereichen bestimmte intelligente Leistungen erbringt — beginne schon jetzt, unsere Gesellschaft zu verändern.
Im Workshop wurden unterschiedliche Aspekte der KI diskutiert. Ein Aspekt waren menschliche Vorurteile und Verzerrungen, die unbemerkt und ungewollt in die KI einfließen, fester Bestandteil der KI-Systeme werden, und sich dadurch verstärken. Ein anderes Thema war Verantwortung für Software-Entscheidungen: wenn ein KI-System Schäden anrichtet, muss geregelt werden, wer dafür herangezogen werden kann. Als Forderungen an die Politik schlug Prof. Simon am Ende der Session drei zentrale Themen vor: zum einen setzte sie sich dafür ein, Gerechtigkeit und Chancengleichheit als Leitlinie über die politische Entscheidungsfindung zu stellen, zum anderen sieht sie aktuell besonderen Bedarf für politische Bemühungen beim Zugang zu den Datenquellen – als „Rohmasse“ für die KI – und bei der Entwicklung der Kompetenzen, die es braucht, um die Arbeit von KI-Algorithmen überhaupt extern einschätzen zu können.

KI aus der technischen Perspektive
Dr. Dirk Michelsen, Managing Consultant für das deutsprachige Watson Team von IBM, führte mit einem Überblick über die technischen Möglichkeiten und Anwendungsgebiete der Künstlichen Intelligenz ein. Klar wurde, dass insbesondere viele neue Business-Ideen KI verwenden – ohne, dass dieser Aspekt klar ersichtlich wird. So ist der Einsatz z. B. in Spielzeug für Kinder denkbar, ebenso aber auch im medizinischen Bereich, um Behandlungsvorschläge erstellen zu können.

Michelsen betonte, dass IBM mit Watson lediglich die Technik bereitstellt, es obliegt der Kundin bzw. dem Kunden, wie die KI eingesetzt wird. Künstliche Intelligenz sei, so Michelsen, erst einmal ethisch neutral. Im Workshop wurde deutlich, dass die Zukunft der KI kaum vorherzusagen sei. Realistische Ausblicke liegen bei nur wenigen Jahren.

KI & Datenökonomie
Den Input gab Dr. Florian Hoppe, promovierter Informatiker, Gründer und Geschäftsführer des A.I. Start-ups Twenty Billion Neurons GmbH. Eingeführt wurde in den Stand der Technik im “Deep Learning”-Bereich. Deutlich wurde, dass ein neuronales Netz — ebenso wie das menschliche Gehirn — maßgeblich von den Daten abhängt, aus denen es lernt. Daher kommt es neben der Entwicklung der Algorithmen vor allem auf die Datensätze an, die dem Algorithmus zum Lernen zur Verfügung gestellt werden. Das Unternehmen lässt zu diesem Zweck einen eigenen Datensatz erarbeiten.
In der Diskussion wurde deutlich, dass der Zugang zu Rohdaten momentan nicht hinreichend gewährleistet ist und ein Problem bei der Entwicklung neuer Techniken darstellt. Einerseits haben Nutzer momentan nicht die Möglichkeit, Daten aus einem Dienst, den sie nutzen, auch anderen Datenverwertern zur Verfügung zu stellen. Andererseits wurde die Frage erörtert, ob Daten ein geistiges Eigentumsrecht begründen sollten. Diskutiert wurde weiter, wie ein Markt an (nicht personenbezogenen) Daten entstehen kann. Schließlich wurde die Frage erörtert, ob die Nutzung von Rohdaten zu öffentlichen Zwecken sowie im Interesse der Wissenschaft einfacher möglich werden soll.

KI & Ethik
Stephan Noller, Diplom-Psychologe mit Schwerpunkt Kognition und Machine-Learning, Mitglied des Beirats junge digitale Wirtschaft beim Bundeswirtschaftsministerium und Gründer von nugg.ad und ubirch gab in einem Impulsvortrag einen Überblick über die aktuelle Entwicklung von Machine Learning (ML)-Algorithmen, die durch spektakuläre Ergebnisse z.B. in den Bereichen Übersetzung und Bilderkennung, einer exponentiellen Steigerung der verfügbaren Daten und einer stetig wachsenden Vernetzung unserer Umwelt zu einem Internet of Things gekennzeichnet ist. Darauf aufbauend präsentierte Noller einige ethische Fragen der näheren Zukunft: Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer seine körperlichen Fähigkeiten durch Implantate erweitert, um effizienter zu arbeiten? Wie reagiert der Home-Care Robot, wenn Oma ihre Medikamente nicht einnehmen will?
In der daran anschließenden Diskussion wurden aus den unterschiedlichsten Perspektiven Grundwerte genannt, die bei der gesellschaftlichen und regulatorischen Gestaltung und Kontrolle von ML- und KI-Technologien sichergestellt sein müssen. Dazu gehört die Autonomie des Individuums, ein Recht auf Widerspruch gegen die Entscheidungen einer KI, Transparenz über die Art und Weise wie Algorithmen entscheiden sowie ein Recht auf Unwissenheit z.B. im Bereich der Genetik. Zusammenfassen lassen sich diese Punkte auf die Abwägung zwischen Freiheit und Selbstbestimmung auf der einen und Effizienz sowie potenziell bessere Entscheidungen einer Maschine auf der anderen Seite. In der Diskussion im Samstag herrschte weitgehend Konsens darüber, dass Freiheit und Selbstbestimmung Vorrang haben müssen. Als Mittel, dies zu erreichen wurden unter anderem das Prinzip der Datensparsamkeit diskutiert. Auch wurde eine Outputkontrolle bei der Regulation von ML- und KI-Algorithmen vorgeschlagen. Damit liesse sich das Problem lösen, dass bei komplexeren Algorithmen oft nicht einmal die Programmierer wüssten, wie eine einzelne Entscheidung zustande kam. Schließlich wurde in der Diskussion auch betont, dass nicht alle ethischen Fragen, die wir uns angesichts des Aufkommens neuer Technologien stellen, genauso neu sein müssen. So hätten sich im Zuge der Industrialisierung bereits zahlreiche soziale Fragen gestellt und zum Entstehen des Sozialstaats geführt. Wir sollten daher aus der Geschichte lernen und bereits ausgehandelte Werte und gesetzliche Regelungen sinnvoll auf die neuen technologischen Entwicklungen übertragen.

Podiumsdiskussion
Bei der abschließenden Podiumsdiskussion wurde zum einen der Diskussions-, zum anderen der Regulierungsbedarf im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz deutlich. Dabei sollte auf jeden Fall erst diskutiert und dann ggf. geregelt werden, denn zum einen gelte es erst einmal zu prüfen, welche Regelungen bereits bestehen, die sich auf die neuen technologischen Möglichkeiten anwenden lassen. Stephan Noller plädierte bspw. auch im Kontext von KI für das bekannte Prinzip der Datensparsamkeit. Zum anderen wurde deutlich, dass sich viele Aspekte nicht einfach ad-hoc regulieren lassen, sondern aus der KI eine Aufgabe für die Gesellschaft erwächst, zunächst einmal zu diskutieren, welche Grundlagen wir für unser Zusammenleben im Zusammenhang mit der KI legen wollen.

Bezogen auf unseren zukünftigen Umgang mit Daten wies Prof. Simon darauf hin, dass noch nicht einmal geklärt sei, welches Eigentumsverhältnis Menschen in Bezug auf ihre Daten eigentlich hätten: sind Daten wie Autos zu behandeln, die man besitzen und verkaufen könne? Oder gleichen sie eher dem Verhältnis zum eigenen Körper, den man nicht veräußern dürfe? Zudem stellte das Thema Datenökonomie einen zentralen Punkt in der Debatte dar. Florian Hoppe forderte besseren Zugang zu „Open Data“ – also zu den Daten, die in öffentlichen Händen liegen. Das „Trainieren“ neuronaler Netzen (deren Qualität durch die Arbeit mit großen Datenmengen verbessert wird) könne dadurch deutlich vereinfacht werden, und innovative Start-Ups würden ohne finanziellen Mehraufwand gefördert. Prof. Simon fragte dagegen, ob es Aufgabe des Staates sei, für private Unternehmen Daten aufzubereiten, während diese dann daraus entstehende Gewinne privatisieren.

Auch die Forderung nach Transparenz für Algorithmen wurde diskutiert: während Florian Hoppe die Komplexität intelligenter Systeme in den Vordergrund stellte und Transparenz als schwierig darstellte, beharrte Stephan Noller, selbst Unternehmer in diesem Bereich, darauf, dass man es Unternehmen nicht zu leicht machen dürfe, sich hinter dem Argument der Komplexität zu verstecken. Transparenz und das Vermitteln der Funktionsweise von Algorithmen sei machbar, nur sei er überzeugt, dass die Unternehmen nicht freiwillig für mehr Transparenz sorgen würden.

Ausblick
Nach diesem anregenden und inspirierenden Einstand freuen wir uns als D64 jetzt auf die kommenden arbeitsintensiven Monate: Ende des Jahres wird D64 ein umfassendes Papier zur Künstlichen Intelligenz vorlegen. Wer Interesse an der Mitarbeit hat, sollte jetzt Mitglied werden. Ebenso wird im Herbst eine weitere Veranstaltung zur KI stattfinden.

Verschiedene Vergleiche und Anknüpfungspunkte zeigten dabei, dass wir weder am Anfang der Diskussion stehen, noch die einzigen sind, die sich darüber Gedanken machen. In den kommenden Monaten gilt es deshalb, europäische und internationale Regulierungsvorstöße zu beobachten und die ethische Debatte aufmerksam zu verfolgen. Dabei sollten wir zwar einerseits weitere Perspektiven in die Diskussion mit einfließen lassen, um einen möglichst ganzheitlichen Blick für notwendige Regulierungen und deren gesellschaftliche Folgen zu ermöglichen.

Andererseits dürfen wir aber das Ziel, Handlungsempfehlungen an die Politik zu formulieren, nicht aus den Augen verlieren. Ein Empfehlungspapier von D64 kann und wird nicht den Anspruch haben, vollumfänglich die Interessen aller Akteure zu vertreten. Die Empfehlung folgt eher der Absicht, sich für eine Förderung von künstlicher Intelligenz im Rahmen von Gerechtigkeit und Chancengleichheit stark zu machen. Denn ein Punkt wurde in der Diskussion ganz deutlich: wir müssen künstliche Intelligenz nicht als Selbstzweck fördern, oder nur, um „international nicht abgehängt“ zu werden. Vielmehr kann und wird die KI unserer Gesellschaft und jedem einzelnen von uns großen Nutzen bringen – wenn wir denn rechtzeitig die Weichen richtig stellen.

Inhaltliche Mitarbeit: Maria Krummenacher, Jan Kuhlen, Martin Oetting, Lena Stork, Henning Tillmann
Fotos: Sebastian Broch, Alexander Hauser, Nina Wettern