Alle Artikel in Positionen

Bild: westpark, [15:17] kitsch, CC BY-NC-ND 2.0

Mit Zwergenschritten nach Digitalistan!

D64 nimmt die anstehenden Koalitionsverhandlungen zum Anlass, die Verhandler der Großen Koalition noch einmal an die spärlichen Erfolge der Digitalen Agenda 2014 – 2017 zu erinnern. Wenn jetzt nicht das Ruder rumgerissen wird, bleibt Deutschland ein digitalpolitisch unbedeutsamer Zwerg.

Die letzte Legislatur unter der Großen Koalition waren digitalpolitisch nicht das, was die vollmundige Digitale Agenda 2014-2017 versprochen hatte. Viele Themen wurden andiskutiert, aber über Symbolpolitik und vor allem katastrophalen Weichenstellungen im den Bereichen Breitbandausbau, Startup-Förderung oder der Meinungsfreiheit im Internet kann diese Zeit als vertane Chance gesehen werden. Und es droht weiter Ungemach: Die Sondierungsergebnisse zwischen SPD und CDU/CSU sind mit Blick auf wesentliche Impulse für die Digitalisierung besorgniserregend. D64 nimmt dies zum Anlass, um Vorschläge für weitere Maßnahmen zu geben, die in den kommenden Koalitionsverhandlungen diskutiert werden müssen. Sonst geht es in Deutschland weiter nur mit Zwergenschritten voran.

It's 2018, god damn it!

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. versteht sich als Denkfabrik des digitalen Wandels, und möchte als Taktgeber und Ratgeber für die Politik Impulse für eine progressive, eine gerechte Gesellschaft fördernde, Digitalpolitik setzen. Von daher sind wir sehr erfreut, dass in der Arbeitsgruppe Digitales 6 von 7 VertreterInnen der SPD auch Mitglieder von D64 sind. Wir nehmen das als Ansporn und Herausforderung, in den Koalitionsgesprächen das bestmögliche Verhandlungsergebnis für die Digitalisierung in Deutschland zu erreichen.

Zum Abschluss möchten wir an dieser Stelle auch weitere Impulse aus der D64-Mitgliederschaft abbilden:

Weiterlesen

Digital17 - Wahlprüfsteine #btw17

Digital17 – Der Überblick über Digitalpolitik zur #BTW17

Was können wir von CDU, SPD, Grünen, Linke, FDP und AfD in der nächsten Legislaturperiode in digitalpolitischen Fragen erwarten? Wir haben nachgefragt! D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. hat über 40 digitalpolitische Fragen an alle im Bundestag vertretenen Parteien (CDU/CSU, SPD, Die Linke, Bündnis 90 / Die Grünen), sowie FDP und AfD versendet. Diese Fragen sollen klären: Wie ernst nehmen die Parteien die Digitalisierung in der kommenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestags?

Nachdem D64 vor einem Monat 41 Wahlprüfsteine vom Staatstrojaner über die elektronische Patientenakte bis hin zu Open Data verschickt hat, veröffentlichen wir heute alle Fragen und Antworten. „Wir wollten es genau wissen“, erklärt D64-Mitglied und Initiatorin des Vorhabens, Lena Stork. Viele Wahlprogramme aber auch bekannte Wahlprüfsteine wie der Wahl-O-Mat kratzen in digitalpolitischen Fragen bisher nur an der Oberfläche. Unter digital17.d-64.org kann sich nun jeder selbst einen Überblick darüber verschaffen, was in den nächsten vier Jahren erwartet werden kann.

In einigen Fragen sind sich alle Parteien einig. So wollen alle in der nächsten Legislaturperiode sich dafür einsetzen, dass Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung (z.B. Reisepass beantragen, Meldeadresse ändern, Elterngeld beantragen, Unternehmensgründungen, o.ä.) auch digital in Anspruch genommen werden können. Auch Open Access, also die kostenfreie Veröffentlichung von Forschungsergebnissen an staatlichen Hochschulen steht ganz oben auf der Tagesordnung. Interessant ist sicherlich auch, dass algorithmische Entscheidungen von sozialen Netzwerken von keiner Partei als publizistische Angebote gewertet werden sollen und damit ein Anspruch auf Gegendarstellungen einhellig abgelehnt wird.

Weitere Wahlprüfsteine umfassen klassische digitalpolitische Fragen rund um den Datenschutz und Vorratsdatenspeicherung, aber auch Online-Wahlen oder die Einführung der Remix-Schranke, sodass urheberrechtlich geschützte Werke legal und ggf. pauschal vergütet zur Schaffung neuer Werke herangezogen werden können. In diesen Fragen gehen die Meinungen der Parteien teilweise erheblich auseinander. Wir hoffen mit digital17.d-64.org einen informativen Mehrwert und eine Entscheidungshilfe für die Bundestagswahl am 24. September 2017 geschaffen zu haben – jetzt reinschauen!

VDS-Ausweitung-verhindern

Ein Fass ohne Boden: Ausdehnung der Vorratsdatenspeicherung verhindern

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. spricht sich gegen die von der Bundesregierung verabschiedete Erweiterung der Vorratsdatenspeicherung aus. Eine am 10. Mai verabschiedete Initiative gegen Wohnungseinbrüche soll auch den flächendeckenden Einsatz der Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung von Wohnungseinbrüchen ermöglichen. D64 fordert die Fraktionen im Bundestag auf, die geplante Erweiterung der Strafprozessordnung abzulehnen.

Das Bundeskabinett hat am 10. Mai einen Gesetzentwurf gebilligt, der eine Klassifizierung von Wohnungseinbrüchen als besonders schwere Straftaten vorsieht. Verabschiedet der Bundestag den Gesetzentwurf, dürfen Strafverfolgungsbehörden in Zukunft die Vorratsdatenspeicherung nutzen, um Wohnungseinbrüche aufzuklären.

“Der Gesetzentwurf der Bundesregierung steht im klaren Widerspruch zum Beschluss des SPD-Konvents von Juni 2015”,

sagt Henning Tillmann, Vorstandsmitglied von D64. “Klare Beschlusslage des Konvents war, die Vorratsdatenspeicherung nur für besonders schwere Straftaten einzusetzen”. Erweitert man den Katalog der schweren Straftaten nun, wie von der Bundesregierung vorgesehen, konterkariert man die damalige parteiinterne Entscheidung. Die SPD sollte diesen durchsichtigen Wahlkampfschritt der Union so kurz vor der Bundestagswahl nicht mittragen. Der Bundesinnenminister hat bereits mehrfach angekündigt, die Vorratsdatenspeicherung auf deutlich mehr Straftatbestände auszudehnen. Diesen Begehrlichkeiten gilt es von Anfang an entgegenzutreten, um nicht ein Fass ohne Boden entstehen zu lassen.  

Durch die nun geplante Erweiterung des Katalogs steigt die Gefahr für Privatleute, unschuldig im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung von Sicherheitsbehörden überprüft zu werden: 2016 gab es ca. 150.000 Fälle von Wohnungseinbrüchen bundesweit, bei denen die Vorratsdatenspeicherung in Zukunft eingesetzt werden könnte. Die Initiative der Bundesregierung sieht also die massive Ausweitung eines gesellschaftlich umstrittenen Instruments vor, obwohl die Zahl der Wohnungseinbrüche 2016 um 9,5 Prozent gesunken ist.

“D64 lehnt die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor grundsätzlich ab”,

so Laura-Kristine Krause, Co-Vorsitzende von D64. “Wir haben bereits 2015 befürchtet, dass die Einführung der Vorratsdatenspeicherung erst der Anfang ist und die gespeicherten Daten sukzessive auch für breitere Zwecke genutzt werden können.” D64 hat gegen die Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde eingelegt, das Verfahren dauert an. “Vor einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine weitere Ausdehnung der Vorratsdatenspeicherung kaum zu rechtfertigen“, so Krause weiter.

Keine Kompromisse! VDS auf dem SPD-Parteikonvent

Das Präsidium des SPD-Parteivorstandes hat einen Initiativ-Antrag vorgelegt, mit dem auf dem Parteikonvent am Samstag die Unterstützung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Form des Gesetzesentwurfs von Heiko Maas und Thomas de Maizière beschlossen werden soll. Es ist sicher fraglich, woher dieser Antrag seinen Initiativ-Charakter bezieht, denn schließlich haben es über 100 Gliederungen geschafft, einen Antrag zum Thema VDS fristgerecht einzureichen. Und wo genau dieser Antrag einen Kompromiss zu den bisherigen Anträgen darstellt ist auch nicht ersichtlich – denn schließlich sprechen sich alle anderen Anträge GEGEN eine Vorratsdatenspeicherung aus, während der Antrag des PV sie befürwortet. Der ganze Vorgang ist ein taktisches Manöver, das allein dem Ziel dient, irgendwie eine Unterstützung für den Gesetzentwurf zu erzeugen, obwohl so viele Gliederungen bereits ihre ablehnende Haltung geäußert haben.Aber auch inhaltlich kann der neue Antrag die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung und dem aktuellen Gesetzesentwurf nicht beseitigen. Das Hauptargument des Antrages ist, dass sich die bisherigen Beschlüsse (auch der des SPD-Bundesparteitags 2011) gegen die Vorratsdatenspeicherung in Form der (vom EuGH gekippten) EU-Richtlinie stellen, der neue Vorschlag jedoch alles anders machen und einen ganz neuen Ansatz verfolge. Das mag in den Details sogar stimmen, denn die vorgeschlagenen Speicherfristen sind in der Tat deutlich kürzer als in der alten Richtlinie und z.B. Emails sollen aus der Speicherung sogar ausgeschlossen werden. An einer entscheidenden und grundlegenden Stelle ist es aber falsch: Egal, ob es um die EU-Richtlinie oder die neue Variante in Form von „Höchstspeicherfristen“ geht – es handelt sich dabei um ein anlasslose und permanente Speicherung von Verkehrs- und Telekommunikationsdaten aller BundesbürgerInnen. Dieser massive Grundrechtseingriff ist und bleibt unverhältnismäßig und kehrt die Unschuldsvermutung in einen Generalverdacht um.
Es sind vor allem drei Argumente, die im Antrag für eine Vorratsdatenspeicherung herangezogen werden: die Verbesserung der Strafverfolgung, der Schutz personenbezogener Daten durch Regeln und Fristen und die hohen Hürden für die Verwendung der Daten. Alle drei Argumente sind bei näherer Betrachtung nicht stichhaltig.

Weiterlesen

Verabrede Dich mit Deiner heimlichen Liebe.

SPD & Vorratsdaten: Im Zweifel für die Freiheit

Rund eine Woche vor dem Parteikonvent der SPD am 20. Juni erhöhen die Gegner der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in der SPD den Druck. Eine Social Media Kampagne soll weiter für die Gefährlichkeit der Volksdatenspeicherung sensibilisieren. Gleichzeitig entkräften D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. und die Jusos mit einem Faktenblatt die wichtigsten Argumente der Befürworter.

“Unsere drei Motive [Download hier] zeigen auf ganz einfache Weise, welche schwerwiegenden Auswirkungen eine Vorratsdatenspeicherung auf unser aller Leben haben wird”, so Henning Tillmann, D64-Mitglied, Autor des Musterantrags gegen die Vorratsdatenspeicherung. “Jedem Delegierten des Parteikonvents muss klar sein, dass mit der Vorratsdatenspeicherung über Wochen protokolliert wird, wo man sich wann aufhält.”

Die Bundesvorsitzende der Jusos, Johanna Uekermann, blickt zuversichtlich auf den Parteikonvent am 20. Juni: „Die Daten von über 80 Millionen Menschen zu speichern, ohne dass der geringste Verdacht gegen sie vorliegt, ist unverhältnismäßig. Die Gliederungen der Partei haben alles dafür getan, ihren Delegierten ein klares „Nein“ mit auf den Weg zu geben. Ich setze darauf, dass der Parteikonvent dieses Votum respektiert und die Vorratsdatenspeicherung nun ein für allemal abräumen wird.”

“Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat unsere Einschätzung bestätigt, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH erneut nicht eingehalten werden”, betont Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64. “Wieso man mit voller Wucht gegen die Wand fahren möchte, ist für mich unerklärlich”, so Lumma weiter.

Rund 120 Gliederungen der SPD unterstützen inzwischen den Musterantrag von D64 zum Parteikonvent am 20. Juni. Mit einem Beschluss soll dort die Bundestagsfraktion der SPD aufgefordert werden, dem Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nicht zuzustimmen.

Zu den Gegnern der VDS gehören auch 11 Landesverbände der Partei, die für rund 80 Prozent der Parteimitglieder stehen und die Jusos.

Gemeinsam mit den Jusos hat D64 ein Infoblatt erstellt, das die häufigsten Argumente der Befürworter entkräftet. Dieses soll allen Delegierten zum Konvent als Entscheidungshilfe vorliegen.

Weitere Infos und das Infoblatt unter: http://spdvds.d-64.org/

Organisiere das Familientreffen mit dem Messenger. Nicht mit dem Staat.

Organisiere das Familientreffen mit dem Messenger. Nicht mit dem Staat.

Teile Deinen Lieblingsort mit deinen Freunden. Nicht mit dem Staat.

Teile Deinen Lieblingsort mit deinen Freunden. Nicht mit dem Staat.

Gastbeitrag: Zehn Thesen zu einem zeitgemäßen Informatikunterricht

von Sven Alisch und Prof. Dr. Norbert Breier.

Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien prägen die Lebenswelt junger Menschen nachhaltig und verlangen neue, weitreichende Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien und informationsverarbeitender Technik. Sie sind sowohl für den Einzelnen zur Lebensbewältigung und gesellschaftlichen Partizipation als auch für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland von zentraler Bedeutung.

Die CDU, CSU und SPD haben deshalb folgerichtig im Koalitionsvertrag die Absicht verankert, „einen zeitgemäßen Informatikunterricht ab der Grundschule“ zu fördern und „nach dem Vorbild der Eliteschulen des Sports mit den Ländern Gespräche aufzunehmen, um die Einführung von Profilschulen IT/Digital mit dem Schwerpunktprofil Informatik“ anzuregen.

Was aber ist ein zeitgemäßer Informatikunterricht?

In den folgenden zehn Thesen wollen wir dazu unsere Positionen darlegen und so den Findungsprozess unterstützen. Wir erheben dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern wollen vielmehr zum Nachdenken über zeitgemäßen Informatikunterricht anregen. Weiterlesen

Unsere Forderungen an eine künftige Bundesregierung

1. Das Digitale ist kein Anhängsel!
Digitale Kommunikation und Prozesse verändern derzeit alle politischen Bereiche. Es ist unverständlich, warum das Thema bei den Koalitionsverhandlungen als Untergruppe bei ‚Medien und Kultur‘ angesiedelt ist. Wir fordern eine Verankerung digitaler Kompetenzen in allen Ressorts der zukünftigen Bundesregierung und eine Koordinierung an zentraler herausgehobener Position!

2. Aufhorchen, nicht abhorchen!
Wir nehmen zur Kenntnis, dass Angela Merkel bei ihrer Kommunikation wenig Sensibilität an den Tag legt und mit Staatsgeheimnissen nahezu fahrlässig, mit veralteten und unsicheren, weil unverschlüsselten Mitteln agiert. Gleichwohl zeigt die sogenannte NSA-Affäre, dass es an vielen Stellen Handlungsbedarf gibt. Wir fordern eine überprüfung des Sicherheitskonzeptes der Bundesregierung!
Wir fordern die zukünftige Bundesregierung auf, Verträge auf internationaler Ebene zu überprüfen oder für internationale Regeln für Geheimdienste einzutreten! Auch geklärt werden muss, welche Rolle deutsche Dienste in diesem Zusammenhang spielen.

3. Datenschutz als Vertrauensbasis!
Vertrauen ist eine wichtige Währung in unserer Gesellschaft, es ist schwer aufzubauen und leicht zu verlieren. Skandale oder skandalisierte Datenpannen und bewusste Ausspähung von Onlinekommunikation zerstört Vertrauen in digitale Medien. Wir glauben, dass der verantwortungsvolle Umgang mit Daten im ureigensten Interesse von Unternehmen der digitalen Wirtschaft liegt.
Wir fordern von einer zukünftigen Bundesregierung, den Aufbau von Vertrauen, beispielsweise durch offizielle Zertifizierungen, zu unterstützen! Wir fordern insbesondere, die EU-Datenschutzrichtlinie stärker an deutschen Standards auszurichten und schnellstmöglich zu etablieren!

4. Konsequenter Breitbandausbau!
Schnelle Internetanschlüsse sind die Grundvorraussetzung für eine dynamische digitale Gesellschaft und all ihre Teilbereiche. Der Breitbandausbau muss die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Außerdem muss der Breitbandausbau über eine Universaldienstverpflichtung abgesichert werden. Wir fordern, dass Bandbreiten von mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) in allen Regionen umgesetzt werden.

5. Netzneutralität gesetzlich verankern!
Die letzte Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren verhindert, das freie, offene und diskriminierungsfreie Internet durch eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität zu sichern. Es wurde nur einseitig auf die selbstregulierenden Marktkräfte gehofft. Doch der Markt regelt nicht alles. Eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität sichert Innovationen, allen Marktteilnehmern gleichen Zugang sowie Informationsfreiheit. Das Ziel der digitalen gesellschaftliche Teilhabe für alle muss ein Grundpfeiler der nächsten Bundesregierung sein.

6. Vorratsdatenspeicherung ablehnen!
Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger dar. Eine technische Infrastruktur zur überwachung und Speicherung von Telekommunikationsdaten passt zudem nicht in unser Bild einer freien und modernen digitalen Gesellschaft. Darüber hinaus wurden, im Zuge der Enthüllungen der Spionageprogramme der NSA bekannt, dass Nutzerdaten von Serviceanbietern flächendeckend abgegriffen wurden. Das ist ein weiterer gewichtiger Grund, die Vorratsdatenspeicherung abzulehnen, weil diese eine Speicherung aller Verbindungsdaten bei den Providern festschreibt. Es kann nicht garantiert werden, dass diese Daten nicht von Geheimdiensten genutzt werden, um Personenprofile zu erstellen.

PDF zum Download

Die D64 Charta

Positionsbestimmung für 2013: Wofür D64 steht, steht in der D64 Charta.

Wir haben auf einer Klausurtagung im Frühling 2012 besprochen, dass wir uns als Verein eine Charta geben wollen. Die Charta soll das Grundverständnis von D64 in den für uns wesentlichen Fragen abbilden. Wir haben die Charta in den letzten Monaten gemeinsam entwickelt – das Ergebnis, das wir hiermit heute präsentieren, ist für uns künftig ebenso Richtschnur wie Aufgabe.

Die 10 Punkte, die uns als D64 am meisten umtreiben, sind: Netzgesellschaft, Teilhabe, Datenschutz, Netzpolitik, Öffentlichkeit, Gesetzeslage, Primat der Bürgerinnen und Bürger, Arbeit, Wissenschaft und Transnationalität. Was sich dahinter verbirgt, steht in der Charta und wird unsere Arbeit in den kommenden Jahren begleiten.

Mit der Veröffentlichung der Charta geht für D64 ein ereignisreiches Jahr zu Ende, das mit der Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung im Vorfeld des SPD-Parteitages vor einem Jahr begann, zu dem ein umfangreiches Whitepaper zur digitalen Lehrmittelfreiheit ebenso gehört wie der LSR-Stopper oder die Auseinandersetzung mit dem Themenbereich digitale Arbeit.

Nachdem wir in unserer ersten Mitgliederversammlung Anfang Dezember diesen Jahres einen neuen schlagkräftigen Vorstand gewählt und einige Weichen für die Vereinsarbeit neu gestellt haben, können wir 2013 mit voller Energie und auf Grundlage dieser Charta voll durchstarten. Wir hoffen auf rege Anteilnahme, Mitwirkung, Diskussion, Kritik und Auseinandersetzung!

Die D64-Charta gibt es hier als PDF

Gründerszene in Deutschland stärken – Steuerliche Anreize für Investitionen erhalten!

Die digitale Wirtschaft ist eine der Zukunftsbranchen in Deutschland und wir erleben gerade auch in Deutschland eine Renaissance des Gründens. Durch die Gründungen in der digitalen Wirtschaft entstehen Arbeitsplätze der Zukunft.

Allerdings läuft das Gründen von Internet-Firmen anders ab, als man es von vielen anderen Branchen gewohnt ist. Die Internetbranche stützt sich wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig auf Investitionen von Privatpersonen, sog. Business Angels, um Firmen die ersten Schritte zu ermöglichen. Startup-Gründern steht der Gang zur Hausbank nicht als Option zur Verfügung und der Zugang zu öffentlichen Geldern ist erst möglich, wenn eine Firma bereits ein Produkt vorzuweisen hat. Eine erfolgreiche Gründung einer Internet-Firma bedeutet oft, dass über mehrere Finanzierungsrunden viele Investoren zu Gesellschaftern der Firma geworden sind, wobei es nicht unüblich ist, dass einzelne Gesellschafter nur wenige Prozent an einer Firma halten. Ebenso ist es üblich, dass Internet-Firmen nicht nur gegründet werden, um mit ihrem Geschäftsmodell profitabel zu werden, sondern oftmals auch, um über einen sog. Exit an eine andere Firma veräußert zu werden.

Durch das sog. nationale Schachtelprivileg war es bislang möglich, daß sowohl Gründer als auch Investoren nicht als Privatpersonen in Startups investiert haben, sondern über eine Kapitalgesellschaft, üblicherweise eine UG, um sich damit Steuervorteile zu sichern. Dadurch war es möglich, direkt aus der UG heraus in andere Firmen zu investieren. Steuern fallen erst an, wenn die Privatperson das Geld aus der UG zieht, also wird das Investieren durch das nationale Schachtelprivileg gefördert. Nach einem Urteil des EuGH vom 20. Oktober 2011 ist diese Regelung allerdings diskriminierend gegenüber ausländischen Investoren und soll daher geändern werden. In der Sitzung des Bundesrates vom vom 6. Juli 2012 wurde daher vom Finanzausschuss des Bundesrates empfohlen, dass die Steuerbefreiung auf Kapitalerträge aus Streubesitz bis zu einer Beteiligungshöhe von 10% aufgehoben werden soll:

Laut der Bundesratssitzung bleiben dem deutschen Gesetzgeber zwei Alternativen:

  1. Er gewährt die Steuerbefreiung für Dividenden auch für ausländische Gesellschaften, soweit diese als Gesellschafter an inländischen Kapitalgesellschaften beteiligt sind. Dies führt zu erheblichen Steuermindereinnahmen.
  2. Die inländische Steuerbefreiung für Kapitalerträge aus Streubesitz bis zu einer Beteiligungshöhe von 10 Prozent wird aufgehoben. Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen von unter 10 Prozent sind zukünftig nicht mehr nach § 8b KStG steuerbefreit.

Der Finanzausschuß des Bundesrats präferiert Alternative 2. Diese Herangehensweise mag zur Haushaltskonsolidierung beitragen, wird aber das Wachstum in der digitalen Wirtschaft bremsen, da das Investieren für Business Angel nicht mehr so attraktiv sein wird und weil Gründer nach dem Exit weniger incentiviert sein werden, selber als Business Angel zu investieren. Aus der Diskriminierung ausländischer Investoren wird jetzt eine willkürliche Diskriminierung, die bei 10% der Anteile einer Firma aufhört und somit vor allem die großen Kapitalgesellschaften bevorzugt, die üblicherweise die größeren Anteile an Firmen halten.

Wir fordern die Bundesregierung auf, die deutsche Gründerszene zu stärken und das Schachtelprivileg zu erhalten. Wir begrüssen eine weitere Öffnung für ausländische Investoren, denn insbesondere bei Internet-Startups ist es nicht hilfreich, nur in einem nationalen Markt zu agieren. Über die Steuergesetzgebung sollten Impulse für mehr Gründungen gesetzt werden, damit sich auch in Deutschland ein funktionierendes Netzwerk von Gründern und Business Angels entwickeln kann, das die digitale Wirtschaft weiter voran bringt und damit Arbeitsplätze in Deutschland schafft.

Stellungnahmen zur geplanten Änderung der Steuergesetzgebung

„This is tragic for the German scene as business angels have money that easily travels. If they can’t invest it in start-ups in Germany with fair taxation at exit, they will simply go elsewhere with it. In that sense, seed stage investments as well as innovation leave Germany!“
– Paul Jozefak, Geschäftsführer LiquidLabs GmbH, Hamburg

„Die bisherige Regelung wurde damals extra eingeführt, damit Exiterlöse reinvestiert werden und somit wieder im Wirtschaftskreislauf landen. Nur dort ist Geld produktiv. Die neue Regelung würde dafür sorgen, dass Exiterlöse auf den Privatkonten der Investoren landen und dort versauern. Nach vielen Jahren ist in Deutschland endlich eine Art Business Angel-Community aus ehemaligen Gründern entstanden, die ihre Gewinne unter hohem Risiko in junge Nachwuchsgründer reinvestieren. Alle reden davon, wie man in Deutschland mehr Innovation und mehr Gründungen fördern kann. Dieser Gesetzesentwurf wirft uns um Jahrzehnte zurück.“
 – Christian Vollmann, Geschäftsführer eDarling GmbH & Business Angel, Berlin

„Business Angels und andere erste Investoren sind super wichtig für die weitere Entwicklung der deutschen Gründerszene, dies muss weiter gefördert und nicht durch solche Vorhaben verhindert werden.“
– Heiko Hubertz, Gründer und CEO Bigpoint GmbH, Hamburg

„Durch die neue gesetzliche Regelung würde die Förderung von Startups durch Angel-Finanzierungen sicherlich erheblich eingeschränkt.“
– Karim Attia, Attia Ventures, Hamburg

„Für Business Angels ist das ganze blöd weil sie ein Investment über 10% haben werden wollen, was bei Angel Investments wie in USA mit 10-20 Investoren gar nicht geht. Wenn es mathematisch geht, ist es blöd für die Gründer weil sie potentiell unter 10% Anteile fallen und sich der Steuervorteil der Holding Struktur nicht mehr nutzen lässt. Hier ist es bei einem Verkauf dann wieder unwahrscheinlich das diese Gründer aus ihrer Holding heraus investments machen und auch zu Business Angels werden. Blöd.“
– Oliver Thylmann, Gründer, CTO und Business Angel, Köln

„Deutschland ist heute schon fast ein Start Up Entwicklungsland. Mit der Neuregelung würde die Förderung von Start Ups noch schwieriger. Wir werden als Wirtschaftsstandort Deutschland mal wieder das Nachsehen haben. Schade, dass wir wieder mal schaffen, uns selbst im Weg zu stehen.“
– Dirk Freytag, ex-CEO von Adtech und jetzt Business Angel, Berlin 

 

Weitere Links zum Thema

Das Startup-Manifesto –
Jetzt unterzeichnen und die Steuer gegen Unternehmertum verhindern!

http://www.gruenderszene.de/allgemein/startup-manifesto

Deutsche Startups.de:
Steuervergünstigungen für Business Angels sollen fallen – Gründerszene läuft Sturm
http://www.deutsche-startups.de/2012/08/09/steuerverguenstigungen-business-angels/

Ehssan Dariani:
“Ich zahle gerne mehr” – Ein offener Brief von Ehssan Dariani zum Anti-Angel-Gesetz
http://www.deutsche-startups.de/2012/08/10/ehssan-dariani-anti-angel-gesetz/

“Die Neuregelung zum Anti-Angel-Gesetz ist dumm”
Christian Vollmann antwortet Ehssan Dariani
http://www.deutsche-startups.de/2012/08/13/die-neuregelung-zum-anti-angel-gesetz-ist-dumm-christian-vollmann-antwortet-ehssan-dariani/

Lars Klingbeil, MdB, SPD-Bundestagsfraktion:
„Erfolge der Gründerszene dürfen nicht gefährdet werden“
http://blogs.spdfraktion.de/netzpolitik/2012/08/14/gruenderszene/

The economist:
„Les misérables – Europe not only has a euro crisis, it also has a growth crisis. That is because of its chronic failure to encourage ambitious entrepreneurs“
http://www.economist.com/node/21559618?fsrc=scn/tw/te/ar/lesmiserables

wiwo.de:
Gründer, hört die Signale
http://blog.wiwo.de/gruenderraum/2012/08/14/grunder-hort-die-signale

The European:
Recht sicher
http://www.theeuropean.de/alexander-goerlach/11993-steuerfreiheit-von-veraeusserungsgewinnen