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Netzpolitik 2016: A new hope!

Was haben wir über 2015 gezetert. Es war ein netzpolitisches Katastrophen-Jahr, stellvertretend sei hierzu nur die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung zu nennen. Und doch war unser Anspruch immer mehr als nur die ewigwährende Diskussion um die gleichen Themen. Deshalb hieß es auch wieder im D64-Jahresbericht 2015: “2016 wird unser Jahr!”

Umso erfreulicher sind bei näherer Betrachtung drei Dinge, die auf dem ersten Blick nichts miteinander zu tun haben:

1. Die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung
2. Die Berufung von Leonhard Dobusch in den ZDF-Fernsehrat
3. Der erste hauptamtliche Mitarbeiter von D64

This is not the Wifi you’re looking for:

Es sind die kleinen Schritte, die uns voranbringen. Die Koalition hat sich nun doch dazu durchgerungen die Weichen für ein digitaleres Deutschland zu stelle. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes schafft endlich Rechtssicherheit für die Betreiber offener WLANs und kann die digitale Infrastruktur in unserem Land mit einem Schlag auf internationales Niveau heben. Immerhin.

Lange haben die unionsgeführten Ministerien blockiert. Das sich am Ende die vernünftigste aller Lösungen durchgesetzt hat, verdanken wir den engagierten Netzpolitikerinnen und Netzpolitikern in den Parteien, darunter insbesondere unserem Gründungsmitglied, Lars Klingbeil.

Egal, wie lange sich die Verhandlungen hinziehen: die Netzpolitiker*innen haben sich durchgesetzt und wir wissen nun, dass sich durch Beharrlichkeit und gerade Linien sinnvolle Lösungen für den digitalen Fortschritt durchsetzen lassen. Wir blicken gespannt auch auf die anderen, noch größeren Baustellen für die digitale Agenda, wie Breitbandausbau, Bildung, Arbeitsmarkt und Sozialsysteme.

Leonhard Dobusch und der galaktische Senat:

“Als Anwalt des Zuschauers” vertritt der ZDF-Fernsehrat die Interessen der Allgemeinheit gegenüber dem ZDF. Nach einem Urteil des BVerfG wurde der Fernsehrat kürzlich reformiert und das Land Berlin hat den Chaos Computer Club (CCC), eco – Verband der Internetwirtschaft, media.net berlinbrandenburg e.V. und uns, D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V., aufgefordert eine*n Vertreter*in aus dem Bereich Internet zu benennen.

Schnell herrschte Einigkeit, dass unser Mitglied und Mitverantwortlicher für unsere D64-Initiative zur Förderung von Creative Commons, Leonhard Dobusch, die ideale Besetzung für diesen Posten ist. Wir freuen uns, dass sich Leonhard schnell bereit erklärt hat, seine Nominierung anzunehmen. Haltet Ausschau nach #fernsehrat, Leonhard wird berichten!

Verstärkung für D64:

Inzwischen zählt D64 über 400 Mitglieder und ist damit einer der mitgliederstärksten netzpolitischen Vereine in Deutschland. Das verschafft dem Verein nicht nur neue finanzielle Mitteln sondern stellt ihn auch vor neue Herausforderungen. Deshalb freuen wir uns, dass die Arbeit des Vorstandes ab sofort von einer studentische Hilfskraft begleitet wird.

Besonders erfreulich ist, dass eine passende Besetzung für diesen Posten aus den eigenen Reihen gewinnen konnten. Neben administrativen Aufgaben ist das Ziel der Arbeit, mehr Aktivität zu stimulieren und die Mitgliederbasis in der Breite besser einzubinden.

Es geht voran! Und wir wollen genau dort weitermachen, wo wir aufgehört haben: Weiter Impulse setzen, Debatten anstoßen und kritisch die netzpolitischen Herausforderungen der nächsten Jahren begleiten.

Für den D64-Vorstand
Lutz Mache, Schatzmeister

Bild: CC0 1.0 Universal (CC0 1.0) Fer_D | flickr.com https://flic.kr/p/wipMUj

Deutsche Content Allianz versteht ACTA-Abkommen nicht!

In einem beunruhigenden Text hat die Deutsche Content Allianz ihre Position pro ACTA festgehalten. Problematisch ist daran nicht allein, dass sich die Verbandsarbeiter mit keinem Wort zum völlig undemokratischen und von Fachleuten scharf kritisierten Entwicklungsprozess von ACTA äußern. Erschwerend kommt hinzu, dass sie die Grenze zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht an Inhalten verwischen und zudem fast schon beiläufig eine gesamte Generation unter Generalverdacht stellen. Die drei Aspekte legen nahe, dass die Content Allianz das Thema offenbar noch nicht ausreichend durchdrungen hat.

Gerade der Entwicklungsprozess des ACTA-Abkommens sowie die weitreichenden und zugleich diffusen Befugnisse zur Sanktionierung durch Privatunternehmen, die es in Aussicht stellt, sind zentrale Probleme der Vereinbarung. Prof. Dr. Dirk Heckmann, Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und sachverständiges Mitglied des CSU Netzrates, weist darauf hin, dass eine Materie wie das Urheberrecht, die dringend der Reform bedarf, nicht durch die heimliche Entwicklung von internationalen Abkommen zementiert werden darf: „Alle Interessengruppen, auch solche ohne ersichtliche Lobby, sind frühzeitig zu beteiligen. Und wenn es doch einmal Bedarf für diskrete Verhandlung gibt, sollte der Grund hierfür verständlich gemacht werden.“ Diese Probleme grundsätzlicher Legitimation eines Abkommens, welches das Leben von Millionen Menschen rund um den Erdball beeinflusst, ignoriert die Content Allianz offenbar vollständig.

Darüber hinaus demonstriert die Erklärung mangelnde Kenntnis der Kernthemen – die Deutsche Content Allianz vertritt ausschließlich Verwerter von Urheberrechten, jedoch keine Urheber selbst. Inwieweit sie sich damit überhaupt zum Fürsprecher von Urheberrechtsinhabern aufschwingen kann, ist fraglich. Dazu kommentiert Mario Sixtus, als „Elektrischer Reporter“ vielleicht einer der profiliertesten Urheber digitaler Inhalte Deutschlands: „Die so genannte Content Allianz versucht lediglich, ihre veraltenden Geschäftsmodelle als Verwerter zu sichern. Im Interesse der Urheber handeln sie dabei nicht – auch wenn sie das permanent behaupten. ACTA versucht, die Verwerter zu stärken, nicht die Kreativen. Musiker, Autoren, Filmer und Journalisten leiden nicht unter Privatkopien ihrer Werke, sie leiden vielmehr unter Total-Buy-Out-Verträgen, die sie zwingen, nahezu sämtliche Rechte an ihren Werken den Verwertern zu überlassen. Es ist schon ein wenig bizarr, wenn die Verwerter einerseits das Urheberrecht zu einer bloßen Hülle degradieren, während sie sich auf der anderen Seite zu Anwälten der Urheber aufspielen. Was wir brauchen ist eine mutige Reform des Urheberrechts im Sinne der Kreativen und der Nutzer und keine Zementierung des Status Quo im Sinne der Verwerter.“

Und nicht zuletzt stellt die Erklärung Millionen Jugendliche und junge Erwachsene unter Generalverdacht, denen sie andichtet, ohne Unrechtsbewusstsein für digitalen Diebstahl „in die große Welt des Internets entlassen worden zu sein.“ In den letzten fünfzehn Jahren ist die Jugendkriminalität zurück gegangen (PDF). Es gibt keinerlei andere Erkenntnisse, die besagen, dass die Generation, von der die Deutsche Content Allianz spricht, krimineller ist als frühere Generationen. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren die Umsätze der Unterhaltungsindustrie in allen Bereichen stark gewachsen sind. Woher also die These einer kriminalisierten Generation junger Internetnutzer kommt, weiß nur die Deutsche Content Allianz. Leonhard Dobusch, Urheberrechtsforscher an der Freien Universität Berlin und Fellow der stiftung neue verantwortung, bringt es auf den Punkt: „Die Unterhaltungsindustrie hat schlicht nichts zu verlieren, wenn ACTA nicht stattfindet. Die Zivilgesellschaft schon.“

Politisch erfordert diese Stellungnahme umso entschiedeneres Handeln der rechtsstaatlich denkenden und handelnden Politiker, die sich von derart uneinsichtigen Positionen nicht verunsichern lassen. Dazu Mathias Richel, Vorstandsvorsitzender von D64: „Dass große Medienhäuser ihre publizistische Macht und ihren erheblichen Einfluss auf die Politik nutzen, um für dieses Schattengewächs des Hinterzimmerlobbyismus zu kämpfen, ist zwar bedrohlich. Aber es hält uns nicht davon ab, uns weiterhin entschieden dagegen zu stellen.“