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Meinungsfreiheit bei politischer Kommunikation schützen

Sehr geehrter Herr Bundesminister Wissing, sehr geehrte Frau Bundesministerin Faeser, sehr geehrte Frau Bundesministerin Lemke, sehr geehrter Herr Bundesminister Buschmann, wir schreiben Ihnen heute, um Sie zu ermuntern, sich weiterhin stark für Transparenz bei bezahlter politischer Kommunikation...

Sehr geehrter Herr Bundesminister Wissing,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Faeser,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Lemke,
sehr geehrter Herr Bundesminister Buschmann,

wir schreiben Ihnen heute, um Sie zu ermuntern, sich weiterhin stark für Transparenz bei bezahlter politischer Kommunikation einzusetzen. Der Entwurf einer europäischen Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung zu diesem Thema darf nicht verwässert und zu vage formuliert werden. Wir sind sehr besorgt, dass einige Entwicklungen im Gesetzgebungsprozess ein erhebliches Risiko für den demokratischen Pluralismus und die Meinungsfreiheit bedeuten.

Politische Werbeanzeigen sind ein wichtiger und etablierter Teil von Wahlkämpfen und gesellschaftlichen Willensbildungsprozessen, haben aber auch das Potenzial, zu gesellschaftlichen Spaltungen und zur Polarisierung zwischen politischen Lagern beizutragen. Insbesondere die Datensammlung und -verarbeitung für politische Werbezwecke birgt Risiken für die Privatsphäre und freie Meinungsbildung aller Wähler:innen und für die Integrität demokratischer Prozesse wie Wahlen. Der im November 2021 veröffentlichte Vorschlag der Europäischen Kommission ist ein wichtiger Schritt, um diese Risiken online wie auch offline zu adressieren.

Der Kommissionsvorschlag wurde im Rat an einigen Stellen verbessert, weist aber weiterhin drei große Schwachstellen auf, die es kurzfristig zu schließen gilt: Erstens ist es von höchster Bedeutung, dass es durch die Verordnung nicht zu einer Gleichstellung von bezahlter politischer Werbung und unbezahlten politischen Meinungsäußerungen kommt. Dafür muss deutlicher und klarer definiert werden, was als bezahlte Dienstleistung bei politischer Kommunikation gilt. Politische Äußerungen, für deren Erstellung oder Verbreitung nicht bezahlt wird, sollten keinerlei Beschränkungen außer den bereits im Rahmen der Meinungsfreiheit geltenden unterliegen. Andernfalls bestünde das Risiko einer enormen Einschränkung der Möglichkeit der Teilnahme am politischen Diskurs für Individuen und Organisationen.

Zweitens sollte der Rat davon absehen, Ausnahmen zu den Targeting-Regeln einzuführen. Wir möchten all jene im Rat unterstützen, die sich bei der zielgenauen Nutzendenansprache (Targeting) für ein ausnahmsloses Verbot der Verwendung besonders sensibler Daten wie etwa zu Weltanschauung, sexueller Orientierung oder Religionszugehörigkeit aussprechen. Anhand solcher und anderer Daten lassen sich Menschen in kleine, homogene Gruppen einteilen, denen gezielt bezahlte Botschaften ausgespielt werden. Das birgt Missbrauchs- und Diskriminierungspotenzial. Die Mehrheit der Menschen lehnt solche personalisierte politische Werbung ab. Zudem fiele die Verordnung, sollte sie Ausnahmen erlauben, hinter die Targeting-Einschränkungen zu sensiblen Daten aus dem kürzlich in Kraft getretenen Digitale-Dienste-Gesetz der EU (DSA) zurück. Deshalb sollte Artikel 12(2) des Verordnungsentwurfs gestrichen werden.

Drittens äußern wir uns besorgt, dass gut gemeinte Sonderregeln für offizielle Kommunikation von Regierungen ungewollte negative Auswirkungen haben können. In der Ratsfassung vom 22.11.2022 sind Teile der Regierungskommunikation von den Regeln ausgenommen. Während es geboten und sinnvoll ist, öffentliche Kommunikation von Regierungen zu ermöglichen, besteht die Gefahr, dass bezahlte Regierungskommunikation gegenüber oppositionellen oder zivilgesellschaftlichen Anzeigen privilegiert wird. Jegliche Ausnahmen von den Regeln der Verordnung sollten so präzise formuliert sein, dass eine solche Bevorzugung verhindert wird.

Wir unterstützen die wichtigen und ehrgeizigen Ziele in Kommission, Rat und Europäischem Parlament zur Transparenz politischer Werbung. Der Rat hat kurzfristig die Möglichkeit, sich für diese Ziele starkzumachen, wenn seine Fassung für eine klare Definition und klare Targeting-Regeln eintritt. Wir rufen die Bundesregierung auf, sich mit anderen Mitgliedstaaten in den Verhandlungen im Rat dafür einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Stiftung Neue Verantwortung e. V.
D64  – Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V.
AlgorithmWatch
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)
Digitale Freiheit e.V.
Digitale Gesellschaft e.V.
Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF)
Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)
Wikimedia Deutschland e. V.

Der offene Brief als PDF

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D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt

Informationen rund um den Verein werden durch den D64 Vorstand freigegeben und von der Geschäftsstelle publiziert.