Skip to content

Der #Merkelfilter und der Bruch des Koalitionsvertrags

Wikipedia hat als Beschreibung für den Begriff Koalitionsvertrag parat: „Von den beteiligten Parteien werden darin personelle und sachliche Bedingungen vertraglich vereinbart, unter denen sie bereit sind, gemeinsam eine Koalition zu formen.“ Doch was passiert, wenn die Bundesregierung,...

Wikipedia hat als Beschreibung für den Begriff Koalitionsvertrag parat: „Von den beteiligten Parteien werden darin personelle und sachliche Bedingungen vertraglich vereinbart, unter denen sie bereit sind, gemeinsam eine Koalition zu formen.“ Doch was passiert, wenn die Bundesregierung, mit Angela Merkel an der Spitze, genau das Gegenteil von dem tut, was im Koalitionsvertrag niedergeschrieben wurde?

Aber eins nach dem anderen: Wir, Laura-Kristine Krause und Henning Tillmann, Co-Vorsitzende von D64 waren für die SPD Mitglieder der Delegation zur Verhandlung des Digitalkapitels im Koalitionsvertrag. Wir haben über viele Dinge mit der Union gestritten und diskutiert, aber letztendlich sehr kollegial zusammengearbeitet und ein – wie wir finden – guten Gesamtkompromiss gefunden.

Ein wichtiger Bestandteil des Vertrags (PDF) war die folgende, absolut unmissverständliche Formulierung:

„Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab“ (Seite 49).

Dieser Satz war Bestandteil des Gesamtpakets, mit dem wir am Abend des 31. Januars 2018 die Gespräche über das Digitalkapitel abgeschlossen haben. Auch in den höheren Runden, die u. a. auf der Ebene der Parteivorsitzenden geführt wurde, blieb dieser Satz bestehen.

Szenenwechsel:
In den letzten Monaten wird auf europäischer Ebene über eine Reform des europäischen Urheberrechts diskutiert. Ein äußerst kritischer Punkt sind hierbei die sogenannten Upload-Filter. In der Theorie sollen diese dafür sorgen, dass Inhalte, die auf Internet-Plattformen hochgeladen werden, automatisch auf Urheberrechtsverletzungen geprüft werden. Die Praxis zeigt: Sie funktionieren nicht richtig, Fehlerkennungen sind der Standard, nicht die Ausnahme und im Zweifel werden durch die Hintertür Zensurmaßnahmen eingeschleust.
Um dies etwas plakativier zu machen, ist daher zu vermuten, dass folgende Inhalte nicht oder nur eingeschränkt in Zukunft gepostet werden können:

  • Ein Video (z. B. eine Instagram-Story), die im Hintergrund durch Zufall Radiomusik enthält, die urheberrechtlich geschütztes Material enthält.
  • Ein Foto, auf dem der/die Fotografierte ein Shirt mit einem urheberrechtlich geschütztem Motiv zu sehen ist.
  • Ein Statusbeitrag, der ein Zitat aus einem urheberrechtlich geschütztem Songtext enthält.

Anders als man möglicherweise annehmen könnte, sind nicht nur die großen Anbieter (Facebook, Google, …) betroffen, sondern quasi alle Anbieter, die nicht gleichzeitig jünger als drei Jahre sind, weniger als 10 Millionen Euro Umsatz pro Jahr machen UND weniger als 5 Millionen NutzerInnen pro Monat haben. Während eben jene große Anbieter diese Filter verhältnismäßig leicht einbinden können, betrifft der von dem Bundeskanzleramt unterstütze Vorschlag vor allem kleine und mittlere Internetunternehmen.

Einige Abgeordnete der SPD und der CDU/CSU haben im Europaparlament im Sommer des letzten Jahres für die Reform gestimmt, in der auch die Upload-Filter implizit vorhanden sind. Während diese Abgeordnete nicht an den Koalitionsvertrag gebunden sind, ist dies bei der Bundesregierung ausdrücklich der Fall.

Wie aus Hintergrundgesprächen zu hören war, soll Angela Merkel in den letzten Wochen persönlich das Zepter des Handelns in die Hand genommen haben. So soll in enger Absprache mit dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron ein Deal entstanden sein, der auch die Zusage zu den Upload-Filtern enthält. In den Trilog-Gesprächen wird sich also Deutschland explizit für Filter einsetzen, die in einem neuen „Kompromiss“-Papier (PDF) verankert sind. Angela Merkel trägt nun die Verantwortung für diese Filter. Wir fordern sie und die Bundesregierung auf, den Koalitionsvertrag zu beachten und nicht vertragsbrüchig zu werden. 

Wir sind entsetzt und enttäuscht. Wenn der Koalitionsvertrag gut ein Jahr nach der Unterzeichnung durch die Bundeskanzlerin nach Belieben um 180 Grad geändert wird, was für einen Sinn macht es dann noch, Positionen schriftlich festzuhalten?

Laura-Kristine Krause und Henning Tillmann
Co-Vorsitzende von D64

D64-Logo_RGB-Cyberschwarz_Quadrat

D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt

Informationen rund um den Verein werden durch den D64 Vorstand freigegeben und von der Geschäftsstelle publiziert.

Auch Interessant

Sharepic mit Porträtbild von Erik Tuchtfeld. Text: Die Vorratsdatenspeicherung ist vorerst Geschichte. Das ist ein Erfolg für die digitale Zivilgesellschaft und progressive Digitalpolitiker:innen. – Erik Tuchtfeld, Co-Vorsitzender

D64 begrüßt das Ende der Vorratsdatenspeicherung

Berlin, 10. April 2024: Der Verein D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt, der sich für progressive Digitalpolitik einsetzt, begrüßt die in der Presse berichtete Einigung der Regierungskoalition auf das Quick-Freeze-Verfahren und die Nicht-Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Dazu...
weiterlesen
Bild: D64/Johann Lensing

Europa und das Kommunikationsgeheimnis: Es bleibt kompliziert

Es sah sehr gut aus im vergangenen Herbst: Die europäische Zivilgesellschaft hatte – so schien es – die anlasslose Überwachung sämtlicher digitaler Kommunikation, die „Chatkontrolle“, verhindert. Die spanische Ratspräsidentschaft hatte sich an dem Projekt die Zähne ausgebissen...
weiterlesen