Stand: 27. Februar 2023 (dieser Beitrag wird laufend überarbeitet)
Die Bundesregierung lehnt – wohl auch in Reaktion auf den massiven öffentlichen Druck durch die Zivilgesellschaft – die Einführung der “Chatkontrolle” ab. Nun geht es also erneut in Verhandlungen zur Ressortabstimmung für die Positionierung Deutschlands auf EU-Ebene. Über die “Chatkontrolle”, also die Überwachung privater Nachrichten hinaus, finden sich im Entwurf der CSA (Child Sexual Abuse) Verordnung auch noch andere problematische Vorschläge, wie Altersverifikationen und Netzsperren.
Diese Handreichung soll dabei unterstützen, der inhaltlichen Entleerung etablierter Konzepte im politischen Diskurs entgegenzuwirken. So ist uns aufgefallen, dass sich beispielsweise Vertreterinnen und Vertreter aus dem Sicherheitsbereich gegen “anlasslose” Überwachung aussprechen, den “Anlass” aber soweit fassen, dass ihm keine eigenständige Bedeutung mehr zukommt. Das widerspricht dem bisherigen Verständnis, welches insbesondere auch von der einschlägigen (verfassungsgerichtlichen) Rechtsprechung geteilt wird. Wir regen an, dass in diesen Fällen kritisch nachgefragt wird.
Im Folgenden stellen wir beispielhaft Äußerungen dar, bei denen sich unserer Erfahrung nach kritische Nachfragen lohnen. Die Äußerungen sind thematisch nach den wichtigsten Konzepten in der Debatte um die CSA-Verordnung geordnet.
Die Check-Liste als PDF
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