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Offener Brief: Digitalvereine stemmen sich gegen Upload-Filter und Leistungsschutzrecht

In einer ungewöhnlichen Allianz appellieren die parteinahen Digitalvereine D64, cnetz und Load e.V. gemeinsam an die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament, die drohende Einführung von Upload-Filtern und einem europäischen Leistungsschutzrecht doch noch zu verhindern. Es geht um nichts weniger als den Schutz des offenen Internets.

Kommende Woche steht im Plenum des Europäischen Parlaments die Abstimmung zur Urheberrechtsreform im europäischen Binnenmarkt an. Im Rahmen des Vorhabens sollen auch die Einführung von Upload-Filtern und eines europäischen Leistungsschutzrechts beschlossen werden. Beide Vorhaben widersprechen aus Sicht von D64 den Grundfesten eines offenen Internets und schaden der Rede- und Meinungsfreiheit. Gemeinsam mit dem CDU-nahen #cnetz, CSUnet und Load e.V. – Verein für liberale Netzpolitik wendet sich D64 mit einem offenen Brief an die deutschen Abgeordneten im europäischen Parlament und appelliert an sie, gegen die im Rechtsausschuss beschlossene Vorlage zu stimmen.

Mit dem vorliegenden Vorschlag wird erneut versucht, berechtigte politische Ziele in der Digitalpolitik mit völlig ungeeigneten und überzogenen Maßnahmen zu erreichen”, so Laura-Kristine Krause, Co-Vorsitzende von D64. “Upload-Filter schaffen eine Zensurinfrastruktur, die alle Nutzerinnen und Nutzer unter einen Generalverdacht stellen wird.”

Zum erneuten Versuch der deutschen Verlagshäuser, ein europäisches Leistungsschutzrecht einzuführen, sagt Henning Tillmann, Mitglied des Vorstands von D64: “Aus Deutschland wissen wir alle, dass das Leistungsschutzrecht nicht funktioniert. Es ist für alle teuer geworden, aber hat niemandem etwas gebracht, auch nicht den Verlagshäusern. Warum diese Erkenntnis Brüssel nicht erreicht hat, ist für uns absolut unverständlich.”

Außerdem widerspricht das Vorhaben dem erst zu Jahresbeginn verhandelten Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der eine klare Absage zu Upload-Filtern enthält: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab“. Eine Reihe der Verfasserinnen und Verfasser des offenen Briefes hatte den Koalitionsvertrag im Bereich Digitales mitverhandelt.

Dazu Laura-Kristine Krause: “Das kann man niemandem erklären, warum in Brüssel auch durch deutsche VertreterInnen nun etwas verabschiedet werden soll, das nicht nur gegen den deutschen Koalitionsvertrag steht, sondern auch gegen die klare Position aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien ist. Der Frust über die digitalpolitische Gestaltung in Brüssel ist nach der Umsetzung der eigentlich begrüßenswerten DSGVO bereits groß genug, da ist es unnötig, hier jetzt mit völlig falschen Ansätzen nachzulegen.”

Zum offenen Brief.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist purer Unsinn

Zur anstehenden ersten Lesung des Gesetzentwurfs für ein “Leistungsschutzrecht” warnt D64 noch einmal vor den Folgen, die ein solches Gesetz für Deutschland haben könnte.

Das von der Verlegerlobby geforderte Gesetz, nach dem Suchmaschinen und Aggregatoren dann für kleinste Textausschnitte (sog. “Snippets”) Lizenzgebühren an Verlage zahlen müssten, geht an der Realität vorbei und entbehrt jeglicher Grundlage.

Dazu erklärt Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64:
“Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist purer Unsinn. Es wird den Verlagen keine neuen Einnahmequellen bescheren, weil die Verlinkungen zu Verlagsangeboten zurückgehen werden. Alle wissen das, aber am Leistungsschutzrecht wollen die Verleger einmal mehr demonstrieren, dass sie eine Meinungsmacht in Deutschland haben.”

Für Nutzer wird die Einführung des Leistungsschutzrechts bedeuten, dass die Meinungspluralität zurückgehen wird und insbesondere im internationalen Vergleich die Nutzer aus Deutschland künftig das Nachsehen haben werden.

Leistungsschutzrecht stoppen! from D64 on Vimeo.

Das schwarz-gelbe Kabinett beugt sich der Verlegerlobby und beschließt umstrittenes Leistungsschutzrecht!

Nach mehreren gescheiterten Versuchen hat das schwarz-gelbe Bundeskabinett heute den mittlerweile 3. Entwurf des Bundesministeriums der Justiz zum umstrittenen Leistungsschutzrechts verabschiedet. Damit geht dieser weitreichende und die Struktur des Internets bedrohende Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung.
Der Verein „D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt“ lehnt sowohl den vorliegenden Entwurf, als auch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger insgesamt ab.

Dazu Mathias Richel, D64-Vorstandsvorsitzender:

„Das Leistungsschutzrecht soll Presseverlagen weitergehende Schutzrechte als bisher einräumen, bei denen nicht nur gesamte Texte oder Bilder, sondern zukünftig sogar kleinste Auszüge aus Texten (so genannte „Snippets“) erfasst werden, für die dann finanzielle Abgaben fällig werden. Dieses Vorhaben bedroht unser Internet, wie wir es kennen und verhindert den freien Zugang zu Informationen. Die Bundesregierung beweist wieder einmal, dass sie ihnen das Wohl der Verlegerlobby wichtiger scheint, als das freie Internet zu erhalten.“

Das Leistungsschutzrecht sieht vor, das Presseverlage für das gewerbliche Kopieren ihrer Erzeugnisse im Internet Lizenzgebühren erheben können. Was zunächst plausibel klingen mag, bringt weitreichende zerstörerische Folgen für die gesamte Informationsarchitektur des Internets mit sich. Denn als gewerblich gelten demnach auch alle privaten Bloggerinnen und Blogger, die sich zum Beispiel mit ein paar AdWords auf ihrem Blog wenigstens die monatlichen Servergebühren refinanzieren wollen. Ein kurzes Zitat aus einem Presseerzeugnis, um zum Beispiel die eigenen Leserinnen und Leser auf einen interessanten Text hinzuweisen, wäre dann schon gebührenpflichtig.

(ERGÄNZUNG: Im jetzt beschlossenen Entwurf wird das zunächst ausgeschlossen: „Nicht erfasst werden deshalb andere Nutzer, wie z. B. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer.“ Bewertungen zu dieser Formulierung finden sich hier, hier und hier.)

Außerdem umfasst das Leistungsschutzrecht nicht nur vollständige Texte, sondern auch kleinste Ausschnitte, sogenannte Snippets, wie sie zum Beispiel von Suchmaschinen angezeigt werden.

Diese Snippets werden meist von den Presseverlagen selbst als Auszugstexte in die Redaktionssysteme eingepflegt und suchmaschinenoptimiert ausgespielt, denn auch die Presseverlage wissen: Wer im Internet gelesen werden will, muss im Internet gefunden werden können. Für solche und andere Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung geben deutsche Verlage jährlich Millionensummen aus. Mit dem Leistungsschutzrecht sollen also vor allem die Menschen und Anbieter zur Kasse gebeten werden, die den Presseverlagen eigene Nutzerinnen und Nutzer auf die Verlagsangebote weiterleiten.

Dazu Mario Sixtus, D64-Gründungsmitglied und Journalist:

„Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen, ein Konzertveranstalter von den öffentlichen Verkehrsbetrieben und ein Schlüsseldienst von den „Gelben Seiten“.“

Das es den Presseverlagen dabei mitnichten um den Schutz ihrer im Netz bis dato schon hinreichend geschützten Erzeugnisse geht, sondern viel mehr darum, weitere Erlösquellen durch gesetzliche Vorgaben zu generieren, beweist die Tatsache, dass jeder Anbieter von redaktionellen Angeboten, also auch alle Presseverlage, solche automatisierten Snippets und Vorschauen mit einem einfachen „nosnippet-Tag“ und den Meta-Daten der eigenen Webseiten ausschließen kann. Kein deutscher Presseverlag tut dies bisher.

Der Verein „D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt“ hat sich von Anfang an gegen das Leistungsschutzrecht gestellt. Am 20 Juni 2012 veröffentlichte der Verein deshalb unter http://leistungsschutzrecht-stoppen.d-64.org/ eine Aktionsseite, die auf die Gefahren des Leistungsschutzrechts hinweisen soll.

Dazu veröffentlichte der Verein unter anderem einen URL-Shortener, der es ermöglicht, Links zu Texten von Presseverlegern zunächst auf eine Unterseite umzuleiten, die über das Leistungsschutzrecht aufklärt (http://leistungsschutzrecht-stoppen.d-64.org/blacklisted/). So sollen auch bisher uninformierte Internetnutzerinnen und Nutzer auf die Folgen hingewiesen werden.

Darüber hinaus entwickelte der Verein ein WordPress-Plugin, dass es Bloggerinnen und Bloggern ermöglicht, bei Verlinkung auf einen Text von einem, auf einer Blacklist vermerkten, Presseverlags zunächst auch auf die Landingpage umzuleiten. (http://wordpress.org/extend/plugins/d64-lsr-stopper/) Das Plugin wurde bisher schon in 330 deutschen Blogs eingebunden und genutzt. Auf der Blacklist werden aktuell über 260 Presseverlage und deren Ableger geführt, die sich entweder selbst direkt für ein Leistungsschutzrecht stark gemacht haben, oder Mitglied in Verbänden sind, die das an ihrer statt tun.

Wie das Leistungsschutzrecht genau funktioniert, erklärt auch sehr anschaulich ein aktueller Videobeitrag des „Elekrischen Reporters“:

Pressekontakt:

www.d-64.org
D64 Zentrum für Digitalen Fortschritt
Mathias Richel
0163.4553315
presse@d-64.org

D64 lehnt das Leistungsschutzrecht ab!

D64 zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage:
Unausgegorener Lobbyismus ist noch keine wirkungsvolle Netzpolitik!

Die Regierungskoalition hat am Sonntag im Koalitionsausschuss beschlossen, dass die Verlegerlobby wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, ihr gewünschtes Leistungsschutzrecht für Presseverlage bekommen soll.

Im Beschluss der Regierungskoalition heißt es:

„Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen.“ – anders ausgedrückt bedeutet dies, dass künftig professionelle Anbieter den Verlagen dafür Geld geben sollen, dass sie auf deren Inhalte aufmerksam machen und ihnen Leser zuführen.

D64 lehnt das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus folgenden Gründen ab:

  1. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bietet nicht wie behauptet einen besseren Schutz des Urheberrechts im Internet. Hier steht eine Reform des Urheberrechts dringend an.
  2. Das eigentliche Problem ist der mangelnde Innovationswille und die daraus resultierenden Herausforderungen für die Geschäftsmodelle der Presseverlage.
  3. Suchmaschinen und Aggregatoren nutzen Textzitate und Verlinkungen, um Nutzer auf interessante Inhalte von Presseverlagen hinzuweisen. Es ist völlig absurd, dass die Verlage Geld dafür bekommen sollen, dass Suchmaschinen und Aggregatoren ihnen Nutzer zuführen.

Die Regierungskoalition hat bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass sie lediglich netzpolitische Nebelkerzen werfen kann, sich dem Kern der Herausforderungen der digitalen Welt aber nicht stellen will.