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Nach Mitteilung aus Karlsruhe – begrabt endlich die Vorratsdatenspeicherung!

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat D64 seine Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit europäischer Rechtsprechung mitgeteilt. Zum wiederholten Male zeigt sich damit, dass die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD einen rechtsstaatlichen Irrweg eingeschlagen hat. Die kommende Bundesregierung muss endlich die Vorratsdatenspeicherung begraben.

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. wehrt sich seit seiner Gründung gegen verfassungswidrige Eingriffe in die Grundrechte und kämpft daher mit allen Mitteln gegen den durch eine Vorratsdatenspeicherung implizierten Generalverdacht und die Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger.

Seit Dezember 2016, als der Europäische Gerichtshof eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung als nicht mit europäischem Recht vereinbar erklärt hatte, steht auch die deutsche Vorratsdatenspeicherung auf wackligen Beinen. D64 stellte daraufhin nach einer ersten Klage 2015 einen erneuten Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Kurz darauf hat auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Juni 2017 einer Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung Recht gegeben und damit faktisch zur Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland geführt.

Mit einem Schreiben an D64 hat BVerfG-Vizepräsident Ferdinand Kirchhof nun Bedenken mitgeteilt, ob die deutsche Vorratsdatenspeicherung mit den Anforderungen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vereinbar ist.

“Karlsruhe ist sich des Spannungsverhältnisses zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vollkommen bewusst”,

so Rechtsanwalt Niko Härting, der das Verfahren für D64 führt.

Die Vorratsdatenspeicherung ist damit so gut wie am Ende. D64 fordert deshalb, dass die kommende Bundesregierung sich von der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet und diesen Fehlgriff deutscher Gesetzgebung beendet.

“Statt weiter an diesem völlig missratenen Grundrechtseingriff herumzudoktern und die Vorratsdatenspeicherung auszuweiten, sollten sich CDU/CSU und SPD endlich überwinden und sie endgültig begraben”,

so Henning Tillmann, Vorstandsmitglied und einer der aktivsten D64-Mitstreiter gegen die Vorratsdatenspeicherung. Dass sich auch die CDU/CSU dazu per se überwinden kann, hat bereits der mögliche Kompromiss während der Jamaika-Sondierungen gezeigt.

Weitere Informationen bei FAZ.NET.

Bild: Mehr DemokratieMündliche Verhandlung in Karlsruhe (7555294118)CC BY-SA 2.0

D64 Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde

Vorratsdatenspeicherung: D64 stellt nach EuGH-Urteil erneuten Eilantrag zur Aussetzung der VDS in Deutschland

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Dezember, wonach die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. D64 hat infolgedessen heute erneut das Bundesverfassungsgericht angerufen und die vorläufige Aussetzung der Vorratsspeicherung in Deutschland beantragt.

“Es steht jetzt fest, dass die flächendeckende Vorratsspeicherung europarechtswidrig ist”, so Rechtsanwalt Prof. Niko Härting, Prozessvertreter von D64 und ausgewiesener Experte für Internetrecht und Datenschutz.

Wir hoffen, dass Karlsruhe die Speicherpflicht bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde aussetzt,

so Härting weiter.

„Bereits 2015 gab es innerhalb der SPD große Bauchschmerzen bezüglich der Vorratsdatenspeicherung. 120 Gliederungen und 11 von 16 Landesverbände haben sich 2015 gegen diese ausgesprochen. Der Europäische Gerichtshof diese Woche ebenso“, erläutert D64-Vorstandsmitglied Henning Tillmann.

Der Parteivorstand konnte sich bei dem damaligen Parteikonvent mit einem Ja zur Vorratsdatenspeicherung knapp durchsetzen. Im Januar 2016 legte D64 Verfassungsbeschwerde gegen das von der Großen Koalition verabschiedete Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ein. Nach der nun ergangenen Entscheidung des EuGH sieht D64 sich in seiner Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung bestätigt und die Erfolgschancen für eine erneuten Eilantrag gestiegen.

D64 lehnt eine anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ab, weil sie einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellt.