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Erster Schritt zum Meilenstein. Stellungnahme zum vorgeschlagenen Dateninstitut. d-64.org

Erster Schritt zum Meilenstein

Stellungnahme von D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e.V. zur Gründung eines Dateninstituts

Die Ampel-Koalition hat sich in ihrer laufenden Legislaturperiode im digital- und netzpolitischen Bereich einiges vorgenommen. Dazu gehört unter anderem die Gründung eines sogenannten Dateninstituts, dessen Auftrag im Koalitionsvertrag im Dezember 2021 wie folgt beschrieben wurde: „Ein Dateninstitut soll Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreiben, Datentreuhändermodelle und Lizenzen etablieren.“ (KoaV, S. 14) Zum diesjährigen Digitalgipfel legte die Gründungskommission ihren Zwischenbericht mit ersten Empfehlungen vor. Wir beziehen ausführlich Stellung.

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Meinungsfreiheit bei politischer Kommunikation schützen

Sehr geehrter Herr Bundesminister Wissing,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Faeser,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Lemke,
sehr geehrter Herr Bundesminister Buschmann,

wir schreiben Ihnen heute, um Sie zu ermuntern, sich weiterhin stark für Transparenz bei bezahlter politischer Kommunikation einzusetzen. Der Entwurf einer europäischen Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung zu diesem Thema darf nicht verwässert und zu vage formuliert werden. Wir sind sehr besorgt, dass einige Entwicklungen im Gesetzgebungsprozess ein erhebliches Risiko für den demokratischen Pluralismus und die Meinungsfreiheit bedeuten. Weiterlesen

Sharepic von D64. Vor weißem Hintergrund steht im linken Drittel des Bildes "D64 zentrum für Digitalen Fortschritt. In der Mitte des Bildes ist vor blauem Hintergrund eine kleine Grafik von Figuren erkennbar, die sich gegenseitig dabei helfen, eine Mauer zu überklettern. Daneben steht rechts vor blauem Grund: "Startup-Förderung: Das Potenzial der Vielen heben Positionspapier d-64.org"

Das Potenzial der Vielen heben: Förderlücken in der Startup-Förderung schließen

Unter Mitarbeit von D64-Expert:innen aus Wirtschaft und Forschung hat die AG Startup-Förderung von D64 ein neues Positionspapier erarbeitet. Es beschäftigt sich mit der deutschen Gründer- und Gründungsförderungslandschaft und zeigt Lücken und Lösungsvorschläge auf. Ausgangslage ist dabei die Startup-Strategie der Bundesregierung, die im Juli 2022 beschlossen wurde. In drei Abschnitten befasst sich das Positionspapier mit den Themen „Förderung nicht-akademischer Gründungen von Startups“, „Sozialer Aufstieg durch Gründung“ und mit „Gründungen von Menschen mit Migrationsgeschichte fördern“.

Das Positionspapier als PDF

 

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Sharepic von D64. Im linken Drittel steht vor weißem Grund "D64 Zentrum für Digitalen Fortschritt". In den rechten zwei Dritteln steht vor einem Bild mit Europa-Fahnen auf blauem Grund "DSA: Verhaltenskodex statt Grundgesetz für das digitale Zeitalter. Blogpost. d-64.org"

Der Digital Services Act – Die Arbeit kann beginnen

Ein Grundgesetz für das Internet – so wurde der Digital Services Act (DSA) angekündigt. Heute, am 27. Oktober 2022, wurde das Papier im offiziellen Journal der EU veröffentlicht. Damit wird der DSA noch diesen Herbst in Kraft treten und ab Anfang 2024 anwendbar sein – mit Ausnahme einiger Bestimmungen für „very large online platforms“ (VLOPs), für die das Gesetz schon im Frühjahr 2023 greifen wird. Wir begrüßen, dass es mit dem DSA nun einen europäischen Rechtsrahmen gibt, der den Flickenteppich nationaler Regulierungsinitiativen beendet und die E-CommerceRichtlinie für die Realitäten unserer Zeit anpasst. Doch kann der DSA den Anspruch eines „Internet-Grundgesetzes“ erfüllen?

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Wir müssen unabhängiger werden – Open-Source kann dabei helfen

Der Bund und neun Bundesländer haben sich zusammengeschlossen und planen die Entwicklung eines sogenannten „souveränen Arbeitsplatzes“, mit dem die Verwaltungen in Deutschland von den Geschäftsmodellen einzelner Konzerne unabhängig werden sollen. Mit dabei sind auf Seiten der Bundesländer Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Geplant ist ein Arbeitsplatz, der Open-Source-Lösungen für die Basisaufgaben Produktivität, Kollaboration und Kommunikation anbietet.

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt freut sich über diese Ankündigung. Sie unterscheidet sich von den üblichen Sonntagsreden zum Thema Open Source und strebt konkrete Lösungen für konkrete Herausforderungen an.

„Es wird Zeit, dass die Verwaltung konkret daran arbeitet, unabhängiger zu werden“,

so Anne Schwarz, Vorstandsmitglied D64.

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Offener Brief gegen die Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung

Die Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung wird für Jahre bestimmen, wie der Staat die Cybersicherheit gewährleistet, welche Verpflichtungen auf Unternehmen zukommen und welchen Schutz Bürger:innen erhalten. Dabei sind entscheidende Teile der Strategie bereits seit langem innerhalb der Bundesregierung hoch umstritten und erhalten massive Kritik durch Vertreter:innen der deutschen Industrie, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft.

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt fordert die Bundesregierung daher auf, die Verabschiedung der Cybersicherheitsstrategie so kurz vor Ende der Legislatur jedenfalls bezüglich der kritischsten Punkte zu stoppen. Gemeinsam mit mehr als 35 Organisationen aus Zivilgesellschaft, Politik und Verbänden sprechen wir uns gegen eine Strategie aus, die vor allem Überwachungsmöglichkeiten fördert und weniger IT-Sicherheit gewährleistet. 

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Die Login-Falle: Strafverfolgung im Internet ohne Massenüberwachung

Update September 2022: Die Login-Falle ist ein von D64 entwickeltes Verfahren, das es Strafverfolgungsbehörden ermöglichen soll, mittels standardisierter Schnittstellen Ermittlungsverfahren gegen Straftäter:innen einzuleiten. Nutzer:innen können potenzielle Straftaten direkt auf der genutzten Plattform melden. Diese Meldung wird von Strafverfolgungsbehörden überprüft. Bei einem Anfangsverdacht für eine Straftat wird nach richterlicher Anordnung beim nächsten Login automatisiert die IP-Adresse der/des möglichen Straftäter:in an die Behörden übermittelt und über einen Datenabgleich ihre/seine Stammdaten (Name, Adresse) ermittelt. Weitere Informationen finden sich in der ausführlichen Präsentation zur Login-Falle. Weiterlesen

D64 stellt 10 Forderungen für eine bessere Startup-Förderung vor

Startups sind ein zentraler Bestandteil, wenn es darum geht digitale Innovation und ein zukunftsfähiges ökonomisches Umfeld zu gestalten. In Deutschland gibt es allerdings noch erheblichen Aufholbedarf, wenn es darum geht, Startups nachhaltig und angemessen zu fördern. Dies war Anlass für uns, in einem internen Prozess Forderungen an die Politik zu entwickeln, die helfen sollen, Startup-Förderung in Zukunft effizient und ertragreich zu gestalten.

Grundsätzlich für eine progressive Gründungskultur sind aus unserer Sicht die Prinzipien Inklusivität, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung. Aus diesen ergeben sich die zehn Forderungen und Maßnahmen, die wir in unserem Papier zu Startup-Förderung vorstellen möchten. Diese umfassen:

  1. Bürokratieabbau: Reduzierung des Verwaltungsaufwandes
  2. Innovationsförderung: Niedrigschwellige Startup-Förderung
  3. Bessere Förderung für Gründungen durch Nichtakademikerinnen und Nichtakademiker
  4. Mehr Gründerinnen braucht das Land
  5. Konkrete und ergebnisorientierte Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel
  6. Effizienter Rahmen für moderne Mitarbeitendenbeteiligung
  7. Chancenkonto schaffen, das Gründerinnen und Gründer auf Zeit von Sozialabgaben befreit
  8. Gründungsökosysteme flächendeckend ausbauen
  9. Moderne Arbeitszeitgesetzgebung für Startup-Unternehmerinnen und -Unternehmer
  10. Offensive für mehr Kapital in der Wachstumsphase

Mit Hilfe dieser Maßnahmen kann der Raum für eine zukunftsgewandte und produktive Startup-Kultur geschaffen werden. Wir möchten den Gesetzgeber dazu ermutigen, der Startup-Förderung einen höheren Stellenwert einzuräumen und das Potenzial von Unternehmensgründungen für das Vorantreiben der Digitalisierung nicht zu verkennen.

Das gesamte Positionspapier kann hier heruntergeladen werden: 10 Maßnahmen für eine progressive Gründungskultur

Die Ansprüche an die Corona-Warn-App müssen der neue Maßstab sein

D64 hat den Prozess rund um die Entstehung und Entwicklung der Corona-Warn-App in den letzten Wochen intensiv verfolgt und begleitet. Mit einem offenen Brief gemeinsam mit weiteren Akteuren aus der digitalen Zivilgesellschaft an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Kanzleramtsminister Helge Braun, äußerte der Verein datenschutzrechtliche Bedenken. Diese wurden akzeptiert und damit Abstand von dem zunächst von der Bundesregierung verfolgten zentralen Ansatz genommen.

Die Corona-Warn-App zeigt, dass große, digitale, öffentliche Projekte unter Einbindung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft in Rekordtempo möglich sind – und das unter Wahrung von Datenschutz und Datensicherheit. „Wir sind uns sicher: Datenschutz, Datensicherheit und Open Source ist der einzige erfolgsversprechende Weg. Der letztliche Prozess zur Corona-Warn-App muss in Zukunft der Maßstab für weitere ähnliche Projekte sein“, fordert die D64-Co-Vorsitzende Laura-Kristine Krause.

D64 stellt daher im Zusammenhang mit der Entwicklung von Software durch die öffentliche Hand folgende Mindestanforderungen auf:

1. Expertise einholen: bei der Umsetzung großer Projekte müssen sich Bund, Länder und Kommunen von verschiedenen Akteuren beraten zu lassen. Im Fall der Corona-App hätten sich durch die frühzeitige Einbindung externer Expertinnen und Experten viele Kommunikations- und Umsetzungsprobleme im Frühling vermeiden lassen können. Vielfältige Perspektiven und Expertise helfen den Aufwand für technische Herausforderungen richtig einschätzen zu können und viele gesellschaftliche Gruppen am Diskurs zu beteiligen.

2. Datenschutz und Datensicherheit: Es hätte kein Vertrauen in eine Anwendung gegeben, die sensibelste Daten zentral auf einem Server anhäuft und damit begehrtes Ziel von Angriffen wird. Die Europäische Union ist bei Software, anders als das Silicon Valley oder China, vielleicht nicht die Schnellste und Erste. Sie kann aber einen enormen Vorteil bieten, wenn Datenschutz und Datensicherheit strikt eingehalten werden. Dabei zeigt sich, dass diese beiden Eigenschaften der Corona-Warn-App einen enormen Schub gegeben und die Akzeptanz erhöht haben. Datenschutz und Datensicherheit sind keine Bremsen, sondern Antreiber.

3. Public Money, Public Code: Neben dem Plus an Datenschutz und Datensicherheit ist Transparenz elementar. Die Corona-Warn-App ist vollständig Open Source, d. h. jede und jeder kann den Quellcode lesen, bewerten und auch Verbesserungsvorschläge einreichen. Das muss fortan Standard sein. Wird Software aus öffentlichen Geldern bezahlt, muss sie auch öffentlich einsehbar sein. Public Money, Public Code!

„Die Kernbausteine für große Softwareprojekte sind damit klar: Datenschutz, Datensicherheit und Open Source.“, sagt der D64 Co-Vorsitzende Henning Tillmann. Weitere Lehren aus dem Arbeitsprozess hat er schon vor der Fertigstellung der App in einem Artikel für t3n zusammengefasst.

Offener Brief: Digitalvereine stemmen sich gegen Upload-Filter und Leistungsschutzrecht

In einer ungewöhnlichen Allianz appellieren die parteinahen Digitalvereine D64, cnetz und Load e.V. gemeinsam an die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament, die drohende Einführung von Upload-Filtern und einem europäischen Leistungsschutzrecht doch noch zu verhindern. Es geht um nichts weniger als den Schutz des offenen Internets.

Kommende Woche steht im Plenum des Europäischen Parlaments die Abstimmung zur Urheberrechtsreform im europäischen Binnenmarkt an. Im Rahmen des Vorhabens sollen auch die Einführung von Upload-Filtern und eines europäischen Leistungsschutzrechts beschlossen werden. Beide Vorhaben widersprechen aus Sicht von D64 den Grundfesten eines offenen Internets und schaden der Rede- und Meinungsfreiheit. Gemeinsam mit dem CDU-nahen #cnetz, CSUnet und Load e.V. – Verein für liberale Netzpolitik wendet sich D64 mit einem offenen Brief an die deutschen Abgeordneten im europäischen Parlament und appelliert an sie, gegen die im Rechtsausschuss beschlossene Vorlage zu stimmen.

Mit dem vorliegenden Vorschlag wird erneut versucht, berechtigte politische Ziele in der Digitalpolitik mit völlig ungeeigneten und überzogenen Maßnahmen zu erreichen”, so Laura-Kristine Krause, Co-Vorsitzende von D64. “Upload-Filter schaffen eine Zensurinfrastruktur, die alle Nutzerinnen und Nutzer unter einen Generalverdacht stellen wird.”

Zum erneuten Versuch der deutschen Verlagshäuser, ein europäisches Leistungsschutzrecht einzuführen, sagt Henning Tillmann, Mitglied des Vorstands von D64: “Aus Deutschland wissen wir alle, dass das Leistungsschutzrecht nicht funktioniert. Es ist für alle teuer geworden, aber hat niemandem etwas gebracht, auch nicht den Verlagshäusern. Warum diese Erkenntnis Brüssel nicht erreicht hat, ist für uns absolut unverständlich.”

Außerdem widerspricht das Vorhaben dem erst zu Jahresbeginn verhandelten Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der eine klare Absage zu Upload-Filtern enthält: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab“. Eine Reihe der Verfasserinnen und Verfasser des offenen Briefes hatte den Koalitionsvertrag im Bereich Digitales mitverhandelt.

Dazu Laura-Kristine Krause: “Das kann man niemandem erklären, warum in Brüssel auch durch deutsche VertreterInnen nun etwas verabschiedet werden soll, das nicht nur gegen den deutschen Koalitionsvertrag steht, sondern auch gegen die klare Position aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien ist. Der Frust über die digitalpolitische Gestaltung in Brüssel ist nach der Umsetzung der eigentlich begrüßenswerten DSGVO bereits groß genug, da ist es unnötig, hier jetzt mit völlig falschen Ansätzen nachzulegen.”

Zum offenen Brief.