D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. setzt sich für die umfassende Gewährleistung der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte ein. Wir begrüßen das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), nach dem das Setzen von Cookies einer informierten und freiwilligen Einwilligung bedarf. Von Website-Betreibern voreingestellte Häkchen genügen diesen Anforderungen nicht.
Der rechtliche Rahmen in der digitalen Welt muss es ermöglichen, eine wirklich freie Entscheidung treffen zu können, ob Nutzungsverhalten gespeichert und analysiert werden darf oder nicht. Nur dann ist ein selbstbestimmtes digitales Leben möglich.
Die 2018 wirksam gewordene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten gestärkt und europaweit vereinheitlicht. Die seit 2002 geltende e-Privacy-Richtlinie sollte zur Verordnung weiterentwickelt werden und zeitgleich in Kraft treten. Die Verordnung ist notwendig, um die allgemeinen Regelungen der DSGVO mit speziell auf die digitale Kommunikation zugeschnittenen zu ergänzen. Stattdessen werden sich die Mitgliedstaaten jedoch bis heute nicht einig.
Ziel der Modernisierung der e-Privacy-Richtlinie muss ein hohes Schutzniveau für die Privatsphäre sein. Einwilligungen in Tracking dürfen nicht auf (auch unbewusst) manipulativem Design beruhen. Stattdessen müssen Webseiten und Apps so gestaltet sein, dass die gewünschten Privatsphäre-Einstellungen leicht verständlich sind und ohne unterschwellige Beeinflussung ausgewählt werden können. Dies muss ergänzt werden durch Werkzeuge, in denen Nutzerinnen und Nutzer in Betriebssystemen, Browsern und Apps ihre Entscheidung, ob sie in Tracking einwilligen oder dies verweigern, allgemein hinterlegen. Unternehmen sollten verpflichtet sein, diese Entscheidung zu akzeptieren und sie nicht über Cookie-Banner auf jeder Seite erneut zu hinterfragen. Der technische Standard hierfür existiert bereits: Do-Not-Track.
D64 fordert die Bundesregierung auf, die e-Privacy-Verordnung während der anstehenden deutschen Ratspräsidentschaft voranzubringen und sich für eine Sicherung der Rechte der Nutzerinnen und Nutzer stark zu machen. Am Ende muss eine Verordnung stehen, die die informierte, freiwillige und somit aktive Einwilligung in Tracking-Cookies voraussetzt. Es darf keine Abschwächung dieser Rechte zu Gunsten von überkommenen Geschäftsmodellen geben, die zu einem großen Teil nur funktionieren, wenn die Nutzerinnen und Nutzer nicht frei entscheiden. Der technische Do-Not-Track-Standard muss auch rechtlicher Standard werden.