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D64 startet Aktionsseite gegen das Leistungsschutzrecht.

Seit gestern ist unsere Aktionsseite „Leistungschutzrecht stoppen!“ online: leistungsschutzrecht-stoppen.d-64.org.

Neben Informationen zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage, bieten wir drei wichtige Tools an, um über die möglichen Folgen des LSR zu informieren.

  1. URL-Shortener: Er ermöglicht allen Nutzerinnen und Nutzern, die eigenen Freunde, die Follower oder die eigene Timeline im Stile einer LSRickRoll auf das Leistungsschutzrecht hinzuweisen. Alle Links auf Onlineinhalte von Presseverlagen können dort so gekürzt werden, dass sie zunächst auf unserer Landingpage landen. Dort erklären wir kurz und einfach die Auswirkungen des LSR. Natürlich kommen alle NutzerInnen dann mit einem Klick weiter auf den Inhalt des Originallinks oder man kann sich weiter über das LSR informieren.
  2. Unser WP-Plugin: Das Plugin übernimmt im eigenen Blog automatisch die Umleitung aller Links auf Onlineangebote von Presseverlagen. Alle Leserinnen und Leser landen dann beim Klick zunächst auch auf unserer Landingpage und werden über das LSR informiert. Mit einem weiteren Klick gelangen sie dann zum Originalinhalt. Das Plugin kann man sich hier direkt herunterladen oder auf der Aktionsseite.
  3. Unsere Blacklist: In der Blacklist machen wir transparent, welche Verlagsangebote aktuell über unser Plugin auf unsere Landingpage umgeleitet werden, weil diese Verlage oder Verbände besonders offensiv die Einführung des Leistungsschutzrechtes vorantreiben. Das betrifft bisher alle Onlineangebote des Springer-Verlages, G+J/Bertelsmann, Burda, öffentlich-rechtliche Nachrichtenangebote und alle Onlineableger der BZDV-Mitglieder. Die Blacklist wird permanent erweitet und aktualisiert das WP-Plugin alle sechs Stunden.

Mehr Informationen zum Leistungsschutzrecht und alle Tools findet ihr auf unserer Aktionsseite: leistungsschutzrecht-stoppen.d-64.org 

„Wir wollen Digitale Lehrmittelfreiheit – Gratis ist nicht frei genug!“

Digitale Lehrmittelfreiheit

D64 startet Kampagnenseite „Wir wollen Digitale Lehrmittelfreiheit!“

Die anstehende Digitalisierung von Lehr- und Lernunterlagen erfordert auch eine Neukonzeption von Lehrmittelfreiheit. Freiheit digitaler Lehrmittel bedeutet nicht nur kostenlosen Zugang, sondern geht weiter: erst wenn freie Lizenzen und freie Formate verwendet werden, können Lehrende Unterlagen austauschen, verbessern und weitergeben sowie Lernende verschiedene Unterlagen unkompliziert vergleichen oder kombinieren. Deren konsequente Verwendung kann wiederum zu mehr Wettbewerb und besserer Qualität im Bereich der Lehr- und Lernunterlagen führen. Voraussetzung dafür ist aber eine Reform der Finanzierung und Auftragsvergabe im Bereich von Lehrmitteln.

D64 setzt sich für eine Debatte über die Chancen und Herausforderungen einer Neuordnung der Bereitstellung von Lehr- und Lernunterlagen ein, die das Potential digitaler Technologien für offeneren und freien Zugang ausschöpfen. Mit einer Kampagne für Digitale Lehrmittelfreiheit soll diese Debatte in Deutschland initiiert werden.

Alle notwendigen Informationen, das Whitepaper „Digitale Lehrmittelfreiheit – Mehr als digitale Schulbücher“, sowie weiterführenden Links und die Diskussionen zur Kampagnen finden Sie hier: lehrmittelfreiheit.d-64.org

D64 lehnt das Leistungsschutzrecht ab!

D64 zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage:
Unausgegorener Lobbyismus ist noch keine wirkungsvolle Netzpolitik!

Die Regierungskoalition hat am Sonntag im Koalitionsausschuss beschlossen, dass die Verlegerlobby wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, ihr gewünschtes Leistungsschutzrecht für Presseverlage bekommen soll.

Im Beschluss der Regierungskoalition heißt es:

„Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen.“ – anders ausgedrückt bedeutet dies, dass künftig professionelle Anbieter den Verlagen dafür Geld geben sollen, dass sie auf deren Inhalte aufmerksam machen und ihnen Leser zuführen.

D64 lehnt das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus folgenden Gründen ab:

  1. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bietet nicht wie behauptet einen besseren Schutz des Urheberrechts im Internet. Hier steht eine Reform des Urheberrechts dringend an.
  2. Das eigentliche Problem ist der mangelnde Innovationswille und die daraus resultierenden Herausforderungen für die Geschäftsmodelle der Presseverlage.
  3. Suchmaschinen und Aggregatoren nutzen Textzitate und Verlinkungen, um Nutzer auf interessante Inhalte von Presseverlagen hinzuweisen. Es ist völlig absurd, dass die Verlage Geld dafür bekommen sollen, dass Suchmaschinen und Aggregatoren ihnen Nutzer zuführen.

Die Regierungskoalition hat bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass sie lediglich netzpolitische Nebelkerzen werfen kann, sich dem Kern der Herausforderungen der digitalen Welt aber nicht stellen will.

Deutsche Content Allianz versteht ACTA-Abkommen nicht!

In einem beunruhigenden Text hat die Deutsche Content Allianz ihre Position pro ACTA festgehalten. Problematisch ist daran nicht allein, dass sich die Verbandsarbeiter mit keinem Wort zum völlig undemokratischen und von Fachleuten scharf kritisierten Entwicklungsprozess von ACTA äußern. Erschwerend kommt hinzu, dass sie die Grenze zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht an Inhalten verwischen und zudem fast schon beiläufig eine gesamte Generation unter Generalverdacht stellen. Die drei Aspekte legen nahe, dass die Content Allianz das Thema offenbar noch nicht ausreichend durchdrungen hat.

Gerade der Entwicklungsprozess des ACTA-Abkommens sowie die weitreichenden und zugleich diffusen Befugnisse zur Sanktionierung durch Privatunternehmen, die es in Aussicht stellt, sind zentrale Probleme der Vereinbarung. Prof. Dr. Dirk Heckmann, Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und sachverständiges Mitglied des CSU Netzrates, weist darauf hin, dass eine Materie wie das Urheberrecht, die dringend der Reform bedarf, nicht durch die heimliche Entwicklung von internationalen Abkommen zementiert werden darf: „Alle Interessengruppen, auch solche ohne ersichtliche Lobby, sind frühzeitig zu beteiligen. Und wenn es doch einmal Bedarf für diskrete Verhandlung gibt, sollte der Grund hierfür verständlich gemacht werden.“ Diese Probleme grundsätzlicher Legitimation eines Abkommens, welches das Leben von Millionen Menschen rund um den Erdball beeinflusst, ignoriert die Content Allianz offenbar vollständig.

Darüber hinaus demonstriert die Erklärung mangelnde Kenntnis der Kernthemen – die Deutsche Content Allianz vertritt ausschließlich Verwerter von Urheberrechten, jedoch keine Urheber selbst. Inwieweit sie sich damit überhaupt zum Fürsprecher von Urheberrechtsinhabern aufschwingen kann, ist fraglich. Dazu kommentiert Mario Sixtus, als „Elektrischer Reporter“ vielleicht einer der profiliertesten Urheber digitaler Inhalte Deutschlands: „Die so genannte Content Allianz versucht lediglich, ihre veraltenden Geschäftsmodelle als Verwerter zu sichern. Im Interesse der Urheber handeln sie dabei nicht – auch wenn sie das permanent behaupten. ACTA versucht, die Verwerter zu stärken, nicht die Kreativen. Musiker, Autoren, Filmer und Journalisten leiden nicht unter Privatkopien ihrer Werke, sie leiden vielmehr unter Total-Buy-Out-Verträgen, die sie zwingen, nahezu sämtliche Rechte an ihren Werken den Verwertern zu überlassen. Es ist schon ein wenig bizarr, wenn die Verwerter einerseits das Urheberrecht zu einer bloßen Hülle degradieren, während sie sich auf der anderen Seite zu Anwälten der Urheber aufspielen. Was wir brauchen ist eine mutige Reform des Urheberrechts im Sinne der Kreativen und der Nutzer und keine Zementierung des Status Quo im Sinne der Verwerter.“

Und nicht zuletzt stellt die Erklärung Millionen Jugendliche und junge Erwachsene unter Generalverdacht, denen sie andichtet, ohne Unrechtsbewusstsein für digitalen Diebstahl „in die große Welt des Internets entlassen worden zu sein.“ In den letzten fünfzehn Jahren ist die Jugendkriminalität zurück gegangen (PDF). Es gibt keinerlei andere Erkenntnisse, die besagen, dass die Generation, von der die Deutsche Content Allianz spricht, krimineller ist als frühere Generationen. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren die Umsätze der Unterhaltungsindustrie in allen Bereichen stark gewachsen sind. Woher also die These einer kriminalisierten Generation junger Internetnutzer kommt, weiß nur die Deutsche Content Allianz. Leonhard Dobusch, Urheberrechtsforscher an der Freien Universität Berlin und Fellow der stiftung neue verantwortung, bringt es auf den Punkt: „Die Unterhaltungsindustrie hat schlicht nichts zu verlieren, wenn ACTA nicht stattfindet. Die Zivilgesellschaft schon.“

Politisch erfordert diese Stellungnahme umso entschiedeneres Handeln der rechtsstaatlich denkenden und handelnden Politiker, die sich von derart uneinsichtigen Positionen nicht verunsichern lassen. Dazu Mathias Richel, Vorstandsvorsitzender von D64: „Dass große Medienhäuser ihre publizistische Macht und ihren erheblichen Einfluss auf die Politik nutzen, um für dieses Schattengewächs des Hinterzimmerlobbyismus zu kämpfen, ist zwar bedrohlich. Aber es hält uns nicht davon ab, uns weiterhin entschieden dagegen zu stellen.“

Lobbyarbeit, privates Engagement und D64

D64 bringt Menschen zusammen, die mit dem Internet arbeiten, die das Internet schätzen, die etwas vom Internet verstehen, und die den digitalen Wandel für die Politik begreifbar machen wollen. Unter diesem Leitgedanken hat sich ein Kreis von Personen zusammengefunden, die gerne miteinander Ideen entwickeln – weil sie einander kennen und mögen und die gegenseitige fachliche Kompetenz schätzen.

Dabei lässt sich nicht vermeiden, dass der Grundgedanke von D64 Leute begeistert, die mit dem Netz Geld verdienen. Wir haben das in den Kurzbiografien unserer Gründungsmitglieder transparent gemacht. Dennoch wurden wir mit dem Vorwurf konfrontiert, „Lobbyarbeit“ zu betreiben. Setzen wir uns konstruktiv damit auseinander wird deutlich, warum es so wichtig ist, über die Transformation durch die Digitalsierung, beispielsweise im Berufsleben, zu sprechen:

Ja, ein paar unserer Gründungsmitglieder haben beruflich mit dem Internet zu tun. Dennoch ist D64 zu keinem Zeitpunkt ein Instrument von Internet- und Medienkonzernen, um Einfluss auf die deutsche Politik zu nehmen.

Aber genau in diesem Vorwurf steckt ein Dilemma der heutigen Arbeitswelt und der Web-Öffentlichkeit: Heute fällt es zunehmend schwer, berufliches und privates komplett voneinander zu trennen. Darüber hinaus sind einige von uns Gründer oder freiberuflich, oder als Investoren tätig.

Hieraus leiten sich Fragestellungen ab für ein transparentes Miteinander von Beruf und Privatleben, aber auch für Arbeitszeitmodelle, Familienplanung, Freizeitgestaltung, usw.

Soll der Verein nun, weil er eine Wirkung auf die Politik haben möchte, diesen Menschen die Mitwirkung verweigern? Wie soll man kompetente und nette Menschen für die Sache begeistern, wenn diese zugleich keine interessanten Jobs in der Web-Industrie haben dürfen? Und ist tatsächlich jede politische Äußerung einer Person, deren Arbeitgeber man öffentlich kennt, eine Äußerung oder gar Einflussnahme dieses Arbeitgebers? Darf ein Mensch, der einen Internet-Job hat, im Internet kein politisches bürgerschaftliches Engagement zeigen, ohne automatisch zum gefährlichen Lobbyisten zu werden?

Auf diese Fragestellungen möchten wir bei D64 Antworten entwickeln.

Wir finden, dass das Engagement einer Person auch dann gewünscht ist, wenn sie einen professionellen Blick auf das Internet richtet, solange dieses transparent geschieht. Und auch ein „Internet-Profi“ erwartet vielleicht privat Dinge von der Politik, die mit einer beruflichen Rolle nichts zu tun haben. Deshalb kann bei uns Mitglied sein, wer sich den Zielen des D64 verbunden fühlt, und den digitalen Wandel in Politik und Gesellschaft unterstützen will. Deswegen wird es bei uns kritische Texte geben, auch oder gerade weil Mitarbeiter von Google, Facebook und anderen Firmen bei uns Mitglied sind. Und deswegen werden wir künftig bei allen persönlichen Texten, die von Mitgliedern für D64 geschrieben werden, natürlich auch den Absender veröffentlichen. Damit immer klar ist, wer welche Haltung unterstützt.

Keine Vorratsdatenspeicherung!

D64 lehnt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab. Sie stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger dar. Eine technische Infrastruktur zur Überwachung und Speicherung von Telekommunikationsdaten passt zudem nicht in unser Bild einer freien und modernen digitalen Gesellschaft.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Bundestag mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung eine Ohrfeige gegeben, die nicht ohne Folgen bleiben kann. Die umfassende monatelange Speicherung aller Kommunikationsdaten von über 80 Millionen Menschen in Deutschland steht in keinem Verhältnis zu möglichen kriminellen Bedrohungen.