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Digitale Lehrmittelfreiheit – Kultusministerkonferenz auf falschem Weg

D64 zeigt sich entsetzt über die Einigung der Kultusministerkonferenz mit dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften über die digitale Bereitstellung von Lerninhalten. Eine Finanzierung offener Lehr- und Lernunterlagen wäre statt der jetzigen Einigung dem gesellschaftlichen Wandel gerecht.

Die Einigung der Kultusministerien mit dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften über die digitale Bereitstellung von Lerninhalten darf wohl als größter Lobbyingerfolg seit der Mehrwertsteuersenkung für Hoteliers gelten. Der §53 Abs. 3 fand erst 2008 nach heftigem Lobbying der Schulbuchverlage Eingang ins Urheberrechtsgesetz. Er untersagt die digitale Verwendung auch nur kleinster Teile, also zum Beispiel einer einzelnen Grafik oder Übung, eines Lehrbuchs. „Um eine völlig lebensfremde Gesetzeslage zu sanieren, zahlen die Länder jetzt Millionen an die Schulbuchverlage,“ kritisiert Valentina Kerst, Vorstand des Vereins D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt. Hauptprofiteure dieser Regelung seien die drei Großverlage Klett, Cornelsen und Westermann. Diese Verlage teilen 90 Prozent des deutschen Schulbuchmarktes unter sich auf.

In diesem Licht ist die Jubelmeldung der Kultusministerkonferenz besonders befremdlich. Wenn behauptet wird, die „Lehrkräfte haben eine sichere Rechtsgrundlage für ihr Handeln“, dann nur deshalb, weil ihnen diese Rechtsgrundlage 2008 entzogen wurde. Ähnlich absurd ist die Freude über das Ende der als „Schultrojaner“ bekannt gewordenen Schnüffelsoftware auf Schulservern („Die ehemals von den Verlagen vorgesehenen Kontrollen sind endgültig vom Tisch.“). Auch hier wurde etwas abgewendet, was überhaupt nie eine rechtlich zulässige Option war.

Zudem greifen die eingeräumten Rechte viel zu kurz. Lehrkräfte dürfen damit von ihnen erstellte Arbeitsblätter, die Teile von Lehrbüchern verwenden, weiterhin nicht im Internet anderen Lehrkräften zur Verfügung stellen. Statt der Ablasszahlung an Verlage fordert Kerst deshalb, das Geld in digitale Lehrmittelfreiheit zu investieren. „Deutschland ist im Bereich digitaler Lehrmitelfreiheit international Schlusslicht. Während in den USA, Kanada oder Polen Millionen in offen lizenzierte Lernunterlagen investiert werden, überweisen wir das Geld einfach an die Verlage.“ Der Vorteil von offenen Lehr- und Lernunterlagen (Open Educational Resources, OER) liege darin, dass damit eine Kombination und öffentliche Weitergabe unkompliziert möglich sei. Digitale Lehrmittelfreiheit erlaube mittelfristig mehr didaktische Vielfalt und kreativeren Unterricht.

„Mit diesem Vertrag bleibt Deutschland in Sachen digitaler Lernunterlagen im vorigen Jahrhundert stehen,“ meint Kerst und weist stattdessen auf das von Prof. Leonhard Dobusch von der FU Berlin verfasste D64-White-Paper zum Thema „Digitale Lehrmittelfreiheit“ hin, in dem die Potentiale von offenen Lernunterlagen skizziert werden. Das White Paper ist kostenlos unter http://lehrmittelfreiheit.d-64.org als Download verfügbar.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist purer Unsinn

Zur anstehenden ersten Lesung des Gesetzentwurfs für ein “Leistungsschutzrecht” warnt D64 noch einmal vor den Folgen, die ein solches Gesetz für Deutschland haben könnte.

Das von der Verlegerlobby geforderte Gesetz, nach dem Suchmaschinen und Aggregatoren dann für kleinste Textausschnitte (sog. “Snippets”) Lizenzgebühren an Verlage zahlen müssten, geht an der Realität vorbei und entbehrt jeglicher Grundlage.

Dazu erklärt Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64:
“Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist purer Unsinn. Es wird den Verlagen keine neuen Einnahmequellen bescheren, weil die Verlinkungen zu Verlagsangeboten zurückgehen werden. Alle wissen das, aber am Leistungsschutzrecht wollen die Verleger einmal mehr demonstrieren, dass sie eine Meinungsmacht in Deutschland haben.”

Für Nutzer wird die Einführung des Leistungsschutzrechts bedeuten, dass die Meinungspluralität zurückgehen wird und insbesondere im internationalen Vergleich die Nutzer aus Deutschland künftig das Nachsehen haben werden.

Leistungsschutzrecht stoppen! from D64 on Vimeo.

D64 lehnt das Leistungsschutzrecht ab!

D64 zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage:
Unausgegorener Lobbyismus ist noch keine wirkungsvolle Netzpolitik!

Die Regierungskoalition hat am Sonntag im Koalitionsausschuss beschlossen, dass die Verlegerlobby wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, ihr gewünschtes Leistungsschutzrecht für Presseverlage bekommen soll.

Im Beschluss der Regierungskoalition heißt es:

„Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen.“ – anders ausgedrückt bedeutet dies, dass künftig professionelle Anbieter den Verlagen dafür Geld geben sollen, dass sie auf deren Inhalte aufmerksam machen und ihnen Leser zuführen.

D64 lehnt das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus folgenden Gründen ab:

  1. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bietet nicht wie behauptet einen besseren Schutz des Urheberrechts im Internet. Hier steht eine Reform des Urheberrechts dringend an.
  2. Das eigentliche Problem ist der mangelnde Innovationswille und die daraus resultierenden Herausforderungen für die Geschäftsmodelle der Presseverlage.
  3. Suchmaschinen und Aggregatoren nutzen Textzitate und Verlinkungen, um Nutzer auf interessante Inhalte von Presseverlagen hinzuweisen. Es ist völlig absurd, dass die Verlage Geld dafür bekommen sollen, dass Suchmaschinen und Aggregatoren ihnen Nutzer zuführen.

Die Regierungskoalition hat bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass sie lediglich netzpolitische Nebelkerzen werfen kann, sich dem Kern der Herausforderungen der digitalen Welt aber nicht stellen will.