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Netzpolitik 2016: A new hope!

Was haben wir über 2015 gezetert. Es war ein netzpolitisches Katastrophen-Jahr, stellvertretend sei hierzu nur die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung zu nennen. Und doch war unser Anspruch immer mehr als nur die ewigwährende Diskussion um die gleichen Themen. Deshalb hieß es auch wieder im D64-Jahresbericht 2015: “2016 wird unser Jahr!”

Umso erfreulicher sind bei näherer Betrachtung drei Dinge, die auf dem ersten Blick nichts miteinander zu tun haben:

1. Die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung
2. Die Berufung von Leonhard Dobusch in den ZDF-Fernsehrat
3. Der erste hauptamtliche Mitarbeiter von D64

This is not the Wifi you’re looking for:

Es sind die kleinen Schritte, die uns voranbringen. Die Koalition hat sich nun doch dazu durchgerungen die Weichen für ein digitaleres Deutschland zu stelle. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes schafft endlich Rechtssicherheit für die Betreiber offener WLANs und kann die digitale Infrastruktur in unserem Land mit einem Schlag auf internationales Niveau heben. Immerhin.

Lange haben die unionsgeführten Ministerien blockiert. Das sich am Ende die vernünftigste aller Lösungen durchgesetzt hat, verdanken wir den engagierten Netzpolitikerinnen und Netzpolitikern in den Parteien, darunter insbesondere unserem Gründungsmitglied, Lars Klingbeil.

Egal, wie lange sich die Verhandlungen hinziehen: die Netzpolitiker*innen haben sich durchgesetzt und wir wissen nun, dass sich durch Beharrlichkeit und gerade Linien sinnvolle Lösungen für den digitalen Fortschritt durchsetzen lassen. Wir blicken gespannt auch auf die anderen, noch größeren Baustellen für die digitale Agenda, wie Breitbandausbau, Bildung, Arbeitsmarkt und Sozialsysteme.

Leonhard Dobusch und der galaktische Senat:

“Als Anwalt des Zuschauers” vertritt der ZDF-Fernsehrat die Interessen der Allgemeinheit gegenüber dem ZDF. Nach einem Urteil des BVerfG wurde der Fernsehrat kürzlich reformiert und das Land Berlin hat den Chaos Computer Club (CCC), eco – Verband der Internetwirtschaft, media.net berlinbrandenburg e.V. und uns, D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V., aufgefordert eine*n Vertreter*in aus dem Bereich Internet zu benennen.

Schnell herrschte Einigkeit, dass unser Mitglied und Mitverantwortlicher für unsere D64-Initiative zur Förderung von Creative Commons, Leonhard Dobusch, die ideale Besetzung für diesen Posten ist. Wir freuen uns, dass sich Leonhard schnell bereit erklärt hat, seine Nominierung anzunehmen. Haltet Ausschau nach #fernsehrat, Leonhard wird berichten!

Verstärkung für D64:

Inzwischen zählt D64 über 400 Mitglieder und ist damit einer der mitgliederstärksten netzpolitischen Vereine in Deutschland. Das verschafft dem Verein nicht nur neue finanzielle Mitteln sondern stellt ihn auch vor neue Herausforderungen. Deshalb freuen wir uns, dass die Arbeit des Vorstandes ab sofort von einer studentische Hilfskraft begleitet wird.

Besonders erfreulich ist, dass eine passende Besetzung für diesen Posten aus den eigenen Reihen gewinnen konnten. Neben administrativen Aufgaben ist das Ziel der Arbeit, mehr Aktivität zu stimulieren und die Mitgliederbasis in der Breite besser einzubinden.

Es geht voran! Und wir wollen genau dort weitermachen, wo wir aufgehört haben: Weiter Impulse setzen, Debatten anstoßen und kritisch die netzpolitischen Herausforderungen der nächsten Jahren begleiten.

Für den D64-Vorstand
Lutz Mache, Schatzmeister

Bild: CC0 1.0 Universal (CC0 1.0) Fer_D | flickr.com https://flic.kr/p/wipMUj

CC-BY-SA 2.0

D64 begrüßt Bundesratsentscheidung für offene Netze

D64 freut sich über die Entscheidung der Länder gegen den Entwurf zum sogenannten WLAN-Gesetz zu stimmen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die sinnvollen Änderungswünsche der Bundesländer aufzugreifen und damit einen innovationsfördernden digitalen Weg zu gehen. 
 
Auf Twitter gibt es heute Herzchen für den Bundesrat, denn er hat mehrheitlich gegen den Entwurf des WLAN-Gesetzes gestimmt. Schon im Vorfeld hatten Länder wie NRW, Thüringen, Sachsen-Anhalt oder Baden-Württemberg völlig richtig klar gemacht, dass der Entwurf für sie nicht in Frage kommt. Hauptkritikpunkte sind die weiterhin unklare und dadurch innovationsfeindliche Formulierung zur Störerhaftung bei WLAN-Hotspots und die Regelung zu sogenannten „gefahrengeneigten Diensten“.
 
Der Entwurf wurde zwar bereits angepasst doch auch mit der aktuellen Fassung können Anbieter von Hotspots weiterhin haftbar gemacht werden, wenn sie nicht „zumutbare Maßnahmen“ zur Vermeidung von Rechtsverletzungen ergreifen. Was darunter genau zu verstehen ist, bleibt offen und müsste langwierig durch Gerichte definiert werden. Daher werden viele private Anbieter sowie kleine und mittlere Unternehmen sich verständlicherweise nicht in diese riskante Grauzone begeben und der Ausbau offener Netze bleibt auf der Strecke. „Damit bleibt Deutschland im europäischen Vergleich weiterhin hintenan und schafft weder attraktive Standortbedingungen noch Rechtssicherheit“ so Nico Lumma, Co-Vorsitzender bei D64.
 
Das Gleiche gilt für die Regelung zu den „gefahrengeneigten Diensten“. Hier erhalten bereits durch die Sprachregelung Anbietergruppen einen unseriösen Stempel und werden verpflichtet sicherzustellen, dass über ihre Plattformen keine illegalen Aktivitäten erfolgen. Das ist schon allein aufgrund der massenhaften Nutzung dieser Dienste realitätsfern. „Hier wird der Regulierungswahn des Bundesinnenministeriums sichtbar, wodurch Innovationen und neue Konzepte verhindert und so die Minimalziele der digitalen Agenda verpasst werden“ ergänzt Nico Lumma.
 
Wir freuen uns, dass die Länder hier einen Vorstoß in die richtige Richtung wagen. Nun ist die Bundesregierung gefragt, die Punkte aufzunehmen und endlich einzusehen, dass es mehr Offenheit statt Regulierung braucht.


Bild: CC-BY-SA 2.0 Ludovic Hirlimann | flickr.com http://bit.ly/20zcPQZ


Störerhaftung: D64 kritisiert erneuten Blindflug der Bundesregierung

Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Telemediengesetzes hat die Bundesregierung nicht nur die WLAN-Störerhaftung verschlimmbessert. Sie stürzt auch auf Druck der CDU-geführten Ressorts und der Rechteindustrie einen Großteil der Internetwirtschaft in Rechtsunsicherheit.

Die Novelle des Telemediengesetzes hat bereits früh die Kritik von zahlreichen Experten, einflussreicher Fachverbände und auch von D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. auf sich gezogen. Nach dem im März vorgelegten ersten Entwurf musste das federführende Bundeswirtschaftsministerium bereits bei der WLAN-Störerhaftung nachbessern, blieb aber immer noch deutlich hinter den Erwartungen der Branchenverbände und Freifunker zurück.

“Das CDU-geführte Innenministerium kann den Gedanken nicht ertragen, dass Menschen ins Netz gehen, die nicht identifizierbar sind. Das führt zu einer realitätsfernen Ausgestaltung des Gesetzesentwurfes,” so Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64. Der Gesetzesentwurf sieht jetzt unter anderem “angemessene Sicherungsmaßnahmen” und die “Zusicherung des Nutzers, dass er keine Rechtsverletzung begeht”, vor. Das macht die freie WLAN-Verfügbarkeit durch Hotspots unmöglich.

“Wenn wir weiter jeden Nutzer als potenziellen Verbrecher betrachten, wird das nichts mit dem Fortschritt in Deutschland,” kritisiert Lumma die innenpolitischen Hardliner.

Auch die Rechteindustrie hat im Schutze der Diskussion um die WLAN-Störerhaftung erfolgreich eigene Positionen in die Novelle einfügen können. Auf Druck der Staatsministerin für Kultur und Medien sollen plötzlich Hosting-Plattformen nachweisen müssen, dass sie ihr Haftungsprivileg auch wirklich verdienen.

Sofern ein Provider einen „besonders gefahrengeneigten Dienst“ anbietet, würde die Haftung in Zukunft bereits mit dem Upload von Inhalten durch Nutzer beginnen. In Zeiten von nutzergerierten Inhalten würde dies Plattformbetreiber vor die unlösbare Aufgabe stellen, alle Inhalte vor ihrem Upload prüfen zu müssen.

“Der Entwurf zeigt in erschreckendem Maße, wie wenig Verständnis die Bundesregierung von der Nutzung des Internets durch Unternehmen und Bürger hat. Er ist zudem protektionistisch zu Gunsten einer einzelnen Wirtschaftsbranche ausgelegt. Das ist nicht nur dreist, sondern auch dumm, da es ein branchenübergreifendes Wirtschaftswachstum im digitalen Bereich verhindert,” so Lumma weiter.

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. setzt nun alles auf die parlamentarische Begleitung der TMG-Novelle. “Hier müssen die digitalen Fachpolitiker unbedingt nachbessern, damit Deutschland bei diesem wichtigen Thema endlich vom Fleck kommt und wir eine bessere Netzabdeckung für unsere Bürger bekommen,” so Lumma abschließend.