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»Prinzip Freiheit« in der digitalen Gesellschaft

„Preserving our individual freedoms ultimately requires collective action.“
Barack Obama, inaugural address, 2013

Einleitung: Freiheit und Soziale Demokratie

Gekürzte Fassung eines Beitrags im Band "Werte und Politik" (2015, Springer VS)

Gekürzte Fassung eines Beitrags von Leonhard Dobusch im Band „Werte und Politik“ (2015, Springer VS)

In seiner „Theorie der Gerechtigkeit“ erklärt John Rawls individuelle Freiheit zum zentralen normativen Orientierungskriterium und zum relevanten Maßstab für die Gestaltung einer gerechten Gesellschaft. Diese Betonung individueller Freiheit verleitet dabei so manche KommentatorInnen dazu, Rawls als Exponat eines ökonomischen Liberalismus zu identifizieren, seiner Philosophie eine untergeordnete Betonung von Gerechtigkeitserwägungen zu attestieren und diese entsprechend zu kritisieren.[1]

Jedoch plädiert Rawls im selben Werk für ein überaus hohes Maß an materieller Gerechtigkeit – weit jenseits von bloßer formal-rechtlicher Gleichheit – um diese Freiheit des Einzelnen bestmöglich zu realisieren. Etwaige materielle Ungleichheiten lassen sich mit Rawls im Grunde nur auf eine Weise rechtfertigen: Privilegierte gesellschaftliche Positionen müssen dabei nicht nur allen offen stehen, sondern vor allem den schwächsten, benachteiligsten und unfreiesten Menschen in einer Gesellschaft zu Gute kommen, also deren Freiheit und Handlungsspielraum erhöhen. Dieser stark egalitäre Aspekt seiner Theorie hat ihm wiederum von libertärer Seite den Vorwurf eingebracht, unter dem Deckmantel der Freiheit plumpe Gleichmacherei zu betreiben.[2]

Kritik aus unterschiedlichen Richtungen ist dabei natürlich kein Beleg für die Korrektheit einer solchen philosophischen Positionierung. Sie liefert aber ein Indiz dafür, dass das Rawlsche Freiheitsverständnis vor allem für den sozialdemokratischen Freiheitsdiskurs von großer Relevanz ist. Gerade die Sozialdemokratie hat schließlich den Versuch gewagt, freiheitliche Abwehrrechte gegen den Staat oder die Gesellschaft (wie die Versammlungsfreiheit) mit der organisierten, gesellschaftlichen Förderung von Freiheit durch die Mehrung der tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten unterer Einkommensschichten synergetisch zu verbinden. In der Terminologie des Philosophen Isaiah Berlin ausgedrückt hat die Sozialdemokratie also versucht, Ansprüche negativer und positiver Freiheitskonzeptionen[3] komplementär zu denken und als jeweils wechselseitige Voraussetzung zu verstehen. Und nicht zuletzt wurde auch die Sozialdemokratie, als soziale Bewegung und Partei ebenso wie als politische Weltanschauung, in ihrer Geschichte mit ähnlichen Vorwürfen wie Rawls aus unterschiedlichen politischen Richtungen konfrontiert. Weiterlesen

D64 fordert: Jetzt die Chancen der digitalen Zukunft nutzen!

Die Wahlen sind vorbei und nun gilt es, nahtlos da anzuknüpfen, wo die Debatte vor den Wahlen stehen geblieben ist. Die digitale Entwicklung schreitet unaufhaltsam voran und macht auch nicht vor Koalitionsverhandlungen halt. Daher fordert D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. vom neu gewählten Deutschen Bundestag, der stetig wachsenden Bedeutung der digitalen Entwicklung gerecht zu werden und einen Ausschuss für digitale Zukunft einzurichten.

Die vordringlichsten Aufgaben sehen wir in diesen 5 Punkten:

1. Vorbehaltlose Aufklärung des NSA-Überwachungsskandals
Der NSA-Überwachungsskandal muss restlos aufgeklärt werden und es muss diskutiert werden, wie wir als Gesellschaft den Konflikt zwischen Vertrauen und Überwachung in der digitalen Welt lösen wollen. Ansonsten gefährden wir die digitalen Entwicklung in Deutschland. Dazu muss der Deutsche Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen und es müssen endlich alle Fakten auf den Tisch!

2. Verhinderung der Vorratsdatenspeicherung
Die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten wurde vom Verfassungsgericht gestoppt. Diese Basis und der Willen der Beschützer der Verfassung muss die Basis aller Verhandlungen, auch mit der EU sein.

3. Breitbandausbau in der gesamten Republik
Breitband-Internet sollte Grundrecht sein. Es sichert die gleiche und faire Entwicklung aller Landesteile und muss daher eine vordringliche Aufgabe einer zukünftigen Regierung sein, diesen Ausbau in allen Landesteilen nicht nur zu fordern, sondern auch aktiv zu fördern. Sonst werden Landesteile und Menschen abgehängt – und damit die Bundesrepublik als Ganzes. Die Bundesrepublik hinkt im internationalen Vergleich hinterher und rangiert hinter Rumänien – das kann nicht unser Anspruch sein!

4. Schutz der Netzneutralität
Das Internet ist mittlerweile aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Freie Netze sichern dabei nicht nur die Freiheit der Kommunikation, sie sind auch die Basis für neue Ideen und zukünftigen Wohlstand. Die Netzneutralität muss gesetzlich gesichert werden.

5. Digitale Lehrmittelfreiheit
Digitale Lehrmittelfreiheit muss auf die Agenda der Bildungspolitik gesetzt werden, denn es werden jetzt die Weichen für die Ausstattung der Schulen mit digitalen Lehrmitteln gestellt. D64 hat dazu ein umfangreiches Whitepaper erstellt, dessen Lektüre wir nachdrücklich empfehlen: lehrmittelfreiheit.d-64.org/

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. sieht in der kommenden Legislaturperiode die einmalige Chance, Versäumnisse der letzten 10 Jahre aufholen zu können, wenn jetzt die richtigen Weichenstellungen erfolgen. Dazu Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64: „Die digitale Zukunft betrifft die gesamte Gesellschaft und wir müssen dafür sorgen, dass wir die Chancen dieser Entwicklung nutzen!“

Digitale Lehrmittelfreiheit – Kultusministerkonferenz auf falschem Weg

D64 zeigt sich entsetzt über die Einigung der Kultusministerkonferenz mit dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften über die digitale Bereitstellung von Lerninhalten. Eine Finanzierung offener Lehr- und Lernunterlagen wäre statt der jetzigen Einigung dem gesellschaftlichen Wandel gerecht.

Die Einigung der Kultusministerien mit dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften über die digitale Bereitstellung von Lerninhalten darf wohl als größter Lobbyingerfolg seit der Mehrwertsteuersenkung für Hoteliers gelten. Der §53 Abs. 3 fand erst 2008 nach heftigem Lobbying der Schulbuchverlage Eingang ins Urheberrechtsgesetz. Er untersagt die digitale Verwendung auch nur kleinster Teile, also zum Beispiel einer einzelnen Grafik oder Übung, eines Lehrbuchs. „Um eine völlig lebensfremde Gesetzeslage zu sanieren, zahlen die Länder jetzt Millionen an die Schulbuchverlage,“ kritisiert Valentina Kerst, Vorstand des Vereins D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt. Hauptprofiteure dieser Regelung seien die drei Großverlage Klett, Cornelsen und Westermann. Diese Verlage teilen 90 Prozent des deutschen Schulbuchmarktes unter sich auf.

In diesem Licht ist die Jubelmeldung der Kultusministerkonferenz besonders befremdlich. Wenn behauptet wird, die „Lehrkräfte haben eine sichere Rechtsgrundlage für ihr Handeln“, dann nur deshalb, weil ihnen diese Rechtsgrundlage 2008 entzogen wurde. Ähnlich absurd ist die Freude über das Ende der als „Schultrojaner“ bekannt gewordenen Schnüffelsoftware auf Schulservern („Die ehemals von den Verlagen vorgesehenen Kontrollen sind endgültig vom Tisch.“). Auch hier wurde etwas abgewendet, was überhaupt nie eine rechtlich zulässige Option war.

Zudem greifen die eingeräumten Rechte viel zu kurz. Lehrkräfte dürfen damit von ihnen erstellte Arbeitsblätter, die Teile von Lehrbüchern verwenden, weiterhin nicht im Internet anderen Lehrkräften zur Verfügung stellen. Statt der Ablasszahlung an Verlage fordert Kerst deshalb, das Geld in digitale Lehrmittelfreiheit zu investieren. „Deutschland ist im Bereich digitaler Lehrmitelfreiheit international Schlusslicht. Während in den USA, Kanada oder Polen Millionen in offen lizenzierte Lernunterlagen investiert werden, überweisen wir das Geld einfach an die Verlage.“ Der Vorteil von offenen Lehr- und Lernunterlagen (Open Educational Resources, OER) liege darin, dass damit eine Kombination und öffentliche Weitergabe unkompliziert möglich sei. Digitale Lehrmittelfreiheit erlaube mittelfristig mehr didaktische Vielfalt und kreativeren Unterricht.

„Mit diesem Vertrag bleibt Deutschland in Sachen digitaler Lernunterlagen im vorigen Jahrhundert stehen,“ meint Kerst und weist stattdessen auf das von Prof. Leonhard Dobusch von der FU Berlin verfasste D64-White-Paper zum Thema „Digitale Lehrmittelfreiheit“ hin, in dem die Potentiale von offenen Lernunterlagen skizziert werden. Das White Paper ist kostenlos unter http://lehrmittelfreiheit.d-64.org als Download verfügbar.