Die geplante Chatkontrolle-Verordnung der EU gefährdet grundlegende digitale Rechte und die Sicherheit unserer Kommunikation. D64 lehnt die Verordnung in ihrer aktuellen Form weiterhin entschieden ab.
Was ist die Chatkontrolle?
Die EU-Kommission plant eine Verordnung, die Anbieter von Messenger-Diensten, E-Mail-Providern und anderen Kommunikationsdiensten verpflichten würde, private Nachrichten und Bilder automatisiert zu durchsuchen. Offiziell soll damit Kindesmissbrauch bekämpft werden. Tatsächlich würde damit eine beispiellose Massenüberwachung eingeführt.
Die Geschichte eines problematischen Vorschlags
Im Mai 2022 legte die damalige EU-Innenkommissarin Ylva Johansson den Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor. Von Anfang an war der Vorschlag hochumstritten. Die Kommissarin ignorierte wissenschaftliche Expertise und zivilgesellschaftliche Bedenken, traf sich stattdessen fast ausschließlich mit Industrielobbyisten und dubiosen KI-Unternehmen. Investigative Recherchen legten später problematische Lobbyverstrickungen offen.
Seit über drei Jahren blockieren mehrere EU-Mitgliedstaaten die Verordnung. Länder wie Deutschland, Polen, Österreich, Luxemburg und die Niederlande haben wiederholt erhebliche grundrechtliche Bedenken geäußert. Das Europäische Parlament lehnte 2023 die Massenüberwachung und das Aufbrechen von Verschlüsselung ab. Dennoch versuchen wechselnde Ratspräsidentschaften immer wieder, die Verordnung durchzusetzen.
Aktuell macht die dänische Ratspräsidentschaft massiven Druck. Der vorliegende Kompromissvorschlag ist sogar noch problematischer als frühere Versionen und würde das sogenannte Client-Side-Scanning verpflichtend machen – also das Durchsuchen von Inhalten direkt auf den Endgeräten der Nutzerinnen und Nutzer.
Warum D64 dagegen ist
Anlasslose Massenüberwachung: Die Chatkontrolle würde bedeuten, dass jede Nachricht, jedes Bild und jedes Video gescannt wird, ohne konkreten Verdacht, ohne richterliche Anordnung. Das widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der anlasslose Massenüberwachung wiederholt für rechtswidrig erklärt hat.
Ende vertraulicher Kommunikation: Mit der Chatkontrolle gibt es keine vertrauliche Kommunikation mehr. Jede private Nachricht an Freund:innen, jedes Familienfoto, jedes Gespräch über Gesundheit oder intime Themen läuft durch automatisierte Systeme. Auch beruflich geschützte Kommunikation mit Ärzt:innen, Anwält:innen oder Therapeut:innen wäre davon betroffen. Was heute noch privat ist, wird morgen von Algorithmen ausgewertet – und bei Fehleinschätzungen landen persönlichste Inhalte bei Ermittlungsbehörden.
Ende der Verschlüsselung: Um Inhalte scannen zu können, müsste die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufgebrochen werden. Client-Side-Scanning bedeutet faktisch den Einsatz von personalisierter Spyware auf Millionen von Geräten. Damit verlieren wir alle an Sicherheit – nicht nur gegen staatliche Überwachung, sondern auch gegen Kriminelle. Selbst Geheimdienste warnen vor den Sicherheitsrisiken.
Fehleranfällige Technik: Automatische Erkennungssysteme produzieren massenhaft Fehlalarme. Unschuldige Menschen geraten unter Verdacht, ihre Accounts werden gesperrt, Ermittlungen gegen sie eingeleitet. Gleichzeitig können echte Täter die Systeme leicht umgehen.
Gefahr für vulnerable Gruppen: Besonders betroffen wären Journalist:innen, queere Communities, Menschen, die Beratung zu sexueller Gesundheit suchen, Anwält:innen – und paradoxerweise auch die Kinder und Jugendlichen, die geschützt werden sollen. Opfer sexualisierter Gewalt würden die Möglichkeit verlieren, sich vertraulich Hilfe zu suchen.
Dammbruch für weitere Überwachung: Ist die Infrastruktur erst einmal geschaffen, wird sie auch für andere Zwecke genutzt. Was heute mit Kinderschutz begründet wird, kann morgen auf Urheberrechtsverletzungen, politische Inhalte oder andere Bereiche ausgeweitet werden.
Die Lage ist ernst
Am 7. Oktober (Dienstag) entscheidet die Bundesregierung über ihre Position zur Chatkontrolle. Am 8. Oktober tagt das Vorbereitungsgremium. Am 14. Oktober stimmt der EU-Ministerrat ab.
Deutschland will dabei eine klare Haltung einnehmen – entweder Ja oder Nein – und sich nicht wie bisher enthalten. Enthaltungen haben die Verordnung in der Vergangenheit blockiert. Eine Zustimmung Deutschlands würde die notwendige Mehrheit im Rat herstellen und den Weg in Trilog-Verhandlungen ebnen.
Unsere Forderung
D64 fordert die Bundesregierung auf, die Chatkontrolle klar abzulehnen. Effektiver Kinderschutz im Netz ist wichtig und richtig, aber nicht um den Preis unserer Grundrechte und der Sicherheit unserer digitalen Infrastruktur.
Es gibt bessere Wege: gezielte Ermittlungen mit richterlicher Kontrolle, mehr Personal für Ermittlungsbehörden, Präventionsarbeit und die Bekämpfung von Missbrauch an der Quelle. Das Löschen von Missbrauchsdarstellungen muss konsequent durchgesetzt werden, hier versagen die Behörden bisher systematisch. Massenüberwachung ist keine Lösung, sondern schafft neue Probleme.
Die Chatkontrolle betrifft uns alle. Sie ist ein Angriff auf die Privatsphäre, auf sichere Kommunikation und auf die Grundprinzipien eines demokratischen Rechtsstaats.