Das Urheberrecht ist (nicht) das Problem

Dieser Beitrag ist ein Kommentar von Leonhard Dobusch und Mathias Richel auf das Editorial von Olaf Zimmermann in der Zeitung „Politik & Kultur“ vom Deutscher Kulturrat e.V. Das Editorial von Olaf Zimmermann kann man auch schon länger im Netz nachlesen. Dieser Kommentar wird in der nächsten Ausgabe der „Politik & Kultur“ (Nr.02/12) abgedruckt.

Wir veröffentlichen ihn hier vorab, um im Netz, um das es ja auch im Kern geht, die Diskussion zu ermöglichen.

Vor der Digitalisierung war das Urheberrecht nur für Experten ein Thema. Für die Mehrheit der professionell Kunst- und Kulturschaffenden nicht. Und für den Rest der Bevölkerung schon gar nicht. Die Kulturschaffenden hatten zwar damals wie heute formal die Urheberrechte, in der Praxis aber sorgten Marktmacht der großen Verwerter und der Winner-take-all-Charakter der Kulturindustrie dafür, dass die große Mehrheit wenig bis gar nichts an ihren Urheberrechten verdiente. Brotlose Kunst kommt nicht von ungefähr. Nur wenige Glückliche konnten von ihrer Kunst leben und eine winzige prominente Minderheit hatte die Verhandlungsmacht für ein wirklich gutes Einkommen.

Für alle anderen hatte das Urheberecht noch weniger Bedeutung. Selber Werke herzustellen war teuer, sie zu verbreiten noch teurer. Gleiches galt für die Erstellung von Kopien. Vor dem Internet war es gar nicht so einfach, das Urheberrecht zu verletzen. Im Alltag der Masse der Bevölkerung spielte das Urheberrecht keine Rolle.

Heute haben wir das Internet und das Urheberrecht ist für beide Gruppen ein Thema. Zwar kann immer noch nur eine Minderheit von ihrer Kunst alleine leben, zwei Dinge haben sich aber verändert.

Einerseits sind heute so viele Menschen wie nie zuvor kulturschaffend tätig. Erstellung und vor allem Distribution von Kulturgütern ist so günstig wie nie zuvor. Neue Formen des Medienkonsums in sozialen Netzwerken und anderswo führen dazu, dass Nutzung von Kulturgütern immer mehr mit deren gleichzeitiger Verbreitung einher geht. Jugendliche tanzen zu ihrer Lieblinsmusik, filmen sich dabei mit ihrem Handy und verletzten das Urheberrecht, weil sie dieses Video mit ihren Freunden im Netz teilen. Urheberrechtsverletzung steht in der digitalen Gesellschaft an der Tagesordnung.

Andererseits glauben viele professionell Kunstschaffende in ebendiesen alltäglichen Urheberrechtsverletzungen den Grund dafür zu erkennen, warum sie von ihrer Kunst nicht leben können. Was vor dem Internet der Ungerechtigkeit der Kulturindustrie und deren Starprinzip zugeschrieben wurde, dafür wird heute „Gratiskultur“ und Urheberrechtsverletzung im Netz verantwortlich gemacht. Das mag im Einzelfall auch stimmen, in der Regel ist es aber falsch.

Für die Reform des Urheberechts bedeutet das dreierlei: Erstens, das Urheberrecht muss wieder unwichtig werden. Einem fairen Mediennutzungsalltag dürfen Urheberrechte nicht im Wege stehen. Deshalb braucht es auch in Deutschland dringend eine Fair-Use-Klausel, die Remix von Werken im Internet legalisiert. Zweitens, das Urheberrecht muss ein Versprechen einlösen, dass es auch vor dem Internet nicht erfüllt hat, nämlich für die Urheber da zu sein. Ein besseres Urhebervertragsrecht mit unabdingbaren Zweitverwertungsrechten wäre hier ein erster Schritt und würde dazu beitragen, dass Künstler für ihre Leistungen auch fair bezahlt werden. Im Gegensatz dazu nützt den Urhebern eine Schutzfrist weit über deren Tod hinaus nichts. Stattdessen behindert sie Künstler bei der Erstellung neuer Werke, weil die langen Schutzfristen Zugang zu vorhandenen Werken – dem Rohmaterial von Kreativität – behindern. Drittens, und das ist vielleicht das wichtigste, Kunstschaffende und Internetnutzer sind keine Gegner. Die Ungerechtigkeiten im Kulturbetrieb haben weniger mit dem Internet und viel mehr mit Marktmacht und Verteilungsfragen zu tun. Diese Probleme gilt es gemeinsam anzugehen – und das Internet kann dabei vielleicht sogar hilfreich sein.

Beiträge im Bereich „Diskussionen“ sollen zur – klar – Diskussion anregen.
Die Inhalte geben nicht unbedingt die Position des gesamten Vereins wieder.

21 Kommentare

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    Jörg Fischer

    19. Januar 2012

    „Jugendliche tanzen zu ihrer Lieblinsmusik, filmen sich dabei mit ihrem Handy und verletzten das Urheberrecht, weil sie dieses Video mit ihren Freunden im Netz teilen. (…) Andererseits glauben viele professionell Kunstschaffende in ebendiesen alltäglichen Urheberrechtsverletzungen den Grund dafür zu erkennen, warum sie von ihrer Kunst nicht leben können.“

    Gibt es dafür einen Beleg? Ich und die anderen professionell Kulturschaffenden, die ich kenne, haben ein Problem mit Tauschbörsen, Downloadlinksammlungen und ähnlichem. Nicht mit Handyvideos tanzender Teenies.

    Wie gesagt, würde mich über eine Quellennennung sehr freuen.

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    Leonhard Dobusch

    19. Januar 2012

    Ja, dafür gibt es viele Belege und laufend Probleme. Ein nettes Beispiel war der Warner Music Group YouTube Incident (vgl. z.B. das Video in folgendem Beitrag „Private Negotiation of Public Goods: Collateral Damages„)

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    Jörg Fischer

    19. Januar 2012

    Mal abgesehen davon, dass es in keinem der beiden Fälle um Videos tanzender Teenies ging, sondern um Remix-Projekte, ging es mir um Äußerungen Kulturschaffender, nicht um juristische Kloppereinn von Rechtsabteilungen.

    Mir ist durchaus klar, dass es übertriebene Aktionen von Juristen auf Seiten der Contentindustrie gibt, ein wohl kaum abstellbares Makel der Juristerei.

    Ihr schreibt aber von „professionell Kulturschaffenden“, die sich durch Handyvideos bedroht sehen. Wie gesagt, solche Äußerungen sind mir bisher weder privat noch öffentlich untergekommen.

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      Leonhard Dobusch

      19. Januar 2012

      Da hast schon Recht, dass die Mehrheit der professionell Kulturschaffenden sich nicht von Handyvideos bedroht sehen. Und den Eindruck wollen wir auch nicht erwecken.

      Das ändert aber nichts daran, dass auf Basis des bestehenden Urheberrechts Rechteinhaber genau dagegen vorgehen. Und deshalb brauchen wir eine Fair-Use-Klausel, damit das nicht mehr möglich ist.

      Was aber schon stimmt, ist, dass sich professionell Kulturschaffende tendenziell Ungerechtigkeiten in der Kulurindustrie dem Internet/Filesharern zuschreiben, wo sie davor Markt- und Machtaysmmetrien dafür verantwortlich gemacht haben. (Das heißt nicht, dass durchaus ein Teil des Problems darauf zurückzuführen ist; es ist aber nicht der Kern des Problems.)

      Und was Remix vs. tanzende Teenis betrifft: bis zu einem gewissen Grad sind Filme von tanzenden Teenies ein Remix bzw. transformativer Konsum.

      • Antworten

        Jörg Fischer

        19. Januar 2012

        „Da hast schon Recht, dass die Mehrheit der professionell Kulturschaffenden sich nicht von Handyvideos bedroht sehen. Und den Eindruck wollen wir auch nicht erwecken.“

        Lies dir noch mal das erste von mir herausgestellte Zitat durch und erkläre mir dann, wie dieser Eindruck nicht entstehen soll.

        Zur Remix et al.: ich habe keine Lust auf kleinteilige Diskussionen, hier prallen nur Korinthenkacker aufeinander, die wahlweise in Partyvideos Urheberrechtsverletzungen ausmachen (Contentanwälte) oder spiegelverkehrt auf youtube eingestellte Simpsons-Folgen als Kunst ansehen („clevere“ Urheberrechtsverletzer).

        Ich glaube, das größte Problem ist einfach die Tatsache, dass Plattformen wie youtube hochgezogen wurden, ohne eine dem Ansturm auch nur halbwegs entsprechende Kontrollinstanz einzubauen. Wenn Google einen Teil seiner Milliardengewinne investieren würde, um einerseits Kontrollen auf klare Urheberrechtsverstöße zu implementieren (die eben von menschen durchgeführt werden müssen) und Urheber anständig zu beteiligen (siehe GEMA-Streit), wäre youtube wirklich eine für alle großartige Plattform. So ist es in erster Linie eine Gelddruckmaschine für einen Großkonzern.

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    Jan Dark

    19. Januar 2012

    Ich glaube, hier sind einige richtige und wichtige Dinge schon drin. Mir fehlen aber noch ein paar Punkte (auch wenn ich davon ausgehe, dass wir mittelfristig das Urheberrecht wieder abschaffen, so wie wir die Dampflokomotiven auch wieder abgeschafft haben und die Menschen wie Cicero oder Michelangelo den Kopf schütteln würden über ein Urheberrecht, dass den Begriff Eigentum auf Ideen vergewaltigt hat, ws im Römischen Recht undenkbar war).

    1.) Wir müssen uns über die Höhe eines Werkes neu einigen,w as überhaupt schützenswert ist. Wenn wir bei der niedrigen Schwelle wie bisher bleiben, müssen wir nicht nur Zeitungsartikel sondern auch die Online-Kommentare unter Schutz stellen. Das hätte den Vorteil, dass die Zensurapparate wegfallen würden, die sich zynisch Community-Manager nennen. Wenn jemand im Internet Kommentarfunktionen anbietet, dann muss er den Kommentatoren auch Rechte einräumen und sie nicht nur als kostenlose Crowdsourcer zur Attraktivitätssteigerung häufig flacher Artikel ausbeuten. Gleiches Recht für alle.

    2.) Wenn Werke aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, müssen sie in die Public Domain gestellt werden. Von mir aus als Amtliche Werke nach §5 UrhG. Das betrifft hauptsächlich 2 Kategorien:

    2a) Öffentlich rechtliche Rundfunktanstalten, die steuerfinanziert sind (nach der GEZ-Reform haben wir Steuern auf den Haushalt statt nutzungsabhängige Gebühren) haben ihre Werke in die Public Domain zu stellen (also z.B. in die Mediathek). Es ist eine bodenlose Dreistigkeit der Verwertermafia, die Steuerzahler entschädigungslos zu enteignen. Siehe Art 14, Abs 3. GG „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.“
    2b) Schulbücher sind Amtliche Werke. Sie werden von (mit Steuermitteln an öffentlichen Hochschulen und in amtlichen Referendariaten) ausgebildeten Lehrern erstellt, die dafür auch Freistunden bekommen und sie werden von Behörden zugelassen. Der Inhalt ist also steuerfinanziert und darf nicht ohne Entschädigung enteignet werden. Der Content gehört in die Public Domain. Dort können dann Schulbuchverlage gerne sich bedienen, den Content ausdrucken und an Schulen oder Eltern verkaufen. Entscheiden sich Lehrer aber den Inhalt elektronisch zu nutzen, dann sollen sie das abgabenfrei machen. Der Versuch der Schulverlagsindustrie, mit Spionagesoftware hinter Lehrern und Schülern herzuschnüffeln, schlimmer als Orwell es für 1984 uns voraussagte, zeigt, dass die Schulbuchverlage nicht mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordung kompatibel sind und als Verhandlungspartner ausfallen. Das muss gesetzlich geregelt werden und nicht vertraglich. Das ist das gleiche erratische Rechtsverständnis mit dem Ursula von der Leyen hoheitliche Aufgaben mit Privatverträgen regeln wollte, dass der Kinderpornografie-Dreck im Netz verweilen sollte mit einem roten Vorhang dafür, statt ihn nach rechtsstaatlichen Gebräuchen mit dem Strafrecht zu löschen.

    3.) Ich fände es gut, wenn wissenschaftlich evaluiert würde, wer ökonomisch in welcher Höhe derzeit profitiert (Urheber, Rechteverwerter, Abmahnanwälte), um bei einer Neugestaltung des Urheberrechtes ein Baselining zu haben, an dem wir unsere Zielführung messen können. Die Untersuchung von Höffner ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber zu wenig: http://www.heise.de/tp/artikel/33/33092/1.html

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      Leonhard Dobusch

      19. Januar 2012

      Eine derartige wissenschaftliche Untersuchung halte ich für äußerst wünschenswert.

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      Mathias Richel

      19. Januar 2012

      Gerade 2b) halte ich im Rahmen der Lehrmittelfreiheit für unbedingt unterstützenswert.

  • Antworten

    Jörg Fischer

    19. Januar 2012

    Begriffe wie Mafia oder Unterstellungen, Menschen wollten dafür sorgen, dass Kinderpornographie im Netz verbleibt, sind einer sachlichen Diskussion äußerst abträglich.

    Zu den öffentlich-rechtlichen Medien:

    Ich halte das Prinzip „Einmal aus Gebühren bezahlt, immer für alle frei“ zu simpel, verhindert es doch Geschäftsmodelle für besondere Projekte. Wenn die BBC so etwas wie „Blue Planet“ macht, kalkuliert sie eine Teil-Refinanzierung durch explizite Naturfreunde mit ein, die sich das Ganze dann als Bluray kaufen. Was ich okay finde, ermöglicht dies doch besonders aufwändige Projekte, ohne Nicht-Naturfreunde über Gebühr zu entlasten.

    • Antworten

      Mathias Richel

      19. Januar 2012

      Interessehalber: Wie verhindert denn eine Zweitverwertung für Naturfreunde, bei der sie für eine besondere Qualität, Bonusmaterial etc. noch einmal extra Geld ausgeben, dass die „Basisversion“ von steuerfinanzierten Inhalten für alle in eine natürliche public domain fällt?

      • Antworten

        Jörg Fischer

        19. Januar 2012

        Um der Ausgangslogik zu folgen: Bluray-Ausspielung bzw. Filmherstellung in hoher Auflösung, sowie Bonusmaterial wurden doch auch steuer/abgaben-finanziert hergestellt.

        Warum sollte hier eine Trennung erfolgen? Der Gebührenzahler hat die HD-Kameras bezahlt, warum soll er dann nochmal für die Bluray extra bezahlen?

        Oder willst du zwei Teams vor Ort haben, ein gebühren- und ein privat finanziertes?

        • Antworten

          Mathias Richel

          19. Januar 2012

          Ich halte das für eine klassische Mischkalkulation. Natürlich drehe ich alles auf gleichem Material (schon weil sich perspektivisch immer die höhere Qualität als Standard durchsetzt). Das ist doch auch heute so, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk mischkalkuliert finanziert: Gebühren und Werbung. Dort gibt es auch feste Regularien, die das sauber trennen (sollten). Genau diese Regularien lassen sich auch hier festschreiben. Passiert ja auch heute schon: Siehe (Beispiel) Guido Knopps Veröffentlichungen.

          • Jörg Fischer

            19. Januar 2012

            Und schon sind wir beim klassischen Problem, ich bin aus Zeitgründen raus, muss Kultur schaffen, um meine Miete zu zahlen … ärgerlich.

          • Jörg Fischer

            19. Januar 2012

            Falls ich es schaffe, später nochmal einzusteigen, ich kenne das Guido-Knopp-Finanzierungs-Modell nicht, eine kurze Erläuterung wäre toll! Danke!

    • Antworten

      Jan Dark

      19. Januar 2012

      Nun, wer Schüler und Lehrer ohne kriminalisiert, hat sich aus dem politischen Diskurs rausgeworfen. Samthandschuhe sind da nicht angemessen. Frau von der Leyen hat gelogen, als sie sagte in Indien würde Kinderpornografie nicht strafverfolgt. Mit aller Gewalt wollte sie, dass alle Webzugriffe aller Bürger in Deutschland immer überwacht würden, um sie mit einer Liste zu vergleichen von Kinderpornografie, deren Lagerort dem BKA bekannt ist, aber nicht gelöscht werden sollte. Mittlerweile ist gemessen, dass UvdL unrecht hatte und fast aller kram gelöscht wird, statt wie in dem Modell von UvdL und Guttenberg im Netz zu verbleiben mit roter Verzierung. Wir haben zwei Jahre verloren, das BKA hat rechtswidrig auf das Zugangserschwerungsgesetz geschissen udn diese Leuet sollen dann politisch mit Samthandschuhen angefasst werden?

      Meinst Du das Ernst, dass alle deustchen Bürger entschädigungslos enteignet werden sollen, damit Dritte ein Zweitgeschäft damit machen können, was erste bezahlt haben und nicht drüber verfügen dürfen? Dann bsit Du leider derjenige,d er nicht enrst zu nehmen ist.

      Wenn die Amis auch solche bescheuerten Regeln hätten, hätten wir das Internet nicht. Der Code dieser mit öffentlichen Mitteln bezahlten Software ist Public Domain. Und niemandem wie Microsoft wird es genommen, den Code einzubauen und damit gute Geschäfte zu machen. Den Irrsinn, dass man auf die Public Domain verzichten solle, damit Dritte private Geschäfte machen können, halte ich für komplett daneben. Nach dem Motto, Linux hätte den Code für TCP/IP nicht verwenden dürfen, damit Microsoft damit Zweitverwertung machen kann? Voll daneben. #fail.

      Diese Räubereien und Bestehlereien der Allgemeinheit müssen aufhören. Punkt. Um es mit Thatcher zu sagen: I want my money back!

      „Ich halte das Prinzip “Einmal aus Gebühren bezahlt, immer für alle frei” zu simpel, verhindert es doch Geschäftsmodelle für besondere Projekte. “

      Das ist eine Lüge. Microsoft kann hervorragende Geschäfte mit seinen Produkten machen, die Public Domain Code enthalten.

      Zur BBC noch. Ist der Steuerzahler gefragt worden, ob er das wirklich will, dass die von ihm finanzierten Produkte nur auf seiner Scholle zu sehen sind und er dafür auf Produkte von 200 anderen Staaten verzichten muss, die ihre öffentlich finanzierten Produkte an geografische grenzen binden wollen? Hier mangelt es an Demokratie.

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    arne

    25. Januar 2012

    Habe das hier gerade bei wirres.net gepostet. Hier passt es aber auch hin.

    Es geht um den Schutz der Urheber. Nicht der Netzphilosophen, der Anwälte, der Geschäftlemacher oder Leuten, die bei Google oder Apple auf der payroll stehen.

    Die Diskussion nimmt hysterische Züge an. In Italien soll gerade ein Schiff umgekippt sein.

    Es ist nicht unbedingt im Sinne eines freien Internets, von Zensurverhinderung und Förderung von Kultur, immer wieder Extrembeispiele zu dramatisieren. Überlasst das der BILD-Zeitung, die haben´s drauf.

    Bin Hobbymusiker mit BWL-Hintergrund und komme oft aus dem Staunen auch nicht raus. Das die verhasste(n) „Contentindustrie“, „Mafia“,“Schutzgelderpresser“ diese Geschäftsmethoden seit Jahrzehnten pflegen, ist nichts Neues. Neu ist, das zweifelhafte Jungunternehmer und Kriminelle zu sympathischen Outlaws hochstilisiert werden.

    Mir sind mittlerweile Google und Applefans, die sich von denen auch schon mal die Schnittchen bezahlen lassen, genauso suspekt.

    Urheberrecht soll die Urheber schützen, ich dachte das sei klar. Dass es auf die Gegenwart angepasst werden muss, darüber besteht unter den Musikern, die ich kenne, kein Zweifel. Und KEINER von denen würde tanzende Teenager abmahnen wollen.

    Kim Bling Bling hat tatsächlich etwas bewiesen, nämlich, dass es einen Markt gibt, allerdings zu anderen Preisen als sich das die böse Industrie so vorgestellt hat. Ich verwette meinen Arsch, dass die böse Industrie dieses Modell jetzt kopieren wird. Und die Doofen, die denken, dass sie jetzt gewissermassen Freibier bekommen, werden es bezahlen, auf die eine oder andere Weise. Die Piratenromantik ist völlig lächerlich. Ich bin mal in Litauen bei einem Segeltörn fast verhaftet worden, als ich keine deutsche Flagge am Boot führte, der freundliche Mann von der Küstenwache nannte mich wiederholt „Pirate“. Danke, das braucht kein Mensch. Die etwas längliche Story gibt es hier http://www.eggsplore.de/eggsplore-blogg/arne/120-miles-and-a-warm-welcome-to-lithuania.html und hier http://www.eggsplore.de/eggsplore-blogg/arne/the-naked-truth-about-the-coast-guard-and-klaipeda.html

    Wie wäre es eigentlich, wenn Musiker von Konsumenten direkt vergütet werdet würden? Preise wären auszuhandeln. Google, Apple und Konsorten bleiben aussen vor.Hollywood auch. Wie wäre es eigentlich, wenn die gesamte geistige Elite von Schirrmacher bis zu den Berliner Bloggern mal ihre wirklichen Agenden auf den Tisch legen würden? Inklusive der Einünfte, Fördervereinbarungen und was man sich da alles zusammenphantasieren kann? Wie wäre es eigentlich, wenn die Piratenpartei mal eindeutig sagen würde, wie sie das Urheberrrecht verändern wollen statt sich immer nur hinter „Müssen wir noch drüber nachdenken“ zu verstecken?

    Meine Güte, ist es das, was unsere Väter Väter Väter unter „Eier haben“ verstanden?

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    Dr. Andreas Wiesand

    1. Februar 2012

    Ein im Ganzen guter Ausgangsbeitrag, gerade weil er so einfach geschrieben daher kommt. Als früherer Vorsitzender des Verwaltungsrats einer urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaft muss ich natürlich darauf bestehen, dass das Urheberrecht denen tatsächlich dient, denen es seinen Namen verdankt. Der Autor hat Recht, wenn er vermutet, dass dies – grosso modo – längst nicht mehr der Fall ist, einige Untersuchungen belegen das auch empirisch, z.B. die des Centre for Intellectual Property Policy & Management der Bournemouth University (http://www.cippm.org.uk/). Dennoch wäre es wirklich auch hierzulande Zeit für eine gründliche Untersuchung über das „Cui bono“: Wem nützt unser aktuelles Urheberrecht wirklich? Diese Forderung habe ich schon seit langem erhoben, nachdem viele Kontakte mit Künstlern, die die neuen Medien nutzen (wollen), gezeigt haben, dass die sich oft ebenfalls durch die noch weitgehend aus dem 19. Jh. stammenden Prinzipien dieses Rechts behindert fühlen (vgl. z.B. http://www.ericarts.org/web/files/73/en/artists-rights.pdf). Allerdings deutet vieles darauf hin, dass die Haupt-Nutzniesser der gegenwärtigen Rechts- und Verwertungspraxis an solcher Transparenz nicht besonders interessiert sind. Damit will ich gar nicht sagen, dass es nicht auch moderate, d. h. vor allem zeitlich viel enger befristete Leistungsschutzrechte für Verwerter künstlerischer, publizistischer und wissenschaftlicher Anstrengungen geben sollte, damit sich bestimmte Investitionen rentieren. Aber vom aktuellen Recht – im wesentlichen ein ökonomischer Konkurrenzschutz bis 70 Jahre nach dem Tod des (heute immer weniger klar bestimmbaren) Urhebers – sollte man sie nicht länger profitieren lassen. Nach einer solchen Trennung, verbunden mit einer generellen Reduktion der Schutzfristen und, wie richtig betont wurde, einer besseren Direkt-Vergütung der Kreativen für geleistete Arbeit, wäre wahrscheinlich die ganze Debatte überflüssig oder doch wenigstens nicht so nebulös!

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    Jan Dark

    2. Februar 2012

    „Urheberrecht soll die Urheber schützen, ich dachte das sei klar. “

    Urheber brauchen keinen Schutz. Im stillen Kämmerlein könne die bei uns urheben was sie wollen. Dafür haben wir im Grundgesetz den Schutz der Wohnung.

    Das Urheberrecht ist nur dafür da, wenn der Urheber seine Werke in die Gesellschaft einbringen will.
    Es regelt zum Beispiel,w as überhaupt ein schützenswertes Werk ist. Amtliche Werke fallen nach §5 Urhebergesetz nicht darunter. Deswegen wäre ich dafür, dass wir Schulbücher als amtliche Werke auffassen, da sie a) von öffentlich bediensteten Autoren erstellt werden, die Freitsellung von der Unterrichtspflicht dafür bekommen, und b) von Behörden genehmigt werden müssen. Die Verlage können dann gerne die gemeinfreien Werke drucken und verkaufen. Aber auf dem Trip des Urheberrechtes 200.000 Lehrer und viele wie kriminelle mit einem Schultrojaner überwachen zu lassen, ist eine unmoralische Entartung.

    Früher war das Urheberrecht an Hardware (Bücher, CD’s) gebunden oder staatlich überwachten Rundfunkanstalten zentralisiert (mit zahlreichen schnuckeligen „Wulffer“-Pöstchen, um im Rundfunkrat die Pressefreiheit elegant einzuschränken, wie wir noch neulich beim ZDF als einer der letzten Maßnahmen des Roland Koch sahen.

    Wir müssen uns den Fakten stellen, dass eine Überwachung der Distribution nur noch im allumfassenden Polizeistaat möglich ist (wie wir das schon bei der Kernenergie sahen und die Konservativen 60 Jahre brauchten, um zu kapieren, dass das nicht funktioniert). Der Verzicht auf die Marktwirtschaft und den Staat als Beihilfe zu Erlöserzielung wie in der Abmahnwirtschaft heranzuziehen ist Sozialismus, den wir nicht wollen, weil dann wie in der DDR die Leute wegrennen. Wir brauchen als Lösungen, die unsere Marktwirtschaft nicht zerstören. Unter Ludwig Erhardt war die Marktwirtschaft ein zentrales Anliegen auch bei den Konservativen. Heveling scheint eher auf Sozialismus für die kleine Wandlitztruppe der sich in Cannes treffenden Wulffer zu kaprizieren.

    Wir müssen also das alte Urheberrecht aus der Hardwarezeit anpassen. So wie sich die Mönche an Guttenbergs Buchdruck anpassen mussten.

    Denjenigen die immer versuchen vor dem politischen Gegner zu kuschen und nur politisch korrekte Formulierungen wünschen, sei gesagt, dass die Anbiederei des @herrurbach an Peter Altmaier grandios gescheitert ist. Afelia hat eine Woche nach Interview mit Altmaier schlapp gemacht und ist ausgestiegen und Heveling hat gezeigt, was der harte Kern der Union wirklich denkt. Heveling ist Sprecher für Urheberrecht im Rechtsausschuss des Bundestags. Altmaier nur Werbefachmann, der so tun soll, als hätte die CDU/CSU eine Netzpolitik. Wir wissen nun, dass dem nicht so ist. Wer also Schonung des politischen Gegners fordert, betreibt dessen Geschäft und verrät die Modernisierung des Urheberechtes, bevor sie begonnen hat.

    Um was es eigentlich geht, kann man hier nachlesen:
    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

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    christa

    9. April 2012

    Leider vermisse ich eine deutliche Darstellung der Perspektive der Künstler. Es ist mal wieder politisch clever allgemein gehalten, die Diskussionen in einigen Foren sind da schon weiter.
    Und natürlich wird mit eigentlich unkonkreten Begriffe wie „Zweitverwertungsrecht“ (wie soll das aussehen?) die Perspektive der KÜnstler nicht dargestellt.
    Alternativ udn GEMA und KOnzern unabhängig:
    http://www.zoolamar.com/2012/04/05/urheberrecht-piraten-und-grune-vs-grundgesetz-und-menschenrechte/

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    Bill

    27. November 2012

    hallo,
    ich bin studierter komponist und musiker und lebe davon.
    ich habe eine frage zum thema fair use. als kreuzberger würde ich mich sehr über eine antwort von herrn böhning freuen. eine antwort vom google-pressesprecher stefan keuchel, der überraschenderweise ebenfalls mitglied in ihrem verein ist, wäre auch interessant.
    die frage:
    wenn das in ihrem text erwähnte video mit den tanzenden teenagern und meiner musik im hintergrund auf google (bzw dem subunternehmen youtube) 10 Millionen Hits generiert, und dabei werbung geschaltet wird, wie groß sind im idealfall die werbeeinnahmen für youtube/google, und sind sie der meinung, dass ich als urheber der musik and diesen beteiligt werden sollte?
    und wenn ja, in welcher höhe (grober prozentsatz?).

    anders gefragt: wo hört „fair use“ auf, und wo fängt kommerzielle ausnutzung der geistigen schöpfung anderer ihrer meinung nach an?

    vielen Dank!

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