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Geplante Neuregelung des Jugendschutzes fernab jeder Realität

Websites aus Deutschland sollen nach dem Willen der Ministerpräsidenten der Bundesländer künftig eine Altersklassifikation erhalten. So steht es in der durch die Länder in der vorletzten Woche eingebrachten Entwurf zur Neuregelung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Für D64, Zentrum...
Alterskennzeichnung nach dem JMStV.
Alterskennzeichnung nach dem JMStV.

Websites aus Deutschland sollen nach dem Willen der Ministerpräsidenten der Bundesländer künftig eine Altersklassifikation erhalten. So steht es in der durch die Länder in der vorletzten Woche eingebrachten Entwurf zur Neuregelung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Für D64, Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V., ist das ein Vorschlag fernab jeder Realität.

D64 fordert die Parlamentarierinnen und Parlamentarier aller Fraktionen in den Bundesländern auf, die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags nicht zu ratifizieren, da dieser die gleichen praxisfernen und innovationshemmenden Inhalte enthält, die bereits 2010 zum Scheitern der damaligen Novelle führten.

„Grundannahme des Entwurfs ist, dass Jugendschutz im Netz genau so funktioniert, wie bei TV und Rundfunk”, so Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64. “An dieser Fehleinschätzung ist bereits der letzte Versuch einer Regelung im Jahr 2010 gescheitert. Es ist uns absolut unverständlich, warum nun genau dieser unqualifizierte Vorschlag wieder gemacht wird.”

Die Novellierung des JMStV sorgt für eine de facto Kennzeichnungspflicht für Online-Inhalteanbieter. Diese haben dann selbst zu entscheiden, ob ihre Inhalte ab sechs, zwölf, 16 oder 18 Jahren freigegeben sind oder ob sie für alle Altersgruppen (ab 0 Jahren) geeignet sind.

Da Webseiten, anders als Spielfilme auf DVDs, dynamisch sind und sich sekündlich ändern können, ist eine Klassifikation praktisch unmöglich. Rechtssicherheit für Betreiberinnen und Betreiber würde es nur geben, wenn alle Webseiten eine „ab 18“ Einstufung bekämen.

Diese Angebote wären dann über Computer mit zertifzierter Jugendschutzsoftware nicht mehr abrufbar, obwohl sie mitunter total unbedenklich sind.

“Die ganze Absurdität der geplanten Regelung zeigt sich dadurch, dass im Ausland betriebene Websites von der Kennzeichnungspflicht nicht betroffen sind”, so Nico Lumma weiter.

D64 wird den weiteren Ratifizierungsprozess kritisch begleiten.

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D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt

Informationen rund um den Verein werden durch den D64 Vorstand freigegeben und von der Geschäftsstelle publiziert.

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