Staatsmodernisierung zwischen Anspruch und Umsetzung
Am 23. September 2026 diskutierte die AG Digitale Verwaltung mit dem Bundestagsabgeordneten Moritz Heuberger darüber, was es braucht, damit Staatsmodernisierung für Bürger:innen tatsächlich spürbar wird. Moderiert wurde das Werkstattgespräch von Franziska Seidel und Felix Hoffmann, den Co-Koordinierenden der AG.
Bund und Länder haben Modernisierungsagenden verabschiedet, der Deutschland-Stack nimmt Gestalt an, und über KI, digitale Souveränität und Bürokratieabbau wird viel diskutiert. Nur: Bei Bürger:innen und Unternehmen kommt davon bislang wenig Spürbares an. Woran liegt das, und was braucht es jenseits der Technik, damit sich das ändert? Darüber haben wir mit Moritz Heuberger, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, gesprochen.
Das Gespräch startete mit einem kurzen Impuls, in dem Heuberger dafür plädierte, die Verwaltung grundlegend zu vereinfachen, statt bestehende Verfahren lediglich zu digitalisieren. Wenn bereits vorhandene Daten im Hintergrund ausgetauscht werden, könnten im besten Fall Anträge und Berichtspflichten entfallen, ohne dass politische Ziele oder notwendige Kontrollen aufgegeben werden. Einen weiteren Hebel für weniger Bürokratie sieht Heuberger im Gesetzgebungsprozess selbst. Die Menschen, die ein Gesetz später praktisch umsetzen müssen, würden häufig erst spät beteiligt. Stattdessen sollten sie bereits vor der juristischen Ausarbeitung einbezogen werden und zeigen, wie die Abläufe heute tatsächlich funktionieren, wo es hakt und wie ein künftiger Prozess aussehen könnte. Solche praxisorientierten Formate könnten nach Heubergers Vorstellung auf Regierungsseite beim Zentrum für Legistik verankert werden. Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages könnten so aufgestellt werden, dass Abgeordnete und Fraktionen bereits bei der Entwicklung von Gesetzesvorhaben auf entsprechende Unterstützung zurückgreifen können.
Anschließend waren die Teilnehmenden gefragt: In einem oder zwei Begriffen sollten sie beschreiben, was ein handlungsfähiger Staat am dringendsten braucht. Die Antworten haben wir in einer Wortwolke gesammelt (s. Abbildung). Sie zeigen: Staatliche Handlungsfähigkeit wird nicht allein mit Technik verbunden. Ebenso genannt wurden Vertrauen, Transparenz, Verbindlichkeit und nachvollziehbare Regeln. Was daraus für die Praxis folgt, haben wir anschließend entlang der Ebenen Strategie, Umsetzung und Leitprinzipien diskutiert.

Welche Strategien werden benötigt, um den Staat handlungsfähiger zu machen?
Ein zentraler Hebel ist für Heuberger die Art und Weise, wie Gesetze gemacht und umgesetzt werden. Dafür müsse man an die Grundlagen heran: an Gesetzgebung, Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit im Föderalismus. Verwaltungs- und Staatsreformen sollten nicht parteipolitisch aufgeladen werden, sondern auf parteiübergreifenden Kompromissen beruhen, die auch über Regierungswechsel hinweg tragen. Dazu gehöre auch, größere Reformen anzugehen und Grundgesetzänderungen nicht von vornherein auszuschließen.
Reformbedarf sieht Heuberger auch im Föderalismus, insbesondere dort, wo gemeinsame und verbindliche Standards fehlen. Die jüngsten Beschlüsse des IT-Planungsrats zum Deutschland-Stack, die stärker auf gemeinsame Standards und verbindliche Basiskomponenten setzen, gehen aus seiner Sicht in die richtige Richtung. Als weiteres Hindernis nannte er die fragmentierte IT‑Dienstleisterlandschaft. Sie könne dazu führen, dass Kommunen in Abhängigkeiten geraten und notwendige Modernisierung erschwert wird.
Auch bei der Beschaffung brauche es innovativere Verfahren und funktionierenden Wettbewerb. Als Beispiel dafür nannte Heuberger die SPRIND-Challenge der Bundesagentur für Sprunginnovationen für EUDI-Wallet-Prototypen: Mehrere Teams entwickelten parallel und quelloffen dasselbe Produkt, eine Jury entschied nach jeder Stufe, wer weitermacht. Weil die Arbeit offen war, konnten die ausgewählten Teams auch gute Lösungsansätze der anderen übernehmen. Solche Modelle seien auch außerhalb der IT interessant, etwa bei vergleichbaren Infrastrukturvorhaben.
Was muss sich in der Umsetzung ändern, damit Veränderungen schneller flächendeckend bei Bürger:innen ankommen?
Heuberger sprach sich für eine verfassungsrechtliche Reform aus, die dem Bund ermöglichen würde, verbindliche Standards zu setzen und zentrale digitale Komponenten zu betreiben. Auch die Nachnutzung nach dem Einer-für-Alle-Prinzip müsse einfacher werden: Heute seien für eine bundesweit nutzbare Leistung teilweise umfangreiche Vereinbarungen zwischen den Ländern erforderlich. Künftig sollte eine Leistung an einem Ort betrieben und unkompliziert bundesweit genutzt werden können, auch dann, wenn eine Landesverwaltung den Betrieb übernimmt.
Auch Verwaltungsmitarbeitende müssten bessere Voraussetzungen bekommen, um Veränderungen selbst voranzutreiben. Wenn zwischen einer guten Idee und ihrer Realisierung lange Beschaffungswege stehen, ist die Idee möglicherweise am Ende schon überholt, oder es wird eine improvisierte Zwischenlösung gefunden. Die Beschäftigten brauchen Zugang zu passenden Werkzeugen, Software und Entwicklungsressourcen. Natürlich kann nicht jede Person alles beliebig beschaffen. Aber innerhalb eines vereinbarten Rahmens sollte vieles schneller und unkomplizierter möglich sein.
Welche Leitprinzipien sollten den digitalen Staat künftig prägen?
Offenheit und Transparenz staatlichen Handelns stehen für Heuberger an erster Stelle. Dazu gehören für ihn auch offene Standards und Open Source. Bürger:innen sollten nachvollziehen können, was der Staat tut und warum. Digitale Souveränität bedeutet in diesem Zusammenhang auch, Anbieter wechseln zu können. Portabilität und eine Ausstiegsstrategie müssten deshalb bereits beim Vertragsabschluss mitgedacht werden. Transparenz forderte er auch beim IT-Zustimmungsvorbehalt des Digitalministeriums: Der Vorbehalt sei grundsätzlich sinnvoll, doch für Parlament und andere Ressorts sei derzeit nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien Vorhaben geprüft werden.
Was kam aus der Runde der Teilnehmenden?
In der anschließenden Diskussion rückten noch einmal stärker die Perspektive der Beschäftigten und die konkreten Verwaltungsprozesse in den Mittelpunkt. Diskutiert wurde unter anderem, wie verhindert werden kann, dass bei der Digitalisierung lediglich bestehende analoge Prozesse technisch nachgebaut werden, und wie Beschäftigte stärker in Veränderungsprozesse einbezogen werden können.
Heuberger betonte, dass die späteren Nutzer:innen frühzeitig an der Entwicklung neuer Lösungen beteiligt werden sollten. Statt Anforderungen ausschließlich in Lastenheften vorzugeben, sollten Dienstleister zunächst gemeinsam mit den Beschäftigten verstehen, wie deren Arbeitsalltag tatsächlich aussieht, welche Informationen sie benötigen und wo bestehende Abläufe Schwierigkeiten verursachen. Erst auf dieser Grundlage sollte eine digitale Lösung entwickelt werden. Gerade am Beispiel der E-Akte werde deutlich, dass eine reine Übertragung analoger Abläufe ins Digitale neue Möglichkeiten ungenutzt lassen könne.
Ein weiterer Impuls aus der Runde betraf die Zusammenarbeit über Verwaltungsgrenzen hinweg. Vorgeschlagen wurde eine zentral bereitgestellte Plattform mit grundlegenden Werkzeugen, die Beschäftigte in Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam nutzen können. Heuberger griff diesen Gedanken auf: Eine gemeinsam nutzbare Infrastruktur, über die Beschäftigte unterschiedlicher Verwaltungsebenen gemeinsam an Dokumenten arbeiten und auf benötigte Daten zugreifen können, wäre aus seiner Sicht ein sinnvoller nächster Schritt.
Was nehmen wir aus dem Gespräch mit?
Das Werkstattgespräch hat gezeigt: Staatsmodernisierung ist weit mehr als eine technologische Aufgabe. Wenn Veränderungen bei Bürger:innen, Unternehmen und Verwaltungsbeschäftigten spürbar werden sollen, müssen Gesetzgebung, Verwaltungsprozesse, föderale Zusammenarbeit und die Voraussetzungen für Veränderung gemeinsam betrachtet werden.
Viele der diskutierten Ansätze beginnen deshalb nicht erst bei der Digitalisierung bestehender Prozesse, sondern früher: beim Entwurf von Gesetzen, bei gemeinsamen Standards und Infrastrukturen, bei der Beschaffung und bei der Frage, wie Beschäftigte in die Gestaltung neuer Lösungen einbezogen werden.
Für uns als AG Digitale Verwaltung bleiben damit Fragen, an denen wir weiterarbeiten wollen: Wie schaffen wir Strukturen, in denen Verwaltung Veränderungen tatsächlich umsetzen kann? Wie schaffen wir gemeinsame Standards und Infrastrukturen, die eine verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit erleichtern? Und wie sorgen wir dafür, dass Offenheit, Transparenz und digitale Souveränität nicht nur Leitbilder bleiben, sondern sich auch in Beschaffung, Architektur und Verwaltungsalltag wiederfinden?
Diese Fragen werden uns auch in den kommenden Gesprächen der AG Digitale Verwaltung begleiten.