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(Digitale) sexualisierte Gewalt effektiv bekämpfen!

Sexualisierte Gewalt ist für viele Menschen in unserer Gesellschaft eine bittere Realität. Jede dritte Frau in Deutschland erlebt in ihrem Leben mindestens einmal sexualisierte Gewalt. Wir solidarisieren uns ausdrücklich mit allen Betroffenen.
Foto: Fahne auf der D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt steht.

Sexualisierte Gewalt ist für viele Menschen in unserer Gesellschaft eine bittere Realität. Jede dritte Frau in Deutschland erlebt in ihrem Leben mindestens einmal sexualisierte Gewalt. Die Täter sind in den allermeisten Fällen Männer. In digitalen Räumen setzt sich dieses Problem fort und verstärkt sich zum Teil massiv durch neue Technologien, wie aktuell beispielsweise durch die Verbreitung von generativen KI-Anwendungen.

Identitätsdiebstahl und die Erstellung täuschend echter Fälschungen von sexualisierten Inhalten wurden hierdurch massentauglich gemacht. Das ist leider nichts Neues: Betroffene und Organisationen, die sie vertreten, sprechen seit Jahren über die für Betroffene oft katastrophalen Auswirkungen sogenannter Deepfakes, der Sisyphusarbeit gegen ihre Verbreitung vorzugehen und der Verbreitung von „Nudify“-Apps, mit der die Erstellung solcher Inhalte erheblich leichter wurde. Ein Verbot solcher Apps wird inzwischen vom Europäischen Parlament gefordert und die Europäischen Kommission ermittelt gegen X wegen der Erstellung sexualisierter Bilder durch den plattformeigenen Chatbot Grok. Wie die aufwendige und beachtliche Recherche des SPIEGEL zu Vorwürfen, die die Moderatorin Collien Fernandes ihrem Ex-Ehemann macht, zeigt, stehen wir trotzdem noch am Anfang, wenn es um die wirksame Verhinderung dieser Formen von patriarchaler Gewalt geht.

Umso wichtiger ist deshalb, dass das Thema aktuell die dringend notwendige Aufmerksamkeit erhält. Wir von D64 solidarisieren uns ausdrücklich mit allen Betroffenen von sexualisierter Gewalt.

Das digitale Gewaltschutzgesetz: eine überfällige Notwendigkeit

Bereits vor 13 Jahren hat #aufschrei eine grundsätzliche Debatte über Sexismus und sexualisierte Gewalt angestoßen, die zu großen Teilen über soziale Plattformen geführt wurde, vor neun Jahren folgte #MeToo, vor sechs Jahren führte uns Sophie Passmann durch Männerwelten (unter anderem auch mit Collien Fernandes) und betonte damit die besondere Dimension von sexualisierter Gewalt im digitalen Raum und vor vier Jahren zeigte das Neo Magazin Royale die eklatanten Mängel bei der Strafverfolgung digitaler Gewalt. Ein Digitales Gewaltschutzgesetz, für dass sich die Zivilgesellschaft – auch wir bei D64 – seit Jahren einsetzt, wurde in all dieser Zeit trotzdem noch nicht beschlossen.

Es ist deshalb ein gutes Zeichen, dass die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (endlich) einen Gesetzesentwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz angekündigt hat. Ein Teil des Entwurfs liegt inzwischen vor und wurde kürzlich von netzpolitik veröffentlicht.

Für uns als D64 ist klar: Betroffene müssen besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden – und das auch im Netz. Daher begrüßen wir die Ambition der Ministerin, hier rechtlich nachzuschärfen. Das ist dringend notwendig, zu lange wurde diese Debatte verschleppt, während andere Länder wie Spanien bereits effektivere Gesetze zum Schutz vor digitaler Gewalt anwenden.

Es braucht mehr als Strafverfolgung

Innerhalb unseres Vereins finden sich gerade engagierte Mitglieder zusammen, um gemeinsam eine ausführliche Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium zu entwickeln. Wir freuen uns über interessierte (Neu)mitglieder, die Lust haben daran mitzuwirken.

Das Schließen von strafrechtlichen Lücken kann aber nur ein Schritt von Vielen sein, um Betroffene im digitalen Raum besser zu schützen. Darüber hinaus braucht es mehr Gewaltprävention und Beratungsangebote für Betroffene. Vulnerable Gruppen, die besonders von digitaler Gewalt betroffen sind, sind außerdem auch besonderen Risiken ausgesetzt, wenn Überwachung im Internet ausgebaut und das Recht auf Anonymität flächendeckend eingeschränkt werden. Statt Massenüberwachung – wie eine Vorratsdatenspeicherung oder Identifizierungspflichten – sind gezielte Werkzeuge notwendig, um die Kommunikation zwischen Betroffenen und Strafverfolgungsbehörden zu verbessern und die Identifikation von Tatverdächtigen zu ermöglichen. Ein solches Werkzeug könnte die Login-Falle mit Justizschnittstelle sein – ein von D64 entwickeltes Konzept, dass es Betroffenen ermöglicht, Sachverhalte direkt auf der Plattform bei Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen und Täter beim Login in ihre Profile in sozialen Medien zu überführen.

Gleichzeitig liegt auf der Hand, dass Anpassungen des Strafgesetzbuches und verbesserte Strukturen zur Unterstützung von Betroffenen nicht ausreichen werden, um sexualisierte Gewalt – offline wie online – zu verhindern. Solche Interventionen gehen am Kern des Problems vorbei: Es sind Männer, die sich immer noch sicher darin fühlen, Deepfakes zu erstellen und zu teilen; Männer, die sich erzählen, dass solches Verhalten moralisch nicht verwerflich sei, solange es ist nicht öffentlich ist; und es sind Männer, die meinen, über Frauen und ihre Körper verfügen zu dürfen. Die Unterwerfung von und Gewalt gegen Frauen sind Symptome einer patriarchalen Gesellschaft. Diese Realität gesellschaftlich anzuerkennen und solche Verhaltensweisen sozial zu ächten sind notwendige Schritte auf dem Weg zu einer wirklich freien, gleichberechtigten und gerechten Gesellschaft sein.

Es ist unter anderem die unermüdliche Arbeit von zivilgesellschaftlichen Initiativen, die dafür sorgt, dass das Thema digitale sexualisierte Gewalt nicht von der politischen Agenda verschwindet. Dafür sind wir dankbar. Auch für die mutigen Recherchen von Journalist*innen. Besonders danken wir aber Betroffenen, die von ihren Erfahrungen berichten und so dafür sorgen, dass Täter, die sexualisierte Gewalt verüben, egal ob in analogen oder digitalen Räumen, zur Rechenschaft gezogen werden.

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