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D64 begrüßt Bundesratsentscheidung für offene Netze

D64 freut sich über die Entscheidung der Länder gegen den Entwurf zum sogenannten WLAN-Gesetz zu stimmen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die sinnvollen Änderungswünsche der Bundesländer aufzugreifen und damit einen innovationsfördernden digitalen Weg zu gehen.    Auf...
CC-BY-SA 2.0
Free Wifi Mural
D64 freut sich über die Entscheidung der Länder gegen den Entwurf zum sogenannten WLAN-Gesetz zu stimmen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die sinnvollen Änderungswünsche der Bundesländer aufzugreifen und damit einen innovationsfördernden digitalen Weg zu gehen. 
 
Auf Twitter gibt es heute Herzchen für den Bundesrat, denn er hat mehrheitlich gegen den Entwurf des WLAN-Gesetzes gestimmt. Schon im Vorfeld hatten Länder wie NRW, Thüringen, Sachsen-Anhalt oder Baden-Württemberg völlig richtig klar gemacht, dass der Entwurf für sie nicht in Frage kommt. Hauptkritikpunkte sind die weiterhin unklare und dadurch innovationsfeindliche Formulierung zur Störerhaftung bei WLAN-Hotspots und die Regelung zu sogenannten „gefahrengeneigten Diensten“.
 
Der Entwurf wurde zwar bereits angepasst doch auch mit der aktuellen Fassung können Anbieter von Hotspots weiterhin haftbar gemacht werden, wenn sie nicht „zumutbare Maßnahmen“ zur Vermeidung von Rechtsverletzungen ergreifen. Was darunter genau zu verstehen ist, bleibt offen und müsste langwierig durch Gerichte definiert werden. Daher werden viele private Anbieter sowie kleine und mittlere Unternehmen sich verständlicherweise nicht in diese riskante Grauzone begeben und der Ausbau offener Netze bleibt auf der Strecke. „Damit bleibt Deutschland im europäischen Vergleich weiterhin hintenan und schafft weder attraktive Standortbedingungen noch Rechtssicherheit“ so Nico Lumma, Co-Vorsitzender bei D64.
 
Das Gleiche gilt für die Regelung zu den „gefahrengeneigten Diensten“. Hier erhalten bereits durch die Sprachregelung Anbietergruppen einen unseriösen Stempel und werden verpflichtet sicherzustellen, dass über ihre Plattformen keine illegalen Aktivitäten erfolgen. Das ist schon allein aufgrund der massenhaften Nutzung dieser Dienste realitätsfern. „Hier wird der Regulierungswahn des Bundesinnenministeriums sichtbar, wodurch Innovationen und neue Konzepte verhindert und so die Minimalziele der digitalen Agenda verpasst werden“ ergänzt Nico Lumma.
 
Wir freuen uns, dass die Länder hier einen Vorstoß in die richtige Richtung wagen. Nun ist die Bundesregierung gefragt, die Punkte aufzunehmen und endlich einzusehen, dass es mehr Offenheit statt Regulierung braucht.


Bild: CC-BY-SA 2.0 Ludovic Hirlimann | flickr.com http://bit.ly/20zcPQZ


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