Zur anstehenden ersten Lesung des Gesetzentwurfs für ein “Leistungsschutzrecht” warnt D64 noch einmal vor den Folgen, die ein solches Gesetz für Deutschland haben könnte.
Das von der Verlegerlobby geforderte Gesetz, nach dem Suchmaschinen und Aggregatoren dann für kleinste Textausschnitte (sog. “Snippets”) Lizenzgebühren an Verlage zahlen müssten, geht an der Realität vorbei und entbehrt jeglicher Grundlage.
Dazu erklärt Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64:
“Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist purer Unsinn. Es wird den Verlagen keine neuen Einnahmequellen bescheren, weil die Verlinkungen zu Verlagsangeboten zurückgehen werden. Alle wissen das, aber am Leistungsschutzrecht wollen die Verleger einmal mehr demonstrieren, dass sie eine Meinungsmacht in Deutschland haben.”
Für Nutzer wird die Einführung des Leistungsschutzrechts bedeuten, dass die Meinungspluralität zurückgehen wird und insbesondere im internationalen Vergleich die Nutzer aus Deutschland künftig das Nachsehen haben werden.
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