Alle Artikel in Geistiges Eigentum

#BotBrief: Dein Brief an die Europaabegordneten mit dem Nein zum Uploadfilter!

In ganz Europa entstehen momentan Bewegungen gegen die EU-Urheberrechtsreform, die sich unter #Uploadfilter #Merkelfilter #Artikel13 oder #savetheinternet organisieren und den Kampf David gegen Goliath aufnehmen. Bislang werden diese Gegenbewegungen jedoch nicht ernstgenommen, sondern von Verbänden und PolitikerInnen als botgesteuerter Protest oder aus den USA gesteuert verharmlost. Dabei zeigen einige PolitikerInnen auch ein erschreckendes Unwissen über die Inhalte und Konsequenzen der Reform.

Wir wollen den EntscheiderInnen über die neue Urheberrechts-Richtlinie zeigen, dass wir keine Bots sind. Deshalb müssen wir protestieren und sicherstellen, dass unsere Stimmen auch von den Europaabgeordneten gehört werden. Bis zur Abstimmung Ende März oder Anfang April im Europäischen Parlament gilt es, die Abgeordneten davon zu überzeugen, gegen Artikel 11 und 13 zu stimmen. Denn Artikel 11 und 13 werden das Internet maßgeblich verändern – vermutlich zum Schlechteren für alle NutzerInnen, alle Kreativen und Kreativschaffenden, alle UrheberInnen sowie viele europäische Start-Ups, die digitale Geschäftsmodelle auf die Beine stellen.

Da vielen Abgeordneten das Internet noch immer recht fremd ist, sollen die Abgeordneten an ihren analogen Postfächern erkennen können, wie viele BürgerInnen diese Reform ablehnen. Deshalb möchten wir so viele Menschen wie möglich dazu animieren, ihren Abgeordneten einen altmodischen Brief zu schreiben!

Um diejenigen bei diesem Brief zu unterstützen, die zwar gegen Artikel 11 und 13 sind, aber nicht genau wissen, wie sie ihren Unmut zum Ausdruck bringen sollen, haben wir ein kleines Tool entwickelt: Auf BotBrief.eu haben wir den ultimativen Briefgenerator gebaut, mit dem jede/r die Europaabgeordneten seiner oder ihrer Wahl anschreiben kann.

Damit können wir zeigen, dass wir viele und dass wir echt sind. Wir wollen nicht, dass diese Urheberrechtsreform in der vorliegenden Form in Kraft tritt!

Offener Brief: Digitalvereine stemmen sich gegen Upload-Filter und Leistungsschutzrecht

In einer ungewöhnlichen Allianz appellieren die parteinahen Digitalvereine D64, cnetz und Load e.V. gemeinsam an die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament, die drohende Einführung von Upload-Filtern und einem europäischen Leistungsschutzrecht doch noch zu verhindern. Es geht um nichts weniger als den Schutz des offenen Internets.

Kommende Woche steht im Plenum des Europäischen Parlaments die Abstimmung zur Urheberrechtsreform im europäischen Binnenmarkt an. Im Rahmen des Vorhabens sollen auch die Einführung von Upload-Filtern und eines europäischen Leistungsschutzrechts beschlossen werden. Beide Vorhaben widersprechen aus Sicht von D64 den Grundfesten eines offenen Internets und schaden der Rede- und Meinungsfreiheit. Gemeinsam mit dem CDU-nahen #cnetz, CSUnet und Load e.V. – Verein für liberale Netzpolitik wendet sich D64 mit einem offenen Brief an die deutschen Abgeordneten im europäischen Parlament und appelliert an sie, gegen die im Rechtsausschuss beschlossene Vorlage zu stimmen.

Mit dem vorliegenden Vorschlag wird erneut versucht, berechtigte politische Ziele in der Digitalpolitik mit völlig ungeeigneten und überzogenen Maßnahmen zu erreichen”, so Laura-Kristine Krause, Co-Vorsitzende von D64. “Upload-Filter schaffen eine Zensurinfrastruktur, die alle Nutzerinnen und Nutzer unter einen Generalverdacht stellen wird.”

Zum erneuten Versuch der deutschen Verlagshäuser, ein europäisches Leistungsschutzrecht einzuführen, sagt Henning Tillmann, Mitglied des Vorstands von D64: “Aus Deutschland wissen wir alle, dass das Leistungsschutzrecht nicht funktioniert. Es ist für alle teuer geworden, aber hat niemandem etwas gebracht, auch nicht den Verlagshäusern. Warum diese Erkenntnis Brüssel nicht erreicht hat, ist für uns absolut unverständlich.”

Außerdem widerspricht das Vorhaben dem erst zu Jahresbeginn verhandelten Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der eine klare Absage zu Upload-Filtern enthält: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab“. Eine Reihe der Verfasserinnen und Verfasser des offenen Briefes hatte den Koalitionsvertrag im Bereich Digitales mitverhandelt.

Dazu Laura-Kristine Krause: “Das kann man niemandem erklären, warum in Brüssel auch durch deutsche VertreterInnen nun etwas verabschiedet werden soll, das nicht nur gegen den deutschen Koalitionsvertrag steht, sondern auch gegen die klare Position aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien ist. Der Frust über die digitalpolitische Gestaltung in Brüssel ist nach der Umsetzung der eigentlich begrüßenswerten DSGVO bereits groß genug, da ist es unnötig, hier jetzt mit völlig falschen Ansätzen nachzulegen.”

Zum offenen Brief.

D64 fordert: Europäisches Urheberrecht muss veränderte Vorzeichen der Digitalisierung beachten

D64, Zentrum für digitalen Fortschritt e.V., begrüßt grundsätzlich die von EU-Kommissar Günther Oettinger angedachte einheitliche Regelung des Urheberrechts. Dabei müssen allerdings die Positionen der Kreativen gegenüber den Rechteverwertern gestärkt und der Verbraucher rechtssicher gestellt werden. Eine Urheberrechtsabgabe ist der falsche Weg.

D64 warnt vor einer Urheberrechtsabgabe zu Gunsten der Verwertungsgesellschaften. Diese schützt lediglich überholte Geschäftsmodelle von Medienunternehmen in einem disruptiven Markt, die Kreativen werden weiterhin in den Möglichkeiten ihrer Vermarktung beschränkt.

Eine einheitliche europäische Regelung bietet die historisch einmalige Chance, das Ungleichgewicht zwischen Kreativen auf der einen Seite und Medienunternehmen sowie Verwertungsgesellschaften auf der anderen Seite zu Gunsten der Kreativen zu korrigieren. D64 spricht sich unter anderem für die Wahlfreiheit von Kreativen zwischen allen europäischen Verwertungsgesellschaften aus.

Gleichzeitig muss die Reform die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass kreative Werke für jeden erdenkbaren Verwendungszweck rechtssicher mit nur einem Klick über das Internet lizenziert werden können. Der Vorgang darf nicht komplizierter sein als ein Einkauf bei iTunes.

D64 fordert weiter eine technlogie-, wissenschafts-, kultur- und verbraucherfreundliche Auslegung von Schrankenregelungen. Das Fair-Use-Prinzip muss europarechtlich kodifiziert werden.

“Wir müssen die Ansprüche von Kreativen, Verwertern und Nutzern unter einen Hut bringen”, so Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64.  “Einseitige Regelungen sind nicht zielführend.“

Creative Commons als öffentlich-rechtliche Aufgabe

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e. V. legt ein White Paper zu Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor.

Weil es beitragsfinanziert ist - Creative Commons

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk produziert mit einem Gesamtbudget von jährlich über 9 Milliarden Euro enorme Mengen an urheberrechtlich geschützten Inhalten. Trotz der Finanzierung durch die Allgemeinheit über Rundfunkbeiträge sind die so erstellten Werke jedoch nicht für die Öffentlichkeit frei verfüg- und nutzbar. Mit seiner im Dezember 2013 gestarteten Initiative zur Förderung von Creative Commons möchte der D64 – Zentrum für den digitalen Fortschritt e. V. an dieser Situation etwas ändern. Weiterlesen

Pressemeldung: „Weil wir das Netz lieben. Creative Commons.“

Weil wir das Netz lieben – Creative Commons

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e. V. startet Initiative zur Förderung von Creative Commons

Smartphones und soziale Netzwerke machen das Teilen von Inhalten im Internet immer einfacher. Zentrale digitale Kulturtechniken wie Sharing oder Remix stehen dabei aber häufig im Widerspruch zum Urheberrecht. Creative Commons könnte hier zumindest teilweise einen Ausweg bieten. Den wenigsten Menschen sind die alternativen Urheberrechtslizenzen aber überhaupt ein Begriff. Mit einer Initiative zur Förderung von Creative Commons unter cc.d-64.org möchte D64 e. V. daran etwas ändern. Weiterlesen

Verbraucherschützer für Reform des Urheberrechts

Der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde (Grüne) und Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), haben ein kurzes aber dafür pointiertes Positionspapier (PDF) zum Thema Urheberrecht vorgelegt. In sieben Punkten wird dabei konsequent die Sicht der Internetnutzer/innen eingenommen. Nach einer allgemeinen Forderung, deren Interessen bei der Ausgestaltung des Urheberrechts stärker zu berücksichtigen – schließlich sind sie heute in viel größerem Ausmaß als früher von urheberrechtlichen Regelungen betroffen -, werden die folgenden Punkte angeführt:

  • „Die Privatkopie als unabdingbares Nutzerrecht verankern“: Das ist deshalb eine wichtige Forderung, weil ein Verbot der Umgehung von Kopierschutztechnologien (sogenanntes „Digitales Rechtemanagement„, DRM) in mehr und mehr Fällen die legale Erstellung einer Privatkopie auch von einem legal erworbenem Werk unterbindet. Paradoxerweise werden so ehrliche KonsumentInnen schlechter gestellt als jene, die ihre Werke als illegale Kopie beziehen. Im Positionspapier heißt es dazu: „Dieses Recht soll künftig nicht durch den Einsatz von technischen Kopierschutzmaßnahmen oder durch Vertragsbedingungen eingeschränkt, umgangen oder ausgeschlossen werden können.“
  • „Private Nutzungen zu Kommunikationszwecken im Web 2.0 ermöglichen“: Vor allem das Teilen von Fotos und Videos in sozialen Netzwerken soll legalisiert, die Gefahr eine Abmahnung dafür ausgeschlossen werden: „Sofern sie keine kommerziellen Ziele verfolgen, beinhalten sie keine unangemessene Beeinträchtigung der Interessen von Urhebern und Rechteinhabern.“ Offen lassen die Autoren des Positionspapier jedoch, wie mit dem Umstand umgegangen werden soll, dass viele dieser Plattformen wie YouTube oder Facebook sehr wohl kommerzieller Natur sind und sich bisweilen – wie gerade im Streit zwischen YouTube und GEMA – mit Verwertungsgesellschaften nicht über eine Vergütung einigen können. Hier wäre vielleicht auch eine effektivere Form der Schlichtung angebracht. Weiterlesen

Leistungsschutzrecht: D64 fordert Einberufung des Vermittlungsausschusses

Auch nach dem Bundestagsbeschluss für ein Leistungsschutzrecht am 1. März 2013 durch die schwarz-gelbe Bundesregierung geht die Diskussion weiter. Nachdem bereits innerhalb der Koalition kritische Stimmen zu hören sind, mehrt sich die Kritik an diesem Beschluss.

Der Fokus liegt nun beim Bundesrat und damit bei den einzelnen Bundesländern. Der Bundesrat kann das Leistungsschutzrecht zwar nicht verhindern, aber das Einspruchsrecht geltend machen. Damit müsse das Gesetz zunächst in den Vermittlungsausschuss, der zu gleichen Anteilen von Bundestag und Bundesrat besetzt ist.

Dazu Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64: “Leser, Blogger und Nutzer sind verunsichert. Es ist nicht klar, wer von dem Leistungsschutzrecht betroffen ist. Weiterhin leistet das Leistungsschutzrecht keinen Beitrag dazu, dass Leistungen der Urheberinnen und Urheber gerecht entlohnt werden. Wir fordern daher, dass im Bundesrat der Vermittlungsausschuss einberufen wird.”

Daher unterstüzt D64 auch ausdrücklich die Initiative von Henning Tillmann und Alvar Freude, die in einem gemeinsamen Schreiben an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer den Stopp des Leistungsschutzrechts fordern. 42 namhafte Unterzeichner beteiligen sich an dieser Initiative.

D64 lehnt das Leistungsschutzrecht ab

Die schwarz-gelbe Bundesregierung zeigt gerade eindrucksvoll, welchen geringen Stellenwert Netzpolitik und die Entwicklung der digitalen Gesellschaft für sie haben. Gegen den Rat zahlreicher Expertinnen und Experten, die sich quer über alle Parteigrenzen hinweg dagegen aussprechen, versucht die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag versprochene Leistungsschutzrecht für Presseverleger dennoch durchzusetzen.

In einem letzten Akt der Verzweiflung wurde nun der Gesetzentwurf derartig kastriert, dass der ursprüngliche Zweck des Gesetzes keine Berücksichtigung mehr findet und neue Rechtsunsicherheiten geschaffen werden. Darüber, wie lang ein so genanntes Snippet sein darf, werden Gerichte entscheiden müssen. Die schwarz-gelbe Koalition hat sich mit dem Leistungsschutzrecht verrannt. Sie wird am Freitag ein Gesetz beschließen, das die Entwicklungschancen der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft verkennt. Sein einziger Zweck ist eine gesichtswahrende Maßnahme für die Bundeskanzlerin. Es ist schockierend, dass CDU/CSU und FDP bei diesem zentralen Zukunftsthema versagen und in der gesamten Legislaturperiode keine erkennbaren Impulse in der Netzpolitik gesetzt haben.

D64 lehnt das geplante Leistungsschutzrecht ab. Es schafft Rechtsunsicherheit, es wird für neue Abmahnwellen sorgen und ist darüber hinaus verfassungswidrig. Auch für Journalisten stellt das Leistungsschutzrecht keine Verbesserung dar, sondern erhöht die Unsicherheit im Streit um das Urheberrecht. Es ist ein komplett sinnloses Unterfangen.

Mehr Infos: Leistungsschutzrecht stoppen!

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist purer Unsinn

Zur anstehenden ersten Lesung des Gesetzentwurfs für ein “Leistungsschutzrecht” warnt D64 noch einmal vor den Folgen, die ein solches Gesetz für Deutschland haben könnte.

Das von der Verlegerlobby geforderte Gesetz, nach dem Suchmaschinen und Aggregatoren dann für kleinste Textausschnitte (sog. “Snippets”) Lizenzgebühren an Verlage zahlen müssten, geht an der Realität vorbei und entbehrt jeglicher Grundlage.

Dazu erklärt Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64:
“Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist purer Unsinn. Es wird den Verlagen keine neuen Einnahmequellen bescheren, weil die Verlinkungen zu Verlagsangeboten zurückgehen werden. Alle wissen das, aber am Leistungsschutzrecht wollen die Verleger einmal mehr demonstrieren, dass sie eine Meinungsmacht in Deutschland haben.”

Für Nutzer wird die Einführung des Leistungsschutzrechts bedeuten, dass die Meinungspluralität zurückgehen wird und insbesondere im internationalen Vergleich die Nutzer aus Deutschland künftig das Nachsehen haben werden.

Leistungsschutzrecht stoppen! from D64 on Vimeo.

Das schwarz-gelbe Kabinett beugt sich der Verlegerlobby und beschließt umstrittenes Leistungsschutzrecht!

Nach mehreren gescheiterten Versuchen hat das schwarz-gelbe Bundeskabinett heute den mittlerweile 3. Entwurf des Bundesministeriums der Justiz zum umstrittenen Leistungsschutzrechts verabschiedet. Damit geht dieser weitreichende und die Struktur des Internets bedrohende Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung.
Der Verein „D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt“ lehnt sowohl den vorliegenden Entwurf, als auch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger insgesamt ab.

Dazu Mathias Richel, D64-Vorstandsvorsitzender:

„Das Leistungsschutzrecht soll Presseverlagen weitergehende Schutzrechte als bisher einräumen, bei denen nicht nur gesamte Texte oder Bilder, sondern zukünftig sogar kleinste Auszüge aus Texten (so genannte „Snippets“) erfasst werden, für die dann finanzielle Abgaben fällig werden. Dieses Vorhaben bedroht unser Internet, wie wir es kennen und verhindert den freien Zugang zu Informationen. Die Bundesregierung beweist wieder einmal, dass sie ihnen das Wohl der Verlegerlobby wichtiger scheint, als das freie Internet zu erhalten.“

Das Leistungsschutzrecht sieht vor, das Presseverlage für das gewerbliche Kopieren ihrer Erzeugnisse im Internet Lizenzgebühren erheben können. Was zunächst plausibel klingen mag, bringt weitreichende zerstörerische Folgen für die gesamte Informationsarchitektur des Internets mit sich. Denn als gewerblich gelten demnach auch alle privaten Bloggerinnen und Blogger, die sich zum Beispiel mit ein paar AdWords auf ihrem Blog wenigstens die monatlichen Servergebühren refinanzieren wollen. Ein kurzes Zitat aus einem Presseerzeugnis, um zum Beispiel die eigenen Leserinnen und Leser auf einen interessanten Text hinzuweisen, wäre dann schon gebührenpflichtig.

(ERGÄNZUNG: Im jetzt beschlossenen Entwurf wird das zunächst ausgeschlossen: „Nicht erfasst werden deshalb andere Nutzer, wie z. B. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer.“ Bewertungen zu dieser Formulierung finden sich hier, hier und hier.)

Außerdem umfasst das Leistungsschutzrecht nicht nur vollständige Texte, sondern auch kleinste Ausschnitte, sogenannte Snippets, wie sie zum Beispiel von Suchmaschinen angezeigt werden.

Diese Snippets werden meist von den Presseverlagen selbst als Auszugstexte in die Redaktionssysteme eingepflegt und suchmaschinenoptimiert ausgespielt, denn auch die Presseverlage wissen: Wer im Internet gelesen werden will, muss im Internet gefunden werden können. Für solche und andere Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung geben deutsche Verlage jährlich Millionensummen aus. Mit dem Leistungsschutzrecht sollen also vor allem die Menschen und Anbieter zur Kasse gebeten werden, die den Presseverlagen eigene Nutzerinnen und Nutzer auf die Verlagsangebote weiterleiten.

Dazu Mario Sixtus, D64-Gründungsmitglied und Journalist:

„Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen, ein Konzertveranstalter von den öffentlichen Verkehrsbetrieben und ein Schlüsseldienst von den „Gelben Seiten“.“

Das es den Presseverlagen dabei mitnichten um den Schutz ihrer im Netz bis dato schon hinreichend geschützten Erzeugnisse geht, sondern viel mehr darum, weitere Erlösquellen durch gesetzliche Vorgaben zu generieren, beweist die Tatsache, dass jeder Anbieter von redaktionellen Angeboten, also auch alle Presseverlage, solche automatisierten Snippets und Vorschauen mit einem einfachen „nosnippet-Tag“ und den Meta-Daten der eigenen Webseiten ausschließen kann. Kein deutscher Presseverlag tut dies bisher.

Der Verein „D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt“ hat sich von Anfang an gegen das Leistungsschutzrecht gestellt. Am 20 Juni 2012 veröffentlichte der Verein deshalb unter http://leistungsschutzrecht-stoppen.d-64.org/ eine Aktionsseite, die auf die Gefahren des Leistungsschutzrechts hinweisen soll.

Dazu veröffentlichte der Verein unter anderem einen URL-Shortener, der es ermöglicht, Links zu Texten von Presseverlegern zunächst auf eine Unterseite umzuleiten, die über das Leistungsschutzrecht aufklärt (http://leistungsschutzrecht-stoppen.d-64.org/blacklisted/). So sollen auch bisher uninformierte Internetnutzerinnen und Nutzer auf die Folgen hingewiesen werden.

Darüber hinaus entwickelte der Verein ein WordPress-Plugin, dass es Bloggerinnen und Bloggern ermöglicht, bei Verlinkung auf einen Text von einem, auf einer Blacklist vermerkten, Presseverlags zunächst auch auf die Landingpage umzuleiten. (http://wordpress.org/extend/plugins/d64-lsr-stopper/) Das Plugin wurde bisher schon in 330 deutschen Blogs eingebunden und genutzt. Auf der Blacklist werden aktuell über 260 Presseverlage und deren Ableger geführt, die sich entweder selbst direkt für ein Leistungsschutzrecht stark gemacht haben, oder Mitglied in Verbänden sind, die das an ihrer statt tun.

Wie das Leistungsschutzrecht genau funktioniert, erklärt auch sehr anschaulich ein aktueller Videobeitrag des „Elekrischen Reporters“:

Pressekontakt:

www.d-64.org
D64 Zentrum für Digitalen Fortschritt
Mathias Richel
0163.4553315
presse@d-64.org