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Keine Vorratsdatenspeicherung!

D64 lehnt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab. Sie stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger dar.

D64 lehnt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab. Sie stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger dar. Eine technische Infrastruktur zur Überwachung und Speicherung von Telekommunikationsdaten passt zudem nicht in unser Bild einer freien und modernen digitalen Gesellschaft.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Bundestag mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung eine Ohrfeige gegeben, die nicht ohne Folgen bleiben kann. Die umfassende monatelange Speicherung aller Kommunikationsdaten von über 80 Millionen Menschen in Deutschland steht in keinem Verhältnis zu möglichen kriminellen Bedrohungen.

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