Ohne eine Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat scheitert das OZG-Änderungsgesetz. In seiner Sitzung am 22. März 2024 hat der Bundesrat das Gesetz abgelehnt, inzwischen wurde jedoch zumindest der Vermittlungsausschuss angerufen. Neuerungen in diesem Gesetz sind unter anderem ein individueller Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen, die Einführung der Bund-ID, ein elektronischer Ersatz für die Schriftform und ein qualifiziertes elektronisches Siegel.
Streitpunkte:
Insbesondere von kommunaler Ebene wird der Wunsch nach einer stärkeren Berücksichtigung ihrer Interessen geäußert. Bemängelt wird die zunehmende Verlagerung finanzieller, technischer und rechtlicher Lasten auf Länder und Kommunen, ohne dass Klarheit und Mitbestimmung in ausreichendem Maße gewährleistet sind. Konkret handelt es sich dabei um folgende Punkte:
- Finanzierung und Kostenverteilung
- Auswirkungen auf die Steuerverwaltung und die amtliche Statistik
- Technische und rechtliche Unklarheiten
- Mitwirkungsrechte der Länder und IT-Planungsrat
Es ist weiterhin dringender Handlungsbedarf gegeben, Prozesse zu optimieren und digitalen Fortschritt zu ermöglichen, auch wenn es bereits beachtliche Erfolge bei der Digitalisierung sowohl auf lokaler als auch auf föderaler Ebene gibt.
Die Digitalisierung der Verwaltung ist von großer Bedeutung für die Leistungsfähigkeit und die Glaubwürdigkeit unseres Staates. Es ist wichtig, dass wir uns gemeinsam für die dringend notwendige Modernisierung des Landes einsetzen. Ein Scheitern des OZG-Änderungsgesetzes wäre ein Rückschlag, den wir uns nicht leisten können.
Unsere Forderungen:
- Wir fordern die Union auf, ihren allem Anschein nach sehr stark von sachfremden Erwägungen motivierten Widerstand besser zu erklären sowie konkrete Verbesserungsvorschläge für das Gesetz zu liefern.
- Außerdem fordern wir den Verband für kommunales Management (KGsT), die Föderale IT-Kooperation (FITKO), den IT-Planungsrat, das Netzwerk: Experten für die digitale Transformation der Verwaltung e.V. (NExT e.V.)sowie ITZ-Bund, DATABUND – Verband der mittelständischen IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor e.V. und Vitako – Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleiter e.V. auf, das potentielle Scheitern des OZG 2.0 als Einladung zu sehen, die strategische Vernetzung und Anstrengungen im ebenenübergreifenden Community-Management deutlich zu verstärken.
- Wir fordern bei der Neuentwicklung von Software, die durch die öffentliche Hand beauftragt wurde, konsequent eine Veröffentlichung unter einer europaweit kompatiblen Open Source-Lizenz. Ausnahmen bedürfen einer qualifizierten Begründung. Gleiches gilt für die Anschaffung von Software.
- Wir fordern eine enge Verzahnung des OZG mit dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG).
- Wir fordern eine enge Zusammenarbeit aller Verwaltungsebenen bei der Umsetzung von OZG und RegMoG. Dabei ist insbesondere die kommunale Ebene einzubinden.