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Sharepic von D64. Im linken Drittel steht vor weißem Grund: "D64 Zentrum für Digitalen Fortschritt". In den rechten beiden Dritteln steht vor hellblauem Grund: "Stellungnahme zur Chatkontrolle. Kommunikation muss geschützt bleiben. d-64.org"

Die Chatkontrolle als Ende des Kommunikationsgeheimnisses

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt fordert die EU-Kommission auf, den am Mittwoch vorgestellten Entwurf zur Einführung einer umfassenden Kontrolle sämtlicher Kommunikationsinhalte zu stoppen. Faktisch läutet das Vorhaben das Ende des grundrechtlich geschützten Kommunikationsgeheimnisses in der Europäischen Union ein.

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Nach Mitteilung aus Karlsruhe – begrabt endlich die Vorratsdatenspeicherung!

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat D64 seine Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit europäischer Rechtsprechung mitgeteilt. Zum wiederholten Male zeigt sich damit, dass die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD einen rechtsstaatlichen Irrweg eingeschlagen hat. Die kommende Bundesregierung muss endlich die Vorratsdatenspeicherung begraben.

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. wehrt sich seit seiner Gründung gegen verfassungswidrige Eingriffe in die Grundrechte und kämpft daher mit allen Mitteln gegen den durch eine Vorratsdatenspeicherung implizierten Generalverdacht und die Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger.

Seit Dezember 2016, als der Europäische Gerichtshof eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung als nicht mit europäischem Recht vereinbar erklärt hatte, steht auch die deutsche Vorratsdatenspeicherung auf wackligen Beinen. D64 stellte daraufhin nach einer ersten Klage 2015 einen erneuten Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Kurz darauf hat auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Juni 2017 einer Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung Recht gegeben und damit faktisch zur Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland geführt.

Mit einem Schreiben an D64 hat BVerfG-Vizepräsident Ferdinand Kirchhof nun Bedenken mitgeteilt, ob die deutsche Vorratsdatenspeicherung mit den Anforderungen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vereinbar ist.

“Karlsruhe ist sich des Spannungsverhältnisses zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vollkommen bewusst”,

so Rechtsanwalt Niko Härting, der das Verfahren für D64 führt.

Die Vorratsdatenspeicherung ist damit so gut wie am Ende. D64 fordert deshalb, dass die kommende Bundesregierung sich von der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet und diesen Fehlgriff deutscher Gesetzgebung beendet.

“Statt weiter an diesem völlig missratenen Grundrechtseingriff herumzudoktern und die Vorratsdatenspeicherung auszuweiten, sollten sich CDU/CSU und SPD endlich überwinden und sie endgültig begraben”,

so Henning Tillmann, Vorstandsmitglied und einer der aktivsten D64-Mitstreiter gegen die Vorratsdatenspeicherung. Dass sich auch die CDU/CSU dazu per se überwinden kann, hat bereits der mögliche Kompromiss während der Jamaika-Sondierungen gezeigt.

Weitere Informationen bei FAZ.NET.

Bild: Mehr DemokratieMündliche Verhandlung in Karlsruhe (7555294118)CC BY-SA 2.0

VDS - Sags deinem Provider!

Sag’s Deinem Provider: Stopp die Vorratsdatenspeicherung!

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 28. Juni 2017, dass Provider straffrei bleiben, wenn sie ihrer Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung nicht nachkommen. D64 fordert alle Provider auf, die Erfassung von Vorratsdaten auszusetzen.

Vorausgegangen war eine Klage der SpaceNet AG gegen die Vorratsdatenspeicherung, der das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 23. Juni 2017 Recht gegeben hatte. Demnach ist die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung unvereinbar mit europäischem Recht. Die Bundesnetzagentur hält jedoch weiterhin an der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung fest.

D64 setzt sich seit Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung ein und hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage eingereicht. Die Bundesnetzagentur ist dem Urteil nun zuvorgekommen und hat kurz vor Beginn der Speicherung ab 1. Juli 2017 angekündigt, den Providern keine Zwangsmaßnahmen (Strafen) bei Weigerung aufzubürden.

“Kurz vor dem Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung erlaubt die Bundesnetzagentur, dass nicht alle deutschen Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt und überwacht werden müssen. Das begrüßen wir und fordern jeden Provider auf, die Erfassung von Vorratsdaten auszusetzen“, so Henning Tillmann aus dem Vorstand von D64.

Einige Provider haben bereits erklärt, keine Vorratsdaten mehr zu erheben. Wir verweisen dazu auf die Liste der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Ist Dein Provider noch nicht dabei? Hilf mit, die Vorratsdatenspeicherung zu verhindern, indem Du Deinem Provider eine Mail schreibst und ihn aufforderst mitzuziehen. Jens Kubieziel hat dazu ein Musterschreiben entworfen.

Foto: CC0 (http://maxpixel.freegreatpicture.com/Server-Cabinet-It-Cable-Network-Patch-Cable-Server-838384)

D64 Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde

Vorratsdatenspeicherung: D64 stellt nach EuGH-Urteil erneuten Eilantrag zur Aussetzung der VDS in Deutschland

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Dezember, wonach die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. D64 hat infolgedessen heute erneut das Bundesverfassungsgericht angerufen und die vorläufige Aussetzung der Vorratsspeicherung in Deutschland beantragt.

“Es steht jetzt fest, dass die flächendeckende Vorratsspeicherung europarechtswidrig ist”, so Rechtsanwalt Prof. Niko Härting, Prozessvertreter von D64 und ausgewiesener Experte für Internetrecht und Datenschutz.

Wir hoffen, dass Karlsruhe die Speicherpflicht bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde aussetzt,

so Härting weiter.

„Bereits 2015 gab es innerhalb der SPD große Bauchschmerzen bezüglich der Vorratsdatenspeicherung. 120 Gliederungen und 11 von 16 Landesverbände haben sich 2015 gegen diese ausgesprochen. Der Europäische Gerichtshof diese Woche ebenso“, erläutert D64-Vorstandsmitglied Henning Tillmann.

Der Parteivorstand konnte sich bei dem damaligen Parteikonvent mit einem Ja zur Vorratsdatenspeicherung knapp durchsetzen. Im Januar 2016 legte D64 Verfassungsbeschwerde gegen das von der Großen Koalition verabschiedete Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ein. Nach der nun ergangenen Entscheidung des EuGH sieht D64 sich in seiner Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung bestätigt und die Erfolgschancen für eine erneuten Eilantrag gestiegen.

D64 lehnt eine anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ab, weil sie einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellt.

D64 kritisiert Vorstoß des BMI zur Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung

Der IT-Beauftragte der Bundesregierung, Klaus Vitt, forderte in der vergangenen Woche die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Nutzungsdaten im Internet. D64 kritisiert diesen Vorstoß: Die anlasslose Überwachung des Surfverhaltens stellt einen erneuten unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger dar.

„Der Vorstoß durch das Bundesinnenministerium ist klar abzulehnen. Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit mehrere Klagen gegen das im letzten Jahr verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung anhängig. Bereits dieses Gesetz verstößt aus Sicht von D64 gegen das Grundgesetz. Daher hat auch D64 eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Anbieter von Telemediendiensten missachtet die Entscheidung des EuGH vom April 2014 vollends“, so Nico Lumma, Vorsitzender von D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e.V.

Der neue Vorstoß des IT-Beauftragten der Bundesregierung, Klaus Vitt, sieht vor, dass auch Telemediendienste wie Webseitenbetreiber Nutzungsdaten, einschließlich der IP-Adresse anlasslos aufbewahren dürfen. Vitt hält eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung für unerlässlich, um Cyberangriffe abwehren zu können.

Dafür nimmt das Bundesinnenministerium bewusst die Aushöhlung des Datenschutzes der Bürger in Kauf. Der Vorschlag greift noch tiefer in die Privatsphäre der Bürger ein, da aus den Online-Nutzungsdaten noch mehr Verhaltensweisen und Interessen der Menschen ablesbar sind, als dies beim bisherigen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung möglich wäre. Dabei ist nicht einmal erkenntlich, dass Cyberangriffe besser abgewehrt werden können, wenn Webseitenbetreiber anlasslos Nutzungsdaten sammeln. Kurzum: Der neue Vorschlag des Bundesinnenministeriums zur Überwachung der Internetnutzer ist vollkommen unverhältnismäßig.

Themen, Thesen und täglich ein Ticker: der D64 Jahresbericht 2015

D64 versteht sich als progressiver Think Tank, der über das reine Nachdenken hinaus auch politische Veränderungen erreichen will. Als Kompass für die inhaltliche Ausrichtung fungieren dabei die Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität, die es vor dem Hintergrund der Digitalisierung zu aktualisieren gilt.

Cover des D64 Jahresberichts 2015

Cover des D64 Jahresberichts 2015

Obiges Zitat stammt aus dem D64-Mission-Statement. Wie jedes Mission-Statement ist es vollmundig und auf die Zukunft gerichtet. In diesem Jahresbericht von D64 geht es hingegen vor allem darum, wie wir als gemeinnütziger Verein versucht haben, unseren eigenen Ansprüchen, Zielen und Ideen gerecht zu werden.

Getragen und finanziert wird die Arbeit von D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e. V. dabei fast aussschließlich durch Beiträge seiner Mitglieder, sei es in Form von ehrenamtlichem Engagement, in Form von Mitgliedsbeiträgen und Spenden oder durch Facebook-Likes, Retweets und Teilnahme an Veranstaltungen.

Der vorliegende Jahresbericht soll deshalb auch gegenüber unseren Unterstützerinnen und Unterstützern Rechenschaft ablegen, die dabei mitgeholfen haben, dass die hier beschriebenen Aktivitäten öffentliche Aufmerksamkeit und, in manchen Fällen, auch politisch-gesellschaftliches Gehör gefunden haben. Auch wenn das netzpolitische Jahr 2015 keineswegs nur erfolgreich war – die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung lässt grüßen.

In diesem Sinne wollen wir uns hiermit für die bisherige Mithilfe bedanken und bitten darum, uns weiterhin als Mitglied, als Spenderin oder als Sympathisant zu unterstützen.

2016 wird unser Jahr!

Nico Lumma und Valentina Kerst
Vorsitzteam von D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e. V.

PDF-Download des D64 Jahresberichts 2015

D64 Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde

D64 legt Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung ein

D64, Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V. legt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ein. Aufgrund der evidenten Verfassungswidrigkeit beantragt D64 die sofortige Außerkraftsetzung im einstweiligen Rechtsschutz.

Die Beschwerde richtet sich gegen den unverhältnismäßig tiefen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Die Maßnahmen des Gesetzes sind exzessiv, willkürlich und wirkungslos.

Wir sind davon überzeugt, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt und haben deshalb in Karlsruhe eine gründliche Prüfung beantragt,

so die D64-Vorsitzenden Valentina Kerst und Nico Lumma.

Als politisch engagierter, kritischer Verein sehen wir ein Problem darin, dass unsere internen und externen Kommunikationsdaten und unsere Aufenthaltsorte nun für mehrere Monate gespeichert und abrufbar gehalten werden.

Gerade aktuelle Beschlüsse der CDU und CSU bestätigen die Sorge, dass die Vorratsdatenspeicherung zu einem Einfallstor für weitreichende Überwachungsmaßnahmen wird.

So gibt es Forderungen, dass auch der Bundesnachrichtendienst und der Verfassungsschutz umfassend Zugriff auf die Datensammlung bekommen soll.

Der Verfassungsbeschwerde angeschlossen hat sich das D64-Mitglied Jan Kuhlen. „In der vorliegenden Form schränkt mich die Vorratsdatenspeicherung in der freien Ausübung meines Berufes ein“, so der Rechtsanwalt. Ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinen Mandanten sei schwierig, wenn eine Überwachung der Kommunikation durch staatliche Institutionen zum Standard wird.

Vertreten werden die Beschwerdeführer von Rechtsanwalt Prof. Niko Härting, der als ausgewiesener Experte für Internetrecht und Datenschutz gilt.

Digitaler Fortschritt braucht digitales Unterhaken.

Niemand verliert gern, davon sind auch wir nicht frei. Und deshalb schmerzt der Beschluss des SPD-Parteikonvents vom Samstag zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung natürlich. Nicht nur, weil er unserer Meinung und der Meinung dieser gewichtigen Organisationen nach einen unverhältnismäßig tiefen Eingriff in die Freiheits- und Grundrechte aller Menschen darstellt, sondern weil damit auf den ersten Blick viel Zeit, kreative Energie und persönliches Engagement umsonst gewesen zu sein scheint. Aber das ist nur die eine Seite der Medaille.

Wir von D64 fühlen uns trotz des Ergebnisses gestärkt, nicht nur weil wir seit dem Konvent 25 neue Vereinsmitglieder begrüßen können, sondern auch, weil wir in den letzten knapp 10 Wochen beweisen konnten, dass die Ideen und die Gründungsgedanken, die hinter diesem Verein stehen, mittlerweile auf eine so breite Resonanz treffen, dass es möglich ist, dass netzpolitische Themen, die noch vor fünf, sechs Jahren nicht zu vermitteln gewesen waren, heute zu zentralen politischen Fragen werden und die Verantwortlichen alle Register ziehen und persönliches Gewicht in die Waagschale werfen müssen, um ein Ergebnis in ihrem Sinne zu erzielen.

Hinter unseren Bemühungen stehen keine großen Kampagnenetats, oder ewig lange Abstimmungsrunden, sondern Menschen mit einem Commitment: Gemeinsam für digitalen Fortschritt arbeiten und dem entgegen wirken, was diesem widerspricht. Dabei bringen alle Mitglieder unterschiedliche Talente mit ein: ProgrammierInnen, GrafikerInnen, Pressemenschen, KommunikationsexpertInnen, ParteiauskennerInnen und vieles mehr. Und das alles digital und auf kurzem Weg koordiniert und organisiert. Natürlich wird dieses Zusammenwirken vor allem dann sichtbar, wenn es zu solchen Showdowns wie der SPD-Parteikonvent kommt, doch tatsächlich ist so das gesamte D64-‚Vereinsleben‘ organisiert.

In den letzten 3,5 Jahren in die der Verein nun mittlerweile exitiert, gab es viele Hürden, Kritik, Strukturierungsprobleme, und schwierige Orientierung- und Themenfindungsphasen. Heute sind wir allerdings an einem Punkt, an dem wir uns thematisch gut aufgestellt und vor allem schlagkräftig und selbstbewusst präsentieren können. Die Mobilisierung gegen die Vorratsdatenspeicherung hat den Verantwortlichen in der SPD gezeigt, dass schlechte Digitalpolitik nicht mehr unwidersprochen bleibt und in der Lage ist, Fundamente ins Wanken zu bringen. Genauso haben wir in den letzten Jahren auch bewiesen, dass wir positive Entwicklungen konstruktiv begleiten und immer Ansprechpartner sind, wenn es darum geht, eine wirkliche fortschrittliche digitale Politik zu entwickeln.

Diesen Weg werden wir weiter gehen. Dazu brauchen wir viele UnterstützerInnen.
Deshalb tretet ein und werdet Mitglied.

Lest dazu hier auch noch Nicos Fazit zum Parteikonvent.

Keine Kompromisse! VDS auf dem SPD-Parteikonvent

Das Präsidium des SPD-Parteivorstandes hat einen Initiativ-Antrag vorgelegt, mit dem auf dem Parteikonvent am Samstag die Unterstützung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Form des Gesetzesentwurfs von Heiko Maas und Thomas de Maizière beschlossen werden soll. Es ist sicher fraglich, woher dieser Antrag seinen Initiativ-Charakter bezieht, denn schließlich haben es über 100 Gliederungen geschafft, einen Antrag zum Thema VDS fristgerecht einzureichen. Und wo genau dieser Antrag einen Kompromiss zu den bisherigen Anträgen darstellt ist auch nicht ersichtlich – denn schließlich sprechen sich alle anderen Anträge GEGEN eine Vorratsdatenspeicherung aus, während der Antrag des PV sie befürwortet. Der ganze Vorgang ist ein taktisches Manöver, das allein dem Ziel dient, irgendwie eine Unterstützung für den Gesetzentwurf zu erzeugen, obwohl so viele Gliederungen bereits ihre ablehnende Haltung geäußert haben.Aber auch inhaltlich kann der neue Antrag die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung und dem aktuellen Gesetzesentwurf nicht beseitigen. Das Hauptargument des Antrages ist, dass sich die bisherigen Beschlüsse (auch der des SPD-Bundesparteitags 2011) gegen die Vorratsdatenspeicherung in Form der (vom EuGH gekippten) EU-Richtlinie stellen, der neue Vorschlag jedoch alles anders machen und einen ganz neuen Ansatz verfolge. Das mag in den Details sogar stimmen, denn die vorgeschlagenen Speicherfristen sind in der Tat deutlich kürzer als in der alten Richtlinie und z.B. Emails sollen aus der Speicherung sogar ausgeschlossen werden. An einer entscheidenden und grundlegenden Stelle ist es aber falsch: Egal, ob es um die EU-Richtlinie oder die neue Variante in Form von „Höchstspeicherfristen“ geht – es handelt sich dabei um ein anlasslose und permanente Speicherung von Verkehrs- und Telekommunikationsdaten aller BundesbürgerInnen. Dieser massive Grundrechtseingriff ist und bleibt unverhältnismäßig und kehrt die Unschuldsvermutung in einen Generalverdacht um.
Es sind vor allem drei Argumente, die im Antrag für eine Vorratsdatenspeicherung herangezogen werden: die Verbesserung der Strafverfolgung, der Schutz personenbezogener Daten durch Regeln und Fristen und die hohen Hürden für die Verwendung der Daten. Alle drei Argumente sind bei näherer Betrachtung nicht stichhaltig.

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Verabrede Dich mit Deiner heimlichen Liebe.

SPD & Vorratsdaten: Im Zweifel für die Freiheit

Rund eine Woche vor dem Parteikonvent der SPD am 20. Juni erhöhen die Gegner der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in der SPD den Druck. Eine Social Media Kampagne soll weiter für die Gefährlichkeit der Volksdatenspeicherung sensibilisieren. Gleichzeitig entkräften D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. und die Jusos mit einem Faktenblatt die wichtigsten Argumente der Befürworter.

“Unsere drei Motive [Download hier] zeigen auf ganz einfache Weise, welche schwerwiegenden Auswirkungen eine Vorratsdatenspeicherung auf unser aller Leben haben wird”, so Henning Tillmann, D64-Mitglied, Autor des Musterantrags gegen die Vorratsdatenspeicherung. “Jedem Delegierten des Parteikonvents muss klar sein, dass mit der Vorratsdatenspeicherung über Wochen protokolliert wird, wo man sich wann aufhält.”

Die Bundesvorsitzende der Jusos, Johanna Uekermann, blickt zuversichtlich auf den Parteikonvent am 20. Juni: „Die Daten von über 80 Millionen Menschen zu speichern, ohne dass der geringste Verdacht gegen sie vorliegt, ist unverhältnismäßig. Die Gliederungen der Partei haben alles dafür getan, ihren Delegierten ein klares „Nein“ mit auf den Weg zu geben. Ich setze darauf, dass der Parteikonvent dieses Votum respektiert und die Vorratsdatenspeicherung nun ein für allemal abräumen wird.”

“Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat unsere Einschätzung bestätigt, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH erneut nicht eingehalten werden”, betont Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64. “Wieso man mit voller Wucht gegen die Wand fahren möchte, ist für mich unerklärlich”, so Lumma weiter.

Rund 120 Gliederungen der SPD unterstützen inzwischen den Musterantrag von D64 zum Parteikonvent am 20. Juni. Mit einem Beschluss soll dort die Bundestagsfraktion der SPD aufgefordert werden, dem Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nicht zuzustimmen.

Zu den Gegnern der VDS gehören auch 11 Landesverbände der Partei, die für rund 80 Prozent der Parteimitglieder stehen und die Jusos.

Gemeinsam mit den Jusos hat D64 ein Infoblatt erstellt, das die häufigsten Argumente der Befürworter entkräftet. Dieses soll allen Delegierten zum Konvent als Entscheidungshilfe vorliegen.

Weitere Infos und das Infoblatt unter: http://spdvds.d-64.org/

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