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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: D64 beteiligt sich an Deklaration für die Meinungsfreiheit

Breite Allianz unterzeichnet gemeinsame Deklaration für die Meinungsfreiheit, darunter neben D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. mit dem cnetz – Verein für Netzpolitik e. V., mit LOAD e.V. und mit Digitale Gesellschaft e.V. erstmals alle vier digitalpolitischen Vereine unter einem Dach.

In Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017 bringt eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten ihre Sorgen um die Auswirkungen auf den öffentlichen Diskurs in Deutschland zum Ausdruck. In einer gemeinsamen “Deklaration für die Meinungsfreiheit” warnen sie vor den katastrophalen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit, sollte das NetzDG vom Bundestag verabschiedet werden.

Die Unterzeichner sind der Auffassung, dass eine politische Gesamtstrategie notwendig ist, um das Aufkommen von Hassrede und absichtlichen Falschmeldungen im Netz einzudämmen. Sie erkennen an, dass Handlungsbedarf besteht, aber der Gesetzentwurf genügt nicht dem Anspruch, die Meinungsfreiheit adäquat zu wahren. Im Gegenteil, er stellt die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage.

Zu den unterzeichnenden Organisationen zählen:

  • Amadeu Antonio Stiftung
  • Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
  • BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.
  • Bundesverband Deutsche Startups e.V.
  • Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
  • Bundesverband IT-Mittelstand e. V. (BITMi)
  • Chaos Computer Club e. V.
  • cnetz – Verein für Netzpolitik e. V.
  • D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V.
  • Digitale Gesellschaft e. V.
  • DJV – Deutscher Journalisten-Verband e.V.
  • eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.
  • Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)
  • Internet Society, German Chapter (ISOC.DE) e.V.
  • LOAD e.V.
  • Open Knowledge Foundation
  • Reporter ohne Grenzen e.V.
  • Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.

Weitere Unterzeichner sind:

  • Dr. Ulf Buermeyer, LL.M., Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
  • Dr. Frederik Ferreau, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität zu Köln
  • Jörg Heidrich, Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Jeanette Hofmann, Politikwissenschaftlerin
  • Prof. Dr. Thomas Hoeren, Rechtswissenschaftler
  • Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt
  • Jan Mönikes, Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Ingolf Pernice, Rechtswissenschaftler
  • Stephan Schmidt, Rechtsanwalt

Deklaration für die Meinungsfreiheit
in Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017:

Meinungsfreiheit hat einen essentiellen und unabdingbaren Stellenwert in einer von demokratischen Werten geprägten Gesellschaft. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist als Teil der Kommunikationsfreiheiten wie auch die Presse- und die Rundfunkfreiheit in besonderem Maße geschützt. Das Recht auf Meinungsfreiheit findet seine Grenzen erst dort, wo die Rechte und die Würde anderer verletzt werden. Das Recht auf Meinungsfreiheit, aber auch seine Einschränkung, gelten dabei online wie offline.

Zuletzt ist der zulässige Umfang der Meinungsfreiheit in die Diskussion geraten durch den aufgrund zahlreicher Vorkommnisse hervorgerufenen Eindruck, absichtliche Falschmeldungen und Hassrede bestimmten oftmals den öffentlichen Diskurs. Um diesem Phänomen Herr zu werden, hat das Bundeskabinett das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beschlossen, das vom Deutschen Bundestag noch vor dem Sommer verabschiedet werden soll. Vor diesem Hintergrund möchten die Unterzeichner dieser Deklaration ihre Unterstützung für die folgenden drei Grundsätze zum Ausdruck bringen:

  1. Gegen strafrechtlich relevante / rechtswidrige Inhalte muss effektiv vorgegangen werden können. Und zwar mit allen gebotenen und verhältnismäßigen, dem Staat zur Verfügung stehenden Mitteln. Dabei ist es Aufgabe der Justiz, zu entscheiden, was rechtswidrig oder strafbar ist und was nicht. Auch die Durchsetzung solcher Entscheidungen darf nicht an einer mangelnden Ausstattung der Justiz scheitern. Internetdiensteanbietern kommt bei der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte eine wichtige Rolle zu, indem sie diese löschen bzw. sperren. Sie sollten jedoch nicht mit der staatlichen Aufgabe betraut werden, Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Inhalten zu treffen.
  2. Die Meinungsfreiheit ist ein kostbares Gut. Sie geht so weit, dass eine Gesellschaft auch Inhalte aushalten muss, die nur schwer erträglich sind, sich aber im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bewegen. Die Demokratie nährt sich an einem pluralistischen Meinungsbild.
  3. Jede Gesetzgebung sollte sicherstellen, dass der Ausgleich verfassungsrechtlich geschützter Interessen hergestellt wird. Die Meinungsfreiheit jedes Einzelnen und die Informationsfreiheit aller darf nicht darunter leiden, dass gegen rechtswidrige oder strafbare Inhalte vorgegangen wird. Gerade bei solchen Inhalten, bei denen die Rechtswidrigkeit nicht, nicht schnell oder nicht sicher festgestellt werden kann, sollte kein Motto „Im Zweifel löschen/sperren“ bestehen, denn ein solches Vorgehen hätte katastrophale Folgen für die Meinungsfreiheit.

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf eines NetzDG stellt diese Grundsätze in Frage, weil er staatliche Aufgaben der Rechtsdurchsetzung an Privatunternehmen übertragen würde. Die Androhung hoher Bußgelder in Verbindung mit allzu kurzen Reaktionsfristen verstärkt die Gefahr, dass sich Plattformbetreiber im Zweifel zu Lasten der Meinungsfreiheit und für die Löschung oder Sperrung solcher Inhalte entscheiden, die sich im Graubereich befinden. Die Prüfung der Strafbarkeit oder Rechtswidrigkeit eines Inhalts bedarf zudem regelmäßig einer genauen Betrachtung des Kontexts und der Intention einer Äußerung. Diese Aufgabe muss auch weiterhin von Gerichten übernommen werden.

Wir sind der Auffassung, dass eine politische Gesamtstrategie notwendig ist, um das Aufkommen von Hassrede und absichtlichen Falschmeldungen im Netz einzudämmen. Wir erkennen an, dass Handlungsbedarf besteht, sind zugleich aber der Ansicht, dass der Gesetzentwurf nicht dem Anspruch genügt, die Meinungsfreiheit adäquat zu wahren. Im Gegenteil, er stellt die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage. Absichtliche Falschmeldungen, Hassrede und menschenfeindliche Hetze sind Probleme der Gesellschaft und können daher auch nicht durch die Internetdiensteanbieter allein angegangen werden – dafür bedarf es der Kooperation von Staat, Zivilgesellschaft und der Anbieter. Wir setzen uns daher für eine gesamtgesellschaftliche Lösung ein, durch die strafwürdiges Verhalten konsequent verfolgt wird, Gegenrede und Medienkompetenz gestärkt werden und ein die Meinungsfreiheit respektierender Rechtsrahmen für die Löschung oder Sperrung rechtswidriger Inhalte erhalten bleibt.

Appell an den SPD Parteikonvent!

Liebe Genossinnen und Genossen, liebe SPD-Parteikonvent-Delegierte,

ich möchte mich heute ganz direkt an euch wenden, weil ich glaube, dass das sehr wichtig ist. Im Moment rauscht es im Blätterwald ganz gewaltig. Von Revolte der Basis gegen den Parteivorstand ist zu lesen, Aufruhr, Machtentscheidungen, Showdown etc.pp. Schuld daran ist die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung, kurz: VDS. Parteivorsitzende Sigmar Gabriel hat in einem Interview mit dem Deutschlandfunk Justizminister Heiko Maas eingenordet und einen neuen Vorschlag zur Umsetzung der VDS eingefordert. So weit, so bekannt.

Im Vorfeld des Parteikonvents haben nun 106 Gliederungen einen Antrag gegen die VDS eingereicht. Diese beziehen sich größtenteils auf einen Musterantrag vom “D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt” , dessen Gründungsmitglied und ehemaliger Vorsitzender ich bin.

Die Antragskommission hat nun die Anträge zur Abstimmung zugelassen, aber dessen Ablehnung empfohlen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, dass der Parteivorstand einen eigenen Antrag einbringt, der sich für die Vorratsdatenspeicherung ausspricht.

Heißt: Kampfabstimmung!

Folgendes wird nun auf dem Konvent passieren und es ist wichtig, dass ihr das vorher wisst und nicht überrascht seid:

Wie schon bei der Abstimmung über die VDS auf dem Parteitag 2011 ist überhaupt nicht sicher, welche Position die Mehrheit bekommt. Alle Anzeichen sprechen aber dafür, dass die Mehrheit der Basis sich explizit gegen eine VDS aussprechen würde.

Es wird also entscheidend sein, welche Seite es auf dem Konvent schafft, mit Argumenten zu überzeugen. Dabei wird es nur ein echtes “Dafür oder Dagegen” geben, denn Formelkompromisse, wie zum Beispiel die Befristung der VDS, sind inhaltlich Blödsinn, weil schon ein einziger Tag VDS das umsetzt, wogegen sich die VDS-Gegnerinnen und Gegner aussprechen.

Das heißt, wenn es eng wird und nicht sicher ist, wie die Abstimmung für den Parteivorstand ausgehen wird, wird es hart:
Sigmar Gabriel, Yasmin Fahimi, Heiko Maas, zahlreiche Innenpolitiker werden in die Bütt gehen. Sie werden mit dem drohenden Koalitionsbruch argumentieren (obwohl die VDS, egal in welcher Form, nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt ist, weil die darin benannte sich explizit auf die EU-Richtlinie bezieht. Und diese gibt es nicht mehr), sie werden vom möglichen Schaden für die Sozialdemokratie erzählen und, wenn nötig, ihre eigene Person und Funktionen in die Waagschale werfen.

ABER:
Lasst euch nicht irre machen! Das sind alles luftleere Drohgebärden. Denn: Die VDS ist kein Herzensprojekt der SPD, nicht vom Parteivorsitzenden und auch nicht vom Parteivorstand. Es geht einzig um den legitimen Interessensausgleich zwischen Koalitionären. Niemand lässt ihre oder seine Funktion oder Job sausen, um die VDS durchzudrücken, denn das große Geheimnis ist: Das würde nicht einmal jemand in der Union machen.

Es ist überhaupt nicht sicher, ob die VDS nicht die zweite Klatsche vom Verfassungsgericht bekommt, aber dass dagegen geklagt wird, das ist sicher. Das will niemand, schon gar nicht vor dem Hintergrund, dass die EU gerade richtig Druck macht und wahrscheinlich die CSU-Maut gerichtlich kassiert, bevor sie überhaupt in Kraft tritt. Das die beiden einzigen koalitionären Herzensprojekte der Union gerichtlich scheitern – daran möchte keiner der Verantwortlichen von CDU/CSU seinen Job knüpfen.

Warum sollte das also die SPD machen? Eben.

Ja, sollte der Parteivorstand mit seinem Antrag unterliegen, wäre das Geschrei groß. Die Union würde das ausschlachten und auch ein wenig lachen, Sigmar würde mit der diskussionsfreudigen und offenen SPD argumentieren und natürlich würde der Druck auf die SPD-Fraktion immens werden.

Meine Prognose: Der darauf folgende Koalitionsausschuss gründet irgendeine Arbeitsgruppe, bestehende aus Justizministerium, Innenministerium und irgendwas mit CSU und dort lassen sie den Gesetzentwurf zur VDS ordentlich abhängen.

Fazit: Seid vorbereitet! Habt keine Angst vor der Debatte! Folgt den Argumenten und euren Landesverbänden. Es gibt kein Szenario, in dem die SPD durch die Ablehnung der VDS ihren Vorsitzenden verliert oder ein Koalitionsbruch droht.

Stimmt gegen die Vorratsdatenspeicherung!

Mit solidarischen Grüßen
Mathias

willy_960

Dieser Text ist als Gruß aus der Küche auf dem Blog von Mathias erschienen, wir dürfen ihn hier netterweise ebenfalls veröffentlichen.