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Ausverkauf der Grundrechte: Vorratsdatenspeicherung am Freitag durch den Bundestag

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung wird an diesem Freitag durch das Parlament gebracht werden. An der grundsätzlichen Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) durch D64, Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V. hat sich nichts geändert. Gerade...

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung wird an diesem Freitag durch das Parlament gebracht werden. An der grundsätzlichen Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) durch D64, Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V. hat sich nichts geändert. Gerade die SPD macht einen großen Fehler, wenn sie weiterhin meint, die Überwachungsphantasien einiger Innenpolitiker wichtiger zu nehmen als die persönliche Freiheit von 80 Millionen Bürgern.

“Es ist geradezu widersinnig, dass die SPD einerseits eine Stärkung der digitalen Souveränität des Einzelnen fordert, gleichzeitig aber Verbindungsdaten und Standortdaten auf Vorrat speichern will”, so Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64.

Im Zentrum der Kritik durch D64 steht die mangelnde Eignung der VDS als wirksames Mittel der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Verbrechen zu sein. In einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne hatte D64 kurz vor dem Parteikonvent der SPD im Juni 2015 versucht, auf diese Unzulänglichkeit hinzuweisen. “Die Befürworter der VDS sind immer noch nicht in der Lage, die vermeintlichen positiven Auswirkungen konkret zu benennen”, so Henning Tillmann, D64-Mitglied und Organisator der Kampagne gegen die VDS weiter. “Wir haben allerdings in anderen Ländern gesehen, dass die VDS weder Verbrechen noch Terrorismus verhindert.”

D64 lehnt eine anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ab, weil sie einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellt.

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D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt

Informationen rund um den Verein werden durch den D64 Vorstand freigegeben und von der Geschäftsstelle publiziert.