Berlin, 20.09.2022: Der progressive, digitalpolitische Verein D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 20. September 2022 erneut die Rechte von Bürger:innen gegen anlasslose Überwachung stärkt. Als Teil der Zivilgesellschaft setzt sich D64 seit mehr als zehn Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung ein. Die im Urteil genannten möglichen Ausnahmen dürfen in Deutschland nicht zur Regel werden.
Dazu kommentiert Henning Tillmann, Co-Vorsitzender von D64:
Die Bundesinnenministerin muss nun überlegen, ob sie eine mehrfach zu Grabe getragene Ideologie ihrer Vorgänger fortsetzen will oder ob sie neue, rechtssichere Instrumente nutzt, um Opfern von Kriminalität zu helfen.
Erik Tuchtfeld, Jurist und Beisitzer im Vorstand von D64 ergänzt:
Straftaten im Internet müssen aufgeklärt werden, Massenüberwachung braucht es dafür nicht. Mit der Login-Falle gibt es ein zielgerichtetes Instrument der Strafverfolgung, das ohne anlasslose Speicherung von IP-Adressen auskommt. Grundrechte werden dadurch geschützt. Sicherheitspolitik darf in Deutschland nicht länger ein ständiges Segeln an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit sein.
Die Login-Falle ist ein von D64 entwickeltes Verfahren, das es Strafverfolgungsbehörden ermöglichen soll, mittels standardisierter Schnittstellen Ermittlungsverfahren gegen Straftäter:innen einzuleiten. Nutzer:innen können potenzielle Straftaten direkt auf der genutzten Plattform melden. Diese Meldung wird von Strafverfolgungsbehörden überprüft. Bei einem Anfangsverdacht für eine Straftat wird nach richterlicher Anordnung beim nächsten Login automatisiert die IP-Adresse des möglichen Straftäter:in an die Behörden übermittelt und über einen Datenabgleich ihre/seine Stammdaten (Name, Adresse) ermittelt. Mehr dazu unter: https://d-64.org/login-falle/
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Geschäftsführer, D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt
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