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D64 legt Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung ein

D64 legt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ein. Aufgrund der evidenten Verfassungswidrigkeit beantragt D64 die sofortige Außerkraftsetzung im einstweiligen Rechtsschutz.
D64 Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde
D64 Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde

D64, Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V. legt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ein. Aufgrund der evidenten Verfassungswidrigkeit beantragt D64 die sofortige Außerkraftsetzung im einstweiligen Rechtsschutz.

Die Beschwerde richtet sich gegen den unverhältnismäßig tiefen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Die Maßnahmen des Gesetzes sind exzessiv, willkürlich und wirkungslos.

Wir sind davon überzeugt, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt und haben deshalb in Karlsruhe eine gründliche Prüfung beantragt,

so die D64-Vorsitzenden Valentina Kerst und Nico Lumma.

Als politisch engagierter, kritischer Verein sehen wir ein Problem darin, dass unsere internen und externen Kommunikationsdaten und unsere Aufenthaltsorte nun für mehrere Monate gespeichert und abrufbar gehalten werden.

Gerade aktuelle Beschlüsse der CDU und CSU bestätigen die Sorge, dass die Vorratsdatenspeicherung zu einem Einfallstor für weitreichende Überwachungsmaßnahmen wird.

So gibt es Forderungen, dass auch der Bundesnachrichtendienst und der Verfassungsschutz umfassend Zugriff auf die Datensammlung bekommen soll.

Der Verfassungsbeschwerde angeschlossen hat sich das D64-Mitglied Jan Kuhlen. „In der vorliegenden Form schränkt mich die Vorratsdatenspeicherung in der freien Ausübung meines Berufes ein“, so der Rechtsanwalt. Ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinen Mandanten sei schwierig, wenn eine Überwachung der Kommunikation durch staatliche Institutionen zum Standard wird.

Vertreten werden die Beschwerdeführer von Rechtsanwalt Prof. Niko Härting, der als ausgewiesener Experte für Internetrecht und Datenschutz gilt.

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