Alle Artikel in Diskussionen

Sharepic von D64. Im linken Drittel steht vor weißem Grund: D64 Zentrum für Digitalen Fortschritt. Ein Portraitfoto mit Beschriftung Ina Blumenthal, MdL. In den rechten beiden Dritteln steht vor hellblauem Grund: Ein Portraitfoto mit Beschriftung Julia Eisentraut, MdL. Footprints Digitalpolitik NRW! Mittwoch, 8. Februar 2023 ab 18:00 Uhr. Düsseldorf d-64.org.

D64 Fooprints NRW

Footprints, unsere Veranstaltungsreihe zum Austausch mit inspirierenden Persönlichkeiten aus der Digitalbranche, verlässt erstmalig Berlin! Am Mittwoch, dem 8. Februar 2023 ab 18:00 Uhr werden Ina Blumenthal (SPD) und Julia Eisentraut (Bündnis 90/Die Grünen) von ihrem Werdegang und ihrer Arbeit als digitalpolitische Landtagsabgeordnete in Nordrhein-Westfalen berichten.

Wo sehen sie Herausforderungen in der Digitalpolitik? Welche Themen treiben sie um? Wie blicken sie auf das Thema Diversity? Zur Anmeldung geht es hier. Eine Anmeldung ist bis zum Mittwoch, dem 8. Februar 2023 um 10:00 Uhr möglich.

Weiterlesen

D64 Footprints meets Digitalpolitik im Bundestag

Ein Jahr nach der Bundestagswahl freuen wir uns auf den Austausch mit vier engagierten Digitalpolitikerinnen im Bundestag. Am Dienstag, den 20. September um 18:00 werden D64-Mitglied Verena Hubertz (SPD), Anke Domscheit-Berg (DIE LINKE), D64-Mitglied Anna Kassautzki (SPD) und Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen) von ihrem Werdegang und ihrer Arbeit als Bundestagsabgeordnete berichten. 

Wo sehen sie Herausforderungen in der Digitalpolitik? Welche Themen treiben sie um? Wie blicken sie auf das Thema Diversity? Zur Anmeldung geht es hier. Eine Anmeldung ist bis Mittwoch, den 14. September 2022 um 17 Uhr möglich und ist zwingend notwendig.  Weiterlesen

Offener Brief gegen die Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung

Die Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung wird für Jahre bestimmen, wie der Staat die Cybersicherheit gewährleistet, welche Verpflichtungen auf Unternehmen zukommen und welchen Schutz Bürger:innen erhalten. Dabei sind entscheidende Teile der Strategie bereits seit langem innerhalb der Bundesregierung hoch umstritten und erhalten massive Kritik durch Vertreter:innen der deutschen Industrie, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft.

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt fordert die Bundesregierung daher auf, die Verabschiedung der Cybersicherheitsstrategie so kurz vor Ende der Legislatur jedenfalls bezüglich der kritischsten Punkte zu stoppen. Gemeinsam mit mehr als 35 Organisationen aus Zivilgesellschaft, Politik und Verbänden sprechen wir uns gegen eine Strategie aus, die vor allem Überwachungsmöglichkeiten fördert und weniger IT-Sicherheit gewährleistet. 

Weiterlesen

Sharepic von D64. Im linken Drittel steht vor weißem Grund "D64 Zentrum für Digitalen Fortschritt". In den rechten zwei Dritteln steht vor einem Bild mit Europa-Fahnen auf blauem Grund "DSA: Einheitliche Regeln mit Bedarf für Nachbesserungen. Walkthrough - Teil I. d-64.org"

Der Digital Services Act – das neue europäische Plattform-Grundgesetz?

Ein Walkthrough mit Einordnungen – Teil I

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2020 mit ihrem Vorschlag des Digital Services Acts (DSA) ein ambitioniertes Gesetzespaket vorgelegt, das – in Verbindung mit dem Digital Markets Act (DMA) – die Regulierung digitaler Dienste und Märkte in der Europäischen Union grundsätzlich neu organisieren soll. Obwohl in den letzten Jahren mehrere Vorhaben zur Regulierung des digitalen Binnenmarkts umgesetzt wurden – wie etwa die Platform-to-Business-Verordnung, die umstrittene Urheberrecht-Richtlinie oder die Richtlinie zu Audiovisuellen Medien – galt bis jetzt die über 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie als das Herzstück der europäischen Internetregulierung.

Der DSA soll jetzt die grundlegenden Regeln für Anbieter:innen digitaler Dienste modernisieren und in diesem Zuge eine Reihe neuer Sorgfaltspflichten für bestimmte Dienste einführen. Der DSA lässt sich demnach grob in drei Kategorien unterteilen: 1) allgemeine Regeln für alle “Anbieter von Vermittlungsdiensten”, seien es Content Delivery Networks, Webhoster oder soziale Netzwerke, 2) zusätzliche Sorgfaltspflichten für Online-Plattformen, und 3) weitere zusätzliche Sorgfaltspflichten für sehr große Online-Plattformen (VLOPS, “very large online platforms”). Unsere Stellungnahme zum DSA wird dieser Unterteilung folgen, dementsprechend nehmen wir in diesem ersten Beitrag das Grundgerüst des DSA, die allgemeinen Regeln für alle “Vermittlungsdienste”, genauer unter die Lupe.

Weiterlesen

Europäische Bürgerinitiative für eine Zukunft ohne biometrische Massenüberwachung

Heute, am 17. Februar 2021, startet das Bündnis Reclaim Your Face eine offizielle Europäische Bürgerinitiative (EBI) zum Verbot biometrischer Massenüberwachung. Mehr als 35 europäische Organisationen rufen dazu auf, diese Initiative zu unterstützen.

In Deutschland unterstützen bisher der Chaos Computer Club, D64, Digitalcourage, Digitale Freiheit und kameras-stoppen.org die Bürgerinitiative und fordern Bürger:innen zum Unterschreiben auf.

Weiterlesen

#D64diskutiert: Mitarbeitendenbeteiligung in Startups

Eine der größten Forderungen der Startup Community in Deutschland war schon immer eine Sache: Mitarbeitendenbeteiligungen.

Mit sogenannten ESOPS (employee stock option plans) können Mitarbeitende in einem Startup am Unternehmen beteiligt werden. Dies ermöglicht eine zusätzliche Motivation, eine Angleichung der Interessen und eine bessere Stellung Deutschlands im internationalen Wettbewerb. D64 hatte sich hierfür wiederholt ausgesprochen, zuletzt im Papier der AG Startup Förderung.
Im Dezember war 2020 endlich so weit: Das Fond-Standort-Gesetz wurde durch das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium auf den Weg gebracht.
Das erste mal sind hiermit Mitarbeitendenbeteiligungen möglich. Sind jetzt alle Ziele erreicht? Welche Möglichkeiten entstehen dadurch für Startups? Werden damit Investoren oder Startups gestärkt? Wo muss noch nachgebessert werden?

Diese Themen möchten wir bei #D64diskutiert am 10. Februar 2021 um 20 Uhr besprechen, mit:

  • Verena Hubertz, Gründerin Kitchen Stories und SPD Kandidatin für den Bundestag aus Trier
  • Claudia Nagel, Investorin bei High Rise Ventures

Der Stream wird hier auf d-64.org und auf unserem Twitter- und YouTube-Kanal zu finden sein.

Gemeinsam für einen realistischen Beteiligungsprozess!

28 Stunden für einen 108-seitigen und 48 Stunden für 465-seitigen Referentenentwurf. Solche Fristen für Stellungnahmen sind für (teils ehrenamtliche) Vereine, Verbände und NGOs kaum zu stemmen und verhindern demokratische Teilhabe.

Aus diesem Grund sind wir, D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt, Mitunterzeichner des offenen Briefes „Angemessene Fristen statt Scheinbeteiligung“ an alle Bundesministerinnen und -minister. Darin fordern wir als breites Bündnis die, in §47 Abs. 3 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien festgelegte, „rechtzeitige Beteiligung von Zentral- und Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen“ unter realistischen Gesichtspunkten einzuhalten, um den angemessenen Einfluss vorhandener Erfahrungen und Expertisen zu ermöglichen. Zudem machen wir Vorschläge zur Bereitstellung von Synopsen, die Veröffentlichung der Referentenentwürfe und die Öffnung des Kommentierungsprozesses.

Der offene Brief

Angemessene Fristen statt Scheinbeteiligung

Sehr geehrte Bundesminister*innen,

die Beteiligung von Zivilgesellschaft und Verbänden an Gesetzgebungsprozessen ist ein elementarer Bestandteil unserer Demokratie. Deshalb ist in § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) auch eine „möglichst frühzeitige“ Zuleitung an Verbände vorgesehen.

Leider werden seitens der Bundesministerien in zunehmendem Maße Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen in weniger als drei Arbeitswochen – teilweise von gerade einmal wenigen Werktagen – erwartet. Trauriger Tiefpunkt waren im Dezember 2020 die Anfragen zu Stellungnahmen für den 4. Referentenentwurf zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 mit einer Kommentierungsfrist von 28 Stunden (bei 108 Seiten) und zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes mit einer Frist von 2 Tagen (bei 465 Seiten).

Wir, die unterzeichnenden Vereine, Stiftungen, Initiativen und Verbände dieses Briefes, fordern Sie als Ressortleiter*in auf, die Verbändebeteiligung als wichtiges Werkzeug demokratischer Teilhabe zukünftig wieder ernsthafter zu verfolgen. Die Einbindung von Zivilgesellschaft und Verbänden liefert wichtige inhaltliche Anregungen, ermöglicht es, Meinungen und Expertise aus Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft einzuholen und wirkt der zunehmenden Spaltung der Gesellschaft und der Politikverdrossenheit entgegen. Wir sehen daher folgenden Handlungsbedarf:

1. Angemessene Fristen für die Kommentierung von Gesetzesentwürfen

Expertise benötigt Zeit. Unser Anspruch ist, Ihnen fundierte Rückmeldung aus unseren jeweiligen Fachgebieten zu den Gesetzgebungsvorhaben zu liefern. Die Einbeziehung unserer Fachexpert*innen benötigt jedoch immer einen ausreichenden Vorlauf. Dies gilt insbesondere für Organisationen, die auf dem Engagement Ehrenamtlicher fußen. Diesen ist es rein organisatorisch nur schwerlich möglich, eine fundierte Stellungnahme innerhalb weniger Tage auszuarbeiten.

Wir erwarten daher, bei allen künftigen Gesetzgebungsprozessen mindestens vier Arbeitswochen für die Anfertigung von Stellungnahmen einzuräumen. Die Bemessung der Frist sollte sich zudem an der Länge eines Entwurfes orientieren. Denkbar wäre eine Festschreibung von je einer Woche für je 50 Seiten Entwurfsdokument, nicht jedoch weniger als vier Wochen.

2. Bereitstellung von Synopsen zur besseren Vergleich- und Nachvollziehbarkeit

Insbesondere wenn, wie im Falle des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0, innerhalb weniger Wochen neue Referentenentwürfe geteilt werden, sollte den Anfragen nach Stellungnahme eine Synopse zur vorherigen Version zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen beigefügt werden.

3. Veröffentlichung der Referentenentwürfe auf den Websites der Ministerien

Im Sinne eines transparenten Gesetzgebungsprozesses sollten sämtliche Referentenentwürfe, für die Stellungnahmen bei Verbänden eingeholt werden, und Synopsen öffentlich zugänglich sein. Die Entwürfe sollten zeitgleich mit ihrem Versand an die Verbände auf den Websites der Bundesministerien veröffentlicht werden.

4. Eine Öffnung des Partizipationsprozesses

Die Beteiligung der Zivilgesellschaft sollte weiter vereinfacht werden. Nach dem Vorbild der Online-Konsultationsverfahren der Europäischen Union sollte neben der Veröffentlichung aller Referentenentwürfe und Synopsen auch die Kommentierungsmöglichkeit für weitere zivilgesellschaftliche Akteure geöffnet werden. Bisher handelt es sich um eine intransparente Auswahl durch die federführenden Ministerien.

Sehr geehrte Bundesminister*innen, wir verstehen unsere Vorschläge als Beitrag zu einem demokratischeren, kooperativeren und inklusiveren Gesetzgebungsprozess und sehen hinsichtlich der Einräumung längerer Kommentierungsfristen dringenden Handlungsbedarf. Anbei finden Sie eine exemplarische Auflistung vergangener Gesetzgebungsvorhaben mit unzureichenden Fristen.

Mit freundlichen Grüßen

Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)

Stiftung Neue Verantwortung

eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.

Open Knowledge Foundation Deutschland

Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

Transparency International Deutschland e.V.

Chaos Computer Club (CCC)

BITMi – Bundesverband IT-Mittelstand e.V.

Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.

IfKom – Ingenieure für Kommunikation e. V.

Digitale Gesellschaft e.V.

LOAD e.V. – Verein für liberale Netzpolitik

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e. V.

IEN Initiative Europäischer Netzbetreiber

Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e. V.

Digital wählen – wie es (ausnahmsweise) funktionieren kann

Eine gekürzte Fassung dieses Beitrags wurde in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht. Ein Lösungsvorschlag von Marina Weisband, Erik Tuchtfeld und Henning Tillmann. 

Seit Beginn der Covid-19-Pandemie ist das klassische Vereins- und Parteileben nicht mehr möglich. Nichtsdestotrotz müssen Beschlüsse gefällt und Vorstände gewählt zu werden. Aufgrund von Abstandsregeln und Kontaktbegrenzungen können aber Mitgliederversammlungen oder Parteitage nicht durchgeführt werden. Das prominenteste Beispiel ist die CDU, die seit über einem halben Jahr auf die Wahl des neuen Vorsitzenden wartet. Aktuell bemühen sich nun die im Bundestag vertretenen Parteien eine Lösung zu finden – insbesondere auch durch die Ermöglichung von digitalen Wahlen. Mit dieser Herkules-Aufgabe beschäftigen sich seit rund 20 Jahren verschiedene Institutionen, eine akzeptable Lösung lag bisher noch nicht auf dem Tisch. Dies ist ein neuer Versuch.

Unsere Wahlgrundsätze

In Art. 38 Abs. 1 Satz 1 unseres Grundgesetzes heißt es: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Damit sind fünf der sechs Wahlgrundsätze genannt: Die Allgemeinheit, die gebietet, dass jede Bürgerin und jeder Bürger wählen darf; die Unmittelbarkeit, die uns vor einem „Electoral College“ wie in den USA schützt; die Freiheit, welche die Androhung oder Ausübung von Zwang verbietet; die Gleichheit, die – anders als bspw. im 19. Jahrhundert in Preußen – garantiert, dass jede Stimme den gleichen Wert hat und einen möglichst gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments haben soll; und die Geheimheit, die gegeben ist, wenn die Stimmabgabe niemand anderem offenbart wird. Sie stellt – so formuliert es das Bundesverfassungsgericht – den wichtigsten Schutz für die Wahlfreiheit dar. Diese Wahlgrundsätze gelten nicht absolut: So nehmen wir bspw. bei der Briefwahl in Kauf, dass unter anderem die Geheimheit der Wahl nicht durch den Staat sichergestellt werden kann, um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung und damit eine möglichst allgemeine Wahl zu erreichen.
Einen weiteren Wahlgrundsatz hat das Bundesverfassungsgericht zudem aus der Gesamtschau von Rechtsstaats- und Demokratieprinzip (Art. 20 Grundgesetz) sowie den anderen fünf Grundsätzen entwickelt: Der Wahlgrundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Dieser steht, anders als der Name vielleicht zunächst vermuten lässt, nicht im Gegensatz zur Geheimheit, sondern schreibt vielmehr vor, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl, von der Abgabe bis zur Auszählung, für den Laien verständlich und nachvollziehbar sein müssen. Dieser Wahlgrundsatz ist es, der jede Form von digitalen Wahlen am Grundgesetz scheitern lässt: Selbst wenn es tatsächlich möglich wäre, ein digitales Wahlverfahren absolut sicher zu gestalten – was IT-Sicherheitsexperten für nicht möglich halten –, so wäre es doch niemals für Laien nachvollziehbar. Sie müssten vielmehr auf die Expertise anderer vertrauen und Zweifel – egal ob begründet oder unbegründet – könnten nicht für jeden und jede nachvollziehbar widerlegt werden. Wie wichtig dies ist, eine nachvollziehbare, überprüfbare Wahl, haben uns nicht zuletzt die Geschehnisse der vergangenen Wochen in den USA gezeigt.

Was jetzt schon geht (und was eher nicht)

Nichtsdestotrotz stehen wir nun alle vor einem Dilemma: Wichtige Entscheidungen müssen getroffen, Wahlen in Parteien durchgeführt werden, ein physisches Zusammenkommen zur Abgabe von Stimmzetteln ist aber nicht möglich. Der Ruf nach digitalen Wahlen und Abstimmungen wird deshalb wieder lauter und er ist auch nicht ganz unberechtigt: Die Demokratie muss auch in diesen Zeiten handlungsfähig bleiben. Demokratie ist mehr als staatliche Wahlen, sondern zeichnet sich auch durch das gemeinsame Entscheiden in Vereinen, Verbänden und Parteien aus. Was sich in digitaler Form unproblematisch durchführen lässt, sind Abstimmungen über Sachthemen. Diese werden offen durchgeführt, die korrekte Stimmabgabe und Zählung für das Gesamtergebnis ist damit für alle nachvollziehbar. Eine Manipulation ist natürlich möglich – kein System ist unhackbar – sie würde aber sofort auffallen.
Schwieriger ist es bei den geheimen Wahlen. Unsere Überzeugung ist, dass an der Nachvollziehbarkeit von Stimmabgabe bis Ergebnis nicht gerüttelt werden darf. Es gibt keine absolut sicheren informationstechnischen Systeme und neben der tatsächlichen Manipulation der Ergebnisse genügt schon ein Vertrauensverlust in ihre Integrität, um einen Legitimitätsverlust der Gewählten herbeizuführen, der Gift für jede Organisation ist. Dazu kommt, dass jeder Fehler in einem solchen digitalen System, sei es ein Problem in der Verarbeitung der Stimmen oder eine Sicherheitslücke, die dazu führt, dass Dritte das System übernehmen, immer solche Ausmaße annimmt, dass die Wahl als Ganzes korrumpiert ist. Das Vertrauen in einen „Blackbox“ darf deshalb nicht Grundvoraussetzung für Wahlen werden.
Für staatliche Wahlen gibt es keine Alternative. „Remote-Wahlen“ müssen hierbei immer Briefwahlen sein. Anders sieht es bei Vereinen aus: Sie sind in ihrer Organisation (weitgehend) frei und können damit auch ihr Wahlverfahren selbst bestimmen. Auch ein Verzicht auf einzelne Wahlgrundsätze, wie bspw. die Geheimheit, ist grundsätzlich möglich. Etwas schwieriger ist es bei Parteien: Sie sind „Organe des Verfassungslebens“, die vom Grundgesetz beauftragt werden, an der „politischen Willensbildung des Volkes“ mitzuwirken. Daraus ergibt sich eine engere (mittelbare) Bindung an die grundgesetzlichen Wahlgrundsätze als es beim lokalen Kaninchenzüchterverein der Fall ist. Grundsätzlich gilt: je näher eine Wahl in einer Partei einer staatlichen Wahl kommt, bspw. die innerparteilichen Listenwahlen, die unmittelbar die Bundestagswahl vorbereiten, desto strenger gelten die Wahlgrundsätze des Grundgesetzes; je eher die Wahl jedoch nur parteiintern ist, bspw. die Vorstandswahlen des lokalen Ortsverbands, desto näher ist auch die Partei an der Organisationsfreiheit, die der Kaninchenzüchterverein für sich in Anspruch nehmen kann.
Die Anwendung dieser Grundsätze macht für uns klar, dass parteiinterne Wahlen, die staatliche vorbereiten, nicht digital durchgeführt werden dürfen. Die Wahlgrundsätze des Grundgesetzes, in solchen Fällen nahezu unmittelbar anwendbar, verbieten dies. Es gibt jedoch auch viele andere parteiinterne Wahlen, die politisch sehr bedeutsam sind, ohne unmittelbar besonders staatsnah zu sein. Man denke nur an den CDU-Vorsitz.

Kein Lösungsvorschlag: die Briefwahl digitalisieren

Einige scheinen deshalb auf den Gedanken zu kommen, man müsse nur die Briefwahl digitalisieren, schon sei das Problem der digitalen Wahlen gelöst. Aus diesen Gründen kursiert derzeit der Vorschlag, den De-Mail-Dienst – der gescheiterte Versuch eines geschlossenen, sicheren, deutschen E-Mail-Netzes – für digitale Briefwahlen zu nutzen. Neben grundsätzlichen Sicherheitsbedenken gegen den Einsatz von De-Mail lebt die Geheimheit der Briefwahl jedoch davon, dass sich die Authentifizierung (der äußere Wahlumschlag) und die Stimmabgabe (der innere Wahlumschlag) physisch voneinander trennen lassen und dieser Prozess danach nicht mehr umgekehrt werden kann. Eine De-Mail, die aber gleichermaßen Authentifizierung und Stimmabgabe trägt, kann nicht physisch getrennt werden. Wer Zugriff auf die Stimme hat, weiß auch, wer sie abgegeben hat. Die (digitale) Trennung von Authentifizierung und Stimmabgabe mag in einer Software vorgelagert werden, wer aber Zugriff auf diese Software hat (rechtmäßig oder unrechtmäßig), kann die Geheimheit der Wahl aufheben und die Stimmabgabe auf eine individuelle Person zurückführen.
Im Übrigen gilt auch hier, dass die Wählenden (blind) darauf vertrauen müssten, dass ihre Stimmen richtig übertragen wurden, sie danach richtig erfasst wurden und auch bei der Berechnung des Ergebnisses keine Fehler verursacht werden. Das Vertrauen in eine solche Blackbox darf aber nicht die Voraussetzung für das Funktionieren einer Wahl sein.

Ein Lösungsvorschlag: Nachvollziehbarkeit als Priorität

Wir möchten deshalb für solche Wahlen eine andere Lösung vorschlagen, die die Nachvollziehbarkeit der Wahl, aber weitestgehend auch die Geheimheit und damit die Freiheit garantiert. Wir sind der Überzeugung, dass das Vertrauen in den demokratischen Prozess, gewährleistet durch den Wahlgrundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, die wichtigste Grundvoraussetzung darstellt. Das Ziel ist es deshalb, dass die Ergebnisermittlung nachvollziehbar bleibt, ohne dass eine Stimme einer Person zugeordnet werden kann.
Wie das aussehen könnte, erklären wir im Folgenden am Beispiel des Bundesparteitags der CDU. Selbstverständlich kann dieses Verfahren aber auch bei anderen Parteien oder Vereinen angewendet werden. Der CDU-Parteitag setzt sich aus 1001 Delegierten zusammen. Im Vorfeld erhält jede und jeder Delegierte auf sicherem Wege mehrere Zugangscodes, um an den Wahlen teilzunehmen. Diese Codes werden von der Partei generiert, die Zuordnung von Person zu Zulassungscode bei der Partei wird unmittelbar nach dem Versand der Codes gelöscht. Jeder Code ist für einen bestimmten Wahlgang gültig.
Ein Wahlanbieter, der in keiner Verbindung zur Partei steht, erhält die Liste aller Zugangscodes, nicht aber deren Zuordnung zu den Personen. Wenn ein Wahlgang aufgerufen wird, wählt sich der oder die Delegierte mit dem entsprechenden Zugangscode bei dem Wahlanbieter ein und gibt die Stimme ab. In diesem Moment wird eine zufällige Prüfzahl generiert und dem bzw. der Delegierten angezeigt. Im System des Wahlanbieters wird nur die Prüfzahl mit der individuellen Wahlentscheidung gespeichert, nicht jedoch der Zugangscode oder eine sonstige unmittelbare Verknüpfung zur Person.
Nachdem der Wahlgang geschlossen ist, wird eine Liste der Prüfcodes mit den Stimmabgaben öffentlich angezeigt. Nun können die Delegierten, die ihre eigene Prüfzahl kennen, sicherstellen, dass ihre Stimme korrekt gezählt wurde.
Um zu verhindern, dass ein gehacktes System denselben Prüfcode an mehrere Personen vergibt, die gleich abgestimmt haben, und dann weitere fiktive Stimmen erfinden kann, könnte man neben der Prüfzahl noch einen zweiten Sicherheitswert anzeigen, der von einer unabhängigen Stelle vergeben wurde. Denkbar wären bspw. die letzten drei Ziffern der IP-Adresse oder der exakte Zeitpunkt der Stimmabgabe, die dann zusätzlich zum eigentlichen Prüfcode der Überprüfbarkeit der Stimmabgabe dienen.
Auf diese Weise kann jede und jeder Delegierte seine eigene Stimme nachvollziehen und sichergehen, dass sie korrekt im System gespeichert ist. Gleichzeitig ist es aber für keinen Dritten einsehbar, wie Einzelpersonen abgestimmt haben – die Wahl ist somit geheim. So ist das System nicht davon abhängig, dass auf die „Blackbox“ vertraut wird. Manipulationen würden unmittelbar auffallen.

Herausforderungen in diesem System

Die Geheimheit der Wahl ist, wie oben bereits beschrieben, essentiell zum Schutze der Freiheit der Wahl. Nur weil die Stimmabgabe keinem Dritten bekannt ist, kann jede und jeder in der Wahlkabine unabhängig von dem sozialen Druck, dem man sonst vielleicht ausgesetzt ist, abstimmen. Aus diesem Grund wird bei Bundestagswahlen bspw. ein Wahlzettel nicht angenommen, wenn für den Wahlvorstand erkennbar ein Foto von der Stimmabgabe aufgenommen wurde. Dieses Risiko ist aber auch in unserem System trotz individueller Nachvollziehbarkeit gering: Nach der Gesamtveröffentlichung der Prüfcodes mit der jeweiligen Wahlentscheidung kann schließlich auch ein beliebiger anderer Prüfcode als eigener ausgegeben werden, um die tatsächliche individuelle Entscheidung zu kaschieren.
Ein anderes Problem wiegt schwerer: Da jede wählende Person nur ihre eigene Stimme nachvollziehen kann, könnten Personen, der mit dem Ergebnis einer Wahl nicht einverstanden ist, behaupten, dass ihre eigene Stimme falsch gezählt wurde und die Wahl somit kompromittiert sei. Nachvollziehen könnte das niemand. In solchen Fällen müssten wohl Wahlvorstände und Parteischiedsgerichte sich damit auseinandersetzen, wie glaubwürdig das Vorbringen des oder der Einzelnen ist. Wir sehen diesen Nachteil und sind trotzdem der Überzeugung, dass der Mehrwert, der durch eine individuelle Überprüfbarkeit geleistet wird, die Nachteile deutlich überwiegt, die entstehen würden, wenn blind auf eine Blackbox vertraut werden würde.
Höchste Anforderungen sind außerdem auch den Wahlanbieter zu stellen. Das verwendete System sollte von einer öffentlichen Stelle zur Verfügung gestellt werden. Die Infrastruktur für digitale Wahlen sollte also als Teil der öffentlichen Infrastruktur gesehen werden, die ehrenamtliches Engagement, nicht nur in Parteien, sondern auch in den vielen Vereinen in Deutschland, möglich macht. Unabdingbar ist es auch, dass der Quellcode öffentlich einsehbar ist (Open Source) und das System regelmäßig von unabhängigen Stellen geprüft wird (Audits).

Keine gute Lösung, aber die bestmögliche

Auch in Pandemiezeiten sind Stift und Zettel die wichtigsten Instrumente der Demokratie. Sie bleiben die einzigen Werkzeuge, die bei staatlichen Wahlen – oder solchen, die staatliche Wahlen unmittelbar vorbereiten – verwendet werden dürfen. Doch Vereine und Parteien müssen auch funktionsfähig bleiben, wenn die Gesundheit aller durch Abstand geschützt wird. Daher sind unseres Erachtens in bestimmten Szenarien digitale Wahlen möglich. Aber wenn Wahlen digital abgehalten werden müssen und die Öffentlichkeit der Wahl, die Nachvollziehbarkeit für die Wählenden, gegen die perfekte Geheimhaltung steht, sollte die Öffentlichkeit bevorzugt werden. Eine Blackbox, bei der alle Wählenden blind auf das System vertrauen müssen, ist stets abzulehnen. Eine mögliche Wahlmanipulation – schon nur der Glauben daran – beschädigt das gesamte System und wiegt schwerer als alles andere. Das Dilemma zwischen Nachvollziehbarkeit und Geheimhaltung ist kaum gut aufzulösen. Doch von vielen schlechten Lösungen für digitale Wahlen halten wir die, die Manipulationen verhindert, noch für die beste.

#D64diskutiert: Verpasste Chance? – Digitalpolitik und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft

Im Juli hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Im Zentrum sollte, so ursprünglich von der Bundesregiung betont, dabei die Digitalpolitik stehen. Auch die Digitalstrategie der Europäischen Kommission, die im Februar diesen Jahres veröffentlich wurde, steckt ambitionierte Ziele. In Zeiten verschiedener Krisen steht die Bundesregierung nun allerdings vor der Herausforderung, gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten die europäische Einheit zu stärken und die Folgen der weltweiten Corona-Pandemie abzufedern.
Jetzt, nachdem sich die Umstände so gravierend geändert haben, stellt sich demnach die Frage: Was bleibt von den Plänen, die europäische Digitalpolitik voranzutreiben? Digitalpolitische Fragen drängen nach wie vor und bedürfen einer europäischen Antwort, aber wird die deutsche Ratspräsidentschaft sich derer noch annehmen? Und wenn ja, welche Ideen liegen auf dem Tisch? Was können und müssen die verschiedenen Akteure jetzt – gerade auch in Zeiten der Krise – liefern, um die digitalpolitische Zukunft Europas positiv zu gestalten? 
Darüber sprechen wir bei #D64diskutiert am 10. September um 19 Uhr mit 
  • Felix Reda, Digitalaktivist und Projektleitung bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte
  • Tiemo Wölken, Digitalpolitiker (SPD) und Mitglied des Europäischen Parlaments 
  • Thomas Jarzombek, Mitglied des Bundestags (CDU) und Beauftragter des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitale Wirtschaft und Start-Ups 
Die Diskussion wird als Livestream über d-64.org sowie über den den D64 Twitter- und YouTube-Kanal abrufbar sein. 

Digitale Kinderarbeit verhindern – Kidfluencer schützen

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt sieht die Werbetätigkeiten durch Kinder in sozialen Netzwerken als zunehmendes Problem und fordert die Behörden auf, ihre Aufsichtspflicht stärker wahrzunehmen und für das Thema zu sensibilisieren.

Das Phänomen des „Kidfluencing“ beschreibt Influencer-Tätigkeiten von Kindern, die sogar schon als Kleinkinder Produkte vor teilweise Hunderttausende von Followerinnen und Followern bewerben. Die Zusammenarbeit mit Kidfluencern ist für Unternehmen höchst attraktiv, erreichen sie hier ihre Zielgruppen hierbei doch besonders genau. Die Belastung, der Druck und die Verantwortung, die für Kinder hierbei entsteht, darf jedoch nicht unterschätzt werden. Influencing ist Arbeit. Kidfluencing ist Kinderarbeit.

Was Kidfluencing von „klassischer“ Kinderarbeit unterscheidet und deshalb besonders gefährlich macht: Die Erziehungsberechtigten, die grundsätzlich für das Wohl des Kindes zu sorgen haben, haben nicht selten ein Eigeninteresse an der Tätigkeit ihrer Kinder oder instruieren diese sogar, weil die öffentliche Aufmerksam geschätzt wird und die Einnahmen der ganzen Familie zugutekommen.

Die rechtliche Lage ist eindeutig

Die rechtliche Lage ist jedoch klar: Jedenfalls wenn Kinder gegen Entgelt oder zu anderen wirtschaftlichen Zwecken tätig werden, handelt es sich um Kinderarbeit im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Solche Beschäftigungen sind für Kinder (bis zu einem Alter von fünfzehn Jahren) grundsätzlich verboten (§ 5 Abs. 1 JArbSchG). Sie können nur ausnahmsweise auf Antrag mit Zustimmung der Sorgeberechtigten von den zuständigen Aufsichtsbehörden erlaubt werden (§ 6 JArbSchG). Das gilt auch für Influencing!

Erik Tuchtfeld, Mitglied des erweiterten Vorstands von D64, weist jedoch auf ein Problem hin: „Viele Erziehungsberechtigte gehen fälschlicherweise davon aus, dass Kidfluencing ohne Weiteres erlaubt ist, weil es sich um ein Hobby im familiären Bereich handelt. Deshalb ist es ganz besonders notwendig, dass die Aufsichtsbehörden die Rechtslage aktiv durchsetzen!“ Doch dies erfolgt oft nur lückenhaft, wohl auch aufgrund mangelnder Kenntnis von den Tätigkeiten der Kinder und Jugendlichen in sozialen Netzwerken.

Außerdem haben die Bundesländer als Aufsichtsbehörden die Gewerbeaufsichten bestimmt. Da es aber um das Wohl von Kindern und Jugendlichen geht und insbesondere das Phänomen Kidfluencing auch stark in den privaten, familiären Bereich hineinwirkt, sollten die örtlichen Jugendämter stärker in die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen einbezogen werden.

Verantwortungsvolle Nutzung von Sozialen Medien

Wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll mit sozialen Medien aufwachsen können. D64-Mitglied Lilly Blaudszun unterstreicht: „Hierzu gehört selbstverständlich auch das aktive Sich-Bewegen in sozialen Netzwerken, hierzu gehört auch das Erstellen von Memes, Videos und vielem mehr. Nicht dazu gehören darf aber eine Ausbeutung von Kindern und jungen Erwachsenen, auf deren Schultern in der Folge die Verantwortlichkeit für den Erwerb der ganzen Familie liegen kann.“

D64 fordert die zuständigen Behörden deshalb auf, die staatliche Aufsicht zu intensivieren und durch öffentliche, großangelegte Kampagnen über das Problem und die Rechtslage zu informieren und sensibilisieren.

 

Weiterführende Informationen:
Julia Carrie Wong, ‚It’s not play if you’re making money‘: how Instagram and YouTube disrupted child labor laws, The Guardian, 24. April 2019
Stephan Dreyer, Claudia Lampert u.a., Zwischen Spielzeug, Kamera und YouTube: Wenn Kinder zu Influencern (gemacht) werden, Deutsches Kinderhilfswerk, 2019