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Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert Stopp von Lex Palantir

Das Lex Palantir und die geplante Nutzung von KI-Systemen für die Polizeiarbeit gefährden fundamentale Grundrechte und verstoßen gegen verfassungsrechtliche Mindeststandards. 
D64-Sharepic. Links Porträtfoto von Erik Tuchtfeld. Rechts oben steht: Statt die illegale Praxis privater Anbieter zu unterbinden, möchte die Bundesregierung zu ihrer Kundin werden. Erik Tuchtfeld, Co-Vorsitzender Rechts unten das D64-Logo.

Berlin, 1. April 2026: D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt fordert in einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis mit 13 weiteren Organisationen die sofortige Rücknahme der Gesetzentwürfe zur „Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse“. Das Lex Palantir und die geplante Nutzung von KI-Systemen für die Polizeiarbeit gefährden fundamentale Grundrechte und verstoßen gegen verfassungsrechtliche Mindeststandards. 

Erik Tuchtfeld, Co-Vorsitzender von D64, kommentiert:

Mit der von der Bundesregierung geplanten biometrischen Auswertung des Internets droht Massenüberwachung neuen Ausmaßes. Statt die illegale Praxis privater Anbieter zu unterbinden, möchte die Bundesregierung nun zu ihrem Kunden werden. Jede Abbildung von Menschen, die im Internet landet, sei es im Hintergrund eines Touri-Schnappschusses oder bei Aufnahmen von Demonstrationen, kann nun staatlich ausgewertet werden. Damit droht die Erstellung umfassender Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Vorschlag ersatzlos zurückzunehmen und sich stattdessen für den Schutz vor illegalen Überwachungsmaßnahmen Dritter einzusetzen.

Hintergrund:
Die Stellungnahme wurde außerdem unterzeichnet von: AG Kritis, AlgorithmWatch, Amnesty International, Chaos Computer Club, Digitale Gesellschaft, Humanistische Union, LOAD e.V., Komitee für Grundrechte und Demokratie, Neue Richter*innenvereinigung, Pro Asyl, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, Seebrücke, Vereinigung demokratischer Jurist*innen.

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