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D64 legt umfassendes Positionspapier zur Verschlüsselung vor

Angesichts der jüngsten Debatte um das Knacken von vertrauenswürdiger Verschlüsselung legt D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V. ein umfassendes Positionspapier vor. Die Bundesregierung sollte danach die seit fast 20 Jahren vertretene Haltung zum verbesserten Schutz der Verbraucher auch in Zeiten innerer und internationaler Unruhe weiter vertreten und die Verbreitung von Verschlüsselungstechnologien fördern.

Verschlüsselungstechnologien spitzen die Debatte um Zielkonflikte zwischen IT-Sicherheit und dem Konzept nationaler Sicherheit zu. Die Komplexität des Themas erfordert daher eine ausgewogene Debatte, und keine kurzschlussartigen Reaktionen. Ebenso wie das digitale Zeitalter Sicherheitsapparate vor neue Herausforderungen stellt, müssen Bürgerrechte ins Digitale “übersetzt” werden und gewahrt bleiben.

D64 fordert die Bundesregierung und alle Parteien auf, sich weiterhin explizit zu einer Pro-Verschlüsselungspolitik zu bekennen. Das heißt vor allem, sich klar gegen die international vermehrt laut gewordenen Rufe zu stellen, Verschlüsselung aufgrund der Bedenken von Sicherheitsbehörden zu schwächen oder zu verbieten. Lars Klingbeil, D64-Gründungsmitglied und netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion erklärt hierzu: „Die sichere und vertrauenswürdige Kommunikation ist für eine freie Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Verschlüsselung privater Nachrichten leistet hierzu ein wichtigen Beitrag. Für die Verfolgung von Straftätern stehen den Behörden schon heute bei konkreten Verdachtsmomenten umfangreiche Instrumente zur Verfügung. Statt nun in großem Umfang geschützte Kommunikation aufzubrechen, sollte vielmehr die personelle und materielle Ausrüstung der Strafermittlungsbehörden gestärkt werden.

D64 fordert weiterhin die Bundesregierung auf, in Deutschland die Verbreitung von Verschlüsselungstechnologien zu fördern und sich für diese Politik auch innerhalb der Europäischen Union einzusetzen. Die Parteien sollten diese Thematik in ihren Programmdiskussionen vor der Bundestagswahl aufgreifen. “Mit diesem Positionspapier wollen wir die richtigen Impulse für die notwendige Diskussion setzen – denn eines ist klar: ohne Verschlüsselung wird es kein Vertrauen in digitale Kommunikation geben!„, so D64-Co-Vorsitzender Nico Lumma.

Über das Positionspapier

Das Positionspapier “Verschlüsselung als Grundvoraussetzung für die Digitalisierung unserer Gesellschaft” kann unter https://d-64.org/positionspapier-verschluesselung/ abgerufen werden.

Verbraucherschützer für Reform des Urheberrechts

Der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde (Grüne) und Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), haben ein kurzes aber dafür pointiertes Positionspapier (PDF) zum Thema Urheberrecht vorgelegt. In sieben Punkten wird dabei konsequent die Sicht der Internetnutzer/innen eingenommen. Nach einer allgemeinen Forderung, deren Interessen bei der Ausgestaltung des Urheberrechts stärker zu berücksichtigen – schließlich sind sie heute in viel größerem Ausmaß als früher von urheberrechtlichen Regelungen betroffen -, werden die folgenden Punkte angeführt:

  • „Die Privatkopie als unabdingbares Nutzerrecht verankern“: Das ist deshalb eine wichtige Forderung, weil ein Verbot der Umgehung von Kopierschutztechnologien (sogenanntes „Digitales Rechtemanagement„, DRM) in mehr und mehr Fällen die legale Erstellung einer Privatkopie auch von einem legal erworbenem Werk unterbindet. Paradoxerweise werden so ehrliche KonsumentInnen schlechter gestellt als jene, die ihre Werke als illegale Kopie beziehen. Im Positionspapier heißt es dazu: „Dieses Recht soll künftig nicht durch den Einsatz von technischen Kopierschutzmaßnahmen oder durch Vertragsbedingungen eingeschränkt, umgangen oder ausgeschlossen werden können.“
  • „Private Nutzungen zu Kommunikationszwecken im Web 2.0 ermöglichen“: Vor allem das Teilen von Fotos und Videos in sozialen Netzwerken soll legalisiert, die Gefahr eine Abmahnung dafür ausgeschlossen werden: „Sofern sie keine kommerziellen Ziele verfolgen, beinhalten sie keine unangemessene Beeinträchtigung der Interessen von Urhebern und Rechteinhabern.“ Offen lassen die Autoren des Positionspapier jedoch, wie mit dem Umstand umgegangen werden soll, dass viele dieser Plattformen wie YouTube oder Facebook sehr wohl kommerzieller Natur sind und sich bisweilen – wie gerade im Streit zwischen YouTube und GEMA – mit Verwertungsgesellschaften nicht über eine Vergütung einigen können. Hier wäre vielleicht auch eine effektivere Form der Schlichtung angebracht. Weiterlesen