Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung klemmt auf allen Ebenen und scheitert im Klein-Klein der Zuständigkeiten. Wie schon der Normenkontrollrat im letzten Jahr feststellte, werden die Forderungen des Onlinezugangsgesetzes bis zum Jahresende nicht einmal ansatzweise erfüllt. Ausgehend von den Erfahrungen aus den bisherigen zähen Prozessen, aber auch dem, was im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition und im Bundeshaushalt 2023 steht, hat unsere D64-Arbeitsgruppe Open Source Forderungen entwickelt, die wir als Fundament für die zukunftsfähige digitale Verwaltung sehen.
„Wer Open Source auf Lizenzen und Rechte reduziert, ignoriert den eigentlichen Kern des Ansatzes: Transparentes, vernetztes und kooperatives Handeln und Gestalten.“ – ist die Kernaussage dieses Papiers.
Ausgehend davon fordern wir deshalb eine gesetzliche Grundlage, die ein verbindliches Regelwerk für die Verwaltung schafft und so eine leistungsfähige und bewegliche, beteiligungsoffene Organisation ermöglicht und fördert.
Eine solche Grundlage führt zu einer neuen Art der Zusammenarbeit auf allen Ebenen der föderalistischen Struktur und der Gesellschaft unseres Landes. Erarbeitete Lösungen werden diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt, die Beteiligten können Erweiterungen entwickeln, die wiederum allen zu Gute kommen.
Dabei ist es zentral, dass für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) verbindlich Open-Source-Software (OSS), offene Schnittstellen und Datenformate vorgeschrieben werden. Der Kooperationsprozess bei der OZG-Umsetzung muss den Grundsätzen der Zusammenarbeit bei OSS entsprechen, um die erforderliche Fachstandardisierung zu erreichen.
Unser Positionspapier kann hier abgerufen werden.
D64 setzt sich seit seiner Gründung für Open Source ein. Ein erstes Positionspapier unter dem Titel „5 Gründe für Open-Source-Software“ fordert getreu des Grundsatzes „Public money – Public code“ eine deutlich stärkere Förderung von Open-Source-Software und offenen Standards im öffentlichen Sektor ein. D64 unterstützt auch die Initiative des Bundes mit vielen Ländern zur Entwicklung eines sogenannten „souveränen Arbeitsplatzes“, die genau in diese Richtung geht, und hat dazu weitergehende Vorschläge eingebracht.