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D64-Stellungnahme zum VDS-Gesetzentwurf: Höchstspeicherfrist kommt, Vorratsdatenspeicherung bleibt

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) haben gestern in Berlin ihre Leitlinien für ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Zehn Wochen sollen jetzt Verbindungsdaten gespeichert werden, vier Wochen noch Standortdaten. Per Richtervorbehalt soll verhindert...

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) haben gestern in Berlin ihre Leitlinien für ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Zehn Wochen sollen jetzt Verbindungsdaten gespeichert werden, vier Wochen noch Standortdaten. Per Richtervorbehalt soll verhindert werden, dass kein unberechtigter Zugriff auf die Daten erfolgt. Der für die Leitlinien entwickelte Begriff “Höchstspeicherfrist” ändert jedoch nichts an dem Umstand, dass es sich hier weiterhin klar um die Einführung anlassloser Überwachung der Bürger durch den Staat handelt.

“Die Überwachungs-Pläne der Bundesregierung sind nicht nur unverhältnismäßig. Sie verstoßen auch klar gegen die Grenzen, die der EuGH in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung unmissverständlich gezogen hat“, so Valentina Kerst, Co-Vorsitzende von D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e.V.

Maas und de Maizière sprechen von einem Kompromiss, der „in der Substanz nicht mehr veränderbar“ sei. Eine bemerkenswerte Aussage vor dem Umstand, dass ein entsprechendes Gesetz erst noch durch den Bundestag muss, in dem Abgeordnete der Großen Koalition bereits ihren Widerstand angekündigt haben. Die Vorratsdatenspeicherung ist innerhalb der SPD mehr als umstritten, ein mit knapper Mehrheit verabschiedeter Parteitagsbeschluss von 2011 entbehrt nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs jedweder Grundlage. Auch die Erkenntnisse aus den Snowden-Enthüllungen und der erwiesenen Sinnlosigkeit der Vorratsdatenspeicherung bei der Verhinderung von Terroranschlägen in Frankreich sollten sowohl Heiko Maas als auch SPD-Parteichef Sigmar Gabriel Signale genug sein, um ausführlich die innerparteiliche Willensbildung zu forcieren.

In den Widerstand gegen die anlasslose Überwachung reiht sich seit Beginn der Diskussionen auch D64 ein. Valentina Kerst dazu: “Vorratsdatenspeicherung bleibt Vorratsdatenspeicherung, auch wenn es jetzt Höchstspeicherfrist heißt. Es ist wichtig, dass hierüber eine inhaltliche Debatte mit offenem Visier geführt wird und sich die Bundesregierung nicht hinter neuen Begriffen versteckt.”

Bereits am Montag hat D64 einen Musterantrag für den SPD-Parteikonvent veröffentlicht, mit dem sich die SPD endgültig von der Vorratsdatenspeicherung (VDS) verabschieden soll. Ziel ist es, den parteiinternen Widerstand gegen die VDS zu unterstützen. Die ersten Gliederungen der SPD haben sich den Musterantrag zu eigen gemacht, weitere werden nach den heutigen Entwicklungen folgen. D64 stellt den nach der Vorstellung der Leitlinien aktualisierten Musterantrag auf seiner Website unter http://spdvds.d-64.org/ als Text und PDF zur Verfügung.

 

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D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt

Informationen rund um den Verein werden durch den D64 Vorstand freigegeben und von der Geschäftsstelle publiziert.

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