Alle mit Geistiges Eigentum getaggten Artikel

Verbraucherschützer für Reform des Urheberrechts

Der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde (Grüne) und Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), haben ein kurzes aber dafür pointiertes Positionspapier (PDF) zum Thema Urheberrecht vorgelegt. In sieben Punkten wird dabei konsequent die Sicht der Internetnutzer/innen eingenommen. Nach einer allgemeinen Forderung, deren Interessen bei der Ausgestaltung des Urheberrechts stärker zu berücksichtigen – schließlich sind sie heute in viel größerem Ausmaß als früher von urheberrechtlichen Regelungen betroffen -, werden die folgenden Punkte angeführt:

  • „Die Privatkopie als unabdingbares Nutzerrecht verankern“: Das ist deshalb eine wichtige Forderung, weil ein Verbot der Umgehung von Kopierschutztechnologien (sogenanntes „Digitales Rechtemanagement„, DRM) in mehr und mehr Fällen die legale Erstellung einer Privatkopie auch von einem legal erworbenem Werk unterbindet. Paradoxerweise werden so ehrliche KonsumentInnen schlechter gestellt als jene, die ihre Werke als illegale Kopie beziehen. Im Positionspapier heißt es dazu: „Dieses Recht soll künftig nicht durch den Einsatz von technischen Kopierschutzmaßnahmen oder durch Vertragsbedingungen eingeschränkt, umgangen oder ausgeschlossen werden können.“
  • „Private Nutzungen zu Kommunikationszwecken im Web 2.0 ermöglichen“: Vor allem das Teilen von Fotos und Videos in sozialen Netzwerken soll legalisiert, die Gefahr eine Abmahnung dafür ausgeschlossen werden: „Sofern sie keine kommerziellen Ziele verfolgen, beinhalten sie keine unangemessene Beeinträchtigung der Interessen von Urhebern und Rechteinhabern.“ Offen lassen die Autoren des Positionspapier jedoch, wie mit dem Umstand umgegangen werden soll, dass viele dieser Plattformen wie YouTube oder Facebook sehr wohl kommerzieller Natur sind und sich bisweilen – wie gerade im Streit zwischen YouTube und GEMA – mit Verwertungsgesellschaften nicht über eine Vergütung einigen können. Hier wäre vielleicht auch eine effektivere Form der Schlichtung angebracht. Weiterlesen

Digitale Lehrmittelfreiheit – Kultusministerkonferenz auf falschem Weg

D64 zeigt sich entsetzt über die Einigung der Kultusministerkonferenz mit dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften über die digitale Bereitstellung von Lerninhalten. Eine Finanzierung offener Lehr- und Lernunterlagen wäre statt der jetzigen Einigung dem gesellschaftlichen Wandel gerecht.

Die Einigung der Kultusministerien mit dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften über die digitale Bereitstellung von Lerninhalten darf wohl als größter Lobbyingerfolg seit der Mehrwertsteuersenkung für Hoteliers gelten. Der §53 Abs. 3 fand erst 2008 nach heftigem Lobbying der Schulbuchverlage Eingang ins Urheberrechtsgesetz. Er untersagt die digitale Verwendung auch nur kleinster Teile, also zum Beispiel einer einzelnen Grafik oder Übung, eines Lehrbuchs. „Um eine völlig lebensfremde Gesetzeslage zu sanieren, zahlen die Länder jetzt Millionen an die Schulbuchverlage,“ kritisiert Valentina Kerst, Vorstand des Vereins D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt. Hauptprofiteure dieser Regelung seien die drei Großverlage Klett, Cornelsen und Westermann. Diese Verlage teilen 90 Prozent des deutschen Schulbuchmarktes unter sich auf.

In diesem Licht ist die Jubelmeldung der Kultusministerkonferenz besonders befremdlich. Wenn behauptet wird, die „Lehrkräfte haben eine sichere Rechtsgrundlage für ihr Handeln“, dann nur deshalb, weil ihnen diese Rechtsgrundlage 2008 entzogen wurde. Ähnlich absurd ist die Freude über das Ende der als „Schultrojaner“ bekannt gewordenen Schnüffelsoftware auf Schulservern („Die ehemals von den Verlagen vorgesehenen Kontrollen sind endgültig vom Tisch.“). Auch hier wurde etwas abgewendet, was überhaupt nie eine rechtlich zulässige Option war.

Zudem greifen die eingeräumten Rechte viel zu kurz. Lehrkräfte dürfen damit von ihnen erstellte Arbeitsblätter, die Teile von Lehrbüchern verwenden, weiterhin nicht im Internet anderen Lehrkräften zur Verfügung stellen. Statt der Ablasszahlung an Verlage fordert Kerst deshalb, das Geld in digitale Lehrmittelfreiheit zu investieren. „Deutschland ist im Bereich digitaler Lehrmitelfreiheit international Schlusslicht. Während in den USA, Kanada oder Polen Millionen in offen lizenzierte Lernunterlagen investiert werden, überweisen wir das Geld einfach an die Verlage.“ Der Vorteil von offenen Lehr- und Lernunterlagen (Open Educational Resources, OER) liege darin, dass damit eine Kombination und öffentliche Weitergabe unkompliziert möglich sei. Digitale Lehrmittelfreiheit erlaube mittelfristig mehr didaktische Vielfalt und kreativeren Unterricht.

„Mit diesem Vertrag bleibt Deutschland in Sachen digitaler Lernunterlagen im vorigen Jahrhundert stehen,“ meint Kerst und weist stattdessen auf das von Prof. Leonhard Dobusch von der FU Berlin verfasste D64-White-Paper zum Thema „Digitale Lehrmittelfreiheit“ hin, in dem die Potentiale von offenen Lernunterlagen skizziert werden. Das White Paper ist kostenlos unter http://lehrmittelfreiheit.d-64.org als Download verfügbar.

D64 lehnt das Leistungsschutzrecht ab!

D64 zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage:
Unausgegorener Lobbyismus ist noch keine wirkungsvolle Netzpolitik!

Die Regierungskoalition hat am Sonntag im Koalitionsausschuss beschlossen, dass die Verlegerlobby wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, ihr gewünschtes Leistungsschutzrecht für Presseverlage bekommen soll.

Im Beschluss der Regierungskoalition heißt es:

„Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen.“ – anders ausgedrückt bedeutet dies, dass künftig professionelle Anbieter den Verlagen dafür Geld geben sollen, dass sie auf deren Inhalte aufmerksam machen und ihnen Leser zuführen.

D64 lehnt das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus folgenden Gründen ab:

  1. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bietet nicht wie behauptet einen besseren Schutz des Urheberrechts im Internet. Hier steht eine Reform des Urheberrechts dringend an.
  2. Das eigentliche Problem ist der mangelnde Innovationswille und die daraus resultierenden Herausforderungen für die Geschäftsmodelle der Presseverlage.
  3. Suchmaschinen und Aggregatoren nutzen Textzitate und Verlinkungen, um Nutzer auf interessante Inhalte von Presseverlagen hinzuweisen. Es ist völlig absurd, dass die Verlage Geld dafür bekommen sollen, dass Suchmaschinen und Aggregatoren ihnen Nutzer zuführen.

Die Regierungskoalition hat bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass sie lediglich netzpolitische Nebelkerzen werfen kann, sich dem Kern der Herausforderungen der digitalen Welt aber nicht stellen will.

Deutsche Content Allianz versteht ACTA-Abkommen nicht!

In einem beunruhigenden Text hat die Deutsche Content Allianz ihre Position pro ACTA festgehalten. Problematisch ist daran nicht allein, dass sich die Verbandsarbeiter mit keinem Wort zum völlig undemokratischen und von Fachleuten scharf kritisierten Entwicklungsprozess von ACTA äußern. Erschwerend kommt hinzu, dass sie die Grenze zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht an Inhalten verwischen und zudem fast schon beiläufig eine gesamte Generation unter Generalverdacht stellen. Die drei Aspekte legen nahe, dass die Content Allianz das Thema offenbar noch nicht ausreichend durchdrungen hat.

Gerade der Entwicklungsprozess des ACTA-Abkommens sowie die weitreichenden und zugleich diffusen Befugnisse zur Sanktionierung durch Privatunternehmen, die es in Aussicht stellt, sind zentrale Probleme der Vereinbarung. Prof. Dr. Dirk Heckmann, Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und sachverständiges Mitglied des CSU Netzrates, weist darauf hin, dass eine Materie wie das Urheberrecht, die dringend der Reform bedarf, nicht durch die heimliche Entwicklung von internationalen Abkommen zementiert werden darf: „Alle Interessengruppen, auch solche ohne ersichtliche Lobby, sind frühzeitig zu beteiligen. Und wenn es doch einmal Bedarf für diskrete Verhandlung gibt, sollte der Grund hierfür verständlich gemacht werden.“ Diese Probleme grundsätzlicher Legitimation eines Abkommens, welches das Leben von Millionen Menschen rund um den Erdball beeinflusst, ignoriert die Content Allianz offenbar vollständig.

Darüber hinaus demonstriert die Erklärung mangelnde Kenntnis der Kernthemen – die Deutsche Content Allianz vertritt ausschließlich Verwerter von Urheberrechten, jedoch keine Urheber selbst. Inwieweit sie sich damit überhaupt zum Fürsprecher von Urheberrechtsinhabern aufschwingen kann, ist fraglich. Dazu kommentiert Mario Sixtus, als „Elektrischer Reporter“ vielleicht einer der profiliertesten Urheber digitaler Inhalte Deutschlands: „Die so genannte Content Allianz versucht lediglich, ihre veraltenden Geschäftsmodelle als Verwerter zu sichern. Im Interesse der Urheber handeln sie dabei nicht – auch wenn sie das permanent behaupten. ACTA versucht, die Verwerter zu stärken, nicht die Kreativen. Musiker, Autoren, Filmer und Journalisten leiden nicht unter Privatkopien ihrer Werke, sie leiden vielmehr unter Total-Buy-Out-Verträgen, die sie zwingen, nahezu sämtliche Rechte an ihren Werken den Verwertern zu überlassen. Es ist schon ein wenig bizarr, wenn die Verwerter einerseits das Urheberrecht zu einer bloßen Hülle degradieren, während sie sich auf der anderen Seite zu Anwälten der Urheber aufspielen. Was wir brauchen ist eine mutige Reform des Urheberrechts im Sinne der Kreativen und der Nutzer und keine Zementierung des Status Quo im Sinne der Verwerter.“

Und nicht zuletzt stellt die Erklärung Millionen Jugendliche und junge Erwachsene unter Generalverdacht, denen sie andichtet, ohne Unrechtsbewusstsein für digitalen Diebstahl „in die große Welt des Internets entlassen worden zu sein.“ In den letzten fünfzehn Jahren ist die Jugendkriminalität zurück gegangen (PDF). Es gibt keinerlei andere Erkenntnisse, die besagen, dass die Generation, von der die Deutsche Content Allianz spricht, krimineller ist als frühere Generationen. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren die Umsätze der Unterhaltungsindustrie in allen Bereichen stark gewachsen sind. Woher also die These einer kriminalisierten Generation junger Internetnutzer kommt, weiß nur die Deutsche Content Allianz. Leonhard Dobusch, Urheberrechtsforscher an der Freien Universität Berlin und Fellow der stiftung neue verantwortung, bringt es auf den Punkt: „Die Unterhaltungsindustrie hat schlicht nichts zu verlieren, wenn ACTA nicht stattfindet. Die Zivilgesellschaft schon.“

Politisch erfordert diese Stellungnahme umso entschiedeneres Handeln der rechtsstaatlich denkenden und handelnden Politiker, die sich von derart uneinsichtigen Positionen nicht verunsichern lassen. Dazu Mathias Richel, Vorstandsvorsitzender von D64: „Dass große Medienhäuser ihre publizistische Macht und ihren erheblichen Einfluss auf die Politik nutzen, um für dieses Schattengewächs des Hinterzimmerlobbyismus zu kämpfen, ist zwar bedrohlich. Aber es hält uns nicht davon ab, uns weiterhin entschieden dagegen zu stellen.“

Das Urheberrecht ist (nicht) das Problem

Dieser Beitrag ist ein Kommentar von Leonhard Dobusch und Mathias Richel auf das Editorial von Olaf Zimmermann in der Zeitung „Politik & Kultur“ vom Deutscher Kulturrat e.V. Das Editorial von Olaf Zimmermann kann man auch schon länger im Netz nachlesen. Dieser Kommentar wird in der nächsten Ausgabe der „Politik & Kultur“ (Nr.02/12) abgedruckt.

Wir veröffentlichen ihn hier vorab, um im Netz, um das es ja auch im Kern geht, die Diskussion zu ermöglichen.

Vor der Digitalisierung war das Urheberrecht nur für Experten ein Thema. Für die Mehrheit der professionell Kunst- und Kulturschaffenden nicht. Und für den Rest der Bevölkerung schon gar nicht. Die Kulturschaffenden hatten zwar damals wie heute formal die Urheberrechte, in der Praxis aber sorgten Marktmacht der großen Verwerter und der Winner-take-all-Charakter der Kulturindustrie dafür, dass die große Mehrheit wenig bis gar nichts an ihren Urheberrechten verdiente. Brotlose Kunst kommt nicht von ungefähr. Nur wenige Glückliche konnten von ihrer Kunst leben und eine winzige prominente Minderheit hatte die Verhandlungsmacht für ein wirklich gutes Einkommen.

Für alle anderen hatte das Urheberecht noch weniger Bedeutung. Selber Werke herzustellen war teuer, sie zu verbreiten noch teurer. Gleiches galt für die Erstellung von Kopien. Vor dem Internet war es gar nicht so einfach, das Urheberrecht zu verletzen. Im Alltag der Masse der Bevölkerung spielte das Urheberrecht keine Rolle.

Heute haben wir das Internet und das Urheberrecht ist für beide Gruppen ein Thema. Zwar kann immer noch nur eine Minderheit von ihrer Kunst alleine leben, zwei Dinge haben sich aber verändert.

Einerseits sind heute so viele Menschen wie nie zuvor kulturschaffend tätig. Erstellung und vor allem Distribution von Kulturgütern ist so günstig wie nie zuvor. Neue Formen des Medienkonsums in sozialen Netzwerken und anderswo führen dazu, dass Nutzung von Kulturgütern immer mehr mit deren gleichzeitiger Verbreitung einher geht. Jugendliche tanzen zu ihrer Lieblinsmusik, filmen sich dabei mit ihrem Handy und verletzten das Urheberrecht, weil sie dieses Video mit ihren Freunden im Netz teilen. Urheberrechtsverletzung steht in der digitalen Gesellschaft an der Tagesordnung.

Andererseits glauben viele professionell Kunstschaffende in ebendiesen alltäglichen Urheberrechtsverletzungen den Grund dafür zu erkennen, warum sie von ihrer Kunst nicht leben können. Was vor dem Internet der Ungerechtigkeit der Kulturindustrie und deren Starprinzip zugeschrieben wurde, dafür wird heute „Gratiskultur“ und Urheberrechtsverletzung im Netz verantwortlich gemacht. Das mag im Einzelfall auch stimmen, in der Regel ist es aber falsch.

Für die Reform des Urheberechts bedeutet das dreierlei: Erstens, das Urheberrecht muss wieder unwichtig werden. Einem fairen Mediennutzungsalltag dürfen Urheberrechte nicht im Wege stehen. Deshalb braucht es auch in Deutschland dringend eine Fair-Use-Klausel, die Remix von Werken im Internet legalisiert. Zweitens, das Urheberrecht muss ein Versprechen einlösen, dass es auch vor dem Internet nicht erfüllt hat, nämlich für die Urheber da zu sein. Ein besseres Urhebervertragsrecht mit unabdingbaren Zweitverwertungsrechten wäre hier ein erster Schritt und würde dazu beitragen, dass Künstler für ihre Leistungen auch fair bezahlt werden. Im Gegensatz dazu nützt den Urhebern eine Schutzfrist weit über deren Tod hinaus nichts. Stattdessen behindert sie Künstler bei der Erstellung neuer Werke, weil die langen Schutzfristen Zugang zu vorhandenen Werken – dem Rohmaterial von Kreativität – behindern. Drittens, und das ist vielleicht das wichtigste, Kunstschaffende und Internetnutzer sind keine Gegner. Die Ungerechtigkeiten im Kulturbetrieb haben weniger mit dem Internet und viel mehr mit Marktmacht und Verteilungsfragen zu tun. Diese Probleme gilt es gemeinsam anzugehen – und das Internet kann dabei vielleicht sogar hilfreich sein.

Beiträge im Bereich „Diskussionen“ sollen zur – klar – Diskussion anregen.
Die Inhalte geben nicht unbedingt die Position des gesamten Vereins wieder.