Wirksamer Kinderschutz kann in einem Rechtsstaat nur im Einklang mit allen Grundrechten erfolgen – ist dies nicht der Fall, werden Gesetze von Gerichten für nichtig erklärt und es wird unnötig viel Zeit und Energie vergeudet, in der man Kinder vor Übergriffen hätte schützen können.
Das war bei der Vorratsdatenspeicherung so und wird bei der Chatkontrolle nicht anders sein. Denn das Briefgeheimnis gilt auch im digitalen Raum.
Es besteht – mit Ausnahme der Europäischen Kommission – absolute Einigkeit darüber, dass die Aufdeckungsanordnungen nicht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vereinbar sind, so sehen das zum Beispiel die ehemalige deutsche EuGH-Richterin Ninon Colneric, der Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Europäische Datenschutzausschuss sowie die Wissenschaftliche/Juristische Dienste des Bundestages, des EU-Parlaments und des Rates.
Deshalb ist es uns wichtig, über Alternativen zu sprechen, die einen effektiven und grundrechtskonformen Kinderschutz ermöglichen:
- Hilfe muss dort sein, wo Menschen Hilfe brauchen. Deshalb muss es in den Apps und Plattformen eine einfache und kindgerechte Möglichkeit geben, sich an Beratungsstellen und/oder die Polizei zu wenden.
- „Scheinkinder“, also verdeckte Ermittler:innen, die sich als Kinder ausgeben und als „Honeypots“ auf Plattformen darauf warten, von Erwachsenen angesprochen zu werden, können wichtige Ermittlungsarbeit leisten.
- Aufklärungskampagnen durch Plattformen und Onlinespiele, z. B. durch sogenannte Splash Screens vor dem Start oder Tutorials, die nicht nur das Spielprinzip, sondern auch den Schutz der Spielenden in den Mittelpunkt stellen.
- Kindgerechte Gestaltung von Apps, z. B. durch Voreinstellungen für bestimmte Altersstufen, die von den Eltern gesetzt werden können, um z. B. die Chatfunktion zu deaktivieren oder auf bekannte Kontakte zu beschränken.
- Ausbau von Initiativen wie „Kein Täter werden“, die verhindern, dass Pädophile zu Tätern werden.
- Login-Falle als eine Alternative zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen.
Der Beitrag basiert auf einem Input, den D64 bei einem parlamentarischen Frühstück zum Thema „Kinderschutz im Internet“ im Juni 2023 gegeben hat.