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D64 Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde

D64 legt Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung ein

D64, Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V. legt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ein. Aufgrund der evidenten Verfassungswidrigkeit beantragt D64 die sofortige Außerkraftsetzung im einstweiligen Rechtsschutz.

Die Beschwerde richtet sich gegen den unverhältnismäßig tiefen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Die Maßnahmen des Gesetzes sind exzessiv, willkürlich und wirkungslos.

Wir sind davon überzeugt, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt und haben deshalb in Karlsruhe eine gründliche Prüfung beantragt,

so die D64-Vorsitzenden Valentina Kerst und Nico Lumma.

Als politisch engagierter, kritischer Verein sehen wir ein Problem darin, dass unsere internen und externen Kommunikationsdaten und unsere Aufenthaltsorte nun für mehrere Monate gespeichert und abrufbar gehalten werden.

Gerade aktuelle Beschlüsse der CDU und CSU bestätigen die Sorge, dass die Vorratsdatenspeicherung zu einem Einfallstor für weitreichende Überwachungsmaßnahmen wird.

So gibt es Forderungen, dass auch der Bundesnachrichtendienst und der Verfassungsschutz umfassend Zugriff auf die Datensammlung bekommen soll.

Der Verfassungsbeschwerde angeschlossen hat sich das D64-Mitglied Jan Kuhlen. „In der vorliegenden Form schränkt mich die Vorratsdatenspeicherung in der freien Ausübung meines Berufes ein“, so der Rechtsanwalt. Ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinen Mandanten sei schwierig, wenn eine Überwachung der Kommunikation durch staatliche Institutionen zum Standard wird.

Vertreten werden die Beschwerdeführer von Rechtsanwalt Prof. Niko Härting, der als ausgewiesener Experte für Internetrecht und Datenschutz gilt.

Internet-Startups im europäischen Kontext – Herausforderungen und Perspektiven

Kanzlerin Merkel hat zur Eröffnung der CeBIT festgestellt, dass die digitale Wirtschaft in Deutschland einen gewissen Aufholbedarf hat. Gleichwohl gibt es hierzulande eine seit Jahren steigende Zahl von Internet-Startups, die versuchen, neue Geschäftsmodelle am Markt zu etablieren. Hierbei erweist sich der deutsche Markt oftmals als zu klein, der europäische Markt aber zu zersplittert, um wirklich schnell wachsen zu können und so geraten deutsche Startups im Vergleich mit ihren Konkurrenten aus dem Silicon Valley leicht ins Hintertreffen.

Wie können wir die Vorteile eines europäischen Marktes für Startups besser nutzen und welche Rahmenbedingungen müssen dafür geschaffen werden? D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. und die Senatskanzlei des Landes Berlin landen dazu ein, diese Fragestellung zu diskutieren.

An der Podiumsdiskussion am 1. April 2014 um 19 Uhr im Berliner Rathaus nehmen teil:

Björn Böhning
Björn Böhning ist Chef der Senatskanzlei des Landes Berlin und Leiter des Gesprächskreises Netzpolitik des SPD Parteivorstandes

Béa Beste
Béa Beste hat die bilingualen Phorms-Schulen 2005 mitgegründet und ist Gründerin und Geschäftsführerin der Playducato GmbH, welche die gemeinsam mit Pädagogen entwickelte Tollabox vertreibt.

Nora-Vanessa Wohlert
Nora-Vanessa Wohlert ist Mit-Gründerin von EDITION F, der Business-Lifestyle-Plattform für Frauen, die im Frühling 2014 online geht. Zuvor war Nora Redaktionsleiterin bei Gründerszene und arbeitete unter anderem für fischerAppelt und Roland Berger.

Carsten Brosda
Dr. Carsten Brosda ist Bevollmächtigter des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg für Medien und damit zuständig für die Standortinitiative Next Media Hamburg. Zuvor arbeitete er von 2010 bis 2011 als Abteilungsleiter Kommunikation beim SPD-Parteivorstand

Moderiert wird die Diskussion von Nico Lumma, Co-Vorsitzender D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt.

Zur besseren Übersicht haben wir auf Facebook einen Event angelegt und freuen uns auf Anmeldungen.

Das Urheberrecht ist (nicht) das Problem

Dieser Beitrag ist ein Kommentar von Leonhard Dobusch und Mathias Richel auf das Editorial von Olaf Zimmermann in der Zeitung „Politik & Kultur“ vom Deutscher Kulturrat e.V. Das Editorial von Olaf Zimmermann kann man auch schon länger im Netz nachlesen. Dieser Kommentar wird in der nächsten Ausgabe der „Politik & Kultur“ (Nr.02/12) abgedruckt.

Wir veröffentlichen ihn hier vorab, um im Netz, um das es ja auch im Kern geht, die Diskussion zu ermöglichen.

Vor der Digitalisierung war das Urheberrecht nur für Experten ein Thema. Für die Mehrheit der professionell Kunst- und Kulturschaffenden nicht. Und für den Rest der Bevölkerung schon gar nicht. Die Kulturschaffenden hatten zwar damals wie heute formal die Urheberrechte, in der Praxis aber sorgten Marktmacht der großen Verwerter und der Winner-take-all-Charakter der Kulturindustrie dafür, dass die große Mehrheit wenig bis gar nichts an ihren Urheberrechten verdiente. Brotlose Kunst kommt nicht von ungefähr. Nur wenige Glückliche konnten von ihrer Kunst leben und eine winzige prominente Minderheit hatte die Verhandlungsmacht für ein wirklich gutes Einkommen.

Für alle anderen hatte das Urheberecht noch weniger Bedeutung. Selber Werke herzustellen war teuer, sie zu verbreiten noch teurer. Gleiches galt für die Erstellung von Kopien. Vor dem Internet war es gar nicht so einfach, das Urheberrecht zu verletzen. Im Alltag der Masse der Bevölkerung spielte das Urheberrecht keine Rolle.

Heute haben wir das Internet und das Urheberrecht ist für beide Gruppen ein Thema. Zwar kann immer noch nur eine Minderheit von ihrer Kunst alleine leben, zwei Dinge haben sich aber verändert.

Einerseits sind heute so viele Menschen wie nie zuvor kulturschaffend tätig. Erstellung und vor allem Distribution von Kulturgütern ist so günstig wie nie zuvor. Neue Formen des Medienkonsums in sozialen Netzwerken und anderswo führen dazu, dass Nutzung von Kulturgütern immer mehr mit deren gleichzeitiger Verbreitung einher geht. Jugendliche tanzen zu ihrer Lieblinsmusik, filmen sich dabei mit ihrem Handy und verletzten das Urheberrecht, weil sie dieses Video mit ihren Freunden im Netz teilen. Urheberrechtsverletzung steht in der digitalen Gesellschaft an der Tagesordnung.

Andererseits glauben viele professionell Kunstschaffende in ebendiesen alltäglichen Urheberrechtsverletzungen den Grund dafür zu erkennen, warum sie von ihrer Kunst nicht leben können. Was vor dem Internet der Ungerechtigkeit der Kulturindustrie und deren Starprinzip zugeschrieben wurde, dafür wird heute „Gratiskultur“ und Urheberrechtsverletzung im Netz verantwortlich gemacht. Das mag im Einzelfall auch stimmen, in der Regel ist es aber falsch.

Für die Reform des Urheberechts bedeutet das dreierlei: Erstens, das Urheberrecht muss wieder unwichtig werden. Einem fairen Mediennutzungsalltag dürfen Urheberrechte nicht im Wege stehen. Deshalb braucht es auch in Deutschland dringend eine Fair-Use-Klausel, die Remix von Werken im Internet legalisiert. Zweitens, das Urheberrecht muss ein Versprechen einlösen, dass es auch vor dem Internet nicht erfüllt hat, nämlich für die Urheber da zu sein. Ein besseres Urhebervertragsrecht mit unabdingbaren Zweitverwertungsrechten wäre hier ein erster Schritt und würde dazu beitragen, dass Künstler für ihre Leistungen auch fair bezahlt werden. Im Gegensatz dazu nützt den Urhebern eine Schutzfrist weit über deren Tod hinaus nichts. Stattdessen behindert sie Künstler bei der Erstellung neuer Werke, weil die langen Schutzfristen Zugang zu vorhandenen Werken – dem Rohmaterial von Kreativität – behindern. Drittens, und das ist vielleicht das wichtigste, Kunstschaffende und Internetnutzer sind keine Gegner. Die Ungerechtigkeiten im Kulturbetrieb haben weniger mit dem Internet und viel mehr mit Marktmacht und Verteilungsfragen zu tun. Diese Probleme gilt es gemeinsam anzugehen – und das Internet kann dabei vielleicht sogar hilfreich sein.

Beiträge im Bereich „Diskussionen“ sollen zur – klar – Diskussion anregen.
Die Inhalte geben nicht unbedingt die Position des gesamten Vereins wieder.