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Digitale Arbeit: eine positive Vision für die Sozialdemokratie

Am vergangenen Donnerstag hat Michael Schwemmle in der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin erste Ergebnisse der Studie „Digitale Arbeit in Deutschland: Potenziale und Problemlagen“ vorgestellt. Die Studie wird zur Unterstützung der SPD-Gruppe in der Enquete-Kommission erstellt, sie soll in...

Am vergangenen Donnerstag hat Michael Schwemmle in der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin erste Ergebnisse der Studie „Digitale Arbeit in Deutschland: Potenziale und Problemlagen“ vorgestellt. Die Studie wird zur Unterstützung der SPD-Gruppe in der Enquete-Kommission erstellt, sie soll in wenigen Wochen erscheinen. Folgend eine Kurzzusammenfassung der vorgestellten ersten Erkenntnisse und Schlussfolgerungen:

Die digitale Arbeit – in der Studie definiert als berufliche Tätigkeit mit digitalen Arbeitsmitteln und Arbeitsinhalten – macht in Deutschland mittlerweile den überwiegenden Anteil der Arbeit aus. Die Vorstellung, dass es sich bei digitaler Arbeit um ein Nischenthema handelt, das nur ein paar Freiberufler und Web-Worker betrifft, ist falsch. Es betrifft die deutsche Arbeiterschaft in ihrer Mehrheit. Denn digitale Arbeit ist grade besonders dort anzutreffen, wo abhängig beschäftigt gearbeitet wird, und ihre Bedeutung steigt stetig an. Es ist kein „Selbständigenthema“.

Was die digitale Arbeit derzeit insbesondere ausmacht, ist eine neue Qualität in ihrer Beweglichkeit, und zwar auf drei Ebenen: die Inhalte sind überall abrufbar, über Geräte, die überall mit hingenommen werden können, von Menschen, die immer mehr in Bewegung sind. Das Problem ist, dass diese Art Arbeit mit alten Gesetzgebungen und Regeln kollidiert. Obgleich die bestehenden Regelungen bislang eine bedeutende Schutzfunktion für Arbeitnehmer hatten, passen sie nicht mehr zu den Bedingungen einer neuen Arbeitsrealität. Ein Arbeitsrecht, das auf feste Orte, feste Zeiten und feste Jobs ausgerichtet ist, gilt natürlich für viele Beschäftigten auch heute noch. Der Anpassungsdruck steigt jedoch, das Arbeitsrecht auf neue Arten der Arbeit anzupassen. Dass diese Anpassung nicht einfach wird, behandelt der arbeitsrechtliche Teil der Studie (der bei der Kurzvorstellung nur am Rand behandelt wurde).

Sehr deutlich müssen die positiven Seiten der Digitalisierung der Arbeit dargestellt werden: mit der Digitalisierung wird es zum ersten Mal möglich, eine neue Art der Erwerbstätigkeit zu organisieren, in der Leute arbeiten, wo sie wollen, wie sie wollen, auf eine für sie persönlich angenehme Weise. Die Digitalisierung kann Arbeitnehmer von örtlichen und zeitlichen Fesseln befreien helfen und damit großartige Möglichkeiten für würdevolle und gute Arbeit schaffen. Die Tragweite dieser positiven Optionen muss in der Debatte viel stärker herausgestellt werden. Nach Oskar Negt steht im Kern von Freiheit bzw. Unfreiheit die Frage, inwieweit Menschen die Möglichkeit gegeben ist, über Räume und Zeiten zu bestimmen. Damit kann die digitale Arbeit mehr reale Freiheit in den Alltag von Beschäftigten bringen. Dieses historische neue Emanzipationspotenzial muss ein Kernthema für sozialdemokratische Politik werden. Es liefert eine für die Arbeitnehmer positive Vision von Freiheit!

Damit Beschäftigte diese Orts- und Zeitsouveränität aber auch wirklich verlässlich durchsetzen können, muss einiges geschehen. Bisher ist es nicht gelungen, diese positiven Möglichkeiten wirklich auszuschöpfen. Vorgesetzte oder Auftraggeber sind heute oft in einer mächtigeren Position, indem sie mit Zwängen, Fristen und hohen Erwartungen an die Erreichbarkeit die positive Vision in ihr Gegenteil verkehren. Ein Extrembeispiel dafür ist das aktuell viel diskutierte Negativbeispiel IBM, bei dem die „Verflüssigung der Arbeit“ fast alle Schreckensvisionen Realität werden lässt. Das Schlimme an einem Beispiel wie IBM ist, dass es die Sicht auf die positiven Möglichkeiten verstellt und als ständig zitiertes Abschreckungsbeispiel dient. Eine sinnvolle Debatte über die Vorteile digitaler Arbeit wird dadurch wirkungsvoll verhindert.

Damit ist klar, dass digitale Arbeit nicht allein durch Technik besser wird. Die Autonomie der Mitarbeiter muss gesichert und geschützt werden. Damit das gelingt, darf das Thema „digitale Arbeit“ nicht allein als ein Punkt unter „Netzpolitik“ einsortiert werden, wo sich webbegeisterte Netzpolitiker schlimmstenfalls mangels Interesse nicht zuständig fühlen. Außerdem geht es weit über die reine Netzbetrachtung hinaus und verlangt zugleich das Engagement von Arbeitspolitikern. Viele von ihnen fühlen sich aber ebenfalls nicht dafür zuständig. So droht ein Vakuum, weil Netz- und Arbeitspolitik nicht zusammen daran arbeiten. Anstatt sich zu bekämpfen, sollten sie in einer gemeinsamen Netzarbeitspolitik vereint daran arbeiten, die Vision guter digitaler Arbeit Realität werden zu lassen. Die SPD ist die einzige Partei, die dies glaubwürdig leisten kann. Damit bietet sich mit dem Thema „digitale Arbeit“ eine Chance für die SPD, eine neue Humanisierungsoffensive zu starten und die Freiheitsvision der digitalen Arbeit Wirklichkeit werden zu lassen.

Was gilt es zu tun? Zunächst sollten wünschenswerte Entwicklungen gefördert werden. Mögliche Aktivitäten sind die Subventionierung von Coworking Spaces und von Telearbeitsstellen, sowie mehr Arbeitsforschung in diesem Bereich. Zweitens muss das Bildungswesen dahingehend angestoßen werden, zu neuen Arbeitsrealitäten passende Fähigkeiten zu vermitteln – bis hin zur Fähigkeit, auch abschalten und nicht erreichbar sein zu können. Und drittens müssen Fragen der Regulierung diskutiert werden: an welcher Stelle sind arbeitspolitische Interventionen gefragt, wo funktionieren Kollektivverträge, weil die Gewerkschaften im Spiel sind, und wo greifen diese nicht, weil es keine organisierten Kollektive gibt? Weite Teile des Regulierungsinstrumentariums müssen auf den Prüfstand. Das ist eine langfristige Aufgabe, für die sich aber außerhalb der SPD kaum jemand wirklich glaubwürdig stark macht.

Drei Forderungen können zudem kurzfristig aufgestellt und verfolgt werden, damit eine Entwicklung im Sinne besserer digitaler Arbeit gelingt: Erstens, ein Recht auf Telearbeit, als gesetzlichen Anspruch während der Arbeitszeit. Zweitens, ein Recht auf Nichterreichbarkeit (oder zumindest Nicht-Reaktion) außerhalb bestimmter Arbeitszeitkorridore (durchaus auch in Anlehnung an die kürzlich bei VW in Wolfsburg getroffene Regelung zur Nicht-/Erreichbarkeit über Smartphones). Und drittens, ein Recht der prekarisierungsgefährdeten Soloselbständigen darauf, in die sozialen Sicherungssysteme einzutreten, unter Beteiligung ihrer Auftraggeber.

Soweit meine Zusammenfassung von Schwemmles ersten Ergebnisauszügen. Im Anschluss wurde dann noch intensiv diskutiert; die Diskussion fand zudem am Folgetag auch Erwähnung beim Netzkongress der SPD-Bundestagsfraktion im Reichstagsgebäude. Sobald die Studie veröffentlicht ist, werden wir hier noch einmal darauf hinweisen.

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D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt

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