Berlin, 21.12.2023: Der progressive digitalpolitische Verein D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt begrüßt den am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz. D64 bedauert, dass die Gelegenheit zur Reform der Impressumspflicht nicht genutzt wurde und sieht den geplanten Stellenzuwachs beim Bundeskriminalamt kritisch. Positiv bewertet der Verein die institutionalisierte Einbindung der Zivilgesellschaft in den Beirat der Koordinierungsstelle für digitale Dienste.
Zur Impressumspflicht kommentiert Erik Tuchtfeld, Co-Vorsitzender von D64:
Die Impressumspflicht in ihrer derzeitigen Form gefährdet politische aktive Menschen, die ihre Privatadresse veröffentlichen müssen. Sie sollte daher, wie bereits in verschiedenen Stellungnahmen der Zivilgesellschaft zum Referentenentwurf gefordert, reformiert werden.
Zum Stellenzuwachs beim Bundeskriminalamt ergänzt er:
Sehr kritisch sehen wir den erheblichen Personalbedarf, den die Bundesregierung für die Umsetzung des Digital Services Act beim Bundeskriminalamt veranschlagt. Zwar wurde der Bedarf im Vergleich zum Referentenentwurf von 750 Stellen auf 450 Stellen reduziert, dennoch bleibt der Eindruck, dass durch die Hintertür des DSA die Überwachung des digitalen Raums durch staatliche Sicherheitsbehörden erheblich ausgebaut werden soll.
Zum Beirat ergänzt er:
Positiv hervorzuheben ist die starke Rolle der Zivilgesellschaft im zukünftigen Beirat der Koordinierungsstelle digitale Dienste. Damit wird die in den letzten Jahren aufgebaute Expertise für die Koordinierungsstelle nutzbar gemacht und ein institutionalisierter, kritisch-konstruktiver Austausch bei der Umsetzung des DSA ermöglicht.
Fotos
Porträtfoto von Erik Tuchtfeld, Foto: D64/Fionn Große, Bildunterschrift: Erik Tuchtfeld, Co-Vorsitzender von D64. Lizenz: Alle Bilder unter CC BY-SA 3.0