Der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde (Grüne) und Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), haben ein kurzes aber dafür pointiertes Positionspapier (PDF) zum Thema Urheberrecht vorgelegt. In sieben Punkten wird dabei konsequent die Sicht der Internetnutzer/innen eingenommen. Nach einer allgemeinen Forderung, deren Interessen bei der Ausgestaltung des Urheberrechts stärker zu berücksichtigen – schließlich sind sie heute in viel größerem Ausmaß als früher von urheberrechtlichen Regelungen betroffen -, werden die folgenden Punkte angeführt:
- „Die Privatkopie als unabdingbares Nutzerrecht verankern“: Das ist deshalb eine wichtige Forderung, weil ein Verbot der Umgehung von Kopierschutztechnologien (sogenanntes „Digitales Rechtemanagement„, DRM) in mehr und mehr Fällen die legale Erstellung einer Privatkopie auch von einem legal erworbenem Werk unterbindet. Paradoxerweise werden so ehrliche KonsumentInnen schlechter gestellt als jene, die ihre Werke als illegale Kopie beziehen. Im Positionspapier heißt es dazu: „Dieses Recht soll künftig nicht durch den Einsatz von technischen Kopierschutzmaßnahmen oder durch Vertragsbedingungen eingeschränkt, umgangen oder ausgeschlossen werden können.“
- „Private Nutzungen zu Kommunikationszwecken im Web 2.0 ermöglichen“: Vor allem das Teilen von Fotos und Videos in sozialen Netzwerken soll legalisiert, die Gefahr eine Abmahnung dafür ausgeschlossen werden: „Sofern sie keine kommerziellen Ziele verfolgen, beinhalten sie keine unangemessene Beeinträchtigung der Interessen von Urhebern und Rechteinhabern.“ Offen lassen die Autoren des Positionspapier jedoch, wie mit dem Umstand umgegangen werden soll, dass viele dieser Plattformen wie YouTube oder Facebook sehr wohl kommerzieller Natur sind und sich bisweilen – wie gerade im Streit zwischen YouTube und GEMA – mit Verwertungsgesellschaften nicht über eine Vergütung einigen können. Hier wäre vielleicht auch eine effektivere Form der Schlichtung angebracht. Weiterlesen