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D64 startet Aktionsseite gegen das Leistungsschutzrecht.

Seit gestern ist unsere Aktionsseite „Leistungschutzrecht stoppen!“ online: leistungsschutzrecht-stoppen.d-64.org.

Neben Informationen zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage, bieten wir drei wichtige Tools an, um über die möglichen Folgen des LSR zu informieren.

  1. URL-Shortener: Er ermöglicht allen Nutzerinnen und Nutzern, die eigenen Freunde, die Follower oder die eigene Timeline im Stile einer LSRickRoll auf das Leistungsschutzrecht hinzuweisen. Alle Links auf Onlineinhalte von Presseverlagen können dort so gekürzt werden, dass sie zunächst auf unserer Landingpage landen. Dort erklären wir kurz und einfach die Auswirkungen des LSR. Natürlich kommen alle NutzerInnen dann mit einem Klick weiter auf den Inhalt des Originallinks oder man kann sich weiter über das LSR informieren.
  2. Unser WP-Plugin: Das Plugin übernimmt im eigenen Blog automatisch die Umleitung aller Links auf Onlineangebote von Presseverlagen. Alle Leserinnen und Leser landen dann beim Klick zunächst auch auf unserer Landingpage und werden über das LSR informiert. Mit einem weiteren Klick gelangen sie dann zum Originalinhalt. Das Plugin kann man sich hier direkt herunterladen oder auf der Aktionsseite.
  3. Unsere Blacklist: In der Blacklist machen wir transparent, welche Verlagsangebote aktuell über unser Plugin auf unsere Landingpage umgeleitet werden, weil diese Verlage oder Verbände besonders offensiv die Einführung des Leistungsschutzrechtes vorantreiben. Das betrifft bisher alle Onlineangebote des Springer-Verlages, G+J/Bertelsmann, Burda, öffentlich-rechtliche Nachrichtenangebote und alle Onlineableger der BZDV-Mitglieder. Die Blacklist wird permanent erweitet und aktualisiert das WP-Plugin alle sechs Stunden.

Mehr Informationen zum Leistungsschutzrecht und alle Tools findet ihr auf unserer Aktionsseite: leistungsschutzrecht-stoppen.d-64.org 

D64 unterstützt „Wir sind die Bürgerinnen und Bürger“

Die jüngste Kampagne von Kunstschaffenden (http://www.wir-sind-die-urheber.de) ist Symbol dafür, dass die Debatte um ein zeitgemäßes Urheberrecht auf der Stelle tritt. Sie unterscheidet sich weder inhaltlich noch im Ton von Kampagnen wie „Mein Kopf gehört mir“ des Handelsblatts oder dem Brief der 51 Tatort-AutorInnen.
Sie alle haben drei Dinge gemeinsam:

  • KritikerInnen des Urheberrechts wird unterstellt, sie wollten es gänzlich abschaffen.
    Eine Position, die de facto niemand vertritt.
  • Es werden keine Reformvorschläge jenseits einer Durchsetzung des bestehenden Urheberrechts gemacht.
  • Wie die Durchsetzung praktisch realisiert werden soll, wird offen gelassen.

Etwas Positives haben diese Kampagnen aber dennoch an sich: sie befeuern einen Diskurs und verschaffen so Dritten mit konstruktiven Vorschlägen eine Öffentlichkeit, die sie ansonsten kaum bekommen hätten.

Ein Beispiel für so eine konstruktive Initiative ist „Wir sind die Bürgerinnen und Bürger„.

Als D64 freuen wir uns über diese und ähnlich sachliche Initiativen, die wir hiermit auch explizit unterstützen möchten.

http://wir-sind-die-buerger.de

Einladung zum Dialog Urheberrecht.

Sehr geehrte Tatort-Autorinnen und -Autoren,

wie viele Menschen haben auch wir mit großem Interesse Ihren „Offenen Brief“ gelesen. Wir freuen uns sehr, dass sich immer mehr Urheber in die Debatte einschalten und versuchen, ihre Positionen einzubringen. Wir halten das für notwendig.

Bisher gab es in dieser Debatte vor allem drei Gesprächsparteien: die Politik, die Verwerter und die Nutzer. Je nachdem, an welchem Ort und zu welchem Anlass, variierte dabei jeweils der prozentuelle Anteil dieser beteiligten Gruppen. Die Urheber selbst fehlten allerdings meist in diesen Debatten, sondern wurden oftmals nur seitens der Verwerter als Schutzschild für ihre eigenen Interessen eingebracht. Das ist ein grundlegender Fehler der vergangenen Diskussionen. Gleichzeitig attestieren wir, dass alle bisher Beteiligten mit den unterschiedlichen Begriffen und ihrer rechtlichen wie auch gesellschaftlichen Bedeutung allzu leichtfertig umgegangen sind. Es geht in der Debatte vor allem um die Verwertungsrechte und die damit zusammenhängenden Geschäftsmodelle. Die Nutzer halten sie für veraltet, die Verwerter wollen daran festhalten. Aber kein ernsthafter Gesprächspartner im Gesamtdiskurs streitet ab, dass Urheber von ihrem Werk auch leben können sollen. Das heißt, dass kreatives Schaffen bezahlt wird und dass es dafür Modelle geben muss.

Sie haben versucht, Ihre Punkte vorzubringen. Wir glauben aber, dass es mit Ihrem „Offenen Brief“ nicht getan ist. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich permanent und fortwährend einzumischen und Ihre Positionen näher zu erklären. Nur Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen haben es in der Hand, ein Bewusstsein für Ihre Standpunkte und Forderungen zu schaffen, anstatt wie bisher darauf zu hoffen, dass die Verwerter für Sie die Kohlen aus einem Ofen holen, von dem diese selbst nicht so recht mehr wissen, wie man ihn bedient.

Deshalb möchten wir gern Ihr Angebot annehmen und mit Ihnen konstruktiv diskutieren, denn Sie haben Recht: Es geht um einen historischen Kompromiss. Und der weist in eine digitalisierte Zukunft. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg gehen und Modelle entwickeln, die den Anforderungen dieser Zukunft gerecht werden. Wir organisieren den Rahmen, angemessenen Raum, die richtigen Ansprechpartner aller Gesprächsparteien und machen ein konstruktives Angebot, diesen Diskurs zu moderieren und zu begleiten. Eine persönliche Einladung senden wir Ihnen schnellstmöglich zu.

D64 lehnt das Leistungsschutzrecht ab!

D64 zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage:
Unausgegorener Lobbyismus ist noch keine wirkungsvolle Netzpolitik!

Die Regierungskoalition hat am Sonntag im Koalitionsausschuss beschlossen, dass die Verlegerlobby wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, ihr gewünschtes Leistungsschutzrecht für Presseverlage bekommen soll.

Im Beschluss der Regierungskoalition heißt es:

„Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen.“ – anders ausgedrückt bedeutet dies, dass künftig professionelle Anbieter den Verlagen dafür Geld geben sollen, dass sie auf deren Inhalte aufmerksam machen und ihnen Leser zuführen.

D64 lehnt das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus folgenden Gründen ab:

  1. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bietet nicht wie behauptet einen besseren Schutz des Urheberrechts im Internet. Hier steht eine Reform des Urheberrechts dringend an.
  2. Das eigentliche Problem ist der mangelnde Innovationswille und die daraus resultierenden Herausforderungen für die Geschäftsmodelle der Presseverlage.
  3. Suchmaschinen und Aggregatoren nutzen Textzitate und Verlinkungen, um Nutzer auf interessante Inhalte von Presseverlagen hinzuweisen. Es ist völlig absurd, dass die Verlage Geld dafür bekommen sollen, dass Suchmaschinen und Aggregatoren ihnen Nutzer zuführen.

Die Regierungskoalition hat bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass sie lediglich netzpolitische Nebelkerzen werfen kann, sich dem Kern der Herausforderungen der digitalen Welt aber nicht stellen will.

Deutsche Content Allianz versteht ACTA-Abkommen nicht!

In einem beunruhigenden Text hat die Deutsche Content Allianz ihre Position pro ACTA festgehalten. Problematisch ist daran nicht allein, dass sich die Verbandsarbeiter mit keinem Wort zum völlig undemokratischen und von Fachleuten scharf kritisierten Entwicklungsprozess von ACTA äußern. Erschwerend kommt hinzu, dass sie die Grenze zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht an Inhalten verwischen und zudem fast schon beiläufig eine gesamte Generation unter Generalverdacht stellen. Die drei Aspekte legen nahe, dass die Content Allianz das Thema offenbar noch nicht ausreichend durchdrungen hat.

Gerade der Entwicklungsprozess des ACTA-Abkommens sowie die weitreichenden und zugleich diffusen Befugnisse zur Sanktionierung durch Privatunternehmen, die es in Aussicht stellt, sind zentrale Probleme der Vereinbarung. Prof. Dr. Dirk Heckmann, Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und sachverständiges Mitglied des CSU Netzrates, weist darauf hin, dass eine Materie wie das Urheberrecht, die dringend der Reform bedarf, nicht durch die heimliche Entwicklung von internationalen Abkommen zementiert werden darf: „Alle Interessengruppen, auch solche ohne ersichtliche Lobby, sind frühzeitig zu beteiligen. Und wenn es doch einmal Bedarf für diskrete Verhandlung gibt, sollte der Grund hierfür verständlich gemacht werden.“ Diese Probleme grundsätzlicher Legitimation eines Abkommens, welches das Leben von Millionen Menschen rund um den Erdball beeinflusst, ignoriert die Content Allianz offenbar vollständig.

Darüber hinaus demonstriert die Erklärung mangelnde Kenntnis der Kernthemen – die Deutsche Content Allianz vertritt ausschließlich Verwerter von Urheberrechten, jedoch keine Urheber selbst. Inwieweit sie sich damit überhaupt zum Fürsprecher von Urheberrechtsinhabern aufschwingen kann, ist fraglich. Dazu kommentiert Mario Sixtus, als „Elektrischer Reporter“ vielleicht einer der profiliertesten Urheber digitaler Inhalte Deutschlands: „Die so genannte Content Allianz versucht lediglich, ihre veraltenden Geschäftsmodelle als Verwerter zu sichern. Im Interesse der Urheber handeln sie dabei nicht – auch wenn sie das permanent behaupten. ACTA versucht, die Verwerter zu stärken, nicht die Kreativen. Musiker, Autoren, Filmer und Journalisten leiden nicht unter Privatkopien ihrer Werke, sie leiden vielmehr unter Total-Buy-Out-Verträgen, die sie zwingen, nahezu sämtliche Rechte an ihren Werken den Verwertern zu überlassen. Es ist schon ein wenig bizarr, wenn die Verwerter einerseits das Urheberrecht zu einer bloßen Hülle degradieren, während sie sich auf der anderen Seite zu Anwälten der Urheber aufspielen. Was wir brauchen ist eine mutige Reform des Urheberrechts im Sinne der Kreativen und der Nutzer und keine Zementierung des Status Quo im Sinne der Verwerter.“

Und nicht zuletzt stellt die Erklärung Millionen Jugendliche und junge Erwachsene unter Generalverdacht, denen sie andichtet, ohne Unrechtsbewusstsein für digitalen Diebstahl „in die große Welt des Internets entlassen worden zu sein.“ In den letzten fünfzehn Jahren ist die Jugendkriminalität zurück gegangen (PDF). Es gibt keinerlei andere Erkenntnisse, die besagen, dass die Generation, von der die Deutsche Content Allianz spricht, krimineller ist als frühere Generationen. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren die Umsätze der Unterhaltungsindustrie in allen Bereichen stark gewachsen sind. Woher also die These einer kriminalisierten Generation junger Internetnutzer kommt, weiß nur die Deutsche Content Allianz. Leonhard Dobusch, Urheberrechtsforscher an der Freien Universität Berlin und Fellow der stiftung neue verantwortung, bringt es auf den Punkt: „Die Unterhaltungsindustrie hat schlicht nichts zu verlieren, wenn ACTA nicht stattfindet. Die Zivilgesellschaft schon.“

Politisch erfordert diese Stellungnahme umso entschiedeneres Handeln der rechtsstaatlich denkenden und handelnden Politiker, die sich von derart uneinsichtigen Positionen nicht verunsichern lassen. Dazu Mathias Richel, Vorstandsvorsitzender von D64: „Dass große Medienhäuser ihre publizistische Macht und ihren erheblichen Einfluss auf die Politik nutzen, um für dieses Schattengewächs des Hinterzimmerlobbyismus zu kämpfen, ist zwar bedrohlich. Aber es hält uns nicht davon ab, uns weiterhin entschieden dagegen zu stellen.“

Das Urheberrecht ist (nicht) das Problem

Dieser Beitrag ist ein Kommentar von Leonhard Dobusch und Mathias Richel auf das Editorial von Olaf Zimmermann in der Zeitung „Politik & Kultur“ vom Deutscher Kulturrat e.V. Das Editorial von Olaf Zimmermann kann man auch schon länger im Netz nachlesen. Dieser Kommentar wird in der nächsten Ausgabe der „Politik & Kultur“ (Nr.02/12) abgedruckt.

Wir veröffentlichen ihn hier vorab, um im Netz, um das es ja auch im Kern geht, die Diskussion zu ermöglichen.

Vor der Digitalisierung war das Urheberrecht nur für Experten ein Thema. Für die Mehrheit der professionell Kunst- und Kulturschaffenden nicht. Und für den Rest der Bevölkerung schon gar nicht. Die Kulturschaffenden hatten zwar damals wie heute formal die Urheberrechte, in der Praxis aber sorgten Marktmacht der großen Verwerter und der Winner-take-all-Charakter der Kulturindustrie dafür, dass die große Mehrheit wenig bis gar nichts an ihren Urheberrechten verdiente. Brotlose Kunst kommt nicht von ungefähr. Nur wenige Glückliche konnten von ihrer Kunst leben und eine winzige prominente Minderheit hatte die Verhandlungsmacht für ein wirklich gutes Einkommen.

Für alle anderen hatte das Urheberecht noch weniger Bedeutung. Selber Werke herzustellen war teuer, sie zu verbreiten noch teurer. Gleiches galt für die Erstellung von Kopien. Vor dem Internet war es gar nicht so einfach, das Urheberrecht zu verletzen. Im Alltag der Masse der Bevölkerung spielte das Urheberrecht keine Rolle.

Heute haben wir das Internet und das Urheberrecht ist für beide Gruppen ein Thema. Zwar kann immer noch nur eine Minderheit von ihrer Kunst alleine leben, zwei Dinge haben sich aber verändert.

Einerseits sind heute so viele Menschen wie nie zuvor kulturschaffend tätig. Erstellung und vor allem Distribution von Kulturgütern ist so günstig wie nie zuvor. Neue Formen des Medienkonsums in sozialen Netzwerken und anderswo führen dazu, dass Nutzung von Kulturgütern immer mehr mit deren gleichzeitiger Verbreitung einher geht. Jugendliche tanzen zu ihrer Lieblinsmusik, filmen sich dabei mit ihrem Handy und verletzten das Urheberrecht, weil sie dieses Video mit ihren Freunden im Netz teilen. Urheberrechtsverletzung steht in der digitalen Gesellschaft an der Tagesordnung.

Andererseits glauben viele professionell Kunstschaffende in ebendiesen alltäglichen Urheberrechtsverletzungen den Grund dafür zu erkennen, warum sie von ihrer Kunst nicht leben können. Was vor dem Internet der Ungerechtigkeit der Kulturindustrie und deren Starprinzip zugeschrieben wurde, dafür wird heute „Gratiskultur“ und Urheberrechtsverletzung im Netz verantwortlich gemacht. Das mag im Einzelfall auch stimmen, in der Regel ist es aber falsch.

Für die Reform des Urheberechts bedeutet das dreierlei: Erstens, das Urheberrecht muss wieder unwichtig werden. Einem fairen Mediennutzungsalltag dürfen Urheberrechte nicht im Wege stehen. Deshalb braucht es auch in Deutschland dringend eine Fair-Use-Klausel, die Remix von Werken im Internet legalisiert. Zweitens, das Urheberrecht muss ein Versprechen einlösen, dass es auch vor dem Internet nicht erfüllt hat, nämlich für die Urheber da zu sein. Ein besseres Urhebervertragsrecht mit unabdingbaren Zweitverwertungsrechten wäre hier ein erster Schritt und würde dazu beitragen, dass Künstler für ihre Leistungen auch fair bezahlt werden. Im Gegensatz dazu nützt den Urhebern eine Schutzfrist weit über deren Tod hinaus nichts. Stattdessen behindert sie Künstler bei der Erstellung neuer Werke, weil die langen Schutzfristen Zugang zu vorhandenen Werken – dem Rohmaterial von Kreativität – behindern. Drittens, und das ist vielleicht das wichtigste, Kunstschaffende und Internetnutzer sind keine Gegner. Die Ungerechtigkeiten im Kulturbetrieb haben weniger mit dem Internet und viel mehr mit Marktmacht und Verteilungsfragen zu tun. Diese Probleme gilt es gemeinsam anzugehen – und das Internet kann dabei vielleicht sogar hilfreich sein.

Beiträge im Bereich „Diskussionen“ sollen zur – klar – Diskussion anregen.
Die Inhalte geben nicht unbedingt die Position des gesamten Vereins wieder.