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Netzneutralität stärken und Zero-Rating verbieten – Jetzt heißt es Haltung zeigen!

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. spricht sich gegen die weitere Verbreitung von Angeboten aus, die gegen die Grundprinzipien der Netzneutralität verstoßen und fordert den Deutschen Bundestag auf, ein Verbot von Zero-Rating zu verabschieden.

„Zero-Rating, so verlockend der Einstieg klingen mag, fördert Monopole, schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland und ebnet den Weg in ein Zwei-Klassen-Internet“,

sagt Henning Tillmann, Vorstandsmitglied von D64. Bei Zero-Rating werden bestimmte Dienste nicht vom monatlichen Datenvolumen im Mobilfunk abgezogen. Dadurch können diese Dienste quasi unbegrenzt genutzt werden, ohne dass das Datenvolumen belastet wird.

Zero-Rating ist stets mit bestimmten (Multimedia-)Unternehmen verknüpft. Eine komplett freie Entscheidung der Kundinnen und Kunden, welcher Anbieter für einen Dienst genutzt werden kann, ist nicht möglich.

Als Beispiel sei die Deutsche Telekom genannt, die mit ihrem neuen Angebot „StreamOn“ bestimmte Dienste nicht mehr auf das Inklusivvolumen anrechnet. Beliebte Multimedia-Angebote wie Spotify, Vimeo, SkyGo, DAZN oder andere werden jedoch nicht bevorzugt behandelt. So kommt es zu einer Verzerrung des Marktes, in dem z. B. auch Start-Up-Ideen deutlich an Boden verlieren können, weil das Know-How fehlt. Ebenso entscheidet der Mobilfunkanbieter, welcher Dienst als Video- oder Audio-Dienst gilt. Übergänge, zum Beispiel zu sozialen Netzwerken, sind jedoch fließend.

Was sich auf den ersten Blick positiv anhört, ebnet daher den Weg in ein Zwei-Klassen-Internet: „Statt Zero Rating müssen Mobilfunkanbieter ihr Datenvolumen erhöhen und die Gängelung der Nutzerinnen und Nutzer durch Zero-Rating muss unterbunden werden. Wie das politisch umgesetzt werden kann, haben die Niederlande vorgemacht: Mit großer Mehrheit haben sie im Oktober 2016 ein Verbot von Zero-Rating verabschiedet“, fährt Tillmann fort.

weißes Rauschen

Netzneutralität: Ja aber Nein.

Diese Woche hat das EU-Parlament nach eigenen Angaben eine Verordnung für Netzneutralität verabschiedet, das aber eigentlich genau diese aufhebt. D64, Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V. fordert die Regulierungsbehörden auf, eine strikte Auslegung der Verordnung zu formulieren, das sehr enge Grenzen für die Einführung und Bepreisung von Spezialdiensten festschreibt.

Die Internetnutzung soll laut Gesetz ohne Diskriminierung und Restriktion erfolgen. Spezialdienste sind davon allerdings ausgenommen. Wer demnach zusätzlich zu den bereits gezahlten Beträgen in die Tasche greift, kann alles haben, die Anderen eben nur den Standard. Den Standard bestimmen dabei zukünftig die Provider und nicht die Nutzer*innen. Damit ist einer willkürlichen Priorisierung durch Provider wie Telekom oder Vodafone kaum etwas entgegenzusetzen.

„Das Gesetz ist eine politische Mogelpackung, die über das politische Unverständnis für die Tragweite dieses Gesetzes hinwegtäuschen soll.“ so Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64.

Bedanken kann man sich bei Timotheus Höttges, Vorstandvorsitzender Deutsche Telekom AG, dafür, dass er endlich die lange angebrachte Kritik am Gesetz mit seinem Kommentar (http://www.telekom.com/medien/managementzursache/291708) bestätigt. Seine Interessen sind klar: Einführung einer 2-Klassen Internetnutzung je nach Finanzstärke der Nutzer*innen.

„Die Regulierungsbehörden sind jetzt aufgefordert, eine strikte Auslegung des Netzneutralitätsgesetzes zu formulieren, das sehr enge Grenzen für  die Einführung und Bepreisung von Spezialdiensten festschreibt. Online-Games, Videotelefonie sowie Video- und Musikdienste sind schon lange keine Spezialdienste mehr!“ führt Nico Lumma weiter aus.

Die Verabschiedung dieses Gesetzes zeigt neben der Vorratsdatenspeicherung und dem Entwurf zur Neuregelung des Jugendschutzes erneut wie hilf- und planlos Politiker*innen mit digitalen Herausforderung umgehen.

„Anstatt den Providern neue Einnahmequellen auf Kosten aller Nutzer*innen zu verschaffen, fordert D64 mehr staatliche Zuschüsse, um den Breitbandausbau endlich strukturiert und schnell voranzutreiben.“ schließt Nico Lumma ab.

Bild: CC BY-NC-ND 2.0 firutin | flickr.com (https://www.flickr.com/photos/firutin/267739754/in/photolist-8or4ez-pEeGE-7E3JMJ-mfp48M-mfq6D7-fDbmXf-7zXf5X-cEtEmw-cEtEsQ-cEtECC-4Aiw8X-dBLU1N-cEtEvC-cEtEjq-cEtEgU-cEtEc7-cEtErd-cEtEeQ-cEtEFJ-cEtEoA-cEtE9j-e6hntX-47vtFM-dYBmt-8UxhzP)

D64 fordert: Jetzt die Chancen der digitalen Zukunft nutzen!

Die Wahlen sind vorbei und nun gilt es, nahtlos da anzuknüpfen, wo die Debatte vor den Wahlen stehen geblieben ist. Die digitale Entwicklung schreitet unaufhaltsam voran und macht auch nicht vor Koalitionsverhandlungen halt. Daher fordert D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. vom neu gewählten Deutschen Bundestag, der stetig wachsenden Bedeutung der digitalen Entwicklung gerecht zu werden und einen Ausschuss für digitale Zukunft einzurichten.

Die vordringlichsten Aufgaben sehen wir in diesen 5 Punkten:

1. Vorbehaltlose Aufklärung des NSA-Überwachungsskandals
Der NSA-Überwachungsskandal muss restlos aufgeklärt werden und es muss diskutiert werden, wie wir als Gesellschaft den Konflikt zwischen Vertrauen und Überwachung in der digitalen Welt lösen wollen. Ansonsten gefährden wir die digitalen Entwicklung in Deutschland. Dazu muss der Deutsche Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen und es müssen endlich alle Fakten auf den Tisch!

2. Verhinderung der Vorratsdatenspeicherung
Die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten wurde vom Verfassungsgericht gestoppt. Diese Basis und der Willen der Beschützer der Verfassung muss die Basis aller Verhandlungen, auch mit der EU sein.

3. Breitbandausbau in der gesamten Republik
Breitband-Internet sollte Grundrecht sein. Es sichert die gleiche und faire Entwicklung aller Landesteile und muss daher eine vordringliche Aufgabe einer zukünftigen Regierung sein, diesen Ausbau in allen Landesteilen nicht nur zu fordern, sondern auch aktiv zu fördern. Sonst werden Landesteile und Menschen abgehängt – und damit die Bundesrepublik als Ganzes. Die Bundesrepublik hinkt im internationalen Vergleich hinterher und rangiert hinter Rumänien – das kann nicht unser Anspruch sein!

4. Schutz der Netzneutralität
Das Internet ist mittlerweile aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Freie Netze sichern dabei nicht nur die Freiheit der Kommunikation, sie sind auch die Basis für neue Ideen und zukünftigen Wohlstand. Die Netzneutralität muss gesetzlich gesichert werden.

5. Digitale Lehrmittelfreiheit
Digitale Lehrmittelfreiheit muss auf die Agenda der Bildungspolitik gesetzt werden, denn es werden jetzt die Weichen für die Ausstattung der Schulen mit digitalen Lehrmitteln gestellt. D64 hat dazu ein umfangreiches Whitepaper erstellt, dessen Lektüre wir nachdrücklich empfehlen: lehrmittelfreiheit.d-64.org/

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. sieht in der kommenden Legislaturperiode die einmalige Chance, Versäumnisse der letzten 10 Jahre aufholen zu können, wenn jetzt die richtigen Weichenstellungen erfolgen. Dazu Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64: „Die digitale Zukunft betrifft die gesamte Gesellschaft und wir müssen dafür sorgen, dass wir die Chancen dieser Entwicklung nutzen!“

Gemeinsam für die Netzneutralität!

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Ihr möchtet auf eurem Blog für die Netzneutralität eintreten? Oder für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität demonstieren? Die Vereine D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt und Digitale Gesellschaft möchten euch dabei unterstützen und haben einige Motive entwickelt, die ihr auf eurem Blog posten, für Demonstrationen oder zum verteilen verwenden könnt. Einfach runterladen, ausdrucken, verteilen oder reposten.

Die Netzneutralität muss gesetzlich verankert werden, denn sie betrifft uns alle! Auch wenn sich viele Bürger unter dem Ausdruck Netzneutralität nicht viel vorstellen können, werden sie die Auswirkungen der weiteren Aufweichung der Netzneutralität zu spüren bekommen. Dienste werden teurer oder schlechter erreichbar oder gar unbenutzbar.

Die Netzneutralität ist der Garant dafür, dass alle Inhalte und alle im Netz angebotenen Dienste diskriminierungsfrei übertragen werden, also gleichbehandelt werden. Das ist wichtig, weil wir nicht wollen, dass einzelne Telekommunikationsanbieter ihre eigene Dienste oder Inhalte bevorzugt verfügbar machen.

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Das Internet ist mittlerweile aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Wir nutzen das Internet tagtäglich für die Kommunikation mit Freunden und Familie, wir nutzen das Netz für unsere Arbeit und wir nutzen es zum Entertainment, genauso wie wir im Netz einkaufen oder Bildungsangebote wahrnehmen. Diese Vielfalt, diese Erreichbarkeit der unterschiedlichsten Inhalte, macht das freie Netz so attraktiv und ermöglicht unserer Gesellschaft die vielfältigsten Formen der Teilhabe. Das freie Netz basiert auf dem Prinzip der Netzneutralität.

Weitere Infos findet ihr auf echtesnetz.de

(Ein Hinweis: Wenn ihr die Motive für eurer Blog verwenden möchtet, ladet diese bitte auf euren eigenen Server und bindet die Bilder nicht über unsere Server ein. Danke schön!)

Netzneutralität kann nur der Anfang sein! Der Staat muss handeln, um Infrastruktur zu sichern!

Die aktuelle Diskussion um die Pläne der Telekom, künftig eine Volumenbegrenzung vorzunehmen und dabei eigene Produkte auszunehmen, geht nicht weit genug. Die Telekom will die gebotene Netzneutralität aufkündigen und die Preise für die Endverbraucher erhöhen – dies wird mit den Kosten für den Infrastruktur-Ausbau und die hohen Kosten für Bandbreite begründet. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die Rahmenbedingungen für ein modernes Deutschland und eine funktionierende Kommunikations-Infrastruktur zu gewährleisten!

Die Pläne der Telekom sehen vor, die eigenen Dienste, z.B. „Entertain“, nicht auf den Datenverbrauch der Kunden anzurechnen. Aus der Sicht des D64 ist diese Vermischung von Infrastruktur- und Inhalteangebot kritisch zu bewerten, da sie genutzt werden kann, um konkurrierende Diensteanbieter aus dem Markt auszuschließen.

Die gesamtgesellschaftliche Bedeutung einer unbeeinflussten und allgemein verfügbaren Kommunikationsinfrastruktur muss dieselbe öffentliche und politische Wertschätzung erhalten wie Strom-, Wasser und Straßennetze für alle Bürger. Unsere Kinder erfahren bereits seit Jahren die Verfügbarkeit des Internets mit derselben Selbstverständlichkeit, wie ja auch Strom und warmes Wasser immer „da“ sind.

Unsere Forderung

In der Vergangenheit wurde es im Kontext der Netzpolitik wiederholt versäumt, rechtzeitig die Leitplanken für unternehmerisches Handeln zu ziehen. Die Bundesregierung muss Antworten finden, wie das Internet als Kommunikationsinfrastruktur allen Bürgern zur Verfügung gestellt werden kann, ohne dass Infrastrukturanbieter zugleich Inhalteanbieter sind und ihre Inhalte priorisieren dürfen. Diese Antworten sind mindestens nationalstaatlich, besser noch auf europäischer Ebene zu definieren und umzusetzen.

Die Verantwortung für die Verfügbarkeit und den Ausbau der Netzinfrastruktur gehört nach Sicht des D64 in staatliche Hände! Angesichts dieser Sachlage fordert der D64:

  • ein gesetzliches Festschreiben der Netzneutralität
  • eine klare Trennung von Netzinfrastruktur und Inhalte- und Dienste-Angebot
  • verstärkte Investitionen in den Breitbandausbau, ggfs. über eine Abführung eines von Unternehmen und Endverbraucher getragenen, einheitlichen Nutzungsentgelts

Wenn der Markt beim Breitband-Ausbau versagt und der bestehende Regulierungsrahmen nicht ausreicht, um die Netzneutralität in Deutschland zu sichern, dann muss hier dringend nachgebessert werden!