Ein Grundgesetz für das Internet – so wurde der Digital Services Act (DSA) angekündigt. Heute, am 27. Oktober, wurde das Papier im offiziellen Journal der EU veröffentlicht. Damit wird der DSA noch diesen Herbst in Kraft treten und ab Anfang 2024 anwendbar sein – mit Ausnahme einiger Bestimmungen für „very large online platforms“ (VLOPs), für die das Gesetz schon im Frühjahr 2023 greifen wird. Wir begrüßen, dass es mit dem DSA nun einen europäischen Rechtsrahmen gibt, der den Flickenteppich nationaler Regulierungsinitiativen beendet und die -CommerceRichtlinie für die Realitäten unserer Zeit anpasst. Doch kann der DSA den Anspruch eines „Internet-Grundgesetzes“ erfüllen?
