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D64 kritisiert Vorstoß des BMI zur Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung

Der IT-Beauftragte der Bundesregierung, Klaus Vitt, forderte in der vergangenen Woche die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Nutzungsdaten im Internet. D64 kritisiert diesen Vorstoß: Die anlasslose Überwachung des Surfverhaltens stellt einenContinue reading "D64 kritisiert Vorstoß des BMI zur...

Der IT-Beauftragte der Bundesregierung, Klaus Vitt, forderte in der vergangenen Woche die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Nutzungsdaten im Internet. D64 kritisiert diesen Vorstoß: Die anlasslose Überwachung des Surfverhaltens stellt einen erneuten unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger dar.

„Der Vorstoß durch das Bundesinnenministerium ist klar abzulehnen. Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit mehrere Klagen gegen das im letzten Jahr verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung anhängig. Bereits dieses Gesetz verstößt aus Sicht von D64 gegen das Grundgesetz. Daher hat auch D64 eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Anbieter von Telemediendiensten missachtet die Entscheidung des EuGH vom April 2014 vollends“, so Nico Lumma, Vorsitzender von D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e.V.

Der neue Vorstoß des IT-Beauftragten der Bundesregierung, Klaus Vitt, sieht vor, dass auch Telemediendienste wie Webseitenbetreiber Nutzungsdaten, einschließlich der IP-Adresse anlasslos aufbewahren dürfen. Vitt hält eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung für unerlässlich, um Cyberangriffe abwehren zu können.

Dafür nimmt das Bundesinnenministerium bewusst die Aushöhlung des Datenschutzes der Bürger in Kauf. Der Vorschlag greift noch tiefer in die Privatsphäre der Bürger ein, da aus den Online-Nutzungsdaten noch mehr Verhaltensweisen und Interessen der Menschen ablesbar sind, als dies beim bisherigen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung möglich wäre. Dabei ist nicht einmal erkenntlich, dass Cyberangriffe besser abgewehrt werden können, wenn Webseitenbetreiber anlasslos Nutzungsdaten sammeln. Kurzum: Der neue Vorschlag des Bundesinnenministeriums zur Überwachung der Internetnutzer ist vollkommen unverhältnismäßig.

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