D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Dezember, wonach die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. D64 hat infolgedessen heute erneut das Bundesverfassungsgericht angerufen und die vorläufige Aussetzung der Vorratsspeicherung in Deutschland beantragt.
“Es steht jetzt fest, dass die flächendeckende Vorratsspeicherung europarechtswidrig ist”, so Rechtsanwalt Prof. Niko Härting, Prozessvertreter von D64 und ausgewiesener Experte für Internetrecht und Datenschutz.
Wir hoffen, dass Karlsruhe die Speicherpflicht bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde aussetzt,
so Härting weiter.
„Bereits 2015 gab es innerhalb der SPD große Bauchschmerzen bezüglich der Vorratsdatenspeicherung. 120 Gliederungen und 11 von 16 Landesverbände haben sich 2015 gegen diese ausgesprochen. Der Europäische Gerichtshof diese Woche ebenso“, erläutert D64-Vorstandsmitglied Henning Tillmann.
Der Parteivorstand konnte sich bei dem damaligen Parteikonvent mit einem Ja zur Vorratsdatenspeicherung knapp durchsetzen. Im Januar 2016 legte D64 Verfassungsbeschwerde gegen das von der Großen Koalition verabschiedete Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ein. Nach der nun ergangenen Entscheidung des EuGH sieht D64 sich in seiner Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung bestätigt und die Erfolgschancen für eine erneuten Eilantrag gestiegen.
D64 lehnt eine anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ab, weil sie einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellt.