Wir fordern dabei insbesondere die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass im AI Act, dem Einsatz von Überwachungstechnologien im Zusammenhang mit Strafverfolgung, Sicherheit und Migrationskontrolle klare Grenzen gesetzt werden.
Zum offenen Brief (Englisch)
Als Anpassungen schlagen wir vor, dass:
- Rechtliche Beschränkungen eingeführt werden, um den Einsatz von KI zu Zwecken zu verhindern, die ein inakzeptables Risiko für die Grundrechte darstellen. Dazu gehört ein gesetzliches Verbot verschiedener Formen der biometrischen Überwachung, des Predictive Policing und des schädlichen Einsatzes von KI im Zusammenhang mit Migration.
- Transparenz und öffentliche Kontrolle beim Einsatz „risikoreicher“ Arten von KI durch Sicherheitsbehörden gewährleistet werden, indem auch für diese Behörden die Verpflichtung zur Registrierung risikoreicher Anwendungen in der EU-Datenbank beibehalten wird.
- Der AI Act den Einsatz von KI in den Bereichen Strafverfolgung, Sicherheit und Migrationskontrolle regelt, die ein Risiko für die Menschenrechte darstellen, insbesondere Anwendungen im Bereich der Migrationskontrolle, und dass die nationale Sicherheit nicht vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen wird.