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Leistungsschutzrecht: D64 fordert Einberufung des Vermittlungsausschusses

Auch nach dem Bundestagsbeschluss für ein Leistungsschutzrecht am 1. März 2013 durch die schwarz-gelbe Bundesregierung geht die Diskussion weiter. Nachdem bereits innerhalb der Koalition kritische Stimmen zu hören sind, mehrt sich die Kritik an diesem Beschluss. Der...

Auch nach dem Bundestagsbeschluss für ein Leistungsschutzrecht am 1. März 2013 durch die schwarz-gelbe Bundesregierung geht die Diskussion weiter. Nachdem bereits innerhalb der Koalition kritische Stimmen zu hören sind, mehrt sich die Kritik an diesem Beschluss.

Der Fokus liegt nun beim Bundesrat und damit bei den einzelnen Bundesländern. Der Bundesrat kann das Leistungsschutzrecht zwar nicht verhindern, aber das Einspruchsrecht geltend machen. Damit müsse das Gesetz zunächst in den Vermittlungsausschuss, der zu gleichen Anteilen von Bundestag und Bundesrat besetzt ist.

Dazu Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64: “Leser, Blogger und Nutzer sind verunsichert. Es ist nicht klar, wer von dem Leistungsschutzrecht betroffen ist. Weiterhin leistet das Leistungsschutzrecht keinen Beitrag dazu, dass Leistungen der Urheberinnen und Urheber gerecht entlohnt werden. Wir fordern daher, dass im Bundesrat der Vermittlungsausschuss einberufen wird.”

Daher unterstüzt D64 auch ausdrücklich die Initiative von Henning Tillmann und Alvar Freude, die in einem gemeinsamen Schreiben an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer den Stopp des Leistungsschutzrechts fordern. 42 namhafte Unterzeichner beteiligen sich an dieser Initiative.

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