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Nach Mitteilung aus Karlsruhe – begrabt endlich die Vorratsdatenspeicherung!

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat D64 seine Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit europäischer Rechtsprechung mitgeteilt. Zum wiederholten Male zeigt sich damit, dass die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD einen rechtsstaatlichen Irrweg eingeschlagen hat. Die kommende Bundesregierung muss endlich die Vorratsdatenspeicherung begraben.

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. wehrt sich seit seiner Gründung gegen verfassungswidrige Eingriffe in die Grundrechte und kämpft daher mit allen Mitteln gegen den durch eine Vorratsdatenspeicherung implizierten Generalverdacht und die Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger.

Seit Dezember 2016, als der Europäische Gerichtshof eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung als nicht mit europäischem Recht vereinbar erklärt hatte, steht auch die deutsche Vorratsdatenspeicherung auf wackligen Beinen. D64 stellte daraufhin nach einer ersten Klage 2015 einen erneuten Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Kurz darauf hat auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Juni 2017 einer Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung Recht gegeben und damit faktisch zur Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland geführt.

Mit einem Schreiben an D64 hat BVerfG-Vizepräsident Ferdinand Kirchhof nun Bedenken mitgeteilt, ob die deutsche Vorratsdatenspeicherung mit den Anforderungen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vereinbar ist.

“Karlsruhe ist sich des Spannungsverhältnisses zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vollkommen bewusst”,

so Rechtsanwalt Niko Härting, der das Verfahren für D64 führt.

Die Vorratsdatenspeicherung ist damit so gut wie am Ende. D64 fordert deshalb, dass die kommende Bundesregierung sich von der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet und diesen Fehlgriff deutscher Gesetzgebung beendet.

“Statt weiter an diesem völlig missratenen Grundrechtseingriff herumzudoktern und die Vorratsdatenspeicherung auszuweiten, sollten sich CDU/CSU und SPD endlich überwinden und sie endgültig begraben”,

so Henning Tillmann, Vorstandsmitglied und einer der aktivsten D64-Mitstreiter gegen die Vorratsdatenspeicherung. Dass sich auch die CDU/CSU dazu per se überwinden kann, hat bereits der mögliche Kompromiss während der Jamaika-Sondierungen gezeigt.

Weitere Informationen bei FAZ.NET.

Bild: Mehr DemokratieMündliche Verhandlung in Karlsruhe (7555294118)CC BY-SA 2.0

VDS-Ausweitung-verhindern

Ein Fass ohne Boden: Ausdehnung der Vorratsdatenspeicherung verhindern

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. spricht sich gegen die von der Bundesregierung verabschiedete Erweiterung der Vorratsdatenspeicherung aus. Eine am 10. Mai verabschiedete Initiative gegen Wohnungseinbrüche soll auch den flächendeckenden Einsatz der Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung von Wohnungseinbrüchen ermöglichen. D64 fordert die Fraktionen im Bundestag auf, die geplante Erweiterung der Strafprozessordnung abzulehnen.

Das Bundeskabinett hat am 10. Mai einen Gesetzentwurf gebilligt, der eine Klassifizierung von Wohnungseinbrüchen als besonders schwere Straftaten vorsieht. Verabschiedet der Bundestag den Gesetzentwurf, dürfen Strafverfolgungsbehörden in Zukunft die Vorratsdatenspeicherung nutzen, um Wohnungseinbrüche aufzuklären.

“Der Gesetzentwurf der Bundesregierung steht im klaren Widerspruch zum Beschluss des SPD-Konvents von Juni 2015”,

sagt Henning Tillmann, Vorstandsmitglied von D64. “Klare Beschlusslage des Konvents war, die Vorratsdatenspeicherung nur für besonders schwere Straftaten einzusetzen”. Erweitert man den Katalog der schweren Straftaten nun, wie von der Bundesregierung vorgesehen, konterkariert man die damalige parteiinterne Entscheidung. Die SPD sollte diesen durchsichtigen Wahlkampfschritt der Union so kurz vor der Bundestagswahl nicht mittragen. Der Bundesinnenminister hat bereits mehrfach angekündigt, die Vorratsdatenspeicherung auf deutlich mehr Straftatbestände auszudehnen. Diesen Begehrlichkeiten gilt es von Anfang an entgegenzutreten, um nicht ein Fass ohne Boden entstehen zu lassen.  

Durch die nun geplante Erweiterung des Katalogs steigt die Gefahr für Privatleute, unschuldig im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung von Sicherheitsbehörden überprüft zu werden: 2016 gab es ca. 150.000 Fälle von Wohnungseinbrüchen bundesweit, bei denen die Vorratsdatenspeicherung in Zukunft eingesetzt werden könnte. Die Initiative der Bundesregierung sieht also die massive Ausweitung eines gesellschaftlich umstrittenen Instruments vor, obwohl die Zahl der Wohnungseinbrüche 2016 um 9,5 Prozent gesunken ist.

“D64 lehnt die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor grundsätzlich ab”,

so Laura-Kristine Krause, Co-Vorsitzende von D64. “Wir haben bereits 2015 befürchtet, dass die Einführung der Vorratsdatenspeicherung erst der Anfang ist und die gespeicherten Daten sukzessive auch für breitere Zwecke genutzt werden können.” D64 hat gegen die Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde eingelegt, das Verfahren dauert an. “Vor einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine weitere Ausdehnung der Vorratsdatenspeicherung kaum zu rechtfertigen“, so Krause weiter.