Berlin, 12. April 2023: Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat ein Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt veröffentlicht. Der progressive, digitalpolitische Verein D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt hält den Entwurf in Bezug auf das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte entwickelte Konzept der Accountsperren für gut durchdacht. Die vorgesehene Stärkung privater Auskunftsverfahren geht aber zu weit. Diese Maßnahme soll bereits bei jeder behaupteten Verletzung absoluter Rechte, wie zum Beispiel unzutreffender Restaurantkritik, möglich sein. Das stellt eine erhebliche Gefahr für die Meinungsfreiheit dar und gefährdet vulnerable Gruppen.
Dazu kommentiert Erik Tuchtfeld, Co-Vorsitzender von D64:
Stärke der Accountsperren ist, dass die Anonymität von Nutzer:innen kein Problem darstellt. Auskunftsverfahren müssen auf Fälle beschränkt werden, bei denen ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt. Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind schnell behauptet, beispielsweise bei der Veröffentlichung von Bildaufnahmen von Demonstrationen. Durch das vereinfachte private Auskunftsverfahren können private Daten anonymer Nutzer:innen schnell in die Hände von Konfliktparteien geraten. Das kann im schlimmsten Fall zu massenhaften Doxing durch Rechtsextreme führen.
Und ergänzt:
Für Strafverfolgung im Internet ist der Staat zuständig. Hier müssen grundrechtskonforme Lösungen ohne präventive Speicherung von Daten zum Einsatz kommen. Im weiteren Gesetzgebungsprozess sollte das Digitale Gewaltschutzgesetz daher um das von D64 entwickelte Konzept der Login-Falle ergänzt werden.
Weitere Informationen zur Login-Falle
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Portraitfoto von Erik Tuchtfeld, Foto: D64/Fionn Große, Bildunterschrift: Erik Tuchtfeld, Co-Vorsitzender von D64. Lizenz: CC BY-SA 3.0
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